Protokoll der Sitzung vom 12.05.2004

Nun, meine Damen und Herren, diese Rechtsauffassung ist ebenso strittig wie auch die Frage, ob die Aufgabenübertragung auf den Landesbeauftragten aus verfassungsrechtlichen Gründen, zum Beispiel Artikel 37 der Landesverfassung, zu verwirklichen wäre. Es ist also schon eine spannende Aufgabe der Ausschussberatungen, hierüber Klarheit zu erzielen. Ich freue mich deshalb auch schon auf die Diskussionen im Innenausschuss, im Übrigen, weil es im Gesetzentwurf, trotz des Berichtes der Deregulierungskommission – und das ist eigentlich eine hochinteressante Sache, wir arbeiten da wirklich auch gemeinsam –, zum Beispiel ganz offensichtlich versäumt wurde, über die Institution des behördlichen Datenschutzbeauftragten, das ist Paragraph 20, jedenfalls in Bezug auf die kommunale Ebene, noch mal neu oder vielleicht auch kritisch nachzudenken. Das wurde einfach versäumt. Vielleicht können wir das ja im Innenausschuss noch zusätzlich machen. Hierzu fehlt jedenfalls jede Aussage.

Meine Damen und Herren, wir von der CDU-Fraktion werden der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. Es bleibt für mich allerdings schon heute die Frage, meine Damen und Herren, welcher Nutzen für unser Land, neben einer möglichen Vereinfachung für die Bürger,

(Torsten Koplin, PDS: Das ist nicht zu unterschätzen. – Heinz Müller, SPD: Das wäre doch mal was.)

das ist vielleicht tatsächlich, Herr Innenminister, nicht zu unterschätzen, und das ist ein wichtiges Gut für die Bürger, etwas zu vereinfachen, welcher Nutzen für das Land außer diesem einen tatsächlich durch diese Zuständigkeitsübertragung erzielt werden kann. Denn, es tut mir Leid, ich sehe weder eine Personaleinsparung wegen irgendeines Synergieeffektes oder eine wie auch immer geartete Effektivitätssteigerung. Wir haben vorhin auch schon gehört, diese eine Personalstelle geht auch nur von A nach B. Das hat der Herr Minister ja so ausgeführt. Ich vermag in der Übertragung auch keinen Beitrag zur Deregulierung zu erkennen. Tut mir Leid!

Welche Kosten spart das Land denn nun eigentlich? Welcher Nutzen kann nun aus dieser Gesetzesänderung überhaupt für das Land gezogen werden? Meine Damen und Herren, wir haben ja in den Ausschüssen, auch im Innenausschuss, bei diesem Gesetzentwurf der Landesregierung wirklich nur über eine einzige materielle Neuregelung zu diskutieren. Und deshalb habe ich die Hoffnung, dass uns die Zeit bleiben wird, am Beispiel dieser Gesetzesnovelle einmal über Rechtsvereinfachung, über Deregulierung, zum Beispiel auch über die Angemessenheit des Verhältnisses von Kosten und Nutzen gemeinsam nachzudenken

(Angelika Gramkow, PDS: Was höre ich denn da?!)

und darüber einmal nachzudenken, …

(Angelika Gramkow, PDS: An den Fragestellungen des Datenschutzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern?)

Ja, es geht um Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern.

(Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

Es geht darum, dass man es 2002 hätte endgültig regeln können, Frau Gramkow, und es nicht getan hat. Es geht darum, dass wir jetzt eine Novelle vorliegen haben, mit einer einzigen, einer einzigen materiellen neuen Regelung. Es geht darum, dass wir eigentlich schon einmal darüber nachdenken sollten, ob das wirklich effizient ist, ob wir überhaupt regeln müssen.

Meine Damen und Herren, eigentlich ist das ja gar nicht so neu. Wir haben ja Prüffragen. Und diese Prüffragen hat die Landesregierung zuvor anzuwenden, egal zu welchem Vorhaben, wie Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Verständlichkeit. Diese Prüffragen sind mit der Geschäftsordnung der Landesregierung seit 1996 gültig. Und, Frau Gramkow, meine Damen und Herren, sie gelten eben auch für dieses Gesetzesvorhaben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Ringguth.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dankert von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Ringguth, dafür, dass Sie es schnell machen wollten, haben Sie doch ganz schön viel geredet.

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Aber er hat gut geredet.)

Er hat gut geredet. Ich denke, die Fragen, die er aufgeworfen hat, darauf will ich gar nicht eingehen, das kann ich auch gar nicht, das sollen einmal die Fachleute im Ausschuss machen, da sind sie auch gut aufgehoben.

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS)

In der Tat ist es so, dass die Meinungsbildung der Koalition etwas länger gedauert hat. Das ist richtig. Wir hätten das auch schon 2002 tun können. Aber ich sage es hier auch ganz klar: Auch ohne diesen Termindruck, der uns jetzt von verschiedenen Stellen, unter anderem auch von der EU aufgegeben wurde, hätte es Sinn gemacht, die Stellen zusammenzulegen. Das ist in Ordnung und das tun wir jetzt. Und insofern kann meine Fraktion der Überweisung in den Ausschuss zustimmen.

Ich hatte mir hier vieles aufgeschrieben, was der Innenminister gesagt hat. Ich muss das nicht wiederholen, aber vielleicht noch eine ganz kurze rhetorische Antwort. Sie sprachen immer von einer Kuh, die vom Eis muss. Ich glaube, es waren zwei Kühe, die vom Eis mussten.

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS, und Gabriele Schulz, PDS)

Insofern freue ich mich auf die Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen und bitte um Überweisung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, PDS und Dr. Ulrich Born, CDU – Heinz Müller, SPD: In den Landwirt- schaftsausschuss, wegen der Kühe!)

Vielen Dank, Herr Dankert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete der PDS-Fraktion Frau Schulz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig, der vorliegende Gesetzentwurf bringt substantiell eine Änderung. Die Verfallsklausel zum gegenwärtigen Paragraphen 44 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes wird aufgehoben und damit festgelegt, dass die Datenschutzkontrolle des öffentlichen und privaten Bereichs nunmehr einheitlich in der Hand des Landesdatenschutzbeauftragten liegt. Diese Festlegung begrüßen wir ausdrücklich.

Ich darf daran erinnern, dass die PDS-Fraktion dies nicht erst seit heute für richtig und erforderlich hält.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Wir haben anlässlich der Verabschiedung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes vor nunmehr zwei Jahren nicht nur von der Kuh vom Eis gesprochen, sondern genau das vorgeschlagen. Ich verrate also damit kein Staats- oder Koalitionsgeheimnis, wenn ich feststelle,

(Vincent Kokert, CDU: Haben Sie ein Geheimnis in der Koalition?)

dass die in der Drucksache zitierte Entschließung zu einem Prüfauftrag vor allem von der PDS initiiert worden ist. So könnte man heute nach zweijähriger Prüfung vielleicht sagen: Ende gut, alles gut. Das umso mehr, weil auch die interministerielle Arbeitsgruppe – der Minister hat darauf hingewiesen – zur Verwaltungsreform diese Lösung für richtig und zweckmäßig hält, nämlich den pri

vaten Bereich der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten zu unterstellen.

Ich muss aus heutiger Sicht noch einmal sagen, dass mir jene Argumente eben auch nicht ganz eingeleuchtet haben, wonach man den privaten Bereich nicht vom Landesdatenschutzbeauftragten kontrollieren dürfe, weil für die Datenschutzkontrolle der Privaten eine besondere Dienst- oder Fachaufsicht erforderlich sei. Dieses Argument erschien mir wenig stichhaltig, weil es ja bereits, wie heute auch benannt, in anderen Bundesländern seit längerem eine entsprechende Regelung gibt, die sich auch als praktikabel erwies. Hier wird auf so genannte und bestimmte Synergieeffekte hingewiesen und das war es wohl dann auch, dass die Arbeitsgruppe beim Justizminister zu dem entsprechenden Vorschlag kam, denn es ist schwer verständlich, wenn ein Bürger – und um den geht es in erster Linie, bevor wir über Sparen reden – den Datenschutzbeauftragten wegen Zweifel an einer Videoüberwachung im Schulbus anruft, er dann nicht sofort tätig werden kann, weil er erst prüfen muss, ob der Schulbus nun einem privaten Betreiber oder einem kommunalen Träger gehört. Im letzten Fall durfte er sich der Sache annehmen, beim Privaten musste er sie an das Innenministerium abgeben. Gerade aus der Sicht der Bürger und unter dem Blickwinkel der Wahrung der Bürgerrechte ist es deshalb, denke ich, zweifellos besser, wenn es nur eine Adresse gibt, die da lautet: Landesbeauftragter für den Datenschutz, Landtag Schwerin.

Neben den praktischen Gründen gibt es aber auch gute juristische. Die jetzt vorgeschlagene Regelung entspricht nach meiner Auffassung am ehesten der Landesverfassung. Herr Ringguth, Sie haben den Artikel zitiert. Aber dann müssen wir eben wirklich auch genau sagen, hier ist festgelegt, dass der Landesdatenschutzbeauftragte zur Wahrung des Rechts der Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten gewählt ist.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Und auch daran, denke ich, kann ich keine Elle messen, ob ich hier dereguliere oder spare. Die Verfassung ist nämlich in diesem Punkt überhaupt nicht misszuverstehen.

(Angelika Gramkow, PDS: Richtig.)

Es ging und geht um eine einheitliche unabhängige Kontrollinstanz, um eine entsprechende Verfassungsinstitution. Entweder wir haben einen Landesdatenschutzbeauftragten oder wir haben keinen, und zwar für alle Datenschutzbelange des Bürgers. Dies möchte ich heute auch mit dem Blick auf zehn Jahre Landesverfassung in Mecklenburg-Vorpommern und somit auf zehn Jahre Behörde und Institution des Landesdatenschutzbeauftragten unterstreichen.

Meine Damen und Herren, schließlich bestärkt uns der Blick in das EU-Recht darin – auch darauf hat der Innenminister verwiesen –, dass wir nunmehr auf dem rechten und richtigen Weg sind, denn die einschlägige EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, die hier in diesem Hause oft genug benannt und erörtert worden ist, verlangt ohne jegliche Einschränkung und ohne Wenn und Aber in Artik e l 28 solche Kontrollstellen, die ihre Aufgaben, wie es dort heißt, in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Dieser Text ist kaum misszuverstehen. Natürlich sind damit aber nicht alle praktischen Probleme gelöst. Sie sind es sicherlich auch nicht damit, wenn aus dem Innenministerium

eine höherwertige Stelle an den Datenschutzbeauftragten übergeht.

In Schleswig-Holstein gibt es bekanntlich die Lösung eines Datenschutzzentrums mit dem Landesdatenschutzbeauftragten als Chef. Dieses Zentrum führt auf kommerzieller Grundlage auch Kontrollen und Überprüfungen bei Privaten durch. Das Zentrum ist Dienstleister für Private. Ich denke, dass diese Lösung für uns in der Perspektive interessant sein könnte. Auch diese Festlegung der Möglichkeit des Datenschutzaudits durch den Datenschutzbeauftragten ist für Private wichtig und könnte eingeführt werden, was offensichtlich noch Schwierigkeiten bereitet.

Meine Damen und Herren, namens meiner Fraktion spreche ich mich für die zügige Behandlung der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes im Innenausschuss und dann zur Wiederbehandlung hier im Hohen Haus aus.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Schulz.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1168 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag gefolgt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Tätigkeitsberichtes 2003 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2003, auf Drucksache 4/1132.

Tätigkeitsbericht 2003 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2003 – Drucksache 4/1132 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende Herr Vierkant. Bitte schön.