Protokoll der Sitzung vom 09.03.2005

Danke schön, Herr Friese.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Jäger für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vortrag unseres Ausschussvorsitzenden ermöglicht es, in die Debatte der jetzigen Lesung so einzutreten, dass die relativ komplexe Materie, die wir beraten haben, auch so dargestellt werden kann und man auch auf die wesentlichen politischen Knackpunkte eingehen kann. Wenn Sie die Beschlussempfehlung lesen, sehen Sie, dass hier vom Sekretariat eine riesige Arbeit geleistet worden ist, und zwar insbesondere in der Darstellung der Ergebnisse der Anhörung. Dafür mein herzliches Kompliment, das ist für unsere Beratungen sehr hilfreich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Zur Bewertung: Ein an sich schon ordentlicher Gesetzentwurf ist in den Ausschussberatungen – und das, Herr Vorsitzender des Innenausschusses, haben Sie gesagt und darauf sind wir auch ein bisschen stolz, wir Innenpolitiker im Einvernehmen mit allen Mitgliedern des Innenausschusses – aus unserer gemeinsamen Sicht sogar noch erheblich verbessert worden und insbesondere auch den praktischen Bedürfnissen angepasst worden. Das war auch ein Ergebnis der Anhörung, die uns sehr geholfen hat. In einem Punkt, und das haben Sie auch dargestellt, gibt es eine unterschiedliche Auffassung. Wir halten das Abgehen vom Regierungsentwurf in diesem Punkt für eine Verschlechterung für die Praxis. Herr Vorsitzender des Innenausschusses, Sie haben gesagt, die Mehrheit sieht das anders. Das ist korrekt wiedergegeben. Aber zunächst einmal zu unseren Gemeinsamkeiten:

Erstens. Die Jagdsteuer wird gerade rechtzeitig noch vor Beginn des Jagdjahres abgeschafft, denn am 01.04.2005 beginnt das Jagdjahr. Ich möchte über Beschlüsse und Verhaltensweisen, die in einem bestimmten Kreis gefasst wurden, hier nichts sagen. Dies mag vor Ort geschehen.

Zweitens. Wir haben eine degressive Gebührenregelung vorgesehen, insbesondere mit Rücksicht auf wasserintensive Betriebe. Das entsprach der Forderung der Wirtschaft und insbesondere unserer Unternehmensverbände. Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, diese degressive Gebührenregelung darf rechtlich überhaupt nicht dazu führen, dass Einzelgebührenzahler dadurch belastet werden, sondern nur der große Teil, der allen zugute kommt, nämlich mehr Wasser wird abgenommen, mehr Abwasser wird der Reinigung zugeführt, führt zu einer verbesserten Ausnutzung der Anlagen. Diesen Vorteil können die Kommunen in einer degressiven Gebührenregelung auch weitergeben und das hat ansiedlungspolitische Aspekte. Ohne in die Debatte der ersten zwei Stunden dieses heutigen Tages noch einmal eintreten zu wollen, sind wir uns doch alle einig, dass jede gesetzliche Regelung auf den Prüfstand gehört, ob sie möglicherweise oder auch sicher der Verbesserung der Bedin

gungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen dient. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass das so ist.

Eine Diskussion gab es und sie ist eigentlich schon viele Jahre im Gange. Was ist nun mit der Zweitwohnungssteuer und was ist mit ihrem Verhältnis zum Kleingartengesetz? Da haben wir, glaube ich, eine vernünftige Lösung getroffen. Wir haben erstens gesagt, dass uns das ja durch die Rechtsprechung leider schon einmal aus der Hand genommen wurde. Es ging bis zum Bundesverwaltungsgericht. Wir haben alle geglaubt, man könne differenzieren. Unser OVG hat das auch so gesehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Nein gesagt, man kann nicht differenzieren. Es gab bisher nach derzeitiger Rechtslage entweder die Zweitwohnungssteuer für alles, was sich in irgendeiner Weise zum Aufenthalt von Menschen eignet, also auch für die Kleingartenanlagen, die Gebäude und gebäudeähnlichen baulichen Anlagen. Das haben wir jetzt durch Gesetz geregelt und das ist zulässig. Das führt jetzt zu einer Klarstellung in diesem Bereich und auch zu einer Entlastung einer manchmal sehr hitzigen Diskussion in den kommunalen Vertretungen. Ich weiß, wovon ich rede.

(Heinz Müller, SPD: Nicht nur Sie!)

Wir haben auch im Interesse der Kleingärtner eine Regelung in das Landesabgabenrecht aufgenommen, nämlich die Stundung solange ein Grundstück für die Zwecke des Kleingartenwesens genutzt wird. Das war auch eine einvernehmliche Sicht. Da, meine Damen und Herren, konnten wir ohne Schwierigkeiten auf Gesetzentwürfe aus dem letzten Jahr zurückgreifen, die teilweise schon etwas Moos angesetzt hatten, und zwar die Jagdsteuer. Der Gesetzentwurf ist noch in der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen, aber wir haben ihn am 17.03.2004 hier noch einmal gestellt. Wir konnten diese Gesetzentwürfe mit Annahme dieser Regelung durch den Innenausschuss und einer Empfehlung an das Plenum für erledigt erklären.

Das gilt aber nicht für die Regelung im Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Das ist diese berühmt-berüchtigte Regelung, wie auch immer Sie es nennen wollen. Zunächst hat die Landesregierung aus meiner Sicht vollkommen logisch gesagt, wenn es denn so ist, dass Beiträge in weiten Bereichen unseres Landes zu Verhältnissen führen, wo die Eigentümer von Grundstücken sich stranguliert fühlen – das Wort stammt aus der Rechtsprechung, es ist kein bösartiges –, wo die Beitragsbelastung nicht im Verhältnis zu dem steht, was aufzubringen ist, was nicht möglich ist, da muss es den Aufgabenträgern, es sind in der Fläche im Wesentlichen die Zweckverbände, doch ermöglicht werden, auf die Beitragserhebung zu verzichten. Logischerweise hat der Entwurf eine Kann-Regelung vorgesehen. Kann-Regelung heißt, die Entscheidung wird da getroffen, wo sie hingehört, und zwar auf der kommunalen Ebene, auf der Ebene des kommunalen Aufgabenträgers, der Gemeinde, der Stadt, des Zweckverbandes. Und, meine Damen und Herren, da gibt es eine sehr grundsätzliche Überlegung. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dies so richtig ist.

Die Koalitionsfraktionen haben sich, denke ich einmal unter dem Eindruck von... Ja, wie soll ich das sagen? Manchmal ist es ja so, dass man auf der kommunalen Ebene sagt: Wenn ihr das in Schwerin anordnet und wir uns darauf berufen können, was wir eigentlich müssen, dann tragen wir das gegenüber unseren Bürgern etwas leichter. Man hat sich dann zu dieser Soll-Regelung entschieden. Ich sage das ohne jede Häme, man darf nicht

bei jedem Argument einknicken, wenn draußen gesagt wird, wir hätten gerne die Verantwortung auf andere verlagert. Ich glaube, dass es einem demokratischen Willensprozess auf der kommunalen Ebene sehr gut tut, wenn man zu den Dingen, die man selber entscheiden kann, wo man dann die Entscheidung getroffen hat, auch am nächst en Tag nach der Stadtvertretung, nach der Gemeindevertretung seinen Bürgern gegenüber sagt, wir haben das so entschieden, weil wir dies nach guter Abwägung für richtig gehalten haben. Als einer, der noch gerne in der Kommunalpolitik ist, sage ich, dazu muss man dann auch stehen! Das ist das eine.

Zweitens. Mit der Soll-Regelung schaffen wir neue Probleme, und zwar solche der mangelnden Rechtssicherheit. Wir beklagen immer wieder, dass fast alles beklagt wird. Wir beklagen lange Bearbeitungszeiten, insbesondere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aber wir als Gesetzgeber nehmen uns immer vor zu deregulieren. Wenn es dann wirklich einmal ernst wird, wo wir hier die Chance gehabt hätten, nämlich mit der Kann-Regelung, da ist es nämlich so, dass es einen Spielraum gibt, und zwar, ich kann, ich muss aber nicht. Bei der Soll-Regelung ist das anders, ich muss eigentlich. Aber wenn eine besondere Ausnahme vorliegt, dann heißt das Sollen, dann muss ich nicht. Sie merken schon an der komplizierten Ausdrucksweise, wie kompliziert Sie die Welt machen mit einer SollRegelung, und das ist nicht übertrieben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Genau.)

Und wer die Rechtsprechung kennt, wird mir folgende Gefährdung zugestehen: Dass das tendenziell, und das ist ja auch der Hintergrund, mit dem Verzicht auf Beiträge, was nicht über Beiträge reinkommt, die Gebührenseite belastet, das ist so. Da werden Sie in Zukunft sehr oft in gebührenrechtlichen Prozessen, da, wo gegen einen Gebührenbescheid ein entsprechendes Rechtsmittel, nämlich Widerspruch und Klage, erhoben wird, die Argumentationen von findigen Leuten finden, die sagen, in den Gemeinden, in denen auf Beiträge verzichtet wird, hättet ihr Beiträge erhoben, dann wäre der Gebührenbescheid geringer. Das ist rechnerisch richtig. Und zweitens sagen wir, ihr seid verpflichtet gewesen, Beiträge zu heben, denn der Landesgesetzgeber hat gesagt „sollen“

(Dr. Ulrich Born, CDU: Genau.)

und die Ausnahmetatbestände, um davon ausnahmsweise abzuweichen, haben nicht vorgelegen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Genau.)

Und dann lasten wir das, was wir in einer kommunalen Entscheidung entscheiden müssen, den Gerichten an. Ich habe einen hohen, wirklich einen sehr hohen Respekt vor unseren Gerichten, aber dazu sind sie nicht da.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr wahr!)

Sie sind nicht dazu da, dass der kommunale Satzungsgeber schwächelt und sagt, ich will das nicht entscheiden. Und das, meine Damen und Herren, ist der Grund, warum wir den Änderungsantrag gestellt haben.

Es gibt aber noch weitere Überlegungen und die sind gerade in den letzten Tagen von den Unternehmensverbänden noch einmal deutlich gemacht worden. KannRegelung und Inhalte von Beiträgen, wofür werden Beiträge erhoben, stehen natürlich in einem untrennbaren Zu

sammenhang. Das wissen wir alle, denn wir reden über Anschlussbeiträge bei leitungsgebundenen Anlagen. Wenn Sie eine echte Kann-Regelung mitmachen, fördert das natürlich Ansiedlungen. Sie haben dann die Möglichkeit, auch damit zu werben, dass ein Gewerbegrundstück, für das keine Anliegerbeiträge mehr erhoben werden, zur Verfügung steht.

Meine Damen und Herren, wenn Sie eine Soll-Regelung haben, müssen Sie eine Regelung treffen. Und das wird schwieriger, immer schwieriger bei immer enger werdender Rechtsprechung, wo Sie technische Besonderheiten darstellen müssen, dass Sie nicht eine einheitliche Anlage haben, etwa zum Gewerbegebiet. Wir wissen alle, dass das zuschussmäßig immer ein Problem ist. Das Gewerbegebiet wird besonders bezuschusst, nämlich aus GA-Mitteln, auch die Kapazität der Kläranlage. Das werden Sie jetzt in Zukunft aber genau auch bei Ansiedlungen tun müssen.

Ich weiß noch aus der Zeit, als wir uns darum gestritten haben bei einer für dieses Land durchaus interessanten Ansiedlung in der Landeshauptstadt dieses Landes, als es um die BMW-Ansiedlung ging. Wir haben uns über diese Dinge sehr genau unterhalten. Damals hatten wir keine Degressivregelung. Bei den Gebühren war bei der Landesregierung durchaus die Bereitschaft da, ein Auge, vielleicht auch anderthalb Augen zuzudrücken, um etwas zu ermöglichen, aber bei der Beitragsfrage scheiterte es. Ich sage Ihnen, die Soll-Regelung ist nicht arbeitsplatzfördernd, sondern führt tendenziell dazu, dass die Ansiedlungsmöglichkeiten beschnitten werden.

Was ich nicht teile, ist die Befürchtung, wir hätten die Möglichkeit zur Erhebung von Beiträgen für Fernwärme neu eingeführt. Dem ist nicht so. Die Möglichkeit bestand im Lande und ist derzeit geltende Rechtslage. Und ich hoffe, wir werden heute die neue beschließen und danach ist es weiterhin geltende Rechtslage. Es hat sich nichts geändert.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Meine Damen und Herren, der Anschluss- und Benutzungszwang an Fernwärmeanlagen und die Regelungen in Bebauungsplänen sind die Stellschrauben, bei denen es entsteht, ob ich mich dort anschließen muss und damit auch einen Vorteil habe oder ob das nicht so ist, ansonsten bleibt die Fernwärme in der Konkurrenz zu anderen Wärmeenergieträgern. Nur dort, wo Anschluss- und Benutzungszwang statuiert werden, und das ist dann kommunale Selbstverwaltung – das muss in den Stadtvertretungen und in den Verbandsversammlungen von Zweckverbänden, im Wesentlichen werden es die Stadtvertretungen sein, da haben wir Fernwärme über die Stadtwerke –, da muss das entschieden werden. Deswegen teile ich die Aufregung nicht. Es wäre allerdings für die weitere Praxis sinnvoller gewesen, wenn man die KannRegelung, die Sie jetzt, ich hoffe, es verwirrt niemanden, für die Erneuerungsbeiträge vorgesehen haben – jetzt komme ich zu meiner ursprünglichen Einstellung –, auch für die erstmalige Erstellung von Anlagen vorgesehen hätte.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Dann wäre die kommunale Selbstverwaltung auch in diesem Punkt in der Lage, treffsicher genau das zu tun, was die Aufgabe von uns gewählten Mandatsträgern auf der kommunalen Ebene ist. Aber das ist auch der einzige

Punkt, den ich an Kritik für meine Fraktion hier zu erheben habe, dass sie an diesem Punkt, ich sage nicht eingeknickt, aber aus meiner Sicht etwas zu wenig mutig waren.

Ich sage jetzt noch etwas, was Sie mir bitte nicht als Schwäche auslegen werden, weil es meine Argumentation vielleicht ein bisschen schwächt. Ich sage jetzt nicht, wenn Sie unserem Änderungsantrag nicht folgen, wenn Sie nicht die Regelung, wie ursprünglich die Regierung sie haben wollte, doch noch im Plenum beschließen, dann können wir dem Entwurf nicht zustimmen.

(Beifall Gabriele Schulz, PDS)

Das tun wir ausnahmsweise nicht, weil wir der Auffassung sind, dass die Einigkeit dieses Parlamentes an einem zentralen Punkt für die Aufgabenwahrnehmung der kommunalen Gebietskörperschaften so viel mehr Wert ist als die Uneinigkeit in diesem einen Punkt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich bitte Sie nachhaltig, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Aber ich kündige jetzt schon für meine Fraktion an, dass wir uns der Verantwortung für die kommunalen Abgaben auch dann nicht verschließen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Norbert Baunach, SPD: Darauf musst du aber eingehen, Heinz Müller!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich zur Politik komme, dass ich zunächst ein Stück Rechtstechnik mache. Wir haben im Entwurf, der dem Landtag vorliegt, im Paragraphen 7 Absatz 2 zwei Verweisungen. Es geht im Satz 1 und im Satz 2 jeweils um eine Verweisung auf den Paragraphen 8 Absatz 6. Wir haben allerdings in den Beschlüssen des Innenausschusses dem Paragraphen 8 einen weiteren Absatz hinzugefügt, so dass es jetzt nicht Absatz 6, sondern Absatz 7 heißen muss. Ich bitte das Präsidium, dieses als Änderung aufzunehmen und entsprechend zu verfahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen es mir und meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss bitte nach, dass uns hier so ein kleiner Lapsus passiert ist. Ich glaube, das, was wir getan haben, war eine sehr aufwendige Sache. Meine Vorredner haben darauf verwiesen. Es war eine sehr komplizierte Arbeit und es war eine sehr vielschichtige Arbeit, denn dieses Gesetz mit nicht einmal zwei Dutzend Paragraphen ist etwas sehr Kompliziertes, etwas sehr Rechtstechnisches. Ich bitte um Verständnis, dass dann auch einmal ein Fehler passiert.

Wir haben sehr lange gebraucht, bis wir tatsächlich zu einer Novellierung gekommen sind. Wir haben aber, auch darauf haben meine beiden Vorredner verwiesen, sehr konstruktive und sehr sachliche Beratungen gehabt. Und ich bin Ihnen, Herr Dr. Jäger, ganz ausdrücklich dankbar, dass Sie diese Linie, die wir in den Ausschussberatungen gehabt haben, in Ihren Ausführungen hier fortgesetzt

haben. Ich werde mich bemühen, Gleiches zu tun. Ich habe Ihnen Beifall gezollt für Ihre Ausführungen, auch wenn ich, wie Sie sich denken können, nicht in allen Punkten mit Ihnen einer Meinung bin. Aber insbesondere Ihre Ankündigung, hier gemeinsam mit uns etwas zu tragen, denke ich, sollte uns einen Beifall wert sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Torsten Koplin, PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Ihnen als Novellierung des Kommunalabgabengesetzes zur Beschlussfassung vorliegt, verfolgt aus meiner Sicht zwei große Grundlinien. Die eine große Grundlinie, die wir in diesem Gesetz wiederfinden, ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Wir haben in einer ganzen Reihe von wesentlichen Punkten die strammen, die straffen, die keine Spielräume zulassenden Regelungen des bisherigen Kommunalabgabenrechtes dadurch ersetzt, dass wir Spielräume eröffnet haben, dass wir denen, die auf der kommunalen Ebene die Verantwortung tragen, ermöglicht haben, Alternativen zu sehen und alternativ zu entscheiden. Ich denke hier insbesondere an das Gebührenrecht, ich werde dazu noch kommen, aber auch an eine Reihe von anderen Punkten. Ich halte dieses für gut. Wir wollen und wir müssen Verantwortung auf die verlagern, die vor Ort die Situation kennen, die aber auch vor Ort mit den Folgen ihrer Entscheidungen leben müssen. Das sollten wir an vielen weiteren Punkten unseres öffentlichen Lebens auch tun. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist also ein Gesetz, das die kommunale Selbstverwaltung stärkt. Und das ist gut so.

Dieses Gesetz verfolgt aber auch eine zweite Grundlinie und das ist die Grundlinie, dass es die Wettbewerbsbedingungen – und wir stehen als Wirtschaftsstandort natürlich im Wettbewerb mit anderen Standorten – für Gewerbeansiedlungen verbessern will. Ich glaube, wenn wir dieses Gesetz unvoreingenommen betrachten, dann tun wir an einer ganzen Reihe von Punkten etwas, um tatsächlich Wettbewerbsbedingungen zu stärken. Und umso mehr hat es mich gewundert, dass wir in den letzten zwei Tagen über die Medien eine sehr harsche Kritik aus der Wirtschaft an Teilaspekten unseres Gesetzentwurfes lesen mussten. Natürlich ist es legitim, an bestimmten Punkten zu sagen, hier gefällt uns ein Gesetzentwurf nicht. Es wäre aber vielleicht für ein gutes und für ein konstruktives Miteinander sinnvoll gewesen, wenn wir nicht allein diese Kritik gehört hätten, sondern wenn wir auch gesehen hätten, dass hier von der Wirtschaft zur Kenntnis genommen wird, dass wir uns bemüht haben, dass wir uns alle gemeinsam bemüht haben, hier sehr viel zur Stärkung des Standortes Mecklenburg-Vorpommern zu tun.

Ein Letztes. Wirtschaft, meine Damen und Herren, und jeder kleine Handwerker, der Aufträge bekommt, weiß das, Wirtschaft heißt natürlich in erster Linie Privatwirtschaft, Wirtschaft heißt aber auch Stadtwerke, Wirtschaft heißt auch kommunale Unternehmen. Auch kommunale Unternehmen müssen zukünftig ihren Platz in unserem Wirtschaftsleben haben. Wir werden ihre Bedingungen nicht kaputtmachen, sondern wir werden an den Punkten, an denen es notwendig ist, die Bedingungen für kommunale Wirtschaft erhalten und verbessern.