Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe hier wieder einmal den typischen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion erlebt. Wenn Sie seine Rede nachlesen, war sie mir gegenüber gespickt mit Drohungen. Herr Rehberg, Sie schwächen mit der Diskussion, die Sie hier geführt haben, unsere Position bei
den Verhandlungen. Sie vertreten nämlich genau die Position von Herrn Wulff. Wir haben mehr als die Hälfte der Gebührenzahler und haben nicht die Mehrheit in den Gremien. Das ist die Position, die dort vertreten wird. Sie unterstützen sie damit, indem Sie darauf hinweisen, wir haben 13 Mitglieder von 58 im Rundfunkrat und suggerieren unterschwellig, das wäre ja gemessen an unserer Einwohnerzahl viel zu viel.
Herr Rehberg, wenn alles nach Einwohnerzahlen ginge, dann hätte Nordrhein-Westfalen im Deutschen Bundesrat zehnmal so viele Stimmen wie Mecklenburg-Vorpommern. Der Größe wird zwar in gewisser Art und Weise Rechnung getragen, da Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern die doppelte Anzahl der Stimmen hat. Aber wenn Sie alles gemessen an der Bevölkerungszahl machen, dann gute Nacht MecklenburgVorpommern, was den Einfluss in verschiedenen Gremien angeht!
Ich möchte hier noch einmal ganz, ganz deutlich machen, dass ich mich immer für die Vierländeranstalt des NDR ausgesprochen habe. Mir liegt alles andere ferner, als den NDR zerschlagen zu wollen.
Gedroht habe nicht ich, Herr Rehberg, gedroht hat Niedersachsen, notfalls den NDR zu verlassen, wenn den Forderungen nicht entsprochen wird. Sie drehen hier den Spieß ganz genau um!
Wir wissen alle, dass kleinere Anstalten Mehrkosten bedeuten würden und dass der Einfluss des NDR in der ARD natürlich zurückgehen würde, wenn wir die Vierländeranstalt zerschlagen würden. Das ist ein Vorteil, den wir hier im Norden haben, dass wir eine gemeinsame Anstalt von vier Ländern haben. Ich möchte diesen Vorteil auch nicht aufgeben.
Und wenn in Niedersachsen ein anderer Eindruck erzeugt wird, dass ich den NDR verlassen möchte, dann ist der falsch! Was ich allerdings sehr deutlich gemacht habe, Herr Rehberg, ich glaube, es war sogar meine Pflicht als Ministerpräsident dieses Landes,
Alarm zu schlagen, gegen die Politisierung dieses Sender Front zu machen, denn das ist beabsichtigt gewesen von Herrn Wulff.
Stellen Sie sich vor, von den zwölf Mitgliedern sollen sechs ernannt werden von den Staatskanzleien, so der Vorschlag von Herrn Wulff, und zwar drei von Herrn Wulff und jeweils ein Mitglied von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die anderen sechs werden von den gesellschaftlich relevanten Gruppen gewählt. Aber auch da beabsichtigt ja Herr Wulff ein Novum, denn er beabsichtigt, diese gewählten Mitglieder abberufen zu können. Das heißt doch, wenn jemand vielleicht nicht so abstimmt, wie der eine oder andere möchte oder man es erwartet hat, dass dann die Möglichkeit besteht zu drohen, wenn du nicht so stimmst, wie ich das möchte, dann berufe ich dich aus dem Verwaltungsrat ab.
Viel eindeutiger kann doch der Versuch der politischen Einflussnahme, verbunden mit dem Hinweis, Niedersachsen stellt mehr als die Hälfte der Gebührenzahler, nicht sein.
Nein, Herr Rehberg, ich sage Ihnen ganz klar: Ich werde alles tun, auch im Interesse dieses Landes, dass unser Landesinteresse gewahrt bleibt. Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass die im Landesrundfunkrat vertretenen gesellschaftlich relevanten Gruppen natürlich auch politische Vorstellungen mitbringen und Interessenvertreter sind, aber dort herrscht eine gewisse Ausgewogenheit. Die würde nicht mehr herrschen, wenn es Herrn Wulff gelänge, seine Vorstellungen durchzusetzen. Ich kann Ihnen sagen, und ich weiß da auch die Mehrheit des Parlaments hinter mir, dass dieser Weg, den Herr Wulff einschlagen wollte, nicht im Interesse des NDR ist und schon gar nicht im Interesse des Bundeslandes MecklenburgVorpommern. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1500 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag in den Innenausschuss einstimmig beschlossen.
Wie Sie der Tagesordnung entnehmen konnten, ist vorgesehen, diesen Tagesordnungspunkt morgen am Schluss der Sitzung in Zweiter Lesung zu beraten.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.30 Uhr fortgesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, Drucksache 4/1499.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen (Erste Lesung) – Drucksache 4/1499 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem 28. August 2004 hat der Bundesgesetzgeber das Siebente Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vorgelegt und darin vorgesehen, zu einer veränderten Studienplatzvergabe im Bereich der von der ZVS zu vergebenden Studienplätze zu kom
men. Die Länder sind gehalten, diese Regelung möglichst schnell in Landesrecht umzusetzen. Es geht insbesondere darum, dass das Auswahlrecht der Hochschulen in diesen Bereichen gestärkt wird. Das betrifft insbesondere die Studiengänge Betriebswirtschaft, Biologie, Medizin und ein paar andere. Da die entsprechenden Vergabeverfahren so angelegt sind, dass sie ein zügiges Handeln erfordern, haben sich die beiden Koalitionsfraktionen entschlossen, diesen Gesetzentwurf über das entsprechende Verfahren, das Ihnen bekannt ist, einzubringen. Wir bitten daher im Interesse der betroffenen Studiengänge und Hochschulen in diesem Land darum, dass Sie der Überweisung in den Bildungsausschuss Ihre Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf mich den Ausführungen von Herrn Brodkorb nahtlos anschließen. Es geht um Numerus-claususFächer, die genannten, vorwiegend im medizinischen Bereich,
und wie wir auf Bundesebene eine Studienplatzvergabe für diese so genannten harten Numerus-clausus-Fächer organisieren.
Auf der Bundesebene gibt es eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 4. September 2004 und auf der Bundesebene ist in der Föderalismuskommission auch entschieden worden am 17. Dezember letzten Jahres, dass es diese ZVS überhaupt weiter geben soll. Bis dahin war noch sehr offen, ob denn überhaupt die Länder das nicht ganz an sich ziehen wollen. Also wir sprechen über eine Institution, die seit etwas mehr als einem Monat überhaupt wieder Lebensfähigkeit hat und der wir jetzt eine neue Vergaberichtlinie geben wollen. Es geht um die Neuverteilung oder um die Organisation der Studienplätze, und da um eine Neuverteilungsorientierung in der Zukunft. Sie haben das sicher in der Drucksache gelesen: 20 Prozent der Studienplätze für die Abiturbesten, weitere 20 Prozent, über den Daumen gepeilt, für die, die am längsten gewartet haben, und 60 Prozent der Studienplätze für diejenigen, die in einem Auswahlverfahren an den Hochschulen zum Zuge kommen.
Das sollen wir in Landesrecht umsetzen. Das soll möglichst, so war eine Beschlusslage, zum kommenden Studienjahr geschehen. In diesem Landesrecht ist vorgesehen, wie dieses Auswahlverfahren strukturiert werden kann. Es gehört dazu die Abiturdurchschnittsnote. Es gehören dazu gewichtete Einzelnoten. Es gehören dazu berufliche Erfahrungen. Es gehören dazu Auswahlgespräche oder Tests. Es soll den Hochschulen weitgehend überlassen werden, wie sie das für sich selber festlegen. Das entspricht auch einer Forderung der Hochschulrekto
renkonferenz, denn diese Möglichkeit soll nicht nur dazu dienen, wirklich die Besten zu finden, sondern auch dazu, das Profil der einzelnen Hochschule ordentlich zu entwickeln. In diese Richtung hinein hat sich der Wissenschaftsrat mehrfach geäußert, zuletzt im Dezember. Es gibt eine Beschlusslage der Hochschulrektorenkonferenz und es gibt eine Beschlusslage der Universitäten dazu, die von Anbeginn an in diesen Prozess einbezogen waren, sowohl Greifswald – darüber kann ich noch als alter Rektor berichten – als auch Rostock.
Ein zweiter wichtiger Punkt in dieser Angelegenheit, das ist ja nichts Neues: Schon jetzt werden in der medizinischen Fachrichtung 25 Prozent der Studienplätze nach solchen Auswahlgesprächen vergeben. Für die Hochschulen bedeutet das, dass sie das Verfahren einfach ausweiten, ein Verfahren, das für die Hochschulen als Erfolgsverfahren steht, ist zum Beispiel im Bereich Medizin zu finden. Die führen die Erfolge in der Ausbildung der Studierenden ganz wesentlich darauf zurück, dass sie sich ihre späteren Absolventen als Studienanfänger selbst aussuchen können. Diese Erfolge kennen wir alle: Die medizinische Ausbildung an der Universität Rostock und an der Universität Greifswald wird bewertet in bundesweiten Abschlussprüfungen und in diesen bundesweiten Abschlussprüfungen der Mediziner liegen die Absolventen dieser beiden Universitäten seit vielen Jahren immer auf den Spitzenplätzen. Dieses Verfahren möge auch für weitere harte Numerus-clausus-Fächer angewandt und ausgedehnt werden. Ich bitte das Hohe Haus, diesen Antrag weiterzubefördern. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen inhaltlich dem, was der Minister eben vorgetragen hat, grundsätzlich zu. Wir werden auch der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Ein Punkt, über den wir sicher reden müssen, wenn wir Autonomie an die Hochschulen geben, wie das in diesem Fall sein wird, ist die Frage, wie das dann mit den Kosten aussieht. In dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Hochschulen die Kosten selbst zu tragen haben für das neue Verfahren. Das ist ein Punkt.
Der andere Punkt, und ich komme nicht umhin, dazu etwas zu sagen, ist das Gesetzgebungsverfahren an sich. Es geht hier um eine Änderung zu einem Gesetz zum Staatsvertrag. Mecklenburg-Vorpommern war Mitinitiator im Bundesrat für diese Änderungen. Deshalb verstehe ich nicht, warum nicht der normale Weg in diesem Falle über die Landesregierung gegangen wurde, sondern warum nun die beiden Koalitionsfraktionen diesen Gesetzesentwurf einbringen.
Es gibt sicher Gesetze, wo man darüber streiten kann, aber in diesem speziellen Fall, wo es um einen Staatsvertrag geht und das Land Mitinitiator im Bundesrat war, muss ich dann doch wirklich nachfragen, ob das in der Art und Weise notwendig gewesen ist. – Danke.