Die Verfahrensweise der Landesregierung, insbesondere des Umweltministeriums, zeugt von mangelndem politischen Fingerspitzengefühl.
Moment, Sie sind ja auch noch dran. Sie können das alles gern richtig stellen, wenn ich mich hier irren sollte, Frau Schulz.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Meldung weiterer Vogelschutzgebiete im Rahmen des Konzeptes Natura 2000 nicht mit der Nachmeldung von FFH-Schutzgebieten erfolgte.
Herr Ritter, Sie können ruhig den Kopf schütteln, aber es ist nun einmal Realität. Alle Bundesländer um uns herum haben das so getan. Warum wir diesen Einzelweg gegangen sind, das können Sie mir nachher noch einmal in Ruhe erklären.
Die Vermutung liegt natürlich nahe, dass den Betroffenen hier ganz bewusst Sand in die Augen gestreut werden sollte, um die Politik der kleinen Schritte, die wir hier schon seit Jahren im Naturschutz verspüren, durchzusetzen, Herr Ritter. Das ist wahrscheinlich der wahre Grund, warum man das nicht zusammen mit den FFH-Gebieten getan hat.
Wenn heute Gerüchte kursieren, die natürlich wenig hilfreich sind, dass die so genannte IBA-Liste, die man vielleicht auch wie bei den FFH-Gebieten als Schattenliste bezeichnen kann, über 40 Prozent der Landesfläche als Vogelschutzgebiet aufweist, dann wird es in unserem Bundesland in Zukunft eine nur sehr eingeschränkte wirtschaftliche Entwicklung geben. Aber zu der Thematik wird mein Kollege Herr Dr. Born noch nähere Ausführungen machen.
(Peter Ritter, PDS: Das habe ich befürchtet. – Heiterkeit bei Birgit Schwebs, PDS, und Alexa Wien, PDS)
Schon jetzt fordere ich Sie allerdings auf, im Interesse einer umfassenden Information, vor allem des Parlamentes, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion beantragt. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Der Minister? Der Minister steht nicht auf der Rednerliste. Er hat sich noch nicht bei uns angemeldet.
(Minister Dr. Wolfgang Methling: Wenn Sie das erlauben. – Siegfried Friese, SPD: Wenn Sie möchten, dann haben Sie das Wort.)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das ist kein Überfall von mir, ich hatte meinen Redebeitrag angemeldet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Ziel der Vogelschutzrichtlinie, der Richtlinie 79/409/EWG des Rates, ist die Einrichtung von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Mecklenburg-Vorpommern hat, wie Herr Kokert schon ausgeführt hat, im Jahr 1992 15 Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet. Aufgrund der Erstellung und Veröffentlichung der so genannten IBA-Liste 2000 – das ist die Liste von bedeutenden Vogelgebieten – hat die Europäische Kommission gegen den Mitgliedsstaat Deutschland im Jahr 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen Artikel 4 dieser Richtlinie durch unzureichende Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie eingeleitet mit der Aufforderung, in Auseinandersetzung mit der genannten Liste europäische Vogelschutzgebiete nachzumelden. Die Forderungen wurden durch das ergänzende Schreiben vom 3. April 2003 unter Bezugnahme der IBA-Listen 2000 und 2002 präzisiert, in dem für Mecklenburg-Vorpommern eine Reihe von Defiziten explizit benannt ist. Dies betrifft sowohl die Repräsentanz einiger Arten als auch bestimmte Landschaftsbereiche mit besonderer Bedeutung für Brut- und Rastvögel. Zur ausreichenden Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und damit zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens ist demzufolge eine Erweiterung bestehender und eine Nachmeldung neuer Vogelschutzgebiete in MecklenburgVorpommern erforderlich.
Die Kommission verwendet als Referenzlisten für die Bewertung der Meldung die gutachtlichen IBA-Listen 2000 und 2002, wenn die Länder kein eigenes und von der
Kommission anerkanntes wissenschaftliches Konzept zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie vorlegen. Nur in diesem Fall, das heißt im Falle eines eigenen anerkannten wissenschaftlichen Gutachtens, erwartet die Kommission nicht, dass die vollständige Umsetzung der IBA-Listen erfolgt. Dabei genügt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Entstehen eines europäischen Vogelschutzgebietes nicht mehr die bloße Meldung des Gebietes an die Europäische Kommission.
(Wolfgang Riemann, CDU: Der Minister weist die Vogelschutzgebiete aus. – Gabriele Schulz, PDS: Herr Riemann, Sie sind doch noch gar nicht dran.)
(Dr. Ulrich Born, CDU: Herr Minister, könnten Sie den Satz bitte noch einmal wiederholen? Er war durch den Zwischenruf nicht zu verstehen. – Zuruf von Siegfried Friese, SPD)
Ich wiederhole – vielleicht ist das der Satz, den Sie meinen: Dabei genügt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Entstehen eines europäischen Vogelschutzgebietes nicht mehr die bloße Meldung des Gebietes an die Europäische Kommission. Das war so bei der FFH-Richtlinie. Erforderlich ist vielmehr ein förmlicher, rechtlicher Akt der Unterschutzstellung, beispielsweise als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet. Der Meldeprozess selbst unterliegt keinem förmlichen Verfahren.
Erst eine ausreichende Meldung von Vogelschutzgebieten und die damit verbundene Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens ermöglichen die Überwindung des Verbotes erheblicher Beeinträchtigungen oder, wie wir bei der FFH-Richtlinie gesagt haben, des Verschlechterungsverbotes, wie in Artikel 4 Absatz 4 der Vogelschutzrichtlinie für so genannte faktische Vogelschutzgebiete formuliert. Erst auf dieser Grundlage wird eine rechtlich sichere Planung und Umsetzung insbesondere größerer Investitions- und Infrastrukturvorhaben
mit erheblichen Auswirkungen auf die für die jeweiligen Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile der Gebiete möglich. Das gilt zum Beispiel – schönen Dank, Herr Jäger – für Straßenbauvorhaben
ich würde gerne längere Ausführungen machen, inwieweit ich dem Rechtsstaat verpflichtet bin, ja oder nein.