Und abschließend, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen nicht ersparen, Sie noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, um was es eigentlich bei unserem Kindertagesstättenförderungsgesetz in erster Linie geht. Wir haben
gestern gemeinsam hier einen Antrag beschlossen. Dieser Antrag hieß: „Erziehungsfunktion von Schule stärken“. In diesem Kontext muss man auch das ganze Kindertagesstättenthema sehen. Wir haben hier Voraussetzungen geschaffen, dass das auch funktioniert. Es gibt in dem Kindertagesstättenförderungsgesetz eine Regelung, die die Einrichtung zur Zusammenarbeit mit der Grundschule verpflichtet. Das ist ein ganz wichtiges Thema, also eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit.
Wir haben in unserem Gesetz eine unterschiedliche Förderung von Sozialräumen ermöglicht. Das heißt, dass da, wo wir schwierige Verhältnisse haben, heute auch mehr Geld hingebracht werden kann. Das war in der Vergangenheit nicht so. Wir haben explizit die individuelle Förderung von Kindern reingeschrieben. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf Kinder mit Migrantenhintergrund deutlich machen. Ich weiß, Herr Dr. Jäger, dass Sie sich persönlich stark dafür engagieren. Das haben wir reingenommen und sie können heute individuell besser unterstützt werden. Wir haben in unserem Gesetz klar die Aufgaben und Ziele von Förderungen reingeschrieben. Wir haben den Eltern ein Wahlrecht ermöglicht und wir haben die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern deutlich verbessert.
Und hier noch einmal zum Schluss: Das, was wir hier eigentlich damit wollen, das ist ein richtig guter Schritt nach vorne. Deswegen sage ich, insgesamt ist Ihr Antrag doch rein populistischer Natur und wird von uns konsequent abgelehnt.
Herr Heydorn, Sie propagieren in Ihren Reden immer wieder unterschiedliche Elternbeiträge. Meine Frage lautet: Ist durch das vorliegende Gesetz eine Staffelung der Elternbeiträge nach dem Einkommen zwingend vorgeschrieben?
Eine Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen ist nach meiner Kenntnis nicht zwingend vorgeschrieben. Es gibt auch andere Staffelungsmöglichkeiten wie die Geschwisterkinderregelung et cetera, et cetera. Ich kann Ihnen aber sagen, was ich persönlich präferiere.
Ich präferiere eine Staffelung nach Einkommen, weil ich tatsächlich der Meinung bin – Herr Renz, das wollen Sie ja wieder nicht hören –, dass ein Generaldirektor einen
Herr Renz, es gibt ein Positionspapier der Kleinen Liga der Wohlfahrtspflege in der Hansestadt Greifswald. Daraus möchte ich gerne zitieren. Das hat man uns in die Hand gedrückt und da steht Folgendes drin: „Als familienfreundliche Stadt plädieren wir dafür, uns vor dem Aufwand und den Kosten einer sozialen Staffelung im Kitabereich nicht zu scheuen.“
Das heißt, die Kleine Liga in Greifswald ist dafür, hier nach Einkommen zu staffeln. Wir können uns dem nur anschließen, Herr Renz.
Herr Heydorn, ich werde Sie also jetzt nicht fragen, ob es hier noch Generaldirektoren gibt, das werden Sie besser wissen, aber ich habe noch eine Nachfrage.
Wenn Sie sagen, es ist nicht der Fall, dass es nach dem Einkommen zwingend notwendig ist, dann frage ich Sie jetzt: War es nicht Ziel des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS, dieses zu schaffen? Und wenn es jetzt so gekommen ist, dass es nicht der Fall ist, kann ich dann schlussfolgern, dass Sie in diesem Punkt versagt haben und ein schlechtes Gesetz gemacht haben, Herr Heydorn?
(Heinz Müller, SPD: O Gott, o Gott! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Paragraph 50. – Volker Schlotmann, SPD: Oh, was der schluss- folgern kann! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Der kann machen, was er will! – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Nein, nein. Sie haben es nicht verstanden! Sie haben es nicht verstanden! Sie müssen einfach mal nach der Rechtsanwendung gehen, denn jetzt sind wir wieder mal bei der Rechtsanwendung. Nach SGV VIII liegt die Zuständigkeit der Kindertagesstättenförderung bei den örtlichen Jugendhilfeträgern. Sie liegt bei den örtlichen Jugendhilfeträgern vor Ort und da wollten wir es hin haben. Und wenn ein örtlicher Jugendhilfeträger durch Entscheidung sagt, wir staffeln nicht nach Einkommen, dann ist das seine Entscheidung. Die wird von einer Mehrheit zu beschließen sein und von uns akzeptiert.
Ein anderer mag zu einer anderen Entscheidung kommen. Und das ist einfach unser Selbstverständnis von
Herr Kollege Heydorn, Sie führten vorhin aus, dass das Kita-Gesetz durch die CDU nur in der Regelkostenverordnung geändert werden sollte. Würden Sie mir zustimmen, dass die CDU einen Antrag gestellt hat, das Kita-Gesetz zu öffnen und den Bildungsauftrag für Kinder ab dem dritten Lebensjahr festzuschreiben, also Landesgesetzgebung und Bundesgesetzgebung konform zu machen?
Ja, aber das ist inhaltlich ja nicht untersetzt worden. Im Grunde genommen geht es nur darum, dass Sie nur die Regelkosten verändern wollten.
Ja, aber der ist inhaltlich nicht untersetzt. Der Antrag ist drin, aber er ist inhaltlich keinesfalls untersetzt. Da steht doch nicht drin, was Sie wollen, im Gegensatz zu unserem.
Schauen Sie sich doch um! Herr Renz hat immer nur unsere 30 Änderungsanträge erwähnt. Schauen Sie sich einmal an, was substantiiert ausgeführt wurde! Das ist substantiiert von vorne bis hinten. Aber bei Ihnen – Herr Glawe, es tut mir Leid, Ihnen das sagen zu müssen – ist das doch nur eine Hülse.