Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Peters.

Ich könnte ja meine Kollegen bitten, mir in Form von Anfragen eine Plattform zu geben, so, wie Sie es gestern gemacht haben. Es wäre ja möglich.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, aber ob die das machen?! Ob die das machen?!)

Aber auf solche Tricks verzichten wir. Das machen wir nicht.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, PDS – Zuruf von Detlef Müller, SPD)

Meine Damen und Herren, ganz schnell noch einmal etwas zur unterschiedlichen Auslegung dessen, was in der Bedarfsanalyse steht, und dessen, was dann im Planfeststellungsbeschluss steht. In der Bedarfsanalyse steht drin: Abschließend ist festzustellen, meine Damen und Herren, dass für die Bedarfsdeckung einer relativ kleinen Region wie Rügen generell außerhalb liegende Deckungsmöglichkeiten bestehen und es letztlich dem politischen Willen vorbehalten bleibt, die gegebenen Rahmenbedingungen zu wichten. In dem Feststellungsbeschluss spricht man von einer teilweisen und auch außerhalb möglichen Deckung. Warum wird hier bewusst falsch zitiert? Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Meine Damen und Herren, um eben den politischen Willen, das hat die Bedarfsanalyse ausgesagt, geht es uns heute hier. Stimmen Sie ganz einfach unserem Antrag zu! Dokumentieren Sie Ihren politischen Willen so, wie das hier auch in der Abschlussbestimmung dargelegt wurde! Ich bitte Sie, studieren Sie das Bundesbergbaugesetz, den Paragraphen 124 Absatz 3, da ist nämlich ganz genau ausgewiesen, dass Verkehrskonflikte und dergleichen Vorrang haben vor Abbau von Rohstoffen! – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1447. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1447 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS und des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU -Energiepolitik, auf der Drucksache 4/1449.

Antrag der Fraktion der CDU: Energiepolitik – Drucksache 4/1449 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Born. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich mit elementaren Voraussetzungen einer funktionierenden und widerstandsfähigen Volkswirtschaft, und zwar mit der Energiepolitik. Hintergrund ist, dass die von der EU geforderte Rechtsnovelle zur weiteren Liberalisierung der Energiemärkte leider von der Bundesregierung verschleppt worden ist. Die Richtlinie hätte bereits bis zum 1. Juli 2004 umgesetzt sein müssen. Die Bundesregierung hatte es in dieser Zeit jedoch nicht einmal geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen, so dass das von der EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren konsequent war und dementsprechend schlimm genug, von dem wirtschaftspolitischen Schaden einmal ganz abgesehen, denn fehlende Richtlinienumsetzung bedeutet fehlende Rechtssicherheit für unternehmerische Investitionen und Entscheidungen.

Die Folgen des fehlenden Wettbewerbs möchte ich Ihnen anhand eines relativ willkürlich gewählten Beispiels verdeutlichen. So zahlt zum Beispiel ein Gewerbekunde in Schwerin bei dem günstigsten Tarif rund 20 Prozent mehr als beispielsweise ein gewerblicher Kunde in Verden an der Aller. Das liegt in Niedersachsen. Verlässliche Rahmenbedingungen sind aber eine der entscheidenden Voraussetzungen dafür, dass Unternehmen im Wettbewerb bestehen können. Eine langfristige, zuverlässige, sichere, umweltgerechte und preisgünstige Energieversorgung gehört zweifellos – und ich denke, darüber herrscht Einigkeit im Hohen Haus – zu den Grundvoraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft sowie den Erhalt beziehungsweise die Schaffung neuer Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Deutschland. Und im besonderen Maße gilt das natürlich auch für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern. Zudem zeichnen den Energiemarkt, also die Kraftwerkswirtschaft, den Netzbetrieb, die Investitionsgüterindustrie sowie den Vertrieb eine hohe Wertschöpfung und hochqualifizierte Arbeitskräfte aus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten in den Betrieben der Energieversorgung, also in den Elektrizitäts-, Gas- und Fernwärmeversorgungsunternehmen, mit Stand 2003 rund 4.400 Beschäftigte.

Mit dem vorliegenden Antrag geht es um die Sicherung einer wettbewerbsfähigen Energieversorgung. Wer sich

beispielsweise die Industriestrompreisentwicklung der letzten Jahre vor Augen hält, dem wird deutlich, dass zwar die seitens der alten Bundesregierung vor 1998 eingeleiteten Liberalisierungen zunächst zu Preissenkungen geführt haben, diese jedoch durch die seitdem um das Sechs- bis Achtfache gestiegene Steuer- und Abgabenlast in Verantwortung der rot-grünen Bundesregierung konterkariert wurden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, PDS: Laurenz Meier nimmt auch weniger Strom und zahlt dafür weniger Steuern.)

Das Sechs- bis Achtfache deshalb, weil es hier unterschiedliche Berechnungen gibt. Es ist also mindestens das Sechsfache, andere sagen, das Achtfache der gestiegenen Steuer- und Abgabenlast. Und auch für Privatkunden wurde der Liberalisierungsgewinn durch einen 60-prozentigen Anstieg der staatlichen Aufgaben aufgezehrt. Heute beträgt der Gesamtanteil rund 40 Prozent des Strompreises. Das sind circa 17 Cent pro Kilowattstunde. Das ist eine fatale Entwicklung!

Der Stärkung des Wettbewerbs durch einen verbesserten Netzzugang unter Wahrung der Versorgungssicherheit für Unternehmen und private Haushalte kommt eine zentrale Bedeutung bei der Energiepreisgestaltung zu. Das Thema Netzentgelte bewegt sich dabei immer im Spannungsfeld der Versorgungssicherheit durch Bereitstellung von aufwendiger Netzstruktur und wettbewerbsrelevanten Anforderungen anderer Netznutzer. Wer sich mit der Energiepolitik nicht so sehr befasst, kennt das Problem, und zwar ein ähnlich gelagertes Problem, das wir im Schienenverkehr haben. Auch da wissen Sie, dass derjenige, der den Fahrweg zur Verfügung stellt, unter Umständen auf den Wettbewerb einen Einfluss ausüben kann, dass es für Wettbewerber etwas schwieriger ist.

Der Stärkung des Wettbewerbs durch einen verbesserten Netzzugang unter Wahrung der Versorgungssicherheit für Unternehmen und private Haushalte kommt deshalb eine zentrale Bedeutung bei der Energiepreisgestaltung zu. Einerseits geht es also um die Sicherung auskömm l i c h e r Entgeltleistungen für die Netzbetreiber und andererseits um die Komponenten des Wettbewerbs, sprich die Gewährung des Netzzutritts für Stromanbieter außerhalb des eigenen Versorgungsbereichs. Die Umsetzung der Energierechtsnovelle muss beiden Anforderungen gerecht werden, um somit marktnahe Preise für Unternehmen und Privatverbraucher zu gewährleisten. Maxime des Handelns muss es sein, dass überall dort, wo Wettbewerb möglich ist, auch tatsächlich Wettbewerb herrscht.

Eine weitere Forderung unseres Antrages betrifft die sachgerechte Verteilung der Regulierungsaufgaben zwischen Bund und Land. Ich denke, die Bestrebungen der Bundesregierung, eine alleinige Kompetenz auf Bundesebene anzusiedeln, werden den Realitäten nicht gerecht, zumal unbestritten – da wird mir sicher auch der Wirtschaftsminister zustimmen – die auf Landesebene bereits bestehenden Kompetenzen für das Land bessere Ergebnisse erzielen können, als es von der Bundesebene aus möglich wäre.

Wir fordern deshalb die Zuständigkeit des Bundes zur Regulierung der länderübergreifenden Übertragungs- beziehungsweise Verteilnetzbetreiber und die Länderzuständigkeit für die übrigen Verteilnetze. Bei in Deutschland insgesamt rund 1.700 existierenden Netzbetreibern ist dies aus meiner Sicht der einzig vernünftige und sach

gerechte Weg. Zu den Aufgaben der Bundesregierung würden demnach die Regulierungsaufgaben im Zusammenhang mit der Entflechtung und der Regulierung des Netzbetriebs, der Übertragungsnetzbetreiber und der großen überregionalen Verteilnetzbetreiber gehören und den Landesregulierungsbehörden sind die Regulierungsaufgaben für die Betreiber der übrigen Verteilnetze zu übertragen. Dadurch wird ein ortsnaher Vollzug gewährt und die Wirksamkeit der Regulierung erhöht. Zudem werden die bestehenden langjährigen Erfahrungen der Landesbehörden genutzt und Synergieeffekte mit anderen Aufgaben der Landesbehörden erzielt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Punkt 4 unseres Antrages sieht die Abschaffung der Behördenaufsicht über Stromtarife für Privatkunden vor. Dahinter wird ja manch einer zunächst einmal Schlimmes vermuten. Aber diese Forderung darf nicht losgelöst von den vor Punkt 4 stehenden anderen Punkten betrachtet werden, denen allen die Verbesserung der Wettbewerbsintensität gemein ist. Sind diese echten Rahmenbedingungen für den Wettbewerb hergestellt, wird eine Behördenaufsicht und Tarifpreisgenehmigung über die Stromtarife für Privatkunden schlicht und einfach überflüssig. Dort, wo ein transparenter Markt herrscht, reichen die für andere Wirtschaftsbereiche gültigen Missbrauchsaufsichten nach wettbewerbrechtlichen Gesichtspunkten aus.

Ich will es noch einmal deutlich machen: Die Abschaffung der Behördenaufsicht über Stromtarife für Privatkunden ist somit auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Auch die geforderte vollständige Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens geht in diese Richtung. Bisherige Liberalisierungsbemühungen haben wenig Erfolge gezeigt. Damit Messdienstleistungen aber allen künftig zu marktgerechten Wettbewerbspreisen angeboten werden können, muss im Energiewirtschaftsrecht klargestellt werden, dass Anschlussnehmer berechtigt sind, alternativ zum Netzbetreiber die Verantwortung für die Messdienstleistung auf Dritte zu übertragen. Dadurch würden Kostensenkungen bei Unternehmen und Privatverbrauchern möglich und die Kosten der Energieversorgung gemindert.

Zu den beschriebenen echten Rahmenbedingungen für Wettbewerb gehört auch die Einführung einer Ex-anteGenehmigung für Netzentgelte, also die vorherige Genehmigung der aufgrund der methodischen Vorgaben der Regulierungsbehörde kalkulierten Netzentgelte und entwickelten Netzzugangsbedingungen. Sie garantiert die notwendige Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten. Sie haben das ja alle in den letzten Monaten verfolgen können, was passiert, wenn die Genehmigung nicht ex ante erteilt wird, sondern ex post. Dann gibt es verständlicherweise ein erhebliches Gerangel zwischen den Unternehmen und der Genehmigungsbehörde und von verlässlichen Rahmenbedingungen kann absolut keine Rede sein. Es ist also genau das Gegenteil davon, was für eine wünschenswerte wirtschaftliche Entwicklung notwendig ist. Dadurch wird auch die Investitionsbereitschaft der Netzbetreiber erhöht. Außerdem erleichtert eine Ex-ante-Genehmigungspflicht für Netzentgelte die Anwendung anreizo r i e ntierter Regulierungsinstrumente, denn bei einer mehrjährigen Genehmigung verbleiben Effizienzgewinne im Unternehmen. Und das ist das, was wir ja an wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen müssen, damit diese Effizienzgewinne tatsächlich auch in den Unternehmen verbleiben können.

Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, schnellstmöglich auf die Umsetzung der EU-Energierechtsnovelle in nationales Recht hinzuwirken. Der Deutsche Bundestag hat sich nun endlich dieser Aufgabe angenommen. Ziel muss die Schaffung einer Wettbewerbsordnung im Energiemarkt sein, die langfristig wettbewerbsfähige Energiepreise in Deutschland gewährleistet. Mit der Unterstützung des vorliegenden Antrages – das dürfte eigentlich normalerweise den Koalitionsfraktionen nicht weiter schwer fallen, diesen Antrag zu unterstützen – wird die Landesregierung aufgefordert, diesen Weg zu beschreiten.

(Torsten Koplin, PDS: Na ja!)

Und da wir die Landesregierung hier so positiv auffordern und sie eigentlich nur in ihrer eigenen Vorgehensweise noch einmal ausdrücklich bestärken, denke ich, wäre es für den Landtag so kurz vor Weihnachten ganz angemessen, der Landesregierung gegenüber eine solch freundliche Geste auch tatsächlich vorzunehmen. Und ich bitte Sie deshalb herzlich, mit uns gemeinsam die Landesregierung bei ihren Bemühungen, im Sinne unseres Antrags zu verfahren, zu unterstützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Born.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister des Landes Dr. Ebnet. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Dr. Born, ich muss zugeben, als ich das erste Mal Ihren Antrag gelesen habe, hatte ich ein Problem. Da habe ich mich gefragt: Was will denn die CDU mit diesem Antrag eigentlich?

(Rainer Prachtl, CDU: Eine Freude bereiten. – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Andreas Petters, CDU)

Und dann habe ich mich darauf verlassen, dass ich ja bei der Einbringungsrede noch nähere Erläuterungen bekomme. Ich denke, jetzt habe ich doch einigermaßen verstanden, was Sie wollen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wollen Sie, dass wir die Bundesregierung auf dem Weg der Energierechtsnovellierung im Großen und Ganzen unterstützen sollen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Wenn es in die richtige Richtung geht, ja. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

So war es zu verstehen. Und wenn man sich Ihre sechs Punkte mal vornimmt und die im Einzelnen durchsieht, dann kommt man etwa zu diesem Ergebnis.

Nehmen wir mal den Punkt 1. Sie fordern die Landesregierung im ersten Punkt Ihres Antrages auf, „sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung der EU-Energierechtsnovelle... die Sicherung einer langfristig preisgünstigen, wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Energieversorgung“ ein Eckpunkt sein soll. Nun hat die Bundesregierung im Sommer des Jahres den Entwurf eines novellierten Energiewirtschaftsgeset

zes vorgelegt. Und siehe da, was da im Paragraphen 1 unter „Zweck des Gesetzes“ steht, ich zitiere: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit.“

(Dr. Ulrich Born, CDU: Die Zielsetzung ist ja gut, nur die Umsetzung fehlt. Die Zielsetzung ist ja gut.)

Das heißt, Ihre Ziffer 1 sagt, die Landesregierung soll die Bundesregierung unterstützen. Damit rennen Sie eine offene Tür ein und es ist eine der leichteren Übungen,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Habe ich doch gesagt, habe ich doch gesagt.)

das machen Sie ja öfter, wir tun dies, wir tun das.

Das Gleiche gilt für Punkt 2 Ihres Antrages. Die „Stärkung des Wettbewerbs durch einen verbesserten Netzzugang bei garantierter Versorgungssicherheit“ ist ja gerade ein wichtiges Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes. Wenn Sie nur das fordern, rennen Sie wieder eine offene Tür ein, oder Sie müssen Ihren Antrag etwas präzisieren und konkretisieren, damit Sie uns zu verstehen geben, wo hier Abweichungen sein könnten. Bisher habe ich diese nicht gesehen. Ich mache einen Haken an Ziffer 2, ist erledigt, das läuft ja sowieso.

Im dritten Punkt Ihres Antrages fordern Sie eine „sachgerechte Verteilung der Regulierungsaufgaben zwischen Bund und Land“. Da bin ich der Meinung, dass die Bundesregierung eine sachgerechte Aufgabenverteilung vorgenommen hat. Danach sollen die Zuständigkeiten für die Anwendung des Energiewirtschaftsgesetzes und die Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel grundsätzlich bei der Bundesregulierungsbehörde liegen, die eingesetzt werden soll. Ich halte das für eine gute und richtige Lösung. Ich halte das deshalb für eine gute und richtige Lösung, weil damit eine einheitliche und effiziente Regelung und Regulierungspraxis geschaffen werden soll.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)