Protokoll der Sitzung vom 12.05.2004

weil zum einen die Zuständigkeit für alle drei Pflegeberufe in einem Ministerium und noch dazu hier in einem Fachreferat liegt und die Schulen dem Schulrecht unterliegen. Somit haben wir sowohl gute Bedingungen zur Schaffung einer generalistischen Ausbildung eines gemeinsamen Pflegehelfers als auch für die Umsetzung, um die uns manch anderes Bundesland beneidet.

Sowohl im Kranken- als auch im Altenpflegegesetz des Bundes ist jeweils eine Modellklausel vorgesehen, die eine gemeinsame Ausbildung in der Kranken- und Altenpflegeausbildung ermöglicht. Und bereits im neuen Schuljahr wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern an den ersten Schulen damit beginnen. Das ist auch vor dem Hintergrund zurückgehender Schulabgängerzahlen sinnvoll. Hier liegt die Zukunft der Pflegehelferausbildung.

Noch ein Wort zu Artikel 1 des von der CDU vorgelegten Gesetzentwurfes. Es ist anzumerken, dass die Ausbildung in der Altenpflegehilfe nach Paragraph 4 des genannten Gesetzentwurfes dem ersten Ausbildungsjahr der Altenpflege entsprechen soll. Das ist aus zweierlei Gründen nicht möglich. Zum einen sind die Ausbildungsziele der Altenpflegeausbildung andere als die der Altenpflegehilfe und zum anderen, und das ist ja auch entscheidend, sind die Zugangsvoraussetzungen beider Ausbildungsgänge unterschiedlich. Im Altenpflegegesetz wird grundsätzlich der Realschulabschluss gefordert, in der Altenpflegehilfe hingegen der Hauptschulabschluss. Die Zugangsvoraussetzungen in Paragraph 5 sehen darüber hinaus neben dem Hauptschulabschluss den Nachweis einer beruflichen Vorbildung vor. Damit wird eine Erstausbildung für Hauptschüler, Hauptschulabgängerinnen ausgeschlossen. Ich wiederhole, ausgeschlossen. Gerade diese Gruppe von Schulabgängern benötigt aber dringend Ausbildungsplätze.

(Harry Glawe, CDU: Aha! Guck an!)

In Artikel 2 des von der CDU vorgelegten Entwurfs sieht Paragraph 2 vor, dass die Schulen für Altenpflege in der Zukunft nicht dem Schulrecht unterstehen, sondern Schulen eigener Art sein sollen, die aus Haushaltsmitteln des Sozialministeriums gefördert werden. Und das wäre dann ein Rückschritt. Dadurch, dass die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern dem Schulrecht unterliegen, haben wir bisher auch eine ganz normale Finanzierung für die öffentlichen und privaten Schulen mit der Fachrichtung Altenpflege durch das Bildungsministerium. Insofern muss ich im Interesse einer sinnvollen Ausbildung für

einen Helferberuf, aber natürlich im Interesse vor allem der jungen Schulabgängerinnen und Schulabgänger den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen und unterstütze das Votum des Sozialausschusses. – Danke.

(Beifall Torsten Koplin, PDS, Regine Lück, PDS, und Ute Schildt, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon etwas fassungslos an dieser Stelle, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen,

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

wenn ich hier die Rede der Ministerin vernommen habe, die ja ähnlich gelagert war wie die Rede im Oktober zur Einbringung des Gesetzes, und ich einfach nur feststellen muss, das muss ich ehrlich gesagt zu meinem Bedauern feststellen,

(Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

nachdem wir uns jetzt so lange mit dieser Problematik befassen – ich formuliere das jetzt einmal etwas zurückhaltend –, dass das Haus, sprich das Sozialministerium, die eigentliche Problematik aus unserer Sicht noch nicht verstanden hat.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Das stimmt mich, ehrlich gesagt, etwas traurig.

(Vincent Kokert, CDU: Aber anderes auch noch.)

Wenn Ihnen zugearbeitet wird für Ihre Reden, dass unser Gesetzentwurf die modernen pflegerischen Ansprüche nicht vermittelt, also dann würde ich empfehlen, gehen Sie heute noch einmal in sich, in Klausur und arbeiten das mit dem Fachreferenten auf. Wir beziehen uns hier auf das Curriculum, was im Saarland zur Anwendung kommt, vom Bundesinstitut für Bildung. Das ist nicht irgendein Institut, das ist die Führung innerhalb der Berufsausbildung. Wenn dieses Bundesinstitut eine moderne Ausbildungsrichtlinie auf den Weg bringt und hier in Ihrem Hause, ich gehe jetzt nicht vom Parlament aus, ich gehe davon aus, dass innerhalb des Parlamentes, nachdem wir uns jetzt zum dritten Mal hier zu diesem Thema treffen, dass innerhalb Ihres Hauses das leider nicht verstanden wurde, und das stimmt mich ehrlich gesagt mehr als traurig.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Und ich sage das auch recht deutlich: Über das Thema, über das Sie referiert haben, nämlich über die Generalistik innerhalb der Helferausbildung, gibt es überhaupt keine Widersprüche. Auch das habe ich schon damals in der Debatte gesagt, dass wir da auf Ihrer Seite sind, dass wir das mit einbauen sollten in unseren Gesetzentwurf. Da gab es überhaupt keinen Widerspruch. Aber was Sie machen, Frau Ministerin, Sie blenden einfach den neuen Ansatz unseres Gesetzentwurfes aus, nämlich die Helferausbildung bezogen auf die Altenpflege mit der Altenpflegeausbildung zu verbinden, das war nämlich der neue Ansatz in diesem Gesetz. Zu diesem Thema haben Sie heute wieder nicht gesprochen,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

sondern Sie machen ein neues Thema auf, nämlich die Verbindung von Krankenpflegehelfer und Altenpflegehelfer. Das haben wir Ihnen zugesagt, das können wir ohne weiteres mit aufnehmen. Aber diesen zusätzlichen Schritt, ich weiß nicht, woran es liegt, dass Sie diesen nicht vollziehen wollen, der ist Ihnen wieder nicht gelungen.

Wir sind heute hier in der Zweiten Lesung zusammengekommen, um, egal wie der Lösungsansatz nachher aussieht, um hier die landesrechtlichen Regeln für die Ausbildung zum Altenpflegehelfer endlich auf den Weg zu bringen, wie gesagt, unabhängig vom Lösungsansatz. Auf den wird die CDU-Fraktion wahrscheinlich keinen Einfluss mehr haben, da Sie den Lösungsansatz mit Ihrer Verordnung vorgeben. Aber ich möchte an dieser Stelle erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht am 24.10.2002, also vor circa anderthalb Jahren, den Weg geebnet hat, um endlich die Helferausbildung zu regeln. Und das haben Sie bis jetzt nicht getan.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Richtig.)

Und da müssen wir sagen, das ist zurückzuführen auf die Initiative, die durch die CDU-Fraktion ergriffen wurde, und das ist unser Verdienst, dass es jetzt in Zukunft endlich zu verbindlichen Regelungen kommen wird. Rückblickend war es eben so, dass 2003 im September wir das auf die Tagesordnung gesetzt haben und auch schon damals landesrechtliche Regelungen überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden sind. Jetzt, nachdem wir im Oktober einen Gesetzentwurf eingebracht haben, ist es dann im Hause des Sozialministeriums gelungen, eine Verordnung herauszuzaubern, sag ich mal, die aber das eigentliche Ziel, nämlich die Verzahnung der Altenpflegehelferausbildung mit dem Altenpfleger, nicht beinhaltet. Für diesen modernen Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, haben wir zur Grundlage das Curriculum genommen.

Die Überweisung des Gesetzentwurfes nach der Ersten Lesung in die Ausschüsse, die Ausschussdiskussionen zeigten aber aus unserer Sicht schon deutlich, dass es dem Sozialministerium relativ schnell und wahrscheinlich auch einfach gelungen ist, die Koalitionäre auf eine andere Zielrichtung, so, wie ich es angedeutet habe, nämlich auf die Zielrichtung einer Verordnung mit der Verbindung der Helferausbildung zu führen, aber nicht unserem Ansatz zu folgen. Dadurch ist bei uns ein Eindruck entstanden, dass Sie vom Sinn her eigentlich nie unseren Gesetzentwurf ernsthaft diskutiert haben und ihn zu einem Gesetz auch machen wollten.

(Torsten Koplin, PDS: Das können Sie daraus nicht schlussfolgern.)

Herr Koplin, das schließe ich sehr wohl daraus. Wenn ich nämlich noch einmal die Reden der Ministerin mir vornehme, gerade bezogen auf die erste Sitzung am 11. September 2003, wo die Ministerin über das Bundesgesetz spricht und ausdrücklich lobt, dass es jetzt, das neue Gesetz, ich zitiere das einmal bitte: „Das neue Gesetz schreibt nunmehr zwingend den Abschluss eines Ausbildungsvertrages und damit die Zahlung einer Ausbildungsvergütung vor. Damit wird die Ausbildung in der Altenpflege anderen beruflichen Ausbildungen gleichgestellt und somit gleichsam attraktiver. Langfristig, und das muss

man einfach jetzt bedenken,“ und so weiter und so fort, das ist dann nicht mehr ganz so wesentlich. Sie stellt hier schon in der Debatte heraus, dass es ein wesentlicher Vorteil so eines Gesetzentwurfes ist, dass es zu einem Ausbildungsvertrag kommt, zu einer Ausbildungsvergütung, was gewisse Rechtssicherheit auch mit sich bringt. Und gerade das, was für den Altenpfleger gilt, warum auch immer, soll für den Altenpflegehelfer nicht gelten? Das können wir nicht nachvollziehen. Sie wollen über Verordnung regeln eine schulische Ausbildung in dem Sinne ohne Ausbildungsvertrag und ohne Ausbildungsvergütung und können damit der Berufsausbildung, das steht nämlich obendrüber, damit keinen Gefallen tun. Hier geht es nämlich darum, die duale Berufsausbildung zu stärken, so, wie es im Berufsbild des Altenpflegers passiert ist. Aber hier beim Altenpflegehelfer wollen Sie diesen Schritt einfach nicht mitgehen. Das können wir nicht akzeptieren.

Ein zweiter Punkt, Herr Koplin, weil Sie sagen, ich kann darauf nicht schließen,

(Torsten Koplin, PDS: Nee. Sie verwechseln da was. Es geht um die parlamentarische Behandlung.)

da sage ich Ihnen, die Rede im Oktober 2003, als die Ministerin sagte, die dreijährige Ausbildung in der Altenpflege hat andere Zugangsvoraussetzungen, die dreijährige Ausbildung in der Altenpflege hat andere Zugangsvoraussetzungen und auch einen sehr viel qualifizierteren Charakter als die bisher von den Ländern auf den Weg gebrachte Ausbildung zum Beruf des Altenpflegehelfers. Meiner Meinung nach sollte man diese beiden Berufswege nicht vermischen. Und ich sage Ihnen, das ist aus unserer Sicht, jeder kann sicherlich eine Meinung haben,

(Torsten Koplin, PDS: Muss er.)

aus unserer Sicht ist das nämlich inhaltlich falsch und das wird auch widerlegt durch das Berufsinstitut, das gerade diesen modernen Ansatz über dieses Curriculum auf den Weg bringt, weil es nämlich um eine modulare Ausbildung geht. Das wird ein Weg der Zukunft sein, dass wir modulare Ausbildungen in der Berufsausbildung weiter vorantreiben, und diesen Ansatz, den wollten wir nutzen, nämlich dass diese modulare Ausbildung die Grundlage bildet für einen Pflegehelfer, nach einem Jahr dann sofort einzusteigen in die vollwertige Ausbildung.

Wir können es von der Warte aus auch nicht akzeptieren, damit möchte ich kurz auf den Bericht des Ausschussvorsitzenden eingehen, dass zum Beispiel im Bildungsausschuss aus unserer Sicht falsch informiert wurde. Wenn im Bildungsausschuss informiert wird, dass eine gemeinsame Ausbildung dieser beiden Berufe in einer Klasse nicht möglich sein soll aufgrund der Zugangsvoraussetzungen, dann würde das ja logischerweise heißen, dass im Saarland gegen geltendes Recht verstoßen wird, und das ist nicht der Fall.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Im Saarland werden in einem Klassenverband der Helfer und der Altenpfleger gemeinsam ausgebildet und aus diesem Grunde kann es einfach nicht richtig sein, dass das nicht hier in Mecklenburg-Vorpommern machbar sein soll.

Auf einen weiteren Punkt des Ausschussvorsitzenden möchte ich auch eingehen. Er trägt nämlich vor, es ist

sicherlich inhaltlich richtig, wenn er sagt, dass im Gesetzentwurf der CDU vorgesehen war, mit einem Hauptschulabschluss plus Nachweis einer beruflichen Vorbildung einzusteigen. Aber um dem vorzubauen, nicht dass hier der Eindruck entsteht, hier muss eine vollwertige abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen, möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen, dass unser Gesetzentwurf zum Beispiel für diese berufliche Vorbildung ein Praktikum vorgesehen hat oder auch die Ableistung eines Zivildienstes, was eine sehr gute Sache aus unserer Sicht gewesen wäre, nach Ableistung eines Zivildienstes plus Hauptschulabschluss dann unmittelbar der Einstieg in dieses Berufsbild. Das möchte ich der Korrektheit halber hier auch erwähnen.

(Beifall Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

In dem Bericht ist auch weiter darauf eingegangen worden, dass der Altenpflegehelfer und der Krankenpflegehelfer diese Generalistik darstellt, aber in Verbindung zum vollwertigen Berufsabschluss Altenpfleger und Krankenpfleger. Wir haben in der Diskussion eindeutig herausgestellt, dass wir doch arge Probleme sehen bei der praktischen Umsetzung, wenn ein Altenpflegehelfer dann den Einstieg in den Krankenpfleger vornehmen soll. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt, der zumindest aus jetziger Sicht nicht machbar wäre. Das sollte man sich dann auch in Zukunft gut überlegen.

Ich möchte weiterhin noch einmal auf das bestehende Gesetz des Saarlandes eingehen. Ich habe bereits gesagt, dass es dort sehr wohl möglich ist, dass eine gemeinsame Ausbildung in einem Klassenverband stattfindet. Ich habe auch noch einmal in dieser Richtung Kontakt aufgenommen, habe mir Erfahrungen vermitteln lassen, wie es dort in der Praxis abläuft. Sie werden wissen, seit dem 01.08.2003 wird das dort praktiziert. Man hat im ersten Jahr eine gemeinsame Ausbildung im selben Klassenverband durchgeführt, in diesem Jahr eine getrennte Ausbildung und die Erfahrungen nach über einem halben Jahr zeigen, die Fachleute sagen das, dass diese gemeinsame Ausbildung motivationsfördernd gerade für die Schwächeren innerhalb dieses Klassenverbandes ist, und man tendiert dazu, im nächsten Jahr wieder eine gemeinsame Beschulung vorzunehmen.

Ich habe mir auch ein paar Zahlen besorgt, um einmal konkret anhand dieser Zahlen Ihnen aufzuzeigen, dass es eine gute Sache ist und dass Sie wahrscheinlich per Beschluss durch Ihre Mehrheit hier einen Weg ausschlagen, den wir gehen wollten. Und zwar habe ich das Zitat der Ministerin Görner mitgebracht, die nach erfolgreicher Umsetzung nach einem Jahr hat das Ganze Revue passieren lassen. Von insgesamt 240 Auszubildenden haben 78 Auszubildende oder Schüler die Helferausbildung begonnen und 79 haben sich der Prüfung gestellt. Und jetzt kommt eigentlich die interessante Zahl, nämlich dass 51 dieser Prüflinge nach bestandener Prüfung sich entschieden haben, sofort in das zweite Lehrjahr und damit in die vollwertige Ausbildung zum Altenpfleger einzusteigen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das sind etwa zwei Drittel. 66/67 Prozent sind das, ohne das jetzt auf die Kommastelle auszurechnen. Das heißt, zwei Drittel, ich wiederhole das gerne an dieser Stelle, weil mir das besonders wichtig erscheint, zwei Drittel dieser Schüler haben also ohne Unterbrechung die Möglichkeit genutzt und gehen in die Ausbildung des

zweiten und dritten Lehrjahres. Und das war ein Ansinnen unseres Gesetzentwurfes.

(Harry Glawe, CDU: Und das will unsere Sozialministerin hier im Land nicht.)

Aber ich habe es bereits gesagt, in den Ausschüssen wurde eigentlich über diese Tatsache kaum diskutiert, sondern Sie, meine Damen und Herren von der SPD und PDS, haben sich durch das Sozialministerium auf eine falsche Fährte aus unserer Sicht setzen lassen.

(Harry Glawe, CDU: Dem Hauptschüler wird der Zugang einfach verbaut.)

Und damit verbauen Sie einen sofortigen Einstieg von der Helferausbildung in die Fachausbildung zum Altenpfleger. Sie wollen per Verordnung regeln, dass die Helferausbildung anderthalb Jahre andauert.

(Unruhe bei Harry Glawe, CDU)