Und ich weiß ja nicht, ob Sie die Kritik der Grünen heute in den Zeitungen kalt lässt, die dieses Gesetz ablehnen, was wir hier verabschieden, weil wir die Kommunen auf Deutsch gesagt beschupsen.
Jetzt kritisieren Sie, dass die Landesregierung die Zuweisungen des Bundes nicht vollständig an die Kommunen weiterleitet. Aber das ist doch scheinheilig, denn auch die Grünen tragen die Verantwortung dafür, dass beschlossen worden ist, dass die Länder aus der Umsatzsteuer refinanzieren müssen.
(Rainer Prachtl, CDU: Bei Ihnen leuchtet aber der Heiligenschein, das ist aber wirklich schön zu sehen.)
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und PDS – Zuruf von Torsten Renz, CDU – Torsten Koplin, PDS: Na, Herr Prachtl?!)
Die PDS-Landtagsfraktion wie auch die PDS insgesamt haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir das Optionsmodell ablehnen, denn es ist aus unserer Sicht mit mehr Risiken behaftet als mit Chancen verbunden.
(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU, und Egbert Liskow, CDU – Torsten Renz, CDU: Was sagt denn Ihre Landrätin dazu?)
und ich bin davon überzeugt, dass dieser Kreis jede Unterstützung von Seiten der Landesregierung und auch der PDS-Landtagsfraktion erhält,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich will mich ausdrücklich bedanken für die Vorarbeit der Landesregierung,
hier insbesondere beim Arbeitsminister für den Formulierungsvorschlag, aber auch – es sei mir insbesondere gestattet – bei Herrn Siegmann und Herrn Wille aus dem Finanzministerium,
bei Herrn Dr. Darsow aus dem Innenministerium sowie als Koordinator, ich sage mal als helfende Hand im Hintergrund, bei Herrn Frey. Ohne sie hätten wir das nicht geschafft. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)
(Torsten Renz, CDU: Mal sehen, ob sie ihn mit Samthandschuhen anpackt. – Zurufe von Lorenz Caffier, CDU, und Eckhardt Rehberg, CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Entwurf eines Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
Die vergangenen Wochen waren geprägt von intensiver parlamentarischer Arbeit, das ist bereits angeklungen im Parlament, aber natürlich stand auch den beteiligten Ministerien nicht viel Zeit zur Verfügung, um den dringend notwendigen rechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung und Umsetzung des neuen SGB II in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Das Gesetz hat zwar nur neun Paragraphen – und da haben wir wirklich, was den Umfang betrifft, schon andere Gesetze in diesem Haus verabschiedet –, aber in diesen neun Paragraphen mussten wir gleich mehrere überaus komplexe Sachverhalte regeln, die so in dieser Form noch nie gesetzlich und damit rechtlich geregelt werden mussten. Ich denke, ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass wir in bestimmten Bereichen auch gezwungen waren, juristisches Neuland zu betreten.
Ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf ein Kernstück des Gesetzesentwurfes, nämlich den Paragraphen 4. Diese Vorschrift regelt die rechtliche Organisation der Arbeitsgemeinschaften. Weil es eben ein absolutes Novum ist, dass jedenfalls in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zwei unterschiedliche Träger, also Agentur für Arbeit auf der einen Seite und kommunale Träger auf der anderen Seite, zukünftig Arbeit suchen und ihre Familien gemeinsam und unter einem Dach betreuen werden, war die rechtliche Lösung hierfür nicht einfach.
Eine weitere zentrale Vorschrift stellt Paragraph 6 des Gesetzesentwurfes dar. Hier war insbesondere ein Verteilungsschlüssel zu definieren, nach dem die Ausgleichszu
weisungen des Landes bestehend aus den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und den vom Land zukünftig eingesparten Wohngeldanteilen ab 2005 gerecht auf die kommunalen Träger umgelegt werden können. Wir haben dabei die Zielstellung verfolgt, alle Kommunen möglichst gleichmäßig zu entlasten. Dies bedeutet, in den zwölf Landkreisen und in fünf kreisfreien Städten des Landes wird eine durchschnittliche Entlastung von voraussichtlich 19,17 Euro pro Einwohner erreicht, für die Landeshauptstadt Schwerin ergibt sich aufgrund anderer Bedingungen eine durchschnittliche Entlastung von 41,67 Euro.
Insgesamt werden die Kommunen in Höhe von circa 43 Millionen Euro entlastet und so in die Lage versetzt, in ihre Infrastruktur zu investieren und dadurch natürlich auch neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Im Rahmen der Revisionsklauseln in Paragraph 6 Absatz 4 des Ausführungsgesetzes und in Paragraph 46 SGB II wird die Höhe der tatsächlichen Nettoentlastung der Kommunen im Jahr 2005 und in den Folgejahren überprüft und damit die oben genannte Entlastungssumme grundsätzlich sichergestellt. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass wir mit der dem Gesetzentwurf beigefügten Entschließung gewährleisten, dass vom Grundsatz her die derzeitige Regelung des Paragraphen 10 g FAG erhalten bleibt, so dass den kommunalen Trägern die dort veranschlagten Mittel von rund 50 Millionen Euro für die zukünftige Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zur Verfügung stehen werden.
Sollte das FAG in diesem Punkt eine grundlegende Änderung erfahren, wird der Landtag dafür Sorge tragen, dass die Finanzausgleichsklausel des Paragraphen 6 des Ausführungsgesetzes entsprechend geändert wird.
Nicht zu vergessen ist auch das wichtige politische Bekenntnis der Koalitionsfraktionen in Paragraph 6 Absatz 6 des Gesetzentwurfs zu einem zentralen Bereich der Landesarbeitsmarktpolitik im Rahmen des Arbeitsmarktund Strukturentwicklungsprogramms von MecklenburgVorpommern. Wir positionieren uns hier ganz klar und sehr deutlich, denn wir schreiben fest, dass Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes gegen soziale Ausgrenzung auch in Zukunft fortgeführt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was bringen uns nun im Ergebnis Hartz IV beziehungsweise das neue SGB II und das hier vorliegende Landesausführungsgesetz? Ich denke, keiner von uns wird so vermessen sein und dies heute in allen Details und Einzelheiten ernsthaft prognostizieren wollen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, so viel ist sicher, mit Hartz IV wird zunächst die größte Arbeitsmarktreform vollendet, die es bislang in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben hat. Mit dieser Reform haben wir alte und in vielen Bereichen überholte Verwaltungsstrukturen aufgebrochen. Und damit tragen wir entscheidend dazu bei, Deutschland zukunftsfähig zu machen. Dies bestätigen uns im Übrigen fast alle Fachleute und Experten in unserem Land. Darüber hinaus bescheinigen uns auch unsere europäischen Nachbarn und Freunde, dass wir in Deutschland entgegen mancherorts geäußerter Zweifel doch noch reformfähig und damit auch fähig sind, im Zeitalter des globalisierten Wettbewerbs zu bestehen.
Der deutsche Arbeitsmarkt wird am 01.01.2005 neu strukturiert sein. Durch das SGB II werden zwei staatliche steuerfinanzierte Fürsorgesysteme zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengefasst. Insofern, Frau Strenz, nicht mehr Bürokratie,
weniger Bürokratie und Deregulierung ist das, was wir hier machen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, werden dann in der Regel in den bereits angesprochenen Arbeitsgemeinschaften umfassend und ganzheitlich betreut. Dabei stehen in Zukunft erheblich mehr Fachkräfte als bisher zur Verfügung, um den Betroffenen zu helfen, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, die Dauer der Hilfebedürftigkeit zu verkürzen oder zumindest den Umfang der Hilfebedürftigkeit zu verringern. Durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels stellen wir zudem sicher, dass individuelle und familienspezifische Belange besser berücksichtigt werden. Die Arbeitssuchenden sollen so alle Potentiale ausschöpfen können, um ihre Chancen auf Eingliederung in Arbeit zu erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem SGB II machen wir deutlich, dass wir die Jugendarbeitslosigkeit so früh und so effektiv wie möglich bekämpfen werden. Paragraph 3 Absatz 2 SGB II gibt dazu einen rechtlich klaren und unmissverständlichen Auftrag an die Arbeitsverwaltung. Jeder Jugendliche unter 25 Jahren hat demnach einen Anspruch, unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit vermittelt zu werden. Damit setzen wir neue Maßstäbe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen natürlich ganz genau, dass wir nicht nur von den Jugendlichen, sondern von allen anderen Arbeitssuchenden viel verlangen, denn jeder muss in Zukunft aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung mitwirken. Jeder muss, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, mitziehen, sonst drohen Konsequenzen. Und es ist auch nicht zu leugnen, dass das SGB II in bestimmten Fällen zu finanziellen Einschnitten für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen führen wird. Aber wir sind davon überzeugt, dass die grundlegenden Weichenstellungen, die wir vornehmen, richtig und auch geeignet sind, die Arbeitslosigkeit in unserem Land besser und wirksamer zu bekämpfen als bisher. Dabei wissen wir sehr genau, dass allein mit arbeitsmarktpolitischen Mitteln und Maßnahmen das wahrscheinlich größte Problem in unserer heutigen Gesellschaft nicht zu lösen ist. Hinzukommen muss insbesondere eine Reform der Sozialversicherungssysteme, eine neu ausgerichtete Wirtschaftspolitik sowie – ganz wichtig, denke ich – eine modifizierte Steuerpolitik, die zu mehr sozialer Gerechtigkeit führt, denn wenn dieser Staat sparen muss, was angesichts der Kassenlage im Bund, im Land und in den Kommunen unstreitig sein dürfte, dann dürfen nicht nur Arbeitssuchende und sozial Schwache betroffen sein, sondern dann müssen auch finanziell Bessergestellte in angemessener Form an diesem Sanierungsprozess beteiligt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich noch mal eingehen auf die Beiträge meiner beiden Vorrednerinnen. Vielleicht zunächst, Frau Strenz,