Wir gehen seit 14 Jahren voran, aber kommen nicht an. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Und das ist das Problem, dem wir uns stellen müssen für die Bürgerinnen und Bürger in der Region, aber natürlich auch unter dem Gesichtspunkt, dass wir alle diese EU-Osterweiterung machen und gestalten wollen. Und da geht es eben nicht, wie Sie, Herr Timm, sagten, darum, leichtfertig, vorschnell oder unkontrolliert einen Pkw-Verkehr zuzulassen. Nein, darum geht es überhaupt nicht.
Der zuständige Rechts- und Europaausschuss hat sich schon vor meiner Mitgliedschaft in diesem Landtag mit diesem Thema befasst. Wir waren vor Ort, der Ausschuss war an der Grenze, wir haben Konferenzen abgehalten mit den Nachbarn, wir haben gesprochen mit der Verkehrsplanung im Kreis, wir haben mit Bürgermeistern gespro
chen, wir haben Tagungen durchgeführt, Konferenzen, Beratungen, Ausschussberatungen und, und, und. Im Ergebnis all dieser Beratungen sind wir hier gemeinsam zu einer Auffassung gekommen. Und jetzt erfahren wir, es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ja, ich freue mich auch über das sechste Gutachten.
Wichtig ist es aus meiner Sicht, dass uns klar wird, auch wenn der 1. Mai diesen Jahres mit dem Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union etwas überraschend kam, dass wir heute wissen, über welche Übergangsfristen wir reden. Und ich habe die Angst, dass, wenn wir das bisherige Tempo der schrittweisen Problemlösung weiterführen,
dann auch die nächsten sieben Jahre verstrichen sein werden, ohne dass wir die notwendigen Vorbereitungen getroffen haben. Darum möchte ich bitten. Das ist, denke ich, auch das Wichtige in der Diskussion hier zu dieser Unterrichtung.
Einen zweiten Punkt hat der, ich weiß nicht, ob es der Marshall oder der Woiwode war, bei der Festsitzung des Sejmik der Woiwodschaft Westpommern, denke ich, sehr deutlich gemacht. Heute reden wir nicht mehr über die Öffnung von Grenzübergangsstellen, sondern heute müssen wir darüber reden, wie sich in der künftigen Region, im künftigen Großraum Stettin die verkehrlichen Anbindungen der Region Vorpommern gestalten.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Wolfgang Riemann, CDU – Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)
Wenn wir tatsächlich wollen, dass unsere Unternehmen all die Chancen nutzen können, von denen wir dauernd reden, dann müssen wir ihnen die Möglichkeit geben, hinund zurückzukommen.
Ich kann mich noch sehr gut an ein Gespräch mit einer Unternehmerin aus Burg Stargard erinnern, die sagte: Ja, Herr Neumann, wir haben es versucht. Wir haben auch einen Partner gefunden. Es ging alles hervorragend. In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Polnischen Wirtschaftsfördergesellschaft ist der Kontakt vermittelt worden, alles Klasse. Aber allein die Wartezeiten für die Lieferungen an der Grenze haben mir die ökonomische Rechnung kaputtgemacht. Und dann kann ich das europapolitisch für sinnvoll halten, wirtschaftspolitisch kann mich das alles überzeugen, wenn es sich schlicht und ergreifend zum Schluss nicht rechnet, kann ich es nicht durchziehen. Und das ist der Punkt, über den wir reden müssen.
Ich will in einem letzten Punkt in dem Zusammenhang erwähnen, was mir Sorgen macht oder andersherum, was für mich Vorbild ist: Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin und Stettin. Die Frage des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur zwischen dem Hafen Stettin und Berlin, im Binnengewässer, auf der Schiene und auf der Straße, das birgt für uns viele Chan
cen, aber eben auch die Gefahr, dass all die Verkehrsströme, all die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die entsteht, schön an Vorpommern vorbeirauscht
Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 4/1019 verfahrensmäßig für erledigt erklären? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Grundkonzeption einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform, auf Drucksache 4/1184.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Grundkonzeption einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform – Drucksache 4/1184 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass wir im Land Mecklenburg-Vorpommern eine umfassende und tief greifende Verwaltungsreform benötigen, wird von keiner ernst zu nehmenden politischen Kraft dieses Landes bestritten. Sowohl die Fraktionen dieses Hauses als auch die kommunalen Verbände, die Verbände der Wirtschaft, die Gewerkschaften und viele andere sagen: Jawohl, so, wie diese Verwaltung heute existiert, darf sie in der Zukunft nicht mehr existieren, wir brauchen eine Reform. Es ist also nicht mehr strittig, ob wir eine solche Reform brauchen, sondern es ist strittig, wie denn eine solche Reform auszusehen hat, wie sie ausgestaltet werden muss.
Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle gleich zum Anfang eines betonen: Wenn wir hier übereinstimmend sagen, dass wir eine solche Reform der öffentlichen Verwaltung brauchen, dann bedeutet dies nicht, dass wir die Schuld für unbefriedigende Zustände den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumessen. Wenn wir sagen, wir brauchen eine Verwaltungsreform, heißt das nicht, dass wir sagen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten schlecht. Ich bin im Gegenteil davon überzeugt, dass die große Mehrzahl der Mitarbeiter in unseren öffentlichen Verwaltungen gut und motiviert ihre Arbeit tun. Wenn unsere Verwaltungen reformbedürftig sind, dann liegt das nicht an den Mitarbeitern, dann liegt das an der Regelungsdichte, die wir in diesen Verwaltungen vorfinden, dann liegt das an Strukturen, die den heutigen Erfordernissen nicht mehr angepasst sind, dann liegt das an Dingen, die aus der Politik heraus entschieden worden sind und die deshalb aus der Politik heraus zu ändern sind – und dieses ist unsere Aufgabe.
In der Bezeichnung unseres Sonderausschusses tragen wir einen Wortbestandteil, der heißt „modern“. Wir heißen „Sonderausschuss für Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“. Es soll also eine moderne Verwaltung werden. Was heißt denn das? Und hier, meine Damen und Herren, beginnt spätestens die politische Debatte, weil dieser Modernitätsbegriff von den verschiedenen politischen Kräften sicherlich sehr unterschiedlich gesehen wird.
Die Koalition legt Ihnen heute ein Papier vor, mit dem wir unsere Position darlegen, wie eine moderne Verwaltung, wie eine Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im 21. Jahrhundert aussehen soll. Lassen Sie mich zunächst grundsätzlich sagen, es geht, denke ich, sehr stark darum, dass wir den Blickwickel, von dem aus wir Verwaltungen betrachten, definieren. Wir müssen lernen, als Politiker Verwaltungen aus der Sicht des Nutzers zu betrachten, der als Kunde, wie man teilweise in der Verwaltungsreformdiskussion formuliert, zur Verwaltung kommt. Nicht der Blick aus der Verwaltung heraus ist der entscheidende, sondern der Blick in die Verwaltung hinein. Das bezieht sich auf den Kunden der Verwaltung und das bezieht sich auf den Auftraggeber von Verwaltung. Auftraggeber ist die Gesamtgesellschaft.
Und wenn wir aus dieser Sicht von Kunde und von Auftraggeber auf Verwaltungen schauen, dann heißt für mich und für die Koalition die erste und wichtigste Anforderung, eine solche Verwaltung muss aus Benutzer-, aus Nutzersicht freundlich sein, kundenfreundlich sein, bürgerfreundlich sein, und dazu gehört der Begriff der Bürgernähe. Wir können und wir müssen den Begriff der Bürgernähe in mehrfacher Hinsicht ganz wörtlich nehmen. Nähe heißt, dass der Weg des Bürgers zu seiner Verwaltung hin ein naher sein muss. Und es gehört zu den existentiellen Zielen unseres Reformprojektes, dass wir in der Zukunft eine Verwaltungsstruktur haben, in der der Bürger zu seiner Kreisverwaltung nicht mehr hin muss, sondern der Bürger die Verwaltungsanliegen entweder in seiner Stadtverwaltung oder in seiner Amtsverwaltung, in jedem Falle also vor Ort, zumindest in den Verwaltungsgang hineingeben kann. Bürgernähe ist also eine Conditio sine qua non für eine moderne Verwaltung und Bürgernähe darf man sehr wörtlich nehmen. Bürgernähe heißt aber auch, dass Entscheidungen so weit wie möglich nicht auf zentraler Ebene vorstrukturiert werden, sondern dass wir auch Verantwortung an den Ort des Geschehens verlagern und dass vor Ort weitgehende Entscheidungsfreiheit – weitgehende heißt nicht vollständige – im Rahmen der Gesetze herrscht.
Zu einer solchen modernen Verwaltung, meine Damen und Herren, gehört aber zweitens, dass moderne Verwaltung nur eine kostengünstige Verwaltung sein kann. Ich glaube, es wäre hier der Versuch, Eulen nach Athen zu tragen, wenn ich im Einzelnen auf die Zahlen eingehen würde. Sie sind hinlänglich bekannt. Sie sind nicht alle von allen akzeptiert, aber über die Grundlinie, dass unsere Verwaltungen zu groß, zu personalstark und insgesamt zu kostenträchtig sind, herrscht Einigkeit. Hier muss etwas geschehen, weil wir die finanziellen Mittel brauchen. Wir brauchen sie, um Spielräume zu gewinnen. Wir brauchen sie aber auch angesichts der Finanzsituation, in der sich die öffentlichen Hände in Deutschland insgesamt befinden.
Die dritte Bedingung, die ich an moderne Verwaltungen stelle, ist, dass ihre Strukturen klar sind, dass sie über
schaubar sind, dass die Zuständigkeiten eindeutig sind, dass es keine Zuständigkeitsüberschneidungen gibt, dass es keine Notwendigkeit gibt, oder nur dort, wo dieses wirklich unerlässlich ist, mehrere Behörden bei einem Entscheidungsgang zu beteiligen.
Klare, einfache und vernünftig strukturierte Verwaltungen sind der nächste Punkt. Wir brauchen Verwaltungen, die unbürokratisch arbeiten, deren Regularien auf das wirklich notwendige Maß reduziert sind, und wir brauchen Verwaltungen – und auch das ist eine wesentliche Bedingung –, in denen das Element der bürgerschaftlichen, der kommunalen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle spielt.
Wir wollen dies ganz konkret umsetzen und damit bin ich schon fast von den Zielen, denn das waren die Ziele unserer Verwaltungsreform, übergeschwenkt zu den einzelnen Schritten, zu den einzelnen Maßnahmen. Wenn wir Selbstverwaltung, kommunale Selbstverwaltung stärken wollen, dann heißt dies beispielsweise – und das ist ein entscheidender Punkt –, dass wir, wenn wir im Zuge einer Funktionalreform Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen, diese, soweit das irgendwie geht, eben nicht in den so genannten übertragenen Wirkungskreis stellen, in dem die kommunale Ebene nur ausführendes Organ ist, sondern dass wir sie, soweit dies irgendwie geht, in den Bereich der pflichtigen Selbstverwaltung, vielleicht auch der ausschließlichen Selbstverwaltung geben,
damit hier die Entscheidungskompetenzen tatsächlich bei der kommunalen Ebene, bei den Städten, Gemeinden und Kreisen liegen. Selbstverwaltung stärken heißt aber auch, die Organe der Selbstverwaltung stärken. Wir werden uns sehr ausführlich mit dem Thema „Stärkung der Kreistage“ auseinander setzen müssen. Ich werde darauf noch eingehen.
Zu den Maßnahmen, die wir im Einzelnen vorsehen, möchte ich angesichts der Zeit nur ein paar Schlagworte nennen. Zu dem ersten Bereich, der notwendig ist und immer wieder dazugehört, auch wenn er in manchem Presseartikel herausfällt, muss ich hier nur wenig sagen, weil wir es vielfach diskutiert haben, das ist der Bereich Deregulierung. Wir dürfen nie vergessen, in keiner Diskussion über Verwaltungsreform, dass das erste und entscheidende Element für eine Verwaltungsreform Deregulierung heißt.
Wir hatten hier schon mehrfach die Gelegenheit, die Arbeit der Deregulierungskommission zu loben. Ich hoffe, dass wir in diesem Stil, wie wir das bisher getan haben, weiterarbeiten werden.
Zu einer Verwaltungsreform, die eine moderne, die eine zukunftsfähige, eine zukunftsträchtige Verwaltung anstrebt, gehört eine umfassende Funktionalreform. Wir müssen die Aufgaben, die derzeit auf der Landesebene und die derzeit in staatlichen Sonderbehörden erledigt werden, daraufhin abklopfen – und die interministerielle Arbeitsgruppe hat hierzu wertvolle Vorarbeiten geleistet –, inwieweit es sinnvoll und möglich ist, diese Aufgaben auf die kommunale Ebene zu übertragen. Schon der Bericht der IMAG zeigt – aber ich glaube, wir werden darüber hinausgehen –, dass hier ein riesiges Arbeitsvolumen liegt, das tatsächlich sinnvoll auf die kommunale Ebene übertragen werden kann.
Wir dürfen aber nicht bei dieser Stufe der Funktionalreform stehen bleiben, sondern wir brauchen eine Funktionalreform Stufe II, das heißt, die Prüfung, ob denn die Aufgaben, die derzeit von der kreislichen Ebene wahrgenommen werden, auch tatsächlich hier wahrgenommen werden müssen oder ob wir nicht diese Aufgaben auf den kreisangehörigen Raum, sprich auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden beziehungsweise Ämter, verlagern können und sollten, eben im Sinne des Nahe-anden-Bürger. Sofern dies verwaltungstechnisch, sofern dies finanziell vernünftig und darstellbar ist, gehört auch dies notwendig zu einer Verwaltungsreform, nicht zuletzt im Interesse des Bürgers, damit er, wie gesagt, seine Verwaltungsanliegen vor Ort regeln kann.
Wir müssen – und damit bin ich bei dem Punkt, der kontrovers diskutiert wird – natürlich die notwendigen Strukturen schaffen, die notwendigen Einrichtungen haben, damit wir diese Aufgabenzuordnung zukünftig bewältigen können. Für uns gehört dazu, dass die Landesverwaltung in wenigen Jahren ein ganz anderes Gesicht haben muss, als dies zurzeit der Fall ist. 10 oberste, 39 obere und rund 140 untere Landesbehörden sind für ein Land von der Größe Mecklenburg-Vorpommerns erheblich zu viel. Wir müssen solche Behörden straffen. Wenn wir ihre Ausgaben verlagert haben, werden wir einen erheblichen Teil dieser Behörden streichen können. Wir müssen Behörden zusammenlegen, und dieses auf allen Ebenen der Landesverwaltung, von den obersten Landesbehörden, den Ministerien, über die oberen bis zu den unteren. Bei den unteren werden wir schauen, wie viele davon überhaupt noch übrig bleiben.
Wir müssen aber auch, meine Damen und Herren – und das ist, wem sage ich das, der Punkt, der in der Öffentlichkeit am hitzigsten diskutiert wird –, auf der kommunalen Ebene die notwendigen Strukturreformen vornehmen, damit wir Verwaltungen haben, die einem geänderten Aufgabenzuschnitt und einem geänderten Aufgabenanspruch gerecht werden. Dieses bedeutet, dass wir die Struktur unserer Landkreise weiterentwickeln müssen hin zu Regionalkreisen und dass wir die heutigen kreisfreien Städte in diese Regionalkreise integrieren müssen. Ich bin überzeugt, dass wir mit einer solchen Reform die Probleme, die es im Stadt-Umland-Bereich insbesondere der kreisfreien Städte gibt, zwar nicht automatisch lösen werden, ich bin aber überzeugt, dass wir die Probleme in den Stadt-Umland-Bereichen damit einer Lösung zumindest ein gutes Stück näher bringen werden. Dennoch, auch wenn diese heute kreisfreien Städte Teil von Landkreisen sind, werden diese sechs Städte Entwicklungszentren, Entwicklungskerne unseres Landes sein, sie werden es bleiben und sie müssen auch in Zukunft als solche Entwicklungskerne angesehen und gestärkt werden.
Lassen Sie mich noch ein Letztes zum Thema kreisangehöriger Raum sagen. Wenn wir eine solche Verwaltungsreform vornehmen, dann werden wir im kreisangehörigen Raum Verwaltungen haben, die 5.000 Einwohner stark sind. Wir haben ja bei der Novelle der Kommunalverfassung gesagt, amtsfreie Stadt 5.000 Einwohner, das kann gerade noch laufen. Wir werden Verwaltungen haben, die mit mehreren 10.000, ja, über 100.000 Bürgern und Bürgerinnen zu tun haben werden. Ich bin nicht der Meinung, dass wir die alle über einen Kamm scheren sollten, sondern wir sollten sehr wohl diese Verwaltungen differenzieren und wir sollten den größeren, den leistungsstärkeren, denen mit höheren Fallzahlen mehr Aufgaben zuweisen und zutrauen als den
sehr kleinen. Das gilt für mich übrigens nicht nur für die heute kreisfreien Städte, sondern ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass diesen Status einer großen kreisangehörigen Stadt auch Städte wie etwa Güstrow, Waren oder Neustrelitz bekommen könnten. Ich glaube, die Verwaltungskraft und die Einwohnerzahlen dieser Städte geben es her.
Sie werden, meine Damen und Herren, solche Maßnahmen in unserem Papier finden. Sie werden aber auch an einigen Stellen finden, dass wir bestimmte Dinge prüfen wollen, dass eine abschließende Meinungsbildung noch nicht erfolgt ist, sondern dass wir offen in einen Meinungsbildungsprozess hineingehen. Zu diesen Prüfungsaufträgen gehört etwa die Frage der zukünftigen Struktur unserer Ämter, gehört die Frage, inwieweit wir Teile der Funktionalreform vorziehen können, gehört die innere Struktur der Ämter.
Aber auch wenn wir hier an einigen Punkten noch Fragen haben, Fragen, die wir mit den kommunalen Verbänden beantworten wollen, so gibt es ein paar Grundsätze und Prinzipien, von denen wir uns leiten lassen wollen. Ich will sie nur schlaglichtartig ansprechen:
Wir brauchen die Einheit der Verwaltung. Es geht nicht, dass wir zusammenhängende Verwaltungsvorgänge in verschiedenen Behörden zerfleddern, sondern sie müssen in einer Verwaltung zusammengeführt werden.
Wir brauchen – und das ist ein sehr wichtiger Grundsatz – die Einräumigkeit von Planung, Beschluss, Durchführung und Kontrolle. Die derzeitige Zersplitterung unterschiedlicher Behörden, und dann auch noch mit unterschiedlicher territorialer Zuständigkeit, ist einer sinnvollen Entwicklung unseres Landes im Wege.
Wir brauchen eine Stärkung des Ehrenamtes. Nach dem, was wir heute hier diskutiert haben, will ich hier auf weitere Ausführungen verzichten.