Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1656 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1656 einstimmig angenommen.
Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1640 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1640 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung, Drucksache 4/1621.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz – PIG) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1621 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes wollen wir einen Beitrag zur Stärkung unseres Parlamentes leisten und zugleich einen Auftrag aus unserer Landesverfassung erfüllen, der sich in Artikel 39 findet, wobei wir natürlich die Grenze des Absatzes 2 beachten, wo es heißt: „Die Informationspflicht nach Absatz 1 findet ihre Grenzen in der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung.“
Immer mehr Rahmenbedingungen für die Politik in unserem Land werden von außen festgelegt. Eine frühzeitige Information des Parlaments oder gar eine Mitwirkungsmöglichkeit im Vorwege sind weitgehend unterentwickelt. Artikel 39 der Landesverfassung verpflichtet zwar die Landesregierung gegenüber dem Landtag zu einer frühzeitigen und vollständigen Information über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und Durchführung von Großvorhaben sowie über die Vorbereitung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Mitwirkung im Bundesrat sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, anderen Staaten und der EU, soweit es um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung geht. Artikel 39 Absatz 2 sieht darüber hinaus aber auch eine Ermächtigungsgrundlage vor, in der die näheren Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag in einem Gesetz ausgestaltet werden sollen. Und diese Gesetzeslücke wollen wir mit dem von uns eingebrachten Gesetzentwurf schließen. Insbesondere ist es aber das Anliegen des Antrages, einen Beitrag zur Stärkung und Festigung des Landtages von MecklenburgVorpommern im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb der Europäischen Union zu leisten.
Vertreter aller Landesparlamente haben vor etwa zwei Jahren, am 31. März 2003 genau, die Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente verabschiedet. In dieser Erklärung sind alle Vertreter deutscher Landesparlamente nachhaltig dafür eingetreten, die Landesparlamente als die vom Volk gewählten obersten Organe der politischen Willensbildung zu stärken.
Ich möchte Ihr besonderes Augenmerk auf Parag r a p h 8 unseres Gesetzentwurfs lenken. Dort heißt es: „Angelegenheiten der Europäischen Union“. Insbesondere im Hinblick auf die stärker zunehmende tatsächliche, aber leider weithin noch verkannte Bedeutung der europäischen Ebene besteht dringender Handlungsbedarf. Der Hohe Rat, genannt Ältestenrat – angesichts der Jugend seiner Mitglieder sollte man im Hinblick auf die Forderung von Wahrheit und Klarheit über die Sinnhaftigkeit der Bezeichnung für dieses Gremium nachdenken –,
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Minister Dr. Gottfried Timm: Machen Sie mal einen Vorschlag!)
und der Rechts- und Europaausschuss des Landtags haben sich bei ihrem anstrengenden dreitätigen Arbeitsbesuch in Brüssel von der immer stärker zunehmenden, nach wie vor aber auch von unseren Landesinstitutionen viel zu wenig beachteten Bedeutung der europäischen Ebene, gerade auch für unsere eigene Gesetzgebung, überzeugen können und müssen. Und wer die letzten mehr oder weniger aufgeregten öffentlichen Debatten über Umsetzung europäischen Rechts verfolgt hat, der kann das sehr leicht nachempfinden, dass wir doch hier mit einem erheblichen zeitlichen Nachlauf Dinge erst wahrnehmen, die dann nicht mehr zu verändern sind, weil sie bereits geltendes Recht sind.
Was wir deshalb in diesem Zusammenhang dringend brauchen – und ich werde Sie im Verlaufe der Landtagssitzung mit dieser Forderung noch öfter konfrontieren und bitte vor allem die Landesregierung, Herr Minister Sellering, sich konstruktiv damit auseinander zu setzen –, ist schlicht und ergreifend ein neues Kommunikationsmanagement auf europapolitischem Gebiet.
ist erforderlich, damit wir als Landtag den Gegebenheiten der europäischen Gesetzgebung Rechnung tragen und uns rechtzeitig mit den Dingen befassen, die in Brüssel zur Diskussion anstehen. Auch dieses Ziel soll der von uns vorgelegte Gesetzentwurf nachdrücklich befördern. Indem wir die Mitwirkungsrechte unseres Parlaments näher ausgestalten, befördern wir natürlich auch das Ziel, den Landtag als Institution zu stärken.
Die bisher in Artikel 39 unserer Verfassung festgelegte Informationspflicht der Landesregierung beruht doch, seien wir ehrlich, im Wesentlichen auf Übung, dem guten Willen oder der bisher geübten Praxis, aber sie entspricht, jedenfalls nach unserer Auffassung, nicht mehr dem Selbstverständnis eines modernen Parlaments. Durch den von uns vorgelegten Gesetzentwurf wird die Art und Weise der Informationspflichten konkretisiert. Hierbei kommt es uns besonders auf die zeitliche Komponente an. Im Rahmen von Vorhaben der Landesregierung fordern wir mindestens eine zeitgleiche und parallele Information zu den Anhörungen der Verbände und Institutionen.
(Angelika Gramkow, PDS: Ich gebe zu, Herr Glawe, diese Vorzüge hatte ich nie, obwohl ich lange im Parlament sitze. – Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS)
Ja, aber trotzdem für den Kollegen Glawe, weil er sich gelegentlich auch beklagt über das, was da von Brüssel kommt. Da muss ich sagen, wir müssen auch das, was unser Büro in Brüssel erarbeitet, sorgfältiger zur Kenntnis nehmen. Wenn wir hören, dass 75 Prozent der Berichte unbeantwortet bleiben, dann ist das natürlich zu wenig.
2 5 Prozent der Berichte werden zumindest zur Kenntnis genommen. Und deshalb, Kollege Glawe, habe ich eben gesagt, und ich denke, dass Sie das unterstützen, dass wir ein neues Kommunikationsmanagement auf europapolitischem Gebiet brauchen.
(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS – Angelika Gramkow, PDS: Genau. – Harry Glawe, CDU: Das habe ich doch gesagt. Das ist sehr richtig.)
Denn es kann nach unserer Auffassung nicht sein, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, es kann nach unserer Auffassung nicht sein, dass Ergebnisse von Anhörungen nach draußen gehen und das Parlament in der Praxis, natürlich vor allem die Opposition, selbstverständlich die jeweilige Opposition, darauf angewiesen ist, die Unterlagen der Regierung von diesen Verbänden zu erhalten.
Es geht darum, dass sich auch das Parlament frühzeitig über die Entwicklung in der Landesregierung informieren kann, zumindest soweit es Gesetzesvorhaben oder sonstige Dinge angeht, denn soweit es personelle Entwicklungen angeht, können wir es ja meistens aus der Zeitung ganz gut und rechtzeitig erfahren.
Bei beabsichtigten Abschlüssen von Staatsverträgen hat die Landesregierung zukünftig mindestens vier Wochen vor der Unterzeichnung zu informieren. So sieht es der Gesetzentwurf vor. Das ist meines Erachtens auch deshalb notwendig, weil wir nach der Unterzeichnung im Grunde keine praktische, aber auch keine realistische Möglichkeit mehr haben, Staatsverträge zu beeinflussen. Das werden wir ja im Laufe der morgigen Landtagssitzung noch mal eindrucksvoll nachvollziehen können, wenn wir uns mit einem multilateralen Vertrag auseinander setzen.
Im Zuge der Ausschussberatungen, die wir zu diesem Gesetzentwurf hoffentlich intensiv durchführen werden, geht es meiner Fraktion darum, eine von allen getragene Regelung zu finden, die dann eine Grundlage dafür bildet, dass die jeweilige Regierung und auch der Landtag damit gut zurechtkommen. Wir sind hier, das sage ich ausdrücklich, selbstverständlich nicht nur diskussionsbereit, sondern wir haben den Entwurf bewusst so ausgestaltet, dass man auch im Rahmen der Diskussion noch andere Möglichkeiten erörtern kann. Entscheidend ist für uns, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern mit der vorgelegten Initiative die Chance erhält, sich mit diesem Gesetz selbstbewusst die Rechte zu nehmen, die er seiner Stellung entsprechend braucht und die ihm als modernes Parlament zustehen. Ich hoffe, dass die Regierung den Diskussionsprozess konstruktiv begleitet und wir möglichst zügig zur Verabschiedung eines Parlamentsinformationsgesetzes kommen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir dieses Land, dieses wunderschöne Mecklenburg-Vorpommern weiter voranbringen wollen, dann dürfen wir uns nicht klein machen, dann dürfen wir nicht immer so tun, als ob die anderen besser wären, dann dürfen wir nicht immer grundsätzlich nach Westen schauen. Ich denke, das sollte gerade für uns als gewählte Volksvertreter dieses Landes gelten. Die Zukunft unseres Landes werden wir langfristig nur aus eigener Kraft gewinnen, wenn wir selbstbewusst und mit Begeisterung uns an die Arbeit machen.
Das gilt ganz sicher im Großen, wenn wir an die Wirtschaft des Landes denken, aber das gilt auch im Kleinen. Es geht nämlich um eine grundsätzliche Einstellung. Warum sollen wir nicht ganz klar sagen, dass wir, was die Regelung der Informationsrechte des Parlamentes gegenüber der Regierung angeht, die beste rechtliche Verankerung der Bundesrepublik Deutschland haben? Warum sollen wir stattdessen wieder mal Bayern wortwörtlich abschreiben? Warum? Bayern braucht so etwas, weil sie einfach eine schlechte Verfassung haben. Warum sollen wir ihnen das nicht mal sagen? Die Bayern haben in ihrer Verfassung stehen: „Die Staatsregierung beschließt über alle dem Landtag zu unterbreitenden Vorlagen. Die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung bleibt einer Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung … vorbehalten.“ Die armen Bayern!
Die armen Bayern haben nicht in der Verfassung verbrieft all das, was jetzt in dem Gesetzentwurf steht. Übrigens ist das, was Sie da wortwörtlich abgeschrieben haben, natürlich handwerklich mit dem kleinen Makel versehen, dass das kein Gesetz ist, sondern eben eine Vereinbarung, wie ich vorgetragen habe. Da muss eine Vereinbarung getroffen werden zwischen der Landesregierung und dem Landtag. Deshalb steht in Ihrem Gesetzentwurf in Paragraph 1 Absatz 2 auch drin, dass der Landtag irgendwelche Erklärungen abgibt, dass er mit diesen Informationen nicht noch mal kommen wird. Das kann man in einer Vereinbarung machen, aber das in einem Gesetz festzuschreiben, das würde mich nicht überzeugen.
Meine Damen und Herren, wir werden in dem Tagesordnungspunkt danach über Deregulierung reden. Ich meine, wir sollten unbedingt vermeiden, ein überflüssiges Gesetz auf den Weg zu bringen. Unsere Verfassung ist in diesem Punkt ganz hervorragend, sie deckt alles ab. Und wenn wir das durch ein, ich sage mal, geschwätziges Gesetz, das sozusagen nichts Zusätzliches enthält, sondern nur breittritt, was diejenigen vor uns in die Verfassung sehr gut geschrieben haben, dann müssen wir das doch nicht ausdehnen und noch mal als Gesetz festschreiben. Es steht alles drin und das würde reichen. Ich meine, gerade der angemahnte selbstbewusste Umgang zwischen dem Parlament und der Landesregierung, der will doch dafür sprechen zu sagen, Mensch, was wir damals gemacht haben, damals in die Verfassung geschrieben haben, das war gut und das muss man nicht noch mal wortreich wiederholen.
(Wolfgang Riemann, CDU: Wenn die Regierung sich daran auch immer halten würde! – Zuruf von Heike Polzin, SPD)
Ich kenne das aus der Diskussion über das Nachbarrechtsgesetz, dass die Leute sagen, wenn wir hundert Paragraphen machen, dann wird es keinen Streit mehr geben. Das ist ein Irrtum, das ist ein frommer Wunsch. Es wird natürlich immer Auseinandersetzungen im Einzelfall darüber geben, ob die Regierung diesem Begehren nachkommt oder nicht, wobei ich in der Regierung das ernsthafte Bemühen wahrnehme, selbstverständlich die berechtigten Interessen des Parlamentes so frühzeitig, wie es eben geht, zu befriedigen. Und ich denke auch, dass man dann, wenn es Streitfälle gibt, die vielleicht auch ausgetragen werden müssen, professionell damit umgehen kann.
Also es geht nicht um die Frage, wie das auszulegen ist, sondern es geht darum, brauchen wir das. Da ist in der Tat angesprochen worden, dass es in Artikel 39 Absatz 3 heißt, das Nähere könne ein Gesetz regeln. Aber ich denke, wenn wir hier mehrfach und lang über Deregulierung reden, über Verzicht auf Überflüssiges, dann müssen wir nicht noch dieses Gesetz machen. Ein Auftrag ist es nicht, sondern eine Möglichkeit. Ich würde dringend bitten, dass wir sagen, das brauchen wir nicht, und ich würde bitten, dass wir mit Selbstbewusstsein sagen, wir haben schon etwas viel Besseres als die Bayern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion vertritt seit Jahren den Standpunkt, dass ein Parlamentsinformationsgesetz zweckmäßig wäre.
Verfassungsrechtlich dürften gegen ein solches Gesetz keine Bedenken bestehen, denn es heißt in den Artik e l n 39 und 40 der Landesverfassung zu den Informationspflichten der Landesregierung sowie zum Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten und zur Aktenvorlage durch die Landesregierung ausdrücklich: „Das Nähere regelt das Gesetz.“