Meine Damen und Herren, Sie wissen, das Thema Unternehmensfinanzierung brennt nicht nur den Unternehmern auf den Nägeln. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Wirtschaft nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und ich denke schon, Herr Dr. Born, wir sind ein ganzes Stück vorangekommen. Wir haben ein Konzept zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung erarbeitet. Die Schwerpunkte haben wir dabei auf schnell umsetzbare Lösungen gelegt und die in unserem Konzept enthaltenen Vorschläge sind in der Umsetzung, die meisten Maßnahmen laufen bereits. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Unternehmensfinanzierung ist jedoch ein laufender Prozess. Deshalb müssen wir fortwährend beobachten, was wirkt und wo müssen wir eventuell unsere Instrumente diesen Bedingungen anpassen.
Wesentliche Punkte des Konzeptes sind die Förderung von Unternehmensberatung zur Vorbereitung der Unternehmen auf die Ratinganforderungen der Banken bei Kreditverhandlungen. Die Bankengespräche im Januar 2004 im Wirtschaftsministerium haben ergeben, Herr Dr. Born hat es auch schon gesagt, dass aus Sicht der Banken die Unternehmen nach wie vor ungenügend vorbereitet Bankgespräche und Kreditverhandlungen führen. Hier sind aber auch die Unternehmer in der Pflicht und ich sehe bei der Vorbereitung der Unternehmen auf die Kreditgespräche mit den Banken auch eine wichtige Aufgabe für Kammern und Verbände. Das ist in erster Linie deren Aufgabe und nicht Aufgabe der Landesregierung.
Ein weiterer Punkt ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen über Beteiligungen. Für Beteiligungen bis zu 1 Million Euro haben wir die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft. Und da denke ich, meine Damen und Herren, das funktioniert. Anders sieht das im Bereich zwischen 1 und 5 Millionen Euro aus. Diese Volumina sind für die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu groß und für größere Wagniskapitalgesellschaften zu klein. In diesem Bereich haben wir eine Lücke. Deshalb helfen wir hier mit Garantien des Landes für Beteiligungen. Außerdem haben wir das Bürgschaftsverfahren des Landes effizienter gestaltet und wir haben ein Darlehensprogramm mit Mitteln in Höhe von 50 Million e n Euro zur GA-Zwischenfinanzierung geschaffen. Das Wirtschaftsministerium kann nun GA-geförderten Unternehmen, die einen Zuwendungsbescheid, aber noch keine Barmittel vom Land erhalten konnten, über ein Zwischenfinanzierungsdarlehen eine Liquiditätshilfe anbieten.
Und ein weiterer wichtiger Punkt: Wir legen das Existenzgründerinnenprogramm als Kleinkreditprogramm neu auf. Damit erweitern wir dessen Möglichkeiten beträchtlich. Nun können nicht nur Existenzgründerinnen in
erster Linie und -gründer das Programm in Anspruch nehmen und nun sind neben Investitions- auch Betriebsmittelfinanzierungen möglich. Auch die Unternehmensnachfolge, ein Spezialfall der Existenzgründung und ein für unser Land, denke ich, doch sehr wichtiger Bereich, kann mit dem Programm gefördert werden. Um diese Verbreiterung der Möglichkeiten auch umsetzen zu können, wird das Programm als Fondslösung neu aufgelegt und die Mittel werden deutlich aufgestockt auf 10 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, gerade die Möglichkeit, Kleindarlehen bis zu 100.000 Euro ohne Beteiligung der Hausbank zu erhalten, wird von der Wirtschaft des Landes begrüßt, denn gerade in diesem Bereich scheint sich die Kreditgewährung für Banken nicht zu lohnen. Unter 100.000 Euro gehen die in der Regel da nicht mehr so gern ran. Das hat sich in der Bankenrunde gezeigt, die das Wirtschaftsministerium zu Beginn des Jahres mit Vertretern von Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen und Privatbanken geführt hat. Diese Lücke wollen wir schließen. Momentan warten wir allerdings auf die nötige Programmgenehmigung der EU. Wenn alles klappt, wird das Programm noch im ersten Halbjahr einsatzbereit sein.
Auch die Durchleitung von Förderkrediten des Bundes durch die Banken ist ein wichtiges Thema. Wir haben uns eingebracht, damit die Konditionen verbessert werden, und dies ist auch geschehen. Die KfW-Mittelstandsbank des Bundes hat seit Ende 2002 bis heute wiederholt auf die rückläufige Nutzung und Durchleitung ihrer Förderkredite mit Zinssenkungen und Anhebung der Durchleitungsprovision reagiert. In den Bankengesprächen war auch die KfW anwesend, so dass im direkten Gespräch die Wünsche der Unternehmer und Banken an die Mittelstandsbank des Bundes herangetragen werden konnten. Dort wurde von Bankenvertretern, aber auch von den Kammern der bisher erreichte Stand der Durchleitung im KfWProgramm als verbessert, aber immer noch als nicht ausreichend dargestellt. An dem Thema müssen wir also weiter dranbleiben.
Meine Damen und Herren, Sie fragen in Ihrem Antrag, wie die Landesregierung eine mögliche Veränderung der Förderrichtlinien bewertet, weg von Zuschuss- hin zu Darlehensfinanzierungen. Und nun komme ich ein bisschen in Schwulitäten,
denn die meisten von Ihnen wissen, dass die Finanzministerin da eine etwas andere Auffassung hat als der Wirtschaftsminister.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Machen Sie ein Gesamtkunstwerk daraus!)
Ich will aber, da der Wirtschaftsminister sonst hier vorn stehen würde, durchaus dessen Position vertreten.
Nun ist da einiges zu klären: Sollen wir generell auf Zuschussfinanzierungen verzichten und stattdessen Darlehen ausreichen?
Das ist auch nicht die Frage. Die Frage ist tatsächlich, Investitionszuschüsse und Investitionszulagen sind für die Ansiedlung von Investoren und die Schaffung von Arbeitsplätzen das attraktivste Förderinstrument.
Wir wissen, dass es auf Dauer da Veränderungen geben sollte. Wir müssen aber sehen, dass das dann auch in den anderen Bundesländern erfolgt, denn sonst kann es eine Wettbewerbsverzerrung geben. Darauf weist immer wieder der Wirtschaftsminister hin.
Ich denke aber, es ist durchaus berechtigt, einen Teil der Zuschussförderung für Darlehen umzuwidmen, so dass wir also hier tatsächlich zu einer Veränderung kommen. Wie das aussehen soll, darüber ist zu diskutieren. Ich weiß, dass es im Bündnis für Arbeit eine Arbeitsgruppe gibt, die mit Vertretern der Kammern, Verbände, des Landesförderinstitutes und des Wirtschaftsministeriums jetzt an diesem Thema arbeitet. Und ich denke auch, es wird dann spätestens mit der neuen EU-Strukturfondsperiode ab 2007 eine Regelung geben, die uns alle gemeinsam in eine bessere Position bringt.
Meine Damen und Herren, die Frage, wie wir die Finanzierungsmöglichkeiten für unsere Unternehmen verbessern können, wird uns auch zukünftig beschäftigen. Hier geht es, ich habe es eingangs schon gesagt, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der weitergehen wird, auch wenn die Landesregierung schon eine ganze Menge von dem umgesetzt hat, was von der Wirtschaft gefordert worden ist. Ich denke, hier besteht aber noch Verbesserungsbedarf, und ich bin mir sicher, dass wir dieses Thema nicht weiter auf die lange Bank schieben werden.
Frau Keler, das Stichwort ist „lange Bank“. Meine Frage geht dahin: Ist es nicht am vernünftigsten, optional zwischen Zuschussförderung, Darlehensabsicherung, Bürgschaftsabsicherung insbesondere, das ist ja möglich, bei Ausreichung von EFRE-Mitteln wählen zu können, weil es nicht in erster Linie darum geht, das Thema bei ansiedlungswilligen Unternehmen aufzurufen, sondern bei den bestehenden Unternehmen des Landes? Und deswegen meine Sorge, „lange Bank“ heißt für mich schon 2007, das sind drei lange Jahre. Also wie stehen Sie zu der optionalen Möglichkeit, zwischen Zuschussförderung und Darlehensabsicherung zu wählen, auch mit Blick, Sie kennen die Umfrage, der Unternehmensverbände des Landes?
Herr Rehberg, wenn Mittel dafür zur Verfügung stehen und wenn es möglich ist. Also hier in der Rede steht drin, dass die EU es zurzeit nicht genehmigen würde.
Da bin ich jetzt ein bisschen in der Bredouille, gebe ich ehrlich zu. Ich würde sagen, für bereits im Land vorhandene Unternehmen, wenn die sagen, wir wollen optional lieber Darlehen als Zuschüsse, dann dürfte das auch relativ schnell möglich sein. Aller
Würden Sie mir Recht geben, wenn ich die optionale Möglichkeit hätte und die Darlehensabsicherung nach Marktkonditionen erfolgen würde, dass das auch in hohem Maße das Finanzministerium des Landes erfreuen würde?
Ja, natürlich, Herr Rehberg, weil das auf Dauer dann für die Wiedergewinnung von Finanzmitteln zu investiven Zwecken natürlich gewährleistet wäre.
Wenn Sie das Programm der Hessischen Bürgschaftsbank „Bürgschaft ohne Bank“ kennen, würden Sie das auch als ein geeignetes Instrument für Mecklenburg-Vorpommern ansehen?
Ich kenne das jetzt nicht, das hessische Bürgschaftsprogramm, deshalb bitte ich da um Entschuldigung, aber ich schaue es mir gern an. Und wie gesagt, wir sind mit dem Wirtschaftsminister seit längerem im Gespräch und wir versuchen auch, Möglichkeiten zu finden, damit eben das Darlehensprogramm hier eingesetzt werden kann.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU, SPD und PDS – Andreas Petters, CDU: Damit ich das verstehe.)
Frau Ministerin, Sie haben vorgetragen, dass dieses neue Existenzgründer- und Darlehensprogramm jetzt erstmalig erweitert wird und dass Betriebsmittelfinanzierungen zulässig sind. Wie sehen Sie dies als Finanzministerin, weil Sie ja in Vertretung gesprochen haben? Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass Betriebsmittelfinanzierungen seitens eines Landes auch von der EU genehmigt werden können, weil das ja eigentlich eine Aufgabe ist, die bei uns die Banken im Land Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten haben?
Deshalb müssen wir abwarten, ob die EU dieses Programm notifiziert. Ich habe das ja gesagt. Es steht jetzt zur Notifizierung an. Ich hoffe, wir