Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sieht anders aus! Nachhaltigkeit, ein Markenzeichen, um welches sich diese Landesregierung und die Koalitionsfraktionen gerne
in ihren Sonntagsreden bemühen. Im Haushaltsplan 2005, Kapitel 11, Titel 972.05 finden wir Marx unter der Bezeichnung „Minderausgaben aufgrund von Eingriffen in Landesgesetze“. Murks hingegen finden wir hierzu in der Drucksache 4/1357, dem Nachtragshaushalt.
8 Millionen Euro sollten nachhaltig aufgrund von Veränderungen der Landesgesetze ab 2006 eingespart werden. Und, Herr Borchert, Sie haben ja ausgeführt, 5 Millionen – in Ihrer Rede stehen nur 4,9 Millionen – werden durch Änderungen der Landesgesetze eingespart. Benennen Sie mir ein Gesetz, das zu diesen Einsparungen führt, und ich gebe Ihnen einen aus!
Das sage ich Ihnen hier so vom Plenum aus. Benennen Sie mir ein Gesetz, ein Landesgesetz, was hier zu Einsparungen geführt hat! Dazu haben Sie nicht den Mut gehabt. Und wenn Sie...
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Muss ich doch gar nicht machen, das steht doch auch nicht drin. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
Es steht „Gesetzesänderung“ drin! Und wenn wir die Nachhaltigkeit beachtet hätten, Frau Gramkow, wenn wir uns wirklich zu Gesetzesänderungen und zu konkreten Fragen entschlossen hätten, dann wäre das fast für die Jahre 2006 und folgende der Bedarf für die Aufstockung der Werftenhilfe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Gramkow, schauen Sie auf die Seite 5 der oben genannten Drucksache. Sie sammeln Bodensätze bei Zuschüssen und Investitionen ein. Die PDS hat keine Eingriffe in Landesgesetze gewollt, also mussten Ihre Ministerien für 2005 die Einsparung erbringen. Aber was, Frau Gramkow, Herr Methling, Frau Linke und Herr Holter, wird 2006 und in den Folgejahren? Nachhaltigkeit, meine Damen und Herren, sieht anders aus! Dabei heißt „Eingriffe in Landesgesetze“, und so steht es ja auch im Haushalt drin, nicht unbedingt Eingriffe in Landesleistungsgesetze, hier beispielsweise unser geliebtes Blindengeld.
Auch durch Bürokratieabbau, Abbau von Regelungsdichten, Landeswaldgesetz, Landesdenkmalschutzgesetz, Landeshochschulgesetz, Landesnaturschutzgesetz,
Landespersonalvertretungsgesetz, das sage ich eindrücklich und ausdrücklich, auch als Gewerkschafter,
und andere Regelungen hätten wir sächliche Verwaltungskosten, Reisekosten, Personalkosten, Papier-, Kopier-, Porto- und Telefonkosten in Größenordnungen gespart.
Und wenn ich in der „Schweriner Volkszeitung“ vom 13.10.2004 lese: „Verwaltungsreform im Würgegriff der PDS? Koalitionspartner galt als Reformbremser“, dann frage ich mich, Herr Innenminister Timm: Wie und wann wollen Sie die von Ihnen konstatierten 180 Millionen Euro Einsparung erbringen? Wir sind darauf sehr gespannt.
(Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS – Minister Dr. Till Backhaus: Er lebt noch! Er lebt noch! – Angelika Gramkow, PDS: Dann hätten Sie jetzt was anderes sagen müssen. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Ich habe den ganzen Artikel gelesen. Ich habe auch gelesen, dass über den Streit von SPD und PDS wieder ein Jahr verloren ist. Wieder ist ein Jahr verloren, wo Einnahmen nicht gekommen sind, wo Ausgaben geleistet werden mussten, die eigentlich nicht mehr notwendig sind.
Aber es fehlt der Regierung und den sie tragenden Koalitionsfraktionen an einer umfassenden Aufgabenkritik zu einer umfassenden Verwaltungsreform der Mut.
Und weil Ihnen, meine Damen und Herren der Landesregierung, der SPD und PDS, der Mut und die Kraft fehlt, produzieren Sie auch mit diesem Nachtragshaushalt weiter Stillstand. Verwalten Sie dieses Land, statt es mit Schwerpunkten zu gestalten und somit tragen Sie die volle Verantwortung für die roten Laternen in der Wirtschaftsentwicklung und auf dem Arbeitsmarkt! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1357 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechts- und Europaausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss, an den Bauausschuss, an den Sozialausschuss, an den Umweltausschuss sowie an den Tourismusausschuss und abweichend, meine Damen und Herren, von der vorliegenden Tagesordnung zusätzlich an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist er einstimmig überwiesen.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.15 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes, Drucksache 4/1333.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/1333 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes hört sich sehr groß an, es handelt sich allerdings nur um eine ganz kleine Klarstellung, die rechtlich auch notwendig ist.
Es handelt sich um die Klarstellung, dass Amtsanwälte schon während ihrer Ausbildungszeit als Staatsanwälte vor Gericht auftreten und die Anklage vertreten können. Das ist einfach nur vernünftig und richtig, dazu braucht man weiter nichts zu sagen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit aber gerne drei Sätze sagen, warum diese Änderung gerade jetzt notwendig ist. Es ist deshalb der Fall, weil wir jetzt hier in Mecklenburg-Vorpommern erstmalig selbst Rechtspfleger zu Amtsanwälten ausbilden. Wir tun das, weil wir längerfristig den Anteil von Amtsanwälten erhöhen und dafür den Anteil von Staatsanwälten entsprechend verringern wollen. Amtsanwälte werden zur Verfolgung von Massen- und Alltagskriminalität eingesetzt. Sie leisten dabei ganz hervorragende Arbeit, denn sie sind von der Ausbildung und von ihrem Arbeitsverständnis her darauf ausgerichtet, ein hohes Arbeitspensum und vor allem eine sehr große Zahl von eher einfachen Verfahren schnell zu erledigen. Dadurch werden die Staatsanwälte von diesen Massenverfahren entlastet und können sich verstärkt auf komplexere Verfahren konzentrieren. Ich gehe davon aus, dass das auch den zahlreichen schwierigeren Wirtschaftsstrafverfahren zugute kommen wird. Deshalb ist die Ausbildung von Amtsanwälten der richtige Weg, um den Personaleinsatz zu verbessern und eine noch effektivere Strafverfolgung zu gewährleisten. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und frage, ob Wortmeldungen
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1333 zur Beratung an den Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes, Drucksache 4/1345.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/1345 –