Kreisgebietsreform erst nach Abschluss der Punkte 1 bis 3. Meine Damen und Herren, diese Empfehlung des vorliegenden Antrages hat mich dann doch ein wenig überrascht. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass in diesem Hause über ein Ob einer Gebietsreform weitgehend Einigkeit besteht und nur das Wie strittig ist, da unterschiedliche Ansätze gewählt wurden. Zur Problematik der Kreisfreiheit, zumindest der kleinen kreisfreien Städte, und zur Struktur einzelner Kreise, ich denke an Bad Doberan, den Müritz-Kreis und Mecklenburg-Strelitz, die wir ausdrücklich benannt hatten, bestand bereits in der Enquetekommission Übereinstimmung und auch darüber, dass diese Fragen im Rahmen einer Landkreisneuordnung zu beantworten sein würden.
Meine Damen und Herren, in der Begründung des vorliegenden Antrages wird darauf verwiesen, dass bereits mehrere Kreistage und Stadtvertretungen beschlossen haben, gegen eine Landkreisneuordnung auf der Basis eines 4- oder 5-Kreise-Modells vor dem Verfassungsgericht zu klagen. Dazu möchte ich sagen, gegen Strukturveränderungen wurde und wird geklagt. Dafür gibt es diesen Rechtsweg. Meine Befürchtung ist dagegen, dass hier nicht die eine oder andere Strukturveränderung, sondern die Gesamtkonzeption auf dem Prüfstand landet und vielleicht eben in Gänze durchfällt. Deshalb habe ich gestern dieser Reformkonzeption nicht zugestimmt. Diese Diskussion brauchen wir aber heute hier nicht zu wiederholen. Dafür kann man entsprechende Protokolle befragen. Aber mit dem Zeitplan hängt diese Frage wohl nicht sehr zusammen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend an einen Reformaspekt erinnern, der in der Begründung des vorliegenden Antrages angedeutet, aber in Ihrer Beschlussempfehlung hingegen völlig ausgespart bleibt, nämlich die Frage Modernisierung der Verwaltung und Bedienstete der öffentlichen Verwatung. Im Zeitplan der gestern mehrheitlich beschlossenen Grundkonzeption ist fixiert, dass bis zum Ende der 4. Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen unter anderem für die Personalüberleitung zu schaffen sind, und zwar zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und den Gewerkschaften, mit dem Ziel der Qualitätssteigerung einerseits und der Vermeidung sozialer Härten andererseits.
Meine Damen und Herren von der Opposition, auf diesem komplizierten und sensiblen Gebiet sollten wir weniger Widerstand der Verwaltung herbeireden oder gar
anregen und auch nicht persönliche und berufliche Unsicherheiten schüren. Dies würde der Reform schaden und den Beschäftigten überhaupt nicht nützen.
Herr Kollege Dr. Jäger, Herr Kollege Müller, wir sind gemeinsam der Einladung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Personal- und Betriebsräte am 22. April diesen Jahres nach Bad Doberan gefolgt
Klar dürfte auch sein, meine Damen und Herren, mit diesem Reformvorhaben kommen personalpolitisch noch Fragen und Probleme auf uns zu, für die bei keinem der Beteiligten bereits fertige und vollständige Antworten vorliegen. Was wir brauchen, sind Schutz-, Beteiligungs- und Gewährleistungsinstrumente für beide Seiten, also Landesregierung und Bedienstete. Der Personalaspekt dieser Reform benötigt rechtliche Rahmenbedingungen und politische Spielregeln. Und dafür ist der vertrauensvolle Dialog zwischen Landesregierung, Personalvertretungen und den kommunalen Verbänden gefragt. Auf all diese Fragen orientiert der gestern gefasste Grundsatzbeschluss. Ihr vorliegender Antrag der CDU ist damit inhaltlich und zeitlich überholt und kann abgelehnt werden. Die Probleme allerdings werden erst im weiteren Reformverlauf zu meistern sein.
Jetzt hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Ich habe das Vergnügen, als drittes Mitglied des Sonderausschusses hier zu sprechen, nachdem zwei meiner Kollegen, eine Kollegin und ein Kollege, schon hier gesprochen haben. Ich habe mit Betrübnis zur Kenntnis genommen, dass das Plenum, zumindest die Mehrheit des Plenums, von diesem Sonderausschuss leider nichts mehr hält.
Die wichtigste Kernfrage, meine Damen und Herren, die wichtigste Kernfrage für die Verwaltungsreform – der Herr Innenminister hat in dieser Stadt das gestern Abend auch noch mal ausgeführt in einer anderen Veranstaltung, in der Frau Gramkow und ich anwesend sein durften und ihm zuhören durften, vor allem an diesem Punkt zugehört haben, hat er es noch mal gesagt –, die wichtigste Kernfrage zur Verwaltungsreform ist gestern Abend entschieden worden für dieses Land. Und dazu wurde der Sonderausschuss für nicht geeignet angesehen. Meine Damen und Herren, das ist ein Misstrauensbeweis, wir sollten uns überlegen, eigentlich ist er schon abgeschafft.
Das Zweite ist, Herr Kollege Müller, Sie haben so nett darauf hingewiesen, auf Ihre rein örtlichen Erfahrungen in Pasewalk. Wenn Ihr Blick sich etwas weiten würde, wür
den Sie merken, dass es dem einen oder anderen Abgeordneten in diesem Landtag auch nicht besser geht wie anderen Menschen. Sie sagen das eine mal hier und das andere mal da.
Also ich habe mich noch mal vergewissert, der Beschluss in der Hansestadt Greifwald, Entschuldigung, in der Hansestadt Wismar – die liegt mir ja auch örtlich ein bisschen näher, Herr Zielenkiewitz, wir sind ja Kollegen –, was ein kommunales Amt angeht, der ist wohl einstimmig gefasst worden. Wenn ich das recht sehe, haben Sie gestern bei der namentlichen Abstimmung was ganz anderes hier beschlossen und mitgetragen. Also ich weiß nicht, wir sollten mal die örtlichen Dinge außer Acht lassen, Herr Kollege Müller.
Ja, natürlich ein bisschen. Also ich würde mir das nicht zutrauen, weil so weit ist ja Wismar vom Sitz des Landtages nicht, dass die in Wismar nicht merken, dass Sie einmal so und einmal so stimmen. Also das würde ich nicht machen.
(Heinz Müller, SPD: An Ihrer Stelle würde ich auch nicht gern damit konfrontiert, was die CDU manchmal sagt.)
Ich kann nicht in der Kommunalvertretung so stimmen und hier im Landtag anders. Also da, muss ich mal sagen, da muss man schon sehr biegsam sein.
Und deswegen, Frau Kollegin Schulz, Sie haben durchaus die Berechtigung, auch an unserem Antrag rumzukritisieren, das ist okay, denn Sie haben Charakter bewiesen gestern. Respekt!
Meine Damen und Herren, zur Schadensbegrenzung. Wir wollen gemeinsam eine Verwaltungsreform. Wir wollen gemeinsam eine schlankere und bezahlbare Verwaltung.
Ich sage das mal nicht nur als Glaubensbekenntnis, sondern als für mich verbindliche Aussage. Meine Damen und Herren, unser Antrag hat nur einen Sinn, dafür zu sorgen, dass diese Verwaltungsreform auch wirklich geht. Und sie geht nur mit denen, die in den Verwaltungen arbeiten.
Frau Kollegin Schulz hat mit Recht auf unseren gemeinsamen Besuch bei der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Personal- und Betriebsräte, ich sage das jetzt mal verkürzt, hingewiesen und Sie haben dort gemerkt, Herr Kollege Müller, es ist Ihnen auch sicher nicht entgangen, dass so, wie Sie das machen, es nicht geht mit den Bediensteten. Da gibt es Sorgen und Ängste, die leider auch dadurch geschürt werden, dass man für die Landesbediensteten, also für die Mitarbeiter im BAT- und Manteltarifbereich, eine Regelung findet. Die hat man gefunden und preist sich auch noch dafür und die kriegen auch noch einen Bestandsschutz. Und dann überträgt man Aufgaben auf die Kommunen und sagt den Mitarbeitern bei den Kommunen, nun seht mal, wo ihr bleibt. Eins wird natürlich nicht gehen: die Aufgaben aus der Landesregierung auf die Kommunen zu übertragen, dann weiter zu gucken und zu sagen, also immer folgt das Personal der Aufgabe. Meine Damen und Herren, ich sehe schon die ganzen Ministerialräte in unseren Städten und Landkreisverwaltungen. Also da müssen Sie sich noch einiges überlegen. Und im Angestelltenbereich sagen Sie unseren Bediensteten, wisst ihr, da waren uns unsere näher.
Meine Damen und Herren, so wird Verwaltungsreform nicht gehen. Sie geht nur mit den Mitarbeitern. Sie haben das alle drei gesagt, nur in Ihren Papieren finde ich dazu überhaupt nichts. Wir möchten das gerne ganz deutlich machen, deshalb haben wir diese Passage in unserem Antrag drin. Und der ist erst so gefasst worden nach der Veranstaltung, weil diese Problematik mir erst bei dieser Veranstaltung so dringend und so deutlich wurde, weil dort Leute ganz offen mit uns geredet haben, und das sollten wir öfter miteinander tun.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heinz Müller, SPD: Wir haben schon vor der Veranstaltung gesagt, wir wollen das sozial verträglich machen.)
Lieber Herr Müller, zu Ihrem großen Ärger lag ja in der Veranstaltung durch eine Indiskretion eine frühe Fassung des jetzigen Antrages vor, von der wir jetzt vom Innenminister wissen, dass er gar nicht in Ihren Fraktionen, sondern von einem Professor unter Mithilfe des Innenministers oder umgekehrt gemacht worden ist. Herr Müller, wir haben Konsequenzen aus der Veranstaltung gezogen. Sie erzählen was von sozial verträglich,
machen Regelungen auf Landesebene, die den Kommunen die Möglichkeit nicht geben, für ihr Personal Bestandsschutz- oder zumindest Überleitungsregelungen zu finden, und die Frau Ministerin, die Frau Finanzministerin schreibt auch noch die Landräte und Oberbürgermeister an und sagt, welches Personal vom Land kannst du mir bitte abnehmen,
weil wir solche Vereinbarungen treffen. Also, Herr Müller, von wegen sozial verträglich! Das ist schon fast Blasphemie.
Aber, meine Damen und Herren, was wir auch dringend brauchen – und Sie wollten Sachaussagen, die stehen drin in dem Antrag, man muss sie nur richtig lesen –,