Protokoll der Sitzung vom 14.05.2004

Man kann nicht sagen, wer hier schlecht gearbeitet hat, unter anderem auch Mecklenburg-Vorpommern, der soll bestraft werden. Und „bestrafen“ bedeutet in diesem Fall Geldentzug. Und das ist das, was wir alle nicht wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Das meinte er mit der Abwahl!)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion.

Sehen Sie, Frau Keler, genau auf das Zitat bin ich vorbereitet gewesen, weil ich genau gewusst habe, dass Sie das bringen, weil Sie genau Folgendes machen werden, nämlich dass Sie nicht weiter zitieren.

(Angelika Gramkow, PDS: Vielleicht sollten wir zum Thema zurückkehren! – Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Weiter heißt es nämlich in dem Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“: „Auch unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge“, die Sie eben vorgetragen haben, „ist deshalb festzuhalten, dass mit Ausnahme von Sachsen alle Länder einen mehr oder weniger großen Teil Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen nicht für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke verwendet haben.“ Und weiter: „Die Länder tragen die Verantwortung für die sachgerechte Mittelverwendung. Sie stehen deshalb in der Pflicht, in den kommenden Jahren einen ordnungsgemäßen Mitteleinsatz zu gewährleisten. Der Bund weist die Länder nachdrücklich auf Ihre Verpflichtung im Hinblick auf eine erfolgreiche Gestaltung des ostdeutschen Aufholprozesses hin.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Finanzministerin, Sie sollten sich aus meiner Sicht schon ein bisschen cleverer anstellen. Wenn Sie zitieren, dann zitieren Sie alles und reißen Sie nicht Teile aus dem Zusammenhang! Dass die Situation schwierig gewesen ist, Steuerausfälle, das will ich sehr wohl zugestehen, aber, Frau Keler, Sie tragen auch eine Verantwortung für die Außenwirkung. Diese Verantwortung haben Sie, denn Sie regieren.

Und, Frau Keler, ich ärgere mich nicht über meine Äußerung. Ich habe Ihnen ausdrücklich gesagt, wir haben das im Herbst 2003 nicht thematisiert im Landtag. Und ich gebe Ihnen ausdrücklich Recht, dass es natürlich Interessierte gibt, die dieses Thema auf die Agenda gehoben haben. Denn wenn ich sehe, welche deutschlandweit

bekannte Hamburger Zeitschrift das gemacht hat, dann kann ich aus der Vergangenheit nicht unbedingt feststellen, dass die Unionsnähe hat. Das ist nicht unbedingt so. Aber wer solche Dummheiten begeht, entschuldigen Sie bitte, wie die Dohnanyi-Kommission, dazu wünsche ich mir einmal eine Stellungnahme. Und dass dann alles nur in einen Topf geschmissen wird, das ist doch ganz selbstverständlich.

(Wolfgang Riemann, CDU: Die hätte es gegeben, wenn die Kommission Stoiber-Kommission geheißen hätte.)

Ich kann Ihnen nur eines empfehlen: Sehen Sie zu, dass der Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ der Bundesregierung und die Prüfung eines Wirtschaftsforschungsinstitutes wie das IWH in Halle für das Jahr 2003 deutlich bessere Aussagen zu Ihrer Politik findet. Dann braucht die Opposition auch nicht zu sagen, das ist nicht sachgerecht verwendet worden, und braucht das gegebenenfalls nicht nach außen deutlich zu machen. Sie müssen doch auf den Finanzministerkonferenzen Ihren Kolleginnen und Kollegen aus den alten Bundesländern so gegenübertreten, dass man dann sagen kann, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Dann brauchen wir über Sanktionen, in welcher Form auch immer, nicht zu reden. Und mit Sanktionen, muss ich Ihnen sagen, ist übrigens nicht immer Geld gemeint.

(Wolfgang Riemann, CDU: Abwahl!)

Denken Sie einmal daran, dass Herr Eichel ohne einen roten Kopf zu bekommen dieses Jahr das nächste Mal die 3-Prozent-Grenze, den Stabilitätspakt, verletzen will. Ein blauer Brief tut es beim ersten Mal auch. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Rehberg.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1174, einschließlich der vom Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der CDUFraktion Herrn Rehberg mündlich vorgetragenen redaktionellen Änderung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1174 einschließlich der mündlich vorgetragenen redaktionellen Änderung mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Konversion in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1178. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1204 vor.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Konversion in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1178 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1204 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Das Land wirkt darauf hin,

daß militärisch genutzte Liegenschaften verstärkt einer zivilen Nutzung zugeführt werden.“ So lautet Artikel 40 Absatz 5 der Verfassung des Landes Brandenburg. Auf dieser Grundlage hat das Land Brandenburg 1992 beginnend mit den Leitlinien zur Konversion die Umsetzung ehemaliger militärischer Liegenschaften in Landesgesetzen, Richtlinien und Förderprogrammen als konsequente Strukturpolitik verankert. Auf dieser Grundlage wurde Konversion den Leitlinien zufolge als eine zentrale landespolitische Gestaltungsaufgabe und als vorrangiges Problem der strukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes angesehen. Zur wirkungsvollen Umwandlung ehemaliger Objekte der Westgruppe der Truppen der russischen Streitkräfte wurde in Brandenburg eigens ein Gesetz über die Verwertung der Liegenschaften erlassen. Als Ziele der Verwertung werden unter anderem benannt:

Anregung der Investitionstätigkeit – Schaffung von Arbeitsplätzen – Förderung kommunaler und regionaler Entwicklung – Erhalt siedlungsfreier Räume und Naturschutzflächen

Auch die parlamentarische Kontrolle ist geregelt, unter anderem durch einen halbjährlichen Bericht des Finanzministeriums an den Landtag oder den periodisch dem Landtag vorzulegenden Konversionsbericht der Landesregierung. Darüber hinaus gibt es einen Beirat zur Beratung der Landesregierung und eine Arbeitsgemeinschaft, in der sich betroffene Konversionskommunen zusammengeschlossen haben.

Nun wäre es für Mecklenburg-Vorpommern sicher auch nicht schlecht, wenn Konversion Verfassungsrang hätte. Es wäre sicher auch nicht verkehrt, wenn wir ein eigenes Konversionsgesetz hätten, und es wäre sicherlich gut, wenn sich die betroffenen Kommunen zu einer Interessenvertretung zusammenschließen würden.

(Beifall Dr. Martina Bunge, PDS)

Entsprechende Anregungen von mir auch gegenüber dem Städte- und Gemeindetag des Landes sind leider noch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.

Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre nicht schlecht, aber vielleicht geht es ja auch angesichts der uns erfassenden Deregulierungswelle eine Nummer kleiner, indem nun endlich die Leitlinien für Konversion des Landes fortgeschrieben und den Bedingungen der neuen Konversion in Mecklenburg-Vorpommern angepasst werden. Neue Konversion heißt, dass es in Mecklenburg-Vorpommern bereits Konversionsmaßnahmen gegeben hat. Anfang der 90er Jahre wurden in 6 6 Förderprojekten im Rahmen des Operationellen Programms Konver der Europäischen Union militärisches Erbe beseitigt und vielerorts neue Arbeitsplätze, Wohnungen und intakte Natur geschaffen. Dieses spezielle Förderprogramm der Europäischen Union ist aber längst ausgelaufen und viele der alten Militärbrachen blieben ohne Aussicht auf Umnutzung oder Beseitigung. Der Bund negiert seit Jahren, nicht erst seit der Bundeswehrstrukturreform, dieses Problem und verweigert die Auflage neuer Förderinstrumente.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben diesen Altlasten der Konversionspolitik gibt es seit der im Jan u a r 2001 verkündeten Strukturreform der Bundeswehr, einschließlich des neuen Stationierungskonzeptes, eine neue Etappe im Streitkräfteumbau. Diese neue Etappe

führt auch zu neuen Konversionsmaßnahmen. Diese neue Konversion ist durch völlig andere Ausgangsbedingungen gekennzeichnet. Es handelt sich in der Regel um Militärobjekte und Liegenschaften, die nach enormen Investitionen jetzt ausgesondert werden. Das bedeutet, dass erstens die Bauwerke nahezu prinzipiell saniert und technisch gut ausgestattet, zweitens Infrastrukturanlagen intakt und teilweise neu errichtet und drittens Altlasten weitgehend beseitigt sind. Das bedeutet, dass kostenintensive Eingriffe zur Herrichtung des ehemaligen Militärgeländes entfallen. Konversion wird also billiger, aber nur dann, wenn rechtzeitig gehandelt wird. Sind die Anlagen einmal freigezogen und verfallen, wird sich kein Investor mehr dafür interessieren, schon gar nicht bei dem Überangebot an Gewerbeflächen in unserem dünn besiedelten Land.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch deshalb sage ich, dass es endlich Zeit ist, die Leitlinien für Konversion fortzuschreiben und den neuen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen. Die Schritte, die von der Landesregierung zur Unterstützung der von der Bundeswehrstrukturreform betroffenen Kommunen eingeleitet wurden, waren Schritte in die richtige Richtung. Die Standortkonversionsrichtlinie, die Unterstützung bei Machbarkeitsstudien, die bevorzugte Ausreichung von Fördermitteln, die Unterstützung beim Stadtum- und beim Wohnungsrückbau, der Einsatz von Konversionsmanagern, all das sind wichtige Hilfen für die betroffenen Konversionskommunen und dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden.

(Beifall Dr. Martina Bunge, PDS, und Angelika Gramkow, PDS)

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist zu begrüßen, dass Standortkonversion im „Regionalen Förderprogramm 2004“ erstmals Fördertatbestand ist. Im Programm selbst heißt es aber: „Es ist beabsichtigt, im Rahmen von Leitlinien und Einzelfallprüfungen zugunsten der Konversionsstandorte Förderprioritäten innerhalb der bestehenden Programme festzulegen und umzusetzen. Im ersten Schritt werden die Aktivitäten insbesondere auf die Standorte in Eggesin, Reuterstadt Stavenhagen, Demen, Karow und Cölpin ausgerichtet.“ Und da nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, das erste halbe Jahr in 2004 nahezu vorbei ist, sage ich, dass es endlich Zeit ist, die Leitlinien für Konversion fortzuschreiben, anzupassen und zu untersetzen.

(Beifall Dr. Martina Bunge, PDS)

Und wenn ich „endlich“ sage, heißt das auch, dass das nunmehr bereits die zweite Aufforderung an die Landesregierung ist, in dieser Hinsicht aktiv zu werden. Dem aufmerksamen Kenner der Materie wird nicht verborgen geblieben sein, dass sich der Landtag bereits Anfang 2003 mit einem ähnlichen Antrag und Auftrag beschäftigt hat. Ich will aber deutlich sagen, ich habe keine Lust, von diesem Pult aus das zuständige Ressort ein drittes oder ein viertes Mal aufzufordern, im Interesse der betroffenen Kommunen aktiv zu werden. Meine Fraktion erwartet daher, dass die Beschlüsse des Landtages ernst genommen und umgesetzt werden. Wir erwarten also, dass die Fortschreibung der Konversionsleitlinien nunmehr zügig in Angriff genommen und der Landtag, wie im Antrag formuliert, in regelmäßigen Abständen über eingeleitete Maßnahmen informiert wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch einmal einen Blick in unser südli

ches Nachbarland. Als der heute unter anderem für den Aufbau Ost mit zuständige Minister Stolpe noch Ministerpräsident des Landes war, erklärte er, ich zitiere: „Schwerter zu Pflugscharen, das ist die biblische Metapher für das, was in der Politik Konversion, also zivile Umwandlung, genannt wird. Dass Konversion gelingt ist auch ein Gebot des Friedens. Ein Weg zum Frieden ist die militärische Abrüstung. Konversion, die Schwester der Abrüstung, kann helfen, der Abrüstung innen-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch den Weg zu bahnen.“ Lassen Sie uns diese Feststellung zum Leitbild auch unseres Handelns in Mecklenburg-Vorpommern machen! In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Danke sehr.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Rudolf Borchert, SPD)

Vielen Dank, Herr Ritter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Arbeitsminister Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auf dem Territorium von Mecklenburg-Vorpommern wurde in der Vergangenheit rund 2,6 Prozent der Fläche militärisch genutzt. Im Vergleich mit anderen neuen Bundesländern liegen wir dort günstig. In Brandenburg, darauf wurde gerade eingegangen, waren es immerhin 8 Prozent. Doch auch die 600 Quadratkilometer in Mecklenburg-Vorpommern, die davon betroffen sind, schaffen Probleme, die über kurz oder lang einer Lösung bedürfen. Eigentlich, das weiß der Einbringer, ist Konversion Sache des Bundes. Sie betrifft aber viele Kommunen im Lande direkt, schließlich geht es um Arbeitsplätze, um Wirtschaftsstandorte. Wir hatten schon ausreichend Gelegenheit, hier im Landtag darüber zu sprechen. Deshalb haben sich die Regierungsparteien Mecklenburg-Vorpommerns in ihrer Koalitionsvereinbarung zur Konversion bekannt. Leider, und das ist eines unserer Probleme, stehen nicht so viele Mittel zur Verfügung, wie nötig wären.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Zum einen sind da die Probleme der so genannten alten Konversion, also der Beseitigung der Lasten aus zwei Weltkriegen und aus den Zeiten des kalten Krieges. Im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms fördern wir solche Konversionsvorhaben, zum Beispiel in einem am Gemeinwohl orientierten Arbeitsförderprojekt am Kap Arkona oder auf dem Gelände der ehemaligen Erprobungsstelle der Luftwaffe in Rechlin. Diese Vorhaben dienen der Verbesserung der touristischen Infrastruktur.

(Beifall Dr. Martina Bunge, PDS)

Rechlin und Arkona sind – in Anführungsstrichen – Glücksfälle. In Mecklenburg-Vorpommern geht es jedoch vorwiegend um Objekte, die fernab intakter Märkte und abseits reger Flächennachfrage liegen. Geschäftsträchtigkeit in landschaftlich reizvoller Lage können nur wenige ehemalige militärische Liegenschaften aufweisen. Umso wichtiger ist es, touristische Standortvorteile zu nutzen,

wo immer sie sich bieten. Deshalb unterstützt das Land die Gemeinde Rechlin bei der Fertigstellung der Planung mit entsprechenden finanziellen Mitteln aus dem Initiativfonds des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms.

Zu den Problemen der alten Konversion kommen die Anforderungen der neuen Konversion. Durch die Strukturreform innerhalb der Bundeswehr werden Standorte aufgegeben, die oft intakt und modernisiert sind. Herr Ritter hat das anschaulich noch einmal dargestellt. Der Markt regelt das Problem nicht, denn es besteht in Mecklenburg-Vorpommern wohl nirgends ein Mangel an Gewerbeflächen. Der Bund negiert das Problem und verweigert die Auflage neuer Förderinstrumente. Die Länder, so auch Mecklenburg-Vorpommern, können angesichts angespannter Haushaltslage nur begrenzt Hilfe gewähren. Gleichwohl ist die Standortkommissionsrichtlinie des Landes, deren Leitlinien derzeit vom Wirtschaftsministerium überarbeitet und fortgeschrieben werden, eine wichtige Hilfe für die betroffenen Kommunen. Mit diesem Programm werden der Abriss von Gebäuden, die Entsiegelung oder Renaturierung von Flächen und die Altlastenbeseitigung unterstützt.

Das Land fördert außerdem Maßnahmen, die die kleinräumige Infrastruktur der Kommunen verbessern, aber mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Infrastruktur“ nicht gefördert werden können. Auch der Initiativfonds des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms kann in Anspruch genommen werden, so zum Beispiel in Stavenhagen/Basepohl. Der Standort mit einer Gesamtgröße von 480 Hektar wird bis zum Jahre 2006 schrittweise aufgegeben. Eine Nachnutzung soll durch die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben erfolgen. Der Standort muss planungsrechtlich vorbereitet werden, das heißt, für ein Gewerbe- und Industriegebiet müssen die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Kosten für den Bebauungsplan und für die Änderung des Flächennutzungsplanes belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf 100.000 Euro für die Stadt Stavenhagen und 43.000 Euro für die Gemeinde Grammentin, also summa summarum 143.000 Euro. Beide Kommunen haben aber nicht genügend Geld in der Kasse, um die Bauleitplanung zu finanzieren. Während Stavenhagen in der Lage ist, ein Drittel aufzubringen, kann die kleine Gemeinde Grammentin mit 300 Einwohnern dazu keinen Beitrag leisten. Deswegen haben wir uns entschieden, 100.000 Euro für die Finanzierung dieser Planungsarbeiten dort bereitzustellen.