Meine Damen und Herren, was nicht sein darf, was nicht sein sollte, ist, dass wir eine Regulierungsbehörde schaffen und dann weiten wir gleichzeitig auch noch die Zuständigkeiten der Länder in diesem Bereich aus. Eine solche Aufgabenerweiterung würde nicht zu einer Deregulierung oder Entbürokratisierung führen, sondern zu einer weiteren Regulierung, zu einer Personalaufstockung der entsprechenden Behörden der Länder. Das wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau. Und ich glaube, wir wollen Bürokratieabbau und nicht Bürokratieaufbau. Im Ergebnis hätten wir, wenn es Ihr Vorschlag ist, eine Kompetenzzersplitterung. Es würde weniger gut funktionieren. Wir hätten mehr personellen Aufwand. Wir würden uns dann gegenseitig beschäftigen, die Bundesbehörden und die Landesbehörden würden sich beschäftigen mit einem weniger guten Ergebnis als nach dem Vorschlag der Bundesregierung. Ich denke, wenn das Ihre Absicht ist, dann sollten wir nicht darauf eingehen. Dieses würde ich nicht gern der Bundesregierung empfehlen wollen.
Im vierten Punkt Ihres Antrages fordern Sie die „Abschaffung der Behördenaufsicht über Stromtarife für Privatkunden“. Herr Dr. Born, es ist ein Grundsatz. Es ist ja schon irgendwie verständlich, dass Sie das fordern, aber ich würde sagen, an der Stelle muss man auch ein biss
chen vorsichtig sein. Die Behördenaufsicht hat ja einen Hintergrund. Das war das Monopol aus früheren Zeiten, das inzwischen nicht oder noch nicht abgelöst worden ist durch einen funktionierenden Wettbewerb. Wenn der da wäre, müsste die Behördenaufsicht weg, würde es auch keinen Sinn mehr machen. Wir haben aber noch sehr starke oligopolistische Tendenzen in diesem Bereich mit den Erscheinungen, die es dann doch notwendig erscheinen lassen, dass man den Verbraucher schützt an dieser Stelle, weil der funktionierende Wettbewerb, der funktionierende Markt eben noch nicht da ist.
Was dabei herauskommen würde, wenn man Ihrem Vorschlag folgt, das zeigt sich bei dem, was die Stromunternehmen, die Elektrizitätsversorgungsunternehmen jetzt an Preiserhöhungen angemeldet haben. Wenn man dem folgen würde, dann wären – und ich nehme an, das wären die Preise, die sie auch durchsetzen könnten – das mehr als 1 Million Euro mehr pro Jahr für die privaten Stromkunden hier in unserem Land als das, was die Stromunternehmen, die Elektrizitätsversorger jetzt genehmigt bekommen. Hier geht es um keine kleinen Beträge, hier geht es im Endergebnis schon um Summen. Deshalb müssen wir die Verbraucher weiter schützen. Hier müssen wir, noch bevor wir zur völligen Deregulierung kommen, erst den funktionsfähigen Wettbewerb, den funktionsfähigen Markt herstellen, dann ist der Verzicht auf die Preisaufsicht auch der logische und notwendige Schritt.
Meine Damen und Herren, der nächste Punkt befasst sich mit der „ex ante Genehmigung für Netzentgelte“. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung ja bereits darauf hingewiesen, dass sie mit der Einführung einer Anreizregulierung generell zu einer Ex-ante-Genehmigung der Netzentgelte übergehen will. Das wollen Sie also auch. Okay, unterstützen wir die Bundesregierung alle gemeinsam bei diesem Vorhaben. Wir müssen aber dabei an einer Stelle aufpassen, dass wir hier auch nicht zu schnell vorgehen. Es muss funktionieren. Und damit es funktioniert, muss man es auch so machen, dass es umsetzbar ist und nicht im Chaos endet. Und damit es umsetzbar ist, soll erst einmal diese Ex-ante-Genehmigung nur für Erhöhungen der Netzentgelte gelten, also dafür soll jetzt ein Genehmigungsverfahren eingeführt werden, nur für die Erhöhung.
Das ist sinnvoll, denn wenn jetzt auch die bestehenden Netzentgelte ab sofort alle genehmigt werden müssten, hätten wir bei ungefähr 1.700 Netzbetreibern und einer Antragsbearbeitungsfrist von höchstens drei Monaten mit Sicherheit ein Problem, mit Sicherheit ein unlösbares Problem. Um innerhalb der vorgegebenen drei Monate fertig zu werden, müssten entweder sehr viele Mitarbeiter eingestellt werden, die auch noch die Materie beherrschen müssten, oder aber wir bekämen ein Qualitätsproblem. D a n n könnte nicht mehr gründlich gearbeitet werden und es kämen mangelhafte Bescheide heraus. Mancher Antragsteller hätte dann unter Umständen eine rechtssichere Genehmigung, die ein erhöhtes Netzentgelt festschreibt, obwohl er die eigentlich nicht hätte bekommen sollen.
Mit der geplanten Vorgehensweise ist die Bundesregierung übrigens den Vorstellungen der Länder weitgehend entgegengekommen. Ich denke, mit dem Ergebnis sollten wir jetzt zu leben versuchen. Ich sehe an dieser Stelle eigentlich keinen Handlungsbedarf mehr, den wir der Bundesregierung abverlangen sollten.
Meine Damen und Herren von der CDU, in Ihrem letzten Punkt wird „die vollständige Liberalisierung des Mess
und Zählerwesens“ gefordert. Das will auch die Bundesregierung mit einer kleinen Einschränkung, die aber, wie ich denke, auch Sinn macht. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung muss der Netzbetreiber zustimmen, wenn ein Dritter einen Zähler bei einem Stromkunden installieren möchte – Privatisierung ja, aber nur mit Zustimmung des Netzbetreibers. Das hat einen Grund. Auch wenn ein anderer Dienstleister die Messung übernimmt, muss der Netzbetreiber dennoch über die Messdaten seiner Kunden verfügen können. Diese braucht er, um beispielsweise die eingesetzte Energie ermitteln zu können. Und daher muss beispielsweise gewährleistet sein, dass die Messung durch einen Dritten so erfolgt, dass die Daten auch kompatibel zum Computersystem des Netzbetreibers sind. Hier muss es eine Abstimmung zwischen dem privaten Dienstleister und dem Netzbetreiber – das ist ja auch ein Privater – geben. Ich halte das für unerlässlich. Ich denke auch, dass wir mit der jetzt gefundenen Lösung einen gangbaren Weg der Liberalisierung haben. Liberalisierung ja, aber es muss auch funktionieren. Das ist, glaube ich, etwas, worauf man doch etwas stärker achten muss, als die CDU das in ihrem Antrag in dieser Form getan hat.
Meine Damen und Herren, wenn wir die Punkte 3 und 4 Ihres Antrages aufgreifen würden – hier hätte ich also Probleme, das sind die problematischen Fälle –, dann könnte das schon zu einer Steigerung der Strompreise führen. Wenn Sie diese nicht wollen – und ich nehme an, die will keiner hier –, dann sollten wir auch von diesen Punkten 3 und 4 in dieser Form Abstand nehmen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, vier Punkte sind eigentlich erledigt, offene Türen eingerannt. Zwei Punkte von Ihren sechs würde ich nicht machen wollen, würde ich auch nicht empfehlen, weil sie schlecht sind für die Stromkunden, und das sollten wir den Stromkunden nicht antun. – Danke sehr.
Werte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Seit 1998 ist in der Bundesrepublik Deutschland der Strom- und Gasmarkt für alle Verbraucher geöffnet. Der Wettbewerb bei Strom und Gas stößt aber trotz der Marktöffnung an Grenzen. Das liegt vor allem am Zugang zu den Versorgungsnetzen. Deswegen hat sich der EU-Gesetzgeber für eine staatliche Regulierung in den Mitgliedstaaten entschieden, die einen diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Marktbetreiber sicherstellen soll. Zugleich soll ein hohes Maß an Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Das Binnenmarktpaket für die leistungsgebundene Energieversorgung besteht aus der EU-Stromrichtlinie, der EU-Gasrichtlinie sowie der EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Stromhandel. Diese enthalten umfangreiche rechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung des nationalen Energiewirtschaftsrechtes.
Die Umsetzung dieser EU-Vorgaben in Deutschland soll mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz erfolgen. Dieses Gesetz wird derzeit in den Bundestagsausschüssen behandelt. Der Bundesrat hat bereits Stellung genommen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der
CDU, enthält eine Ansammlung von Schlagworten. Sie sind teilweise unterstützenswert, aber nicht notwendig, da die Bundesregierung sie ohnehin verfolgt.
Im Einzelnen. Nummer eins ist eine reine Selbstverständlichkeit. Man muss nicht mehr dazu sagen. Oder gibt es irgendjemanden, der keine preisgünstige, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung will?
Zu Nummer zwei, der verbesserte Netzzugang. Das hört sich gut an, aber wie er verbessert werden soll, darüber habe ich in Ihrem Antrag nichts gefunden. Die Netzbetreiber sind zur Kooperation verpflichtet. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge der Regulierungsbehörde zur Verbesserung des Netzzuganges in die Netzzugangsverordnung aufzunehmen. Welche Vorschläge machen Sie? In Ihrem Antrag sucht man es vergeblich.
Nummer drei. Der Entwurf der Bundesregierung weist die Zuständigkeit für die Anwendung des Energiewirtschaftsgesetzes grundsätzlich der Regulierungsbehörde zu. Die Landesbehörden haben die Missbrauchsaufsicht über die allgemeinen Preise für die Belieferung mit Elektrizität. Mit dieser Aufgabenstellung wird eine einheitliche und effiziente Regulierungspraxis gewährleistet. Die Beteiligung der Länder an der Kontrolle der Netzzugangsentgelte würde ineffizient. Sehr umfangreiche Abstimmungsprozesse einer einheitlichen Gesetzesauslegung und einer einheitlichen Entgeltkalkulation wären die Folge. 17 verschiedene Behörden brächten die Gefahr von Rechtsunsicherheit mit sich. Und die Wirkung auf Investoren vor allem aus dem Ausland wäre nachteilig.
In Nummer vier fordern Sie die Abschaffung der Tarifaufsicht über die Stromtarife. Tatsache ist, der Bundesrat hat mit großer Mehrheit auf Antrag der CDUgeführten Länder die Beibehaltung der Tarifaufsicht bis 31.12.2007 beschlossen. Die Bundesregierung hat die Prüfung dieser Forderung bereits zugesagt.
Nummer fünf, ex ante. Das scheint mir doch am überflüssigsten, denn auch hier – und der Wirtschaftsminister hat es ja schon gesagt – wurde in der Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates darauf hingewiesen, dass alle Erhöhungen von Netzentgelten ex ante genehmigt werden sollen. Die im Antrag geforderte Genehmigung wird also kommen und muss nicht noch einmal gefordert werden.
Nummer sechs, auch das haben wir eben gehört, der Entwurf der Netzzugangsverordnung, der eine Teilliberalisierung des Mess- und Zählerwesens enthält, ist der Kompromiss. Und jetzt, anstatt ideologisch nach einer vollständigen Privatisierung zu rufen, sollten wir lieber die Ergebnisse dieser Teilliberalisierung abwarten.
Ich fasse jetzt zusammen: Wir haben keinen Punkt, der notwendig und hilfreich wäre. Machen Sie einen konkreten Vorschlag! Wir können diesem Anliegen, das Sie hier dargestellt haben, nicht zustimmen.
Fraktion zur Energiepolitik zielt auf die aktuelle Gesetzgebung des Bundes ab. Er berührt eigentlich nicht die Entscheidungskompetenzen unseres Landtages, er fordert Selbstverständlichkeiten, kommt in einigen Punkten zu spät und ist in sich widersprüchlich. Die PDS-Fraktion lehnt ihn deshalb ab.
Allein die oben angeführten Punkte würden eine Ablehnung rechtfertigen. Dennoch möchte ich noch ganz kurz in medias res gehen.
Die Bundesregierung beschloss am 27. Oktober das geänderte Energiewirtschaftsgesetz und gab es eineinhalb Jahre nach dem von der EU gesetzten Termin in die parlamentarische Debatte. Die Verzögerung entstand durch Unstimmigkeiten zwischen der Regierungskoalition, dem Druck der Länder und der Union sowie durch den Einfluss der Verbraucherverbände. Das Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und die zu schaffende Regulierungsbehörde soll Mitte 2005 mit einjähriger Verspätung arbeitsfähig sein. Ich denke, dass das parlamentarische Verfahren im Bundestag genau der Ort ist, an dem die CDU Einfluss nehmen kann und sollte.
Wenn man sich nun den heutigen Antrag genauer betrachtet, fordert die CDU im Punkt 5 die Einführung einer Ex-ante-Genehmigung für Netzentgelte. Das heißt, Netzbetreiber sollen sich vorab die Preise genehmigen lassen, die sie für die Bereitstellung ihrer Netze für die Stromerzeuger verlangen. Diesen Vorschlag unterstützt die PDS, da die Netzkosten immerhin 30 bis 40 Prozent des Strompreises ausmachen. Aber gut gebrüllt, liebe Kollegen der CDU-Fraktion, und doch, es kommt zu spät, denn die Ex-ante-Genehmigung ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits vorgesehen. Sie soll sogar rückwirkend zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten, um zwischenzeitlich angekündigte und erfolgte Strompreiserhöhungen prüfen zu können.
Gegen den Widerstand von Wirtschaftsminister Clement, der für eine Ex-post-Genehmigung eintrat, setzten sich hier die Grünen, die Bundesländer und die Verbraucherorganisationen durch. Die Preise für Strom, meine Damen und Herren, sind von 1990 bis 1998 etwa gleich hoch geblieben und dann bis 2000 um etwa 40 Prozent gesunken, um dann wiederum um 40 Prozent anzusteigen. Und das Ende des Preisanstiegs ist noch nicht absehbar. Der Preis für Haushaltsstrom allerdings ist dieser Entwicklung nicht gefolgt, er stieg über diesen Zeitraum ständig an. Der Staat will mit diesem Gesetzentwurf leider nur den Flaschenhals der Stromdurchleitungsgebühren kontrollieren und nicht den Rohstoff- oder Energieerzeugungspreis selbst. Nach Meinung der PDS und aller Verbraucherorganisationen sollte dies aber unbedingt auch geschehen.
Da dies aber nicht so ist – und ich bin mir sicher, nach der parlamentarischen Bundestagsdebatte wird es auch nicht so werden –, werden die Verbraucher, nämlich die privaten Kunden, langfristig sicher nicht preisgünstig und wettbewerbsfähig mit Strom versorgt werden, wie Sie, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, es in Punkt 1 Ihres Antrages vollmundig einfordern.
Beenden möchte ich meine Ausführungen an dieser Stelle mit Schiller. In der Wallenstein-Trilogie heißt es sehr schön:
Wenn die Forderungen des CDU-Antrages Realität werden würden, dann hätten die Endverbraucher, die privaten Kunden, genau die Last zu tragen, die die Wirtschaft im Namen des Wettbewerbs und der Liberalisierung für die Großen am Strommarkt auf die Allgemeinheit abzuwälzen versucht. Ich denke, das allein ist ein triftiger Grund, diesen Antrag auch aus politischen Gründen abzulehnen. – Danke schön.
Frau Schwebs, ich bin schon ein wenig enttäuscht, wenn ich jetzt Ihre Ausführungen, Ihren Redebeitrag höre, dass Sie sich hier so unkritisch mit der Politik der rot-grünen Koalition in Berlin auseinander setzen. Bisher gab es doch im Prinzip eine volle Unterstützung der Politik. Sie sind überhaupt nicht auf ein Argument von Herrn Dr. Born eingegangen. Ich habe mir noch mal die Seite aus seinem Redemanuskript geholt und ich hätte ganz gern von Ihnen mal eine Information.
(Peter Ritter, PDS: Wenn sie nicht so überzeugend waren, die Argumente, dann braucht man nicht darauf einzugehen.)