Jetzt müssen Sie mir mal bitte erklären, wenn im Frühjahr die Ausbildung beendet wird und zum August/September die neue Ausbildung beginnt, wie das dann ein sofortiger Durchstieg sein soll. Aus meiner Sicht ist das nicht der Fall.
Ich möchte auch an dieser Stelle einen weiteren Vorwurf zurückweisen, der uns in unserem Gesetzentwurf hier angekreidet wird. Sie sagen, beziehungsweise sage ich ganz einfach, das Ministerium behauptet, wir wollen die Zugangsvoraussetzungen Hauptschulabschluss und vorberufliche Ausbildung, und das wäre schon von der Warte aus eine Riesenkatastrophe. Ich sage Ihnen, das wäre eine gute Sache gewesen, dann hätten Sie nämlich diesen Durchlauf. Das, was Sie jetzt machen wollen, anderthalbjährige Ausbildung, dann ein halbes Jahr Ruhephase, da müssen wir mal sehen, wie wir das hinbekommen. Dann haben Sie keine modularen Ausbildungsinhalte angeboten. Wenn so ein Auszubildender, in diesem Fall ist er ja dann ein bestandener Altenpflegehelfer, zum Beispiel das Bundesland wechselt, müssen Sie mir einmal an dieser Stelle auch die Frage beantworten, ob er dann überhaupt die Zugangsvoraussetzungen nach dem Bundesgesetz in den einzelnen Ländern erlangt hat, um zum Beispiel in eine verkürzte Ausbildung zum Altenpfleger einzusteigen. Wenn er das nämlich nicht hat, fängt er, nachdem er diese zwei Jahre hier absolviert hat, eine dreijährige Ausbildung an, und damit verlängert sich die Ausbildungszeit aus unserer Sicht nochmals.
Also den Vorwurf, dass wir hier vielleicht eine Art Langlebigkeit eingebaut hätten durch die berufliche Vorbildung, den möchte ich an dieser Stelle entkräften. Und ich sage Ihnen das noch einmal, durch Ihre Entscheidung, unseren Gesetzentwurf hier abzulehnen, werden Sie dem Ministerium per Verordnung zwar dazu verhelfen, oder das Ministerium tut es ja in diesem Falle selbst, die Altenpflegehelferausbildung zu regeln, aber Sie schaffen nicht den Einstieg in eine moderne Berufsausbildung. Es wird keine Ausbildungsverträge geben, es wird keine Vergütung geben. Außerdem, das, was Sie als Flexibilität darstellen, bei dem Vertrauen, was Sie in die Landesregierung haben, für mich völlig verständlich, ich sage Ihnen, das, was Sie hier machen, das bedeutet zum wiederholten Male, das Parlament ist außen vor. Es stellt sich für mich die Frage: Warum ist das Ganze in MecklenburgVorpommern so? Wenn ich Ihnen das Beispiel aus dem Saarland bringe, jetzt spreche ich wieder die Damen und Herren der SPD an, dort ist es machbar,
ich sage jetzt einmal, im Sinne einer Koalition der Vernunft, obwohl es da ja auch Oppositionen gibt, gemeinsam einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ich habe hier einen Gesetzentwurf für die Krankenpflegehelferausbildung aus dem Land Brandenburg. Auch hier wird das gesetzlich geregelt durch zwei Fraktionen, die in diesem Hause anwesend sind. Für mich also völlig unverständlich.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, das, was hier passiert, einige Herren und Damen von der SPD werden das nur noch nicht gemerkt haben, aber ich sage Ihnen, für den Bereich des Sozialministeriums gilt für mich eindeutig, hier wackelt der Schwanz mit dem Hund. Da sollten Sie aufpassen. Beim KiföG sind Sie schon einmal über den Tisch gezogen worden.
Ich glaube, nehmen Sie die Realität zur Kenntnis und folgen Sie beim nächsten Mal unserem Gesetzentwurf. – Danke.
Herr Renz, ich verstehe die kontroverse Debatte gerade bei dem Punkt nicht. Ich habe ein Stück weit den Eindruck, dass Sie auf der einen Seite die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses nicht richtig zur Kenntnis genommen haben und auf der anderen Seite hier auch nicht berücksichtigen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern sind und nicht im Saarland.
Darauf werde ich noch etwas näher eingehen. Ich will darauf verweisen, dass wir als SPD-Fraktion von vornherein gesagt haben, dass wir der Intention Ihres Gesetzentwurfes durchaus positiv gegenüberstehen.
Gleiches vermeinte ich, auch von der PDS zu dem Thema zu vernehmen. Worum geht es? Es geht um das Thema modulare Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Altenhilfe, um die Durchlässigkeit innerhalb dieser Ausbildung vom Helfer bis zum Altenpfleger beziehungsweise zur Altenpflegerin.
Und jetzt möchte ich kurz darauf eingehen, warum es keinen Sinn macht, Ihren Gesetzentwurf in MecklenburgVorpommern umzusetzen. Sie übertragen voll inhaltlich den saarländischen Gesetzentwurf auf Mecklenburg-Vorpommern. Das Einzige, was Sie rausgenommen haben, ist die Bezeichnung „Saarland“, ansonsten ist das tutto completo das Gleiche, was im Saarland verabschiedet worden ist. Dabei verkennen Sie aber vollständig, dass wir nicht die gleichen Schulstrukturen wie im Saarland haben bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt, im Saarland gibt es keine staatlichen Schulen für die Gesundheitsberufe. Es gibt reine Schulen immer nur für Altenhil
Und für das Saarland, Herr Renz, da haben Sie vollständig Recht, wenn man da hergeht und diese Dinge in diesen Altenhilfestrukturen mit den entsprechenden Schulen, wenn man da das Gesetz umsetzt, dann macht das Sinn. Da macht auch dieses Curriculum einen Sinn. Da, wo nur reine Schulen für Altenhilfe existieren und wo keine krankenpflegerischen Berufe unterrichtet werden, da macht dieses Curriculum, die Umsetzung dieses Curriculums voll Sinn. Das bringt deutliche Verbesserungen beim Thema Durchlässigkeit innerhalb dieser Berufsgruppen.
Wir haben aber bei uns ein viel besseres System. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine nennenswerte Anzahl von Schulen, an denen die gesamte Palette der Gesundheitsberufe unterrichtet wird, also nicht nur der Bereich der Altenhilfe, sondern auch der Bereich der Krankenhilfe. Und ich will in dem Zusammenhang an die Anhörung erinnern, die wir hier vom Sozialausschuss zu dem Thema durchgeführt haben und wo eines ganz deutlich herausgearbeitet worden ist, dass alle Experten, die auch von Ihnen eingeladen worden sind, Herr Renz, dass alle Experten darauf hingewiesen haben, dass es angezeigt ist, diese Struktur an staatlichen Schulen für die Gesundheitsberufe hier bei uns zu erhalten, und dass diese Form der Beschulung in den Gesundheitsberufen bundesweit als richtungsweisend beurteilt wird.
Jetzt muss man sich die Frage stellen, was bedeutet das denn, wenn man jetzt hergeht und den von Herrn Renz so gelobten Gesetzentwurf der CDU zur Umsetzung bringt. Das bedeutet zunächst einmal, wir zerschlagen unser Schulsystem. Wir hatten vor kurzem ein Gespräch mit Herrn Gagzow von der Krankenhausgesellschaft. Er sagt, ja, am Anfang war ich auch nicht so sonderlich dafür, aber inzwischen bin ich ein absoluter Verfechter dieser staatlichen Schulen für die Gesundheitsberufe, weil die sind zukunftsweisend und die machen Sinn. Das heißt, Herr Renz, es ist nicht zukunftsweisend, diese Schulstruktur platt zu machen, um partout einen Gesetzentwurf des Saarlandes in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen zu wollen. Das geht nicht.
Das heißt, klugerweise sind Sie auf das Thema Finanzierung Ihres Gesetzentwurfes gar nicht eingegangen.
Sie sind nicht darauf eingegangen, Herr Renz. Das ist eines der wichtigsten Dinge gewesen, denn auch dazu haben wir in der Anhörung etwas vernehmen dürfen.
Die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesinitiative würde dazu führen, dass hier ein Ausbildungsberuf etabliert wird, das heißt also, die Leute haben einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung. Wo kommt die her? Werden damit die Patienten und Pflegebedürftigen belastet, die heute schon in erheblichem Umfang belastet sind?
(Harry Glawe, CDU: Sie wollen, dass die Leute umsonst arbeiten in Deutschland. – Glocke der Vizepräsidentin)
(Harry Glawe, CDU: Die Hauptschüler sollen umsonst für Sie arbeiten oder was?! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
weil diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Oder werden damit die Einrichtungsträger belastet, die heute schon für sich reklamieren, dass die Leistungen über Pflegeversicherung und dergleichen nicht mehr auskömmlich sind?
Das heißt, wenn man eine solche Initiative startet, dann muss man auch konsistent bleiben, dann muss man im Ergebnis auch sagen, woher das Geld kommen soll, um diese Dinge letztendlich umzusetzen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Harry Glawe, CDU: Na, nach BAföG hat doch Frau Ministerin gesagt.)
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte doch hier um eine sachliche Diskussion und das Wort hat der Abgeordnete Herr Heydorn. Bitte.
Frau Präsidentin, ich bedanke mich dafür, dass das noch einmal festgestellt wurde. Aber ich bin auch so weit durch.
Wenn man sich die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses noch einmal ansieht, dann stehen da wohl die wegweisenden Dinge drin. Wir wollen das, was notwendig ist, durch eine Rechtsverordnung lösen und wir wollen in dieser Rechtsverordnung eine generalistische Helferqualifikation für den Bereich der Kranken- und Altenpflegehilfe an den bestehenden beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft mit der Fachrichtung Altenpflege einführen.
(Torsten Renz, CDU: Und jetzt kommt’s. Der nächste Punkt, der ist wichtig, Herr Heydorn. Das andere ist klar, da reden wir schon seit Jahren davon.)