denn alle wissen, dass die Steigerungen höher ausfallen werden. Sie haben den Eltern im Bereich der Krippen Steigerungsraten bis zu 80 Euro im Monat zugemutet. Und dann feiern Sie Ihr neues Bildungssystem und sagen, wir haben einen Systemwechsel vollzogen.
Aber jetzt noch einmal zurück zum Antrag. Es wird höchste Zeit, dass Sie Ihre Fehler im Gesetz korrigieren. Ich freue mich auf die Debatte und auch auf die Anhörung zu diesen Themen,
denn die spielen alle eine entscheidende Rolle. Ich hätte mir gewünscht, dass man dieses Gesetz grundsätzlich einmal auf den Prüfstand stellt,
denn wenn Sie nur den Paragraphen 18 aufmachen, suggerieren Sie andererseits für die Debatte morgen, dass Sie der Volksinitiative im Land eigentlich keine Chance einräumen, und dann wird dieses zur Farce,
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will das gleich klarstellen: Ich nehme für dieses Gesetzeswerk hier keine Vaterschaftsrechte in Anspruch.
Gleichwohl bin ich von der inhaltlichen Verbesserung im Verhältnis zum Vorgängerwerk nach wie vor deutlich überzeugt.
Und, Herr Glawe, Sie von der Opposition sind natürlich Weltmeister darin, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen,
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Was?! 46 Millionen sind Mü- cken, Kollege? – Zuruf von Rainer Prachtl, CDU)
denn wir müssen uns erst einmal ansehen, was hier beabsichtigt wird. Hier werden ein paar Klarstellungen beabsichtigt und nicht mehr, und die werden durchgeführt,
Wir haben, das haben Sie gerade angesprochen, in dem Gesetz eine Übergangsregelung eingeführt. Das heißt, örtliche Jugendhilfeträger und Gemeinden haben die Möglichkeit, bevor sie in das neue Gesetzeswerk einsteigen, mit Übergangsregelungen zu arbeiten bis zum 31.12.2004. Das war richtig und vernünftig, um hier einfach ein Stück weit Zeit einzuräumen, um die notwendigen Umstellungen zu schaffen. Herr Glawe, anscheinend haben Sie das nicht richtig verstanden.
Wie man in dem Kontext von finanziellen Ausfällen reden kann, ist mir völlig schleierhaft. Es geht weiter: Zu dem Fakt, die Mittel stehen zur Verfügung, irgendwelche Ausfälle zu konstruieren, kann man nur sagen, entweder haben Sie es nicht verstanden oder Sie erzählen hier einfach Dinge, die im Grunde genommen nicht den Tatsachen entsprechen.
Auch das Thema „Befassung des Finanzausschusses mit dem Gesetzentwurf“ ist doch einfach an den Haaren herbeigezogen.
Ja sicher. So ist das, Herr Dr. Born, das muss ich Ihnen einmal sagen, was Sie hier für einen Kollegen haben,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist ein hervorragender Mann, das ist ein ausgezeichneter! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)
Die Finanzmittel sind eingestellt und die fehlenden Finanzmittel werden im Jahr 2005 ausgezahlt. Das Einzige, was wir gemacht haben, ist, wir haben einen Irrtum korrigiert
und wir haben die Auszahlungszeitpunkte richtig gestellt. Es ist jetzt so, wie es sein soll, und so wird es im Jahr 2005 vorgenommen. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist eine Klarstellung. Mit dem neuen KiföG sind wir auf eine Kompromisslinie gegangen. Ich will noch einmal daran erinnern, wie es in der Vergangenheit war. Wir haben in der Vergangenheit die Landesmittel ausschließlich unter Pro-Kopf-Gesichtspunkten ausgekehrt. Das begünstigte die großen Städte, denn da waren in der Regel die meisten Plätze vorhanden. Es benachteiligte auf der anderen Seite das platte Land, die Kreise, denn da sind nicht so viele Kita-Plätze vorhanden. Das heißt, wir sind auf eine Linie gekommen, wo wir gesagt haben, wir müssen beide Interessen berücksichtigen. Wir müssen auf der einen Seite die Interessen der Städte berücksichtigen und wir müssen auf der anderen Seite die Interessen der Kreise berücksichtigen, wo nicht so viele Plätze sind. Deswegen sind wir zu einer Variante gekommen, dass wir gesagt haben: 50 Prozent der Mittel kehren wir aus nach Pro-Kopf-Gesichtspunkten und 50 Prozent der Mittel kehren wir aus nach Pro-Platz-Gesichtspunkten.
Und jetzt muss auch einmal klargestellt werden, wem die Mittel zukommen. Bei den Pro-Kopf-Geldern war es von vornherein klar. Da war es immer der örtliche Träger der Jugendhilfe, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind seinen Wohnsitz hatte. Und wir haben jetzt klargestellt, dass dieses Kriterium auch bei den Pro-Platz-Gesichtspunkten greift. Das heißt, auch da bekommt das Geld der örtliche Jugendhilfeträger, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind seinen Wohnsitz hat. Wenn es dazu kommt, dass das Kind, denn die Eltern haben ja durch uns jetzt ein Wahlrecht bekommen, in einem anderen Zuständigkeitsbereich eine Einrichtung besucht, dann nimmt es diese Gelder mit. Das Kind nimmt die Pro-Kopf-Gelder mit und es nimmt die ProPlatz-Gelder mit, und das Ganze funktioniert reibungslos. Das heißt, unser Gesetzesantrag zielt letztendlich darauf ab, klarzustellen und die Dinge ein Stück weit auch zu korrigieren. Ich sage, wenn man einen Fehler erkannt hat, sollte man ihn ausmerzen und nicht weiter damit leben. Ich finde, das ist normal und vernünftig,
Wir werden hier überhaupt nichts vorwegnehmen. Wir haben morgen das Thema Volksinitiative auf der Tages
ordnung und wir werden dieses Thema in die Ausschüsse überweisen. Da wird eine vernünftige Anhörung stattfinden,
da werden wir hören, was man für Argumente vorträgt, und dann werden wir darüber befinden, sachgerecht wie immer, Herr Glawe,