Ich denke, diese Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung ist ein gutes Angebot für Steuerpflichtige, die hauptsächlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Versorgungsbezüge oder Lohnersatzleistungen beziehen, und für diejenigen, die nur die klassischen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass man nur eine Steuererklärung und keine Nebeneinkünfte aus Zinsen, Spekulationen oder Vermietung und Verpachtung hat. Fakt ist, die normale Steuererklärung wird wesentlich einfacher und sie wird bürgerfreundlicher. Und da sind wir uns ja eigentlich alle einig. Dies zeigen die Erfahrungen der Pilotfinanzämter in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die die vereinfachte Steuererklärung bereits erfolgreich getestet haben.
Auch wir möchten gerne, dass in unserem Bundesland die vereinfachte Steuererklärung eingesetzt wird, allerdings – und da stimme ich Frau Keler ausdrücklich zu – sollten dafür ein einheitliches Formblatt und eine einheitliche Anerkennung bei allen Finanzämtern möglich sein. Ich hoffe sehr, dass man sich auf die einheitliche Vorgabe eines zweiseitigen Formblattes sehr schnell einigen kann, so dass auch in Mecklenburg-Vorpommern zügig die vereinfachte Steuererklärung eingeführt werden kann. Gerade deshalb, weil wir hier im Parlament sind und wir uns im Finanzausschuss immer sehr um die Einnahmeseite des Landes kümmern, ist es wichtig, dass das Parlament hier sagt: Ja, wir sind einverstanden mit der vereinfachten Steuererklärung.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Anfrage von Herrn Riemann geantwortet. Ich habe eigentlich den Ausführungen von Frau Gramkow gar nichts mehr hinzuzufügen. Ich habe gesagt, dass, wenn die Erfahrungen positiv ausgegangen sind, wir selbstverständlich im nächsten Jahr die vereinfachte Steuererklärung flächendeckend einführen werden. Ich denke, wir werden Sie im Herbst dieses Jahres darüber informieren, wie die Ergebnisse aussehen. Ich hoffe, dass wir dann ab dem nächsten Jahr mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmerveranlagungen mit vereinfachten Steuererklärungen absolvieren und durchführen können.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Antrag zustimmen, wenngleich wir der Meinung sind, nachdem die Finanzministerkonferenz die Weichen bereits gestellt hat, dass dieses allenfalls von der Bedeutung her ein Unterstreichen dieses Fortschritts sein kann, wenn es denn ein wirklicher ist.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir bauen Bürokratie ab bei Arbeitnehmern, die keine weiteren Einkünfte haben. Wir alle wissen, Frau Ministerin, Arbeitnehmer werden nicht veranlagt, sondern wir haben das Abzugsverfahren. Das Abzugsverfahren beinhaltet, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer schon einmal einkassiert, und dann beginnt der Part der Arbeitnehmer, nämlich über den Lohnsteuerjahresausgleich sich das zurückzuholen, worauf er einen Anspruch hat. Und wenn er etwas nebenbei verdient, muss er die Anlage N dazunehmen, dann sind wir wieder voll bei der Bürokratie. Trotzdem begrüßen wir das als einen Fortschritt, das soll nicht kleingeredet werden.
Ob der Arbeitnehmer diese Erleichterungen aber am Ende bei der Kompliziertheit unseres Steuersystems auch so aufnimmt, das soll sich bitte erst noch herausstellen. Es ist ja heute so, dass unser System kaum noch begreifbar ist. Wenn wir dieses hier machen, wollen wir eines nicht vergessen, es muss das endgültige Ziel sein, eine Steuererklärung überhaupt nur auf einer DIN-A4-Seite auszufüllen. Dann wären wir in der Tat ein großes Stück weiter.
Und, meine Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ganz kurz von einem Erlebnis berichten. Ich habe einmal einen Freund in Hongkong besucht, der für eine deutsche Firma in Hongkong tätig war, wie der seine Steuererklärung für das Jahr abgegeben hat. Der nahm seinen Lohn beziehungsweise sein Einkommen des Jahres mal 16 Prozent, er nahm den Arbeitgeberanteil für die Miete mal 16 Prozent, das war seine Steuererklärung. Dazu hätte ein halber Bierdeckel gereicht, nicht einmal ein ganzer. Aber da werden wir mit deutscher Gründlichkeit bestimmt nicht hinkommen.
Das wollen wir auch nicht, nein. Das würde ja die soziale Gerechtigkeit beeinträchtigen. Ich bin ja auch dafür, dass wir das etwas anders machen müssen. Aber dass es
so ist, wie wir es heute machen, ist mit Sicherheit nicht richtig. Und wir haben auch eine OECD-Studie, die uns die Kompliziertheit unseres deutschen Steuersystems bescheinigt. Vor uns liegen nur noch Ghana und Rumänien. Wenn das nichts ist?!
Meine Kolleginnen und Kollegen, auch bei diesem ersten positiven Schritt muss darauf hingewiesen werden, dass wir in Deutschland über 300 Steuergesetze haben. Wir haben über 70.000 Vorschriften und Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht. Der deutsche Anteil an der Weltsteuerliteratur liegt zwischen 60 und 65 Prozent. Meine Kolleginnen und Kollegen, muss man dazu noch was ausführen? Wir wissen, dass wir mit unserem Steuersystem in seiner Kompliziertheit in einer Sackgasse sind. Wir sind in einer Sackgasse. Dieses System ist tatsächlich nicht mehr zu reparieren, indem man Flickwerk beginnt.
Jeder, der seine Steuererklärung unterschreibt, der unterschreibt, dass er vollständig und gewissenhaft ausgefüllt hat, der kann das doch gar nicht, der wird doch zur Unwahrheit verleitet. Der kann die 70.000 Vorschriften doch ohnehin nicht beherrschen. Da beginnt es eigentlich, dass wir nachdenken müssen. Wenn wir das Steuerrecht in Deutschland verändern, dann muss es auch systematisch geschehen. Ich meine, dass wir damit anfangen sollen!
Wenn es richtig ist, dass die Finanzministerkonferenz neulich die Auffassung vertreten hat, derzeit keine grundlegenden Steuerreformen mehr vorzunehmen, dann ist das mit Sicherheit das falsche Signal. Es ist ein Alarmsignal. Und dann darf es uns bei der Kompliziertheit unseres Systems auch gar nicht wundern, wenn ausländische Investoren Deutschland weiträumig umgehen, meine Damen und Herren.
Ein Letztes noch in diesem Zusammenhang. Wir haben der Presse entnommen, Frau Ministerin Keler, dass es eine Zusammenarbeit zwischen Hamburg und SchleswigHolstein geben soll. Das ist eine gute Nachricht, die Zusammenarbeit nicht nur zwischen den norddeutschen Ländern zu verbessern, sondern auch hier spezielle Zeichen zu setzen. Ich darf bescheiden darauf hinweisen, dass mein Kollege Liskow bereits in seiner Pressenotiz am 02.11. die Initiative des Senators Peiner in Hamburg aufgegriffen hat, dieses zu tun. Ich freue mich, dass das jetzt konkrete Formen annimmt.
Lassen Sie mich eine persönliche Bemerkung machen. Diese Zusammenarbeit im norddeutschen Raum könnte ja auch auf anderen Feldern Fortschritte erzielen. Frau Ministerin, wenn die Landesregierung und das Land Mecklenburg-Vorpommern seine Anteile an der Nord/LB verkaufen will, dann mag es doch diese Anteile in die Hamburg/Schleswig-Holsteinische Landesbank einbringen, um auch in dem Bereich die Kooperation voranzubringen. Ich glaube, es wäre doch eine Überlegung wert, die nicht heute oder morgen greifen kann – das weiß ich –, die aber als Zukunftsperspektive nicht außer Acht gelassen werden sollte. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen.
(Regine Lück, PDS: Sind Sie schneller? – Jochen Schulte, SPD: Ich bin schneller, ja. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Regine Lück, PDS)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Frage, ob ich schneller bin als mein Vorredner, das kann ich Ihnen jetzt schon mal versprechen, denn wenn schon die Steuere rklärung oder das Steuerformular verkürzt und vereinfacht werden sollen, dann gilt das vielleicht auch für die Redezeiten, die sich damit befassen.
Albert Einstein, glaube ich, ist es gewesen, der gesagt hat, man soll komplizierte Dinge so einfach wie möglich erklären, aber auch nicht einfacher. Und die Steuererklärung, die jeder von uns mindestens einmal im Jahr abgeben muss, ist sicherlich eine der kompliziertesten Dinge – der Kollege von Storch hat eben schon darauf hingewiesen –, was man heutzutage in Deutschland überhaupt machen kann. Der Umstand, dass jetzt eine vereinfachte Steuererklärung in einigen Bundesländern bereits eingeführt worden ist und auch dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die entsprechenden Vorbereitungen führt, um sie schnellstmöglich hier einzuführen, ist deswegen sicherlich ein erforderlicher und guter Schritt.
Und wenn man die Erfahrungen sieht, die zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen gesammelt worden sind, dass circa 60 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise die Steuerzahler insgesamt von der Möglichkeit der vereinfachten Steuererklärung Gebrauch machen, dann lässt das darauf hoffen, dass entsprechende Zahlen hier erreicht werden können. Das bedeutet ja letztendlich, dass für einen Großteil unserer Bevölkerung tatsächlich das Steuerrecht zumindest in seiner Anwendung einfacher geworden ist. In diesem Sinne wird die SPD-Fraktion natürlich auch alle weiteren Schritte unterstützen, die vom Finanzministerium in Zukunft gemacht werden, um für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes tatsächlich alles zu tun, damit die Steuererklärung und überhaupt das gesamte Gebiet des Steuerrechtes einfacher und übersichtlicher werden.
Ein Wort vielleicht noch zum Schluss. Ich glaube nicht, dass die Steuerberater in diesem Land allzu viel Angst haben werden. Ich schätze einmal, sie leben dann weiterhin von denjenigen, die keine vereinfachte Steuererklärung abgeben können. – Danke schön.
(Beifall bei einzelnen Abge– ordneten der SPD, CDU und PDS – Volker Schlotmann, SPD: So ist es. – Dr. Henning von Storch, CDU: Genau.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/1502. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Frak
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk, Drucksache 4/1500, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/1529.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1500 –
Schönen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Innenausschuss hat sich gestern mit dem vorgelegten Gesetzentwurf befasst und empfiehlt die Annahme einschließlich einer Änderung, die wir vorgenommen haben. In Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „21. Februar 2005“ durch die Angabe „25. Februar 2005“ ersetzt. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme der Beschlussempfehlung. – Schönen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den
Norddeutschen Rundfunk auf Drucksache 4/1500. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1529 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1529. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1529 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, PDS und CDU bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.