Protokoll der Sitzung vom 24.06.2004

übrigens hoch qualifiziert angeschlossen waren. Ich weiß zum Beispiel aus der Stadt, in der ich wohne, dass es dort überhaupt nichts im Anlagenbereich zu verbessern gab, und zwar bei den Anlagen, die in den Straßen liegen, denn die waren schon gut.

Meine Damen und Herren, daher kommt die Dringlichkeit, weil diese kommunalen Wohnungsgesellschaften wie andere Wohnungsgesellschaften auch mit relativ großem Wohnungsbestand Bilanzen erstellen müssen. Und sie müssen in dem Augenblick, wo sie die Überschuldung feststellen, weil eine auf sie zugekommene Beitragslast dazu führt, dass sie überschuldet sind oder ihre Zahlungsfähigkeit beeinträchtigt ist, unter strafrechtlichen Androhungen Insolvenzanträge stellen.

Meine Damen und Herren, da bewundere ich schon Ihre Geduld, Herr Innenminister, wenn Sie sagen: Ich habe doch gesagt, ich komme im September mit einem Gesetzentwurf. Derzeit haben wir bei kommunalen Aufgabenträgern – es gibt ja auch Städte, die Abwasserbeseitigung betreiben – und auch bei den Zweckverbänden eine ganz schwer zu lösende Interessenkollision, und zwar diese: Lassen wir unsere kommunalen Wohnungsgesellschaften Pleite gehen oder können wir auf andere Weise die Beitragserhebungen noch weiter verzögern? Das ist nach geltender Gesetzeslage nicht zulässig! Das ist nach geltender Gesetzeslage nicht zulässig!

Unser Antrag soll ausschließlich erreichen, dass man den kommunalen Aufgabenträgern die Entscheidungsfreiheit gibt, wollen sie das eine, was schlimm genug ist, oder wollen sie das andere, was auch schlimm ist. Sie sollen entscheiden können. Wir haben, das wissen Sie auch, in vielen Bereichen bei den Aufgabenträgern, insbesondere bei der Abwasserbehandlung, Spielräume, die zu nutzen sind. Es gibt eine Stadt, die vor kurzem ihre Beiträge hätte senken können, wenn sie denn noch welche hätte. Wir haben die Flucht ins Privatrecht angetreten, und zwar deshalb, weil wir unsere eigenen kommunalen Wohnungsgenossenschaften nicht kaputtmachen wollten. Lassen Sie uns endlich aus der Grauzone als kommunale Aufgabenträger herauskommen und lassen Sie uns den Spielraum! Herr Müller, jetzt bitte ich Sie wirklich ernsthaft: Lassen Sie uns das so schnell wie möglich machen! Lassen Sie es nicht wie mit dem Jagdsteuerantrag dazu kommen, denn da können wir auch bald wieder Geburtstag feiern, weil der Innenminister immer sagt, er kommt.

Übrigens, meine Damen und Herren, wer ein bisschen nachliest, der weiß, dass er in der letzten Legislaturperiode schon von dem KAG-Entwurf,

(Wolfgang Riemann, CDU: Der ist auch schon älter, der ist etwas länger.)

den er in Kürze bringen wird, gesprochen hat.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Lorenz Caffier, CDU)

Meine Damen und Herren, Eile ist das nicht. Es wäre angemessen, wenn wir wirklich noch vor der Sommerpause damit begonnen hätten, aber das wollen Sie nicht. Ich bitte Sie trotzdem – trotz der Verspanntheit, die offenbar nach der Kommunalwahl eingetreten ist –, lassen Sie uns in den Ausschüssen so schnell wie möglich dieses Problem angehen! Es ist nämlich kein Reförmchen, sondern eine Nothilfemaßnahme für die Mieterinnen und Mieter in unserem kommunalen Wohnungsbestand. Es hat ja schließlich Sinn, dass wir diese Woh

nungen halten. Ich bitte Sie, dass wir das sehr schnell beraten. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Renz von der Fraktion der CDU.

Wie lange habe ich noch Zeit?

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da mein Flugblatt nicht nur in Güstrow für Aufsehen gesorgt hat, sondern auch Teile der Landesregierung erreicht hat, kann es eigentlich so verkehrt nicht gewesen sein.

(Beifall Wolfgang Riemann, CDU)

Und aus diesem Grunde bin ich auch noch einmal nach vorne gegangen, um hier gewisse Klarstellungen im Parlament zu treffen.

(Heinz Müller, SPD: Das macht zwar keine Logik, aber wen stört das.)

Es ist einfach so, Herr Innenminister, dass Sie mich wahrscheinlich noch nicht gut genug kennen, Herr Müller, Sie auch nicht. Deswegen sage ich hier an dieser Stelle, dass Ich persönlich nur Sachen mache, zu denen ich stehe.

(Zuruf von Birgit Schwebs, PDS)

Zu diesem Flugblatt stehe ich inhaltlich und das will ich an dieser Stelle auch begründen: Die Tatsache ist einfach die, dass ich es von meinem Rechtsempfinden her so sehe, dass wir gleichmäßig diese Investitionssummen auf alle verteilen. Dazu stehe ich und deswegen habe ich dieses Flugblatt auch in dieser Form gemacht. Dass es hier unter anderem auch um die Wohnungsunternehmen als ein wichtiges Problem geht, was gelöst werden muss, das hat Herr Dr. Jäger lang und breit erklärt. Ich denke einmal, diese Notwendigkeit sehen auch einige in Ihren Reihen. Deswegen werden Sie wahrscheinlich den Gesetzentwurf auch in die Ausschüsse überweisen, obwohl Ihre Argumentation uns eher dazu gebracht hat, dass es hier um eine Ablehnung geht. Ich denke, dass Sie vielleicht in den Ausschüssen diese Thematik noch näher durchleuchten und dann vielleicht zu einem ähnlichen Schluss kommen werden.

(Heinz Müller, SPD: Sie haben nicht zugehört, Herr Renz!)

Was aus meiner Sicht aber bei einigen falsch in den Köpfen ist, um das hier auch einmal zu sagen, wenn wir zum Beispiel eine Investitionssumme von 100 Millionen für einen Zeitraum von 20 Jahren ermittelt haben und das die Summe ist, die dann auf die Altanschließer umgelegt wird, dann ist es jetzt nicht so,

(Angelika Gramkow, PDS: Da gehören sie gar nicht hin. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Auf alle anderen auch.)

dass wir diese 100 Millionen nehmen und einfach auf die Gebühren für alle umlegen. Das ist ja nicht der Ansatz, dann werden Sie wahrscheinlich auf so hohe Gebührenerhebungen hier kommen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Der Ansatz muss sein, dass nur die laufenden Investitionen – das sind dann gewisse kleinere Summen –

(Angelika Gramkow, PDS: Ach!?)

auf alle, und zwar auch auf die Mieter umgelegt werden. Dann wird es auch nicht zu diesen dramatischen Gebührenerhöhungen kommen.

(Angelika Gramkow, PDS: Ich glaube, wir reden hier mal über das Kalkulationsrecht.)

Und aus diesem Grunde sehe ich diese Lösung auch als gerechter an und werde mich dafür einsetzen.

(Angelika Gramkow, PDS: Das kann doch wohl nicht wahr sein!)

Der einzigen Fehler, den ich bei diesem Flugblatt gemacht habe, ist, dass ich fälschlicherweise geschrieben habe, dass der Landtag das heute beschließen wird. Ich habe nicht daran gedacht, dass Sie nur so tolerant sind und ihn in die Ausschüsse überweisen werden. Das war vielleicht ein gewisser Fehler.

(Angelika Gramkow, PDS: Ein Gesetzentwurf muss immer in die Ausschüsse überwiesen werden!)

Ja, das war ein gewisser Fehler, Frau Gramkow, dass ich nicht bedacht habe, dass es ein Gesetzentwurf war und dass wir den nur in die Ausschüsse überweisen können.

(Angelika Gramkow, PDS: Ach, Herr Renz!)

Aber …

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Angelika Gramkow, PDS: Sie sind doch sonst nicht so naiv! – Heinz Müller, SPD: Nee, das war Absicht. – Zuruf von Gabriele Schulz, PDS)

Ich weiß nicht, ob das naiv ist. Ist dieser Ausdruck überhaupt parlamentarisch? Das sollte man im Anschluss klären.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Heinz Müller, SPD: Dummheit unterstellen wir Ihnen nicht! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich denke, Herr Müller, dass Sie gereizt sind, dafür habe ich gewisses Verständnis. Sie sind ja nun ein paar Tage älter als ich, daher möchte ich Ihnen einfach sagen: Seien Sie etwas gelassen in dem Punkt Wahlkampf und im Punkt Wahlergebnisse. Das werden Sie vielleicht das eine oder andere Mal noch hören, aber das vergeht auch und darüber werden Sie hinwegkommen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heinz Müller, SPD: Wenn Ihnen nichts Besseres einfällt.)

Danke schön, Herr Renz.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in meinen Ausführungen – und da hat mir niemand widersprochen – bereits

darauf hingewiesen, dass der Referentenentwurf ebenfalls einen Vorschlag enthält, von der Beitragspflicht zum Beitragsrecht zu kommen. Es gibt dazu eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages. Mit Datum vom 08.08.2003 wird uns unter der Überschrift „Streichung der Beitragserhebungspflicht“ Folgendes gesagt:

„Die Begründung … weist zwar richtigerweise darauf hin, dass es keine bundeseinheitliche Pflicht zur Erhebung von Beiträgen gibt und die Regelung hierzu dem Landesgesetzgeber obliegt. Nicht berücksichtigt wird in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass der Landesgesetzgeber sich bereits 1993 endgültig für die Einführung der Beitragserhebungspflicht entschieden hat.

Der Gesetzgeber hat sich damals nicht ohne Grund für die Finanzierung von Investitionen über Beiträge entschieden. Die Investitionen, die getätigt werden, um ein Grundstück an die Abwasserbeseitigungseinrichtung anzuschließen, führen zu einer Wertsteigerung des Grundstücks. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich bestimmt, dass für diese Wertsteigerung derjenige einen Geldbetrag an den Einrichtungsträger zu bezahlen hat, dem sie zugute kommt. Dies ist der Grundstückseigentümer. Warum von dieser Grundsatzentscheidung jetzt abgewichen werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Dass zukünftig allein der Gebührenzahler für die Wertsteigerung des Grundstücks bezahlen soll, widerspricht auch dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit.

Ergebnis dieser Umorientierung ist eine Erhöhung der Mietnebenkosten.“ Das zur Stellungnahme des Städteund Gemeindetages, meine Damen und Herren, sie trägt die Unterschrift von Michael Thomalla.

Und das, was hier der Städte- und Gemeindetag zu dem entsprechenden Vorschlag im Referentenentwurf gesagt hat, das trifft auf Ihren Gesetzentwurf bis auf das letzte Jota exakt genauso zu.