Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Bestimmungen der Lotstarife für Hafeneinfahrten sind eine ganz komplizierte Angelegenheit. Ich habe es gemerkt, als wir uns im Arbeitskreis damit beschäftigt haben. Ich beneide deshalb die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord nicht um ihre Aufgabe. Trotzdem lohnt es, sich mit den konkreten Lotstarifen, wie sie entstehen und mit weiteren Rahmenbedingungen auseinander zu setzen. Viele Faktoren nehmen auf die Lotstarife Einfluss, zum Beispiel die Beschaffenheit der Fahrrinne, die Länge und auch ihre Geometrie. Die Bewertungen der Tarife sind unterschiedlich.
Eine grafische Auswertung, die wir vorgenommen haben, macht aber deutlich, dass die Lotstarife in den Häfen unseres Landes für große Tonnenzahlen über denen der westdeutschen Häfen liegen. Besonders große Unterschiede sind im Vergleich zu den Lotstarifen, so, wie Sie es auch gesagt haben, Herr Schulte, in der Kieler Förde und der Trave zu verzeichnen. Nun kann das an den schwierigen Bedingungen der Hafenzufahrt liegen. Dem aber widerspricht, so, wie es das Beispiel von Herrn Vierkant gebracht hat, dass ein Kapitän, der zum Beispiel den Hafen Rostock ansteuert, nach den sechs lotsengeführten Einfahrten in den Hafen Rostock eine Lotsbefreiung erhält und wenn er zum Beispiel den Hafen Lübeck anfährt, dann sind über 48 Fahrten notwendig. Also scheint doch das Anfahren des Hafens in Lübeck schwieriger zu sein. Ich weiß es nicht. Aber ich denke, dieses Beispiel zeigt, wie kompliziert die Bestimmungen der Lotstarife sind und wie differenziert man das auch betrachten muss.
Natürlich tragen die Lotstarife zur Steuerung von Verkehrsströmungen bei und wir wollen eine höhere Auslastung unserer Häfen in Mecklenburg-Vorpommern und der gesamten Verkehrsinfrastruktur des Landes erreichen. Also muss auf die Bestimmung der Lotstarife Einfluss genommen werden. Unsere erste Forderung lautet, dass durch das Bundesverkehrsministerium nicht nur eine erneute Anhörung der Wirtschaftsministerien der Küstenländer durchgeführt wird, sondern dass ein transparentes Verfahren für die Bestimmung der Tarife unter Einbeziehung der Ministerien, der Häfen und natürlich auch der Lotsen, die durch die Lotsenbrüderschaften vertreten werden, stattfindet.
Für die Neubestimmungen der Lotstarife hat inzwischen das Bundesverkehrsministerium eine Arbeitsgruppe gebildet, in der diese Interessengruppen vertreten sind. Darüber sind wir auch sehr froh.
Unser Antrag erteilt den Vertretern des Wirtschaftsministeriums den Auftrag, für unsere Häfen gerechte Lotstarife zu vereinbaren, die ein vergleichbares Kostenniveau zu den westlichen Wettbewerbshäfen aufweisen. Dabei wollen wir nicht, dass die Einkommen der Lotsen niedriger werden, denn die Verdienste der Lotsen hängen von den Lotstarifen ab, wie der Minister es ja auch gesagt hat. Wir
Meine Damen und Herren! Ich werde mich tatsächlich kurz fassen. Normalerweise wollte ich eigentlich gar nicht noch einmal an das Rednerpult gehen, aber ein bis zwei Dinge muss ich natürlich noch einmal richtig stellen.
Herr Vierkant, es reicht natürlich nicht aus, wenn man hier reden möchte oder reden muss, ein Anschreiben der Lotsenbrüderschaft Wismar-Rostock-Stralsund vom 22.06.2004, das ich nämlich auch bekommen habe, fast wortwörtlich abzulesen und damit die Bedenken gegen diesen Antrag zu begründen. Es ist schon etwas mehr erforderlich. Ich denke mir, wenn man sich mit den Lotsen auf der einen Seite auseinander setzt, die tatsächlich auch über die Lotsentgelte von den Lotsabgaben mit betroffen sind, dann muss man sich vielleicht auf der anderen Seite einmal mit der Hafenwirtschaft und auch mit den Reedereien und den Schiffsmaklern in Verbindung setzen. Ich sage Ihnen jetzt einmal, wenn Sie sich zum Beispiel mit namhaften Schiffsmaklern, nicht nur in diesem Land, sondern auch in anderen Bundesländern, in Verbindung setzen – ich kann Ihnen auch gerne Namen nennen –, dann werden diese Ihnen zum Beispiel sagen, dass eine Lotsabgabe für eine Fähre im Vergleich mit Lübeck-Travemünde zum Seehafen Rostock pro Fahrt 44 Euro beträgt und in Rostock sind es 168 Euro.
Es gibt natürlich auch Befreiungstatbestände. Sie wissen auch, dass diese Befreiungstatbestände auf die Person des Schiffsführers, auf den Kapitän, bezogen sind. Ich kann Ihnen zum Beispiel heute nicht sagen, ob im Moment gerade irgendjemand eine Fähre in Rostock oder in Travemünde fährt, der die Voraussetzung dafür erfüllt. Man muss es also schon vom Grundsatz her regeln. Das ist der eine Punkt.
(Jörg Vierkant, CDU: Es gibt keine Lotsen auf Rostocker Fähren. Das kann man mit irgendeinem Tarif nicht vergleichen.)
(Jörg Vierkant, CDU: Es gibt keine Lotsen auf Rostocker Fähren. Das kann man mit irgend- einem Tarif nicht vergleichen. Das kann man mit dem Lotstarif nicht vergleichen.)
Herr Vierkant, das weiß ich, dass das die Lotsenbrüderschaft geschrieben hat. Aber da die Befreiung an diejenige Person gebunden ist, die die Fähre führt, und Sie mir heute nicht sagen können, wer auf gut Deutsch gerade dort hinter dem Steuerknüppel sitzt, dann können Sie mir auch nicht sagen, dass der gerade davon befreit ist. Er
muss ja bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllen – das haben Sie ja zu Recht gesagt –, und nur unter den Voraussetzungen sind die Bedingungen tatsächlich erfüllt. Ansonsten zahlt die Reederei dafür Geld, Lotsentgelte, weil der Lotse an Bord sein muss. Das ist die Gesetzeslage.
Das, was Sie zum Paragraphen 42 Absatz 2 des Gesetzes über das Lotsenwesen und über die Anhörung der Beteiligten gesagt haben, ist natürlich richtig. Aber es ist tatsächlich nur ein Anhörungsverfahren, das muss man auch ganz deutlich sagen, denn hinterher setzt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord als zuständige Bundesbehörde die entsprechenden Lotsabgaben fest. Man kann sich natürlich darüber im Klaren sein, dass durchaus hinterher immer noch Einwände dagegen erhoben werden können. Das ist nun einmal Fakt. Sie können sich auch vom Verband der Hafenwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern in Kenntnis setzen lassen, dass die hiesigen Häfen eine Ungleichbehandlung wegen der Lotsabgaben im Vergleich zu den westlichen Ostseehäfen immer noch kritisieren.
Und der dritte Punkt, den ich ansprechen wollte, den habe ich jetzt leider vergessen. Aber darauf kommt es auch nicht an. Ich bin ja beruhigt, dass Sie die grundsätzliche Zustimmung zu dem Antrag signalisiert haben, und hoffe, dass Sie das auch tun werden. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1239. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1239 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1236.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von den drastischen Reduzierungen im Kultusetat ist die kulturelle Filmförderung in unserem Land besonders hart getroffen. Wir haben das in den verschiedenen Pressemeldungen alles verfolgen können.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir Ihnen und der Landesregierung ein Diskussionsangebot unterbreiten. Wir verfolgen damit das Ziel, die Filmkultur in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln, die Filmwirtschaft zu stärken, sie auf tragende Füße zu stellen und damit unserem Filmland die Chance zu geben, sich auch weiter und erfolgreich nach außen präsentieren zu können. Wir folgen damit natürlich konsequent unserem Vorschlag der landeskulturpolitischen Schwerpunktsetzung, der leider
Wir werden aber irgendwann einmal nicht mehr darum herumkommen, denn die Haushaltslage ist angespannt und wird es auch in den nächsten Jahren bleiben. Die ohnehin nicht allzu üppige Kulturförderung von knapp 10 Millionen Euro in unserem Land wird in so viele kleine Scheibchen geteilt, in fast 300, um es einmal in Zahlen auszudrücken, dass es am Ende für alle zum Leben zu wenig und zum Sterben vielleicht noch zu viel ist.
Das Gießkannenprinzip der hiesigen Kulturförderung muss ein Ende haben. Das Land muss seine Kulturpolitik neu definieren, und dann nach dieser Definition und hieraus abzuleitenden Kriterien wie zum Beispiel, ich greife einmal einige heraus, Identität, Außenwirkung oder wirtschaftliche Synergieeffekte, Förderungen vornehmen oder eben nicht. Ganz eindeutig war dies auch das Fazit der Anhörung am vergangenen Donnerstag im Bildungsausschuss zu den Kulturförderrichtlinien der Landesregierung. Schon die Zielsetzung dieser Anhörung, die Diskussion der Förderrichtlinien und damit der Mittelvergabe als administrativer Akt mit einer Auswahl von Zuwendungsempfängern war wenig hilfreich. Wir hätten uns eine Diskussion mit den Fachleuten gewünscht, die die Organisation der Kulturförderung als Mittel, um die Attraktivität des Kulturlandes Mecklenburg-Vorpommern zu steigern, zum Gegenstand gehabt hätte. In unseren Augen gehören die Filmförderung und die Förderung der Filmwirtschaft unbedingt dazu.
Im kulturpolitischen Leitfaden von Baden-Württemberg zum Beispiel aus dem Jahr 2000, also nicht mehr ganz so jung, nimmt die Filmförderung eine herausragende Stellung ein. Film und Medien werden hier als aufstrebender Zweig der Kulturförderung bezeichnet. Ökonomisch wird diese exponierte Stellung in der Kulturförderung in BadenWürttemberg wie folgt begründet, dazu nenne ich hier nur ein Beispiel: „Das duale deutsche Fernsehen verfügt über ein jährliches Produktionsvolumen von 3,7 Milliarden DM und bei der Spielfilmproduktion werden 600 Millionen DM jährlich eingesetzt.“ Darauf hat Baden-Württemberg schon zu dieser Zeit reagiert und wollte ein Stück von diesem Kuchen abhaben.
Die Gewichtung im Vergleich zu anderen Kunstformen fällt dabei wie folgt aus. Ich zitiere: „Zwar haben die tradierten kulturellen Darstellungsformen wie Theater, Konzert, Museen auch künftig eine unverzichtbare Stellung im öffentlichen Kulturleben, unverkennbar aber ist, dass die am breitesten wirksamen Gestaltungsimpulse heute von den modernen Medien ausgehen. Während die Publikumswirksamkeit von Konzert, klassischem Theater und Museum in der Gesellschaft sektoral begrenzt bleibt, wird die Wahrnehmung auch im Bereich Kultur und Gestaltung bei der Masse der Bevölkerung und insbesondere bei der Jugend durch die Medien bestimmt.“ Deren kulturelle Inhalte basieren selbstverständlich auf medialen Technologien, Beispiel: Kino, Fernsehen, Video, DVD, Telekommunikation, Internet et cetera.
Mein Kollege Dr. Ulrich Born wird Ihnen aus anderen Bundesländern Beispiele nennen, wie erfolgreich hier mit der Filmförderung umgegangen wird und welche positiven Aspekte sie insbesondere in wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Hinsicht mit sich bringt.
An dieser Stelle darf ich einmal aus einem Konzept des Landesfilmzentrums, das sich übrigens für wirtschaftliche
Filmförderung ausspricht, zitieren: „Das Geld, das von den Ländern und vom Bund in die Filmproduktion gesteckt wird, fließt sehr schnell und in sehr viel größerer Höhe, völlig unabhängig von Einspielergebnissen in eben diese öffentlichen Haushalte wieder zurück.
Erstens. Film ist außerordentlich beschäftigungsintensiv, jeden Monat fließen deshalb Lohnsteuern schnell zurück in die Kassen.
Zweitens. Film wird zudem nicht nur durch die in der Produktion Beschäftigten hergestellt. Es gibt eine Vielzahl von Nebeneffekten. Viele andere Dinge kommen hinzu, ganz zu schweigen von den Kopierwerken und den rein technischen Betrieben. Man könnte diese Aufzählung beliebig erweitern. Man kann also sagen, Filmförderung ist in Wirklichkeit keine verlustreiche Subvention, die aus kulturpolitischer Verantwortung gegeben wird, sondern eine gezielte Investition in die Kultur, in den Arbeitsmarkt und in die Strukturpolitik, eine Investition, die sich außerordentlich schnell positiv rechnet.“
Damit diese Entwicklung, meine Damen und Herren, nicht an uns vorbeigeht, sollten wir auf keinen Fall zulassen, dass mit der Brechstange funktionierende Strukturen wie das Landesfilmzentrum Wismar einfach zerschlagen werden.
Immerhin haben das Land und der Bund hier seit 1991 fast 20 Millionen Euro in diese Strukturen investiert.
Meine Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern ist mit 18 Millionen Euro dabei. Ich denke, das ist kein Pappenstiel. Das Geld war übrigens nicht schlecht angelegt. 71 nationale und internationale Filmpreise können die Projekte des Landesfilmzentrums aufweisen und das Schweriner Filmkunstfestival ist zum Publikumsmagneten mit überregionaler Bedeutung avanciert. Das Filmland Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2004 sogar mit fünf Produktionen auf der Berlinale vertreten. Der kulturelle Erfolg unserer Filmemacher lässt sich in der Anzahl der internationalen und nationalen Festivalpreise, der Festivalteilnahmen, der Nominierungen und Fernsehausstrahlungen messen. Es sind, alles zusammengenommen, 700!
Jedes vierte Drehbuch der insgesamt 155 geförderten Drehbücher wurde verfilmt. Interessant übrigens auch, dass das Drehbuch zum umjubelten Film „Good Bye, Lenin!“ in der Wismeraner Werkstatt entstand. Das Potential ist also vorhanden.