Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Die Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern, denke ich, ist ein ernstes Thema. Es geht darum, dass immerhin jeder achte Haushalt in Mecklenburg-Vorpommern überschuldet ist. Es geht auch darum, dass zum Beispiel bei den Kosten der Energieversorgung rund 1 Million Euro offene Rechnungen nicht beglichen sind, dass Mietschulden in Höhe von 3 Millionen Euro offen stehen und andere Dinge mehr.
Meine Damen und Herren, 28 anerkannte Schuldnerberatungsstellen haben wir im Land mit circa 90 Beschäftigten. Vor zwei Jahren waren auch noch neun SAM-Kräfte da, die sozusagen über den zweiten Arbeitsmarkt finanziert worden sind. Und so, wie es die Frau Ministerin dankenswerterweise vorhin vorgetragen hat, sind im Jahre 1992 n u r 127.000 Euro ausgegeben worden. Warum wohl? Weil die meisten über SAM beschäftigt worden sind, noch einmal eine SAM und eine Weiterbildung bekommen haben.
Damit haben wir alle, Staat, Landkreis und Landesregierung, auf Kosten der Bundesanstalt für Arbeit Geld gespart.
Aber lassen Sie mich einmal auf Herrn Heydorn eingehen. Es ist für mich schon interessant gewesen, wie er sagt, es macht keinen Sinn, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Nun frage ich mich einmal: Wo sitzen denn im Sozialministerium die Spatzen?
Meine Damen und Herren, vielleicht kriegen wir das einmal raus. Ich meine, das war schon ein bemerkenswerter Satz. Aber immerhin …
Meine Damen und Herren, worum geht es eigentlich im Besonderen? Herr Walther hat es ganz kurz angerissen und Herr Heydorn hat gesagt, es gibt keine Probleme bei der Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen. Und ob es die gibt, meine Damen und Herren! Wenn Sie einmal genau hinsehen, dann sind viele Schuldnerberatungsstellen in diesem Jahr nicht mehr in der Lage,
die ist ja nur in einem Entwurf da, den habe ich ja hier. Meiner, den ich hier habe, ist vom 31. März. Aber, meine Damen und Herren, das Entscheidende ist, wenn ich einmal an den Arbeitslosenverband im Land denke – das sind, glaube ich, 16 Beratungsstellen –, dass er nicht mehr durchgängig in der Lage ist, im Land die 10-prozentigen Anteile an der Finanzierung für die Schuldnerberater aufzubringen. Immerhin werden sie etwa mit einem Gehalt, glaube ich, nach IV b bezahlt. Das heißt, in jeder Schuldnerberatungsstelle müssen zehn Prozent Sachkosten und auch zehn Prozent Lohnkosten aufgebracht werden.
Und das macht zum Beispiel für eine Beratungsstelle die Summe von 40.000 Euro aus. Es ist sehr unterschiedlich im Land ausgeprägt, wie Drittfinanzierungen laufen. Ob das Spenden sind, ob das Zuwendungen von Gemeinden oder Städten sind oder ob es noch die 10-prozentigen oder freiwilligen Zuschüsse von Landkreisen sind, das hängt immer davon ab, wie gut oder schlecht man gerade einem Antragsteller gesonnen ist. Ich will damit sagen, dass das Problem der Schuldnerberatungsstellen eigentlich tiefer liegt, als es bis jetzt gesehen wird. Ich sage sogar, dass es am Beispiel eines Trägers oftmals so gewesen ist, dass es früher durch Sachkostenzuschüsse vom Arbeitsamt möglich war, eigene Anteile auszuweisen und aufzubringen.
Wer hier verbreitet, dass es bei den Trägern keine Probleme gibt, der sollte sich einmal intensiv im Land umgucken und nicht nach Schleswig Holstein gucken.
Meine Damen und Herren, es ist schon etwas tiefgründiger auszuleuchten. Es besteht in der Diskussion mit den
Schuldnerberatungsstellen, mit den Trägern und mit den Arbeitnehmern natürlich auch dort die Frage: Kann man noch nach BAT-O bezahlen? Kann man ihn nicht bezahlen, dann muss man Haustarife oder andere Dinge machen. Auch diese Debatten werden an der Basis geführt. Ich als CDU-Mann verstehe von der Basis ja wenig, das sagen Sie ja immer. Aber ich trage Ihnen einmal vor, was mir so angetragen wird, meine Damen und Herren. Deswegen wird es auch wichtig sein,
(Heiterkeit bei Ute Schildt, SPD, und Dr. Ulrich Born, CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Du bist ein richtiger Basismensch!)
dass die Richtlinie zur Förderung von Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen einen abgestimmten Kompromiss mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag mit sich bringt. Ansonsten wird es weiterhin massive Schwierigkeiten geben, die Qualität der Schuldnerberatungsstellen auf dem jetzigen Niveau zu halten. Meine Damen und Herren, das muss Ihnen und uns – also Regierungsparteien und Oppositionspartei – klar sein. Das wollte ich hier noch einmal eindeutig zum Ausdruck bringen.
Und natürlich hat mein Kollege Renz Recht, wenn er sagt: Die Richtlinie, und das steht im Antrag, soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Ist sie in Kraft getreten, meine Damen und Herren von der SPD und PDS? Sie sind doch die Verfechter dieses Antrages gewesen.
Nein. Und jetzt sagen Sie hier vor diesem Hohen Hause, der Antrag geht uns zu weit. Das verstehe ich nicht, das muss ich ehrlich sagen.
Andererseits kann man vielleicht auch vermuten, dass es Schreiben aus dem Ministerium an die Präsidentin und vielleicht auch an den Ausschussvorsitzenden gibt, der es vielleicht nur vergessen hat, sie im Ausschuss auf die Tagesordnung zu setzen.
Das ist doch möglich. Ich möchte einmal fragen: Ist es vielleicht so? Es war ja vorhin von einem Brief die Rede, den ich nicht kenne.
Aber vielleicht ist es so. Man sollte einmal bei der PDS nachfragen, ob der Kollege Koplin vielleicht etwas vergessen hat,
zum Beispiel den Landtag zu unterrichten, den Ausschuss zu unterrichten oder dieses Hohe Haus zu unterrichten.
(Angelika Gramkow, PDS: Das hat er nicht vergessen. Er ist zurzeit in einer Prüfung. Aber er wird Ihnen die Fragen beantworten.)
Hat er nicht vergessen? Gut. Ich sage ja nur, ich brauche nur zu fragen. Aber ich glaube, ich komme der Sache schon sehr nahe.
Meine Damen und Herren, deswegen bitten wir darum, dass Sie diesen Antrag in den Ausschuss überweisen, damit wir uns weiter damit beschäftigen können.