Hierzu hat ja auch der Rechnungshof Ausführungen gemacht und ich möchte zitieren: „Zur Haushaltslage des Landes … haben die Vertreter des LRH ausgeführt, dass im Jahr 2002 der Saldo der laufenden Einnahmen und Ausgaben negativ gewesen sei. Eigenmittel für Investitionen habe man nicht mobilisieren können, da die konsumtiven Ausgaben um etwa 800 Mio. € zu hoch gewesen seien. Damit seien im Grunde die Investitionsausgaben komplett von Dritten finanziert worden, d. h. durch EU, Bund und Kredite. Es sei also notwendig, die Haushaltsungleichgewichte auf der konsumtiven Seite in den nächsten Jahren zu beseitigen. Die Konsolidierungspolitik werde in den nächsten Jahren Strukturpolitik sein müssen.“
Hier, denke ich, kann man erkennen, wie ernst das Problem ist, wenn der Rechnungshof diese Feststellung so dargestellt hat. Wir haben das insbesondere beim Fortschrittsbericht noch mal thematisiert. Wir werden dann sicherlich beim Fortschrittsbericht im nächsten Tagesordnungspunkt uns auch noch einmal über diese Problematik unterhalten.
Wir haben auch problematisiert im Finanzausschuss die Überschreitung der Kreditobergrenze, die in den Textziffern 10 bis 14 dargestellt worden ist. Bei dieser Kreditobergrenze konnten wir uns nicht zu einer einheitlichen Meinung durchringen. Aber aufgrund dessen, dass die CDU-Fraktion ja geklagt hat vor dem Verfassungsgericht, wird es dort eine Stellungnahme geben und wir werden das im nächsten Rechnungshofbericht erneut verfolgen.
Spannend ist auch die Frage, auf die der fraktionslose Abgeordnete Herr Dr. Bartels in diesem Zusammenhang hingewiesen hat, ich möchte das schon mal zitieren und auf zwei grundsätzliche Fragen hinweisen, „ob Ausgaben in Bildung konsumtiv seien – diese Diskussion müsse“ nicht nur im Land, sondern auch „bundsweit geführt werden –, sowie die Frage nach Langzeitwirkungen von bestimmten Ausgaben und Entscheidungen. Im Bildungsbereich müsste man mit Blick auf die Langzeitwirkungen manche angebliche Überlast möglicherweise eine lange Zeit tragen. Sollte es gelingen, im Umfeld der Hochschulen Wertschöpfung durch Hochtechnologie anzusiedeln, ließen sich auch Abwanderungen umkehren. Die bisher erheblichen Abwanderungen wirkten sich natürlich auch auf die Statistik aus. Man müsse die Dinge auch hier ganzheitlich betrachten.“ Ich halte diesen Aspekt für sehr wichtig und deshalb möchte ich es auch noch mal ausdrücklich zitieren, denn wir werden uns mit Bildungsfragen hier im Landtag sicherlich noch des Öfteren beschäftigen müssen. Ich glaube, der Aspekt, den der Abgeordnete Bartels im Finanzausschuss dargestellt hat, dass Bildungsfragen eben auch Zukunftsfragen sind und gegen Abwanderung wirken können, diesen Aspekt haben wir – das sage ich jetzt nicht als Ausschussvorsitzender, sondern das ist meine persönliche Meinung – hier im Landtag bisher vielleicht noch zu wenig beachtet.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Querschnittsprüfungen. Hier möchte ich herausnehmen die Beraterverträge der Landesregierung und möchte sagen, dass der Landesrechnungshof insbesondere in Textziffer 107 die Vollständigkeit und Richtigkeit von Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen zu Beraterverträgen beanstandet hat. Ich möchte aber auch erwähnen, dass die Landesregierung darauf reagiert hat, die richtigen Antworten nachgeliefert hat im Ausschuss und die entsprechende Vollständigkeit hergestellt hat. Ich denke, wir sollten auch die Anregung aufgreifen, die Sie dann finden auf der Seite 18, wo der Rechnungshof angeregt hat, dass bestimmte Beratungsleistungen entweder aus der Landesverwaltung selbst erbracht werden oder aus dem Bereich der Fach- und Hochschulen und dass man dort vielleicht bestimmte Beratungsleistungen kostengünstiger erreichen kann. Die Landesregierung hat gesagt, dass sie dieses in jedem Fall prüfen will, und wir werden sehen, wie diese Prüfung ausgeht.
Ich möchte mich abschließend bei allen Mitwirkenden noch mal bedanken und für die sachliche Zusammenarbeit im Ausschuss ebenfalls danken.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten sowie 3 Minuten für den fraktionslosen
Abgeordneten Dr. Bartels vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Unruhe und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Rudolf Borchert, SPD: Oh, das hört sich an! Das hört sich wie eine Drohung an!)
Dann hätte ich es vorher wissen müssen, denn dann hätte ich mir vorher die Rede nicht auszuarbeiten brauchen.
Zu einer der wichtigsten und aufwendigsten Tätigkeiten des Finanzausschusses gehört die jährliche Befassung mit dem Bericht des Landesrechnungshofes. Der Finanzausschuss hat dies auch in diesem Jahr wieder sehr intensiv getan. An dieser Stelle möchte ich mich bei den Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die ausgezeichnete Arbeit bedanken. Herr Riemann hat es ja auch schon im Auftrage des Ausschusses gemacht.
Die Empfehlungen und Anregungen waren eine gute Basis für die Arbeit des CDU-Finanzarbeitskreises und von daher steht aus unserer Sicht einer Entlastung des Landesrechnungshofes nichts entgegen. Im Gegensatz dazu und anders, als in den letzten Jahren praktiziert, werden wir der Landesregierung, wie auch schon im Finanzausschuss klar geäußert wurde, für das Jahr 2002 keine Entlastung für die Haushaltsführung erteilen, denn Entlastung bedeutet die Billigung der Haushaltsführung und die können wir der Landesregierung nicht bescheinigen.
Unser verfassungsrechtlicher Auftrag ist die kritische Bewertung von Regierungshandeln und Kritik ist nach diesem Bericht des Landesrechnungshofes mehr als angebracht. Ich werde in meinem Beitrag auf die zweckgerechte Mittelverwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Fortschrittberichtes Aufbau Ost noch explizit eingehen, möchte allerdings an dieser Stelle bereits anmerken, dass unsere heutige Politik über die zukünftige Eigenständigkeit von Mecklenburg-Vorpommern entscheidet.
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der CDU an, denn die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesregierung ist nicht geeignet, das Land zukunftsfähig zu entwickeln. Vielmehr ist sie Ausdruck einer planlosen, von
Visionen losgelösten und vor allem verantwortungslosen Landesfinanzpolitik. Wir leben in einer Zeit sinkender Einnahmen, erst kürzlich wieder belegt durch die Maisteuerschätzung, die ein Wegbrechen von Steuereinnahmen in Größenordnungen prognostiziert. Außerdem wissen wir um den zu hohen Personalbesatz in der Landesverwaltung. Beide Problemkreise waren bereits 2002 bekannt. Trotzdem wird eklatant gegen die Grundsätze und Wirtschaftlichkeitsprinzipien verstoßen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Margret Seemann, SPD: Wenn Maßnahmen ergriffen werden, dann sind Sie auch dagegen.)
Ein Beispiel, das diese Aussagen untersetzt, ist die Missachtung geltenden Rechts bei der Vergabe von Beraterleistungen. Externe Berater dürfen nur dann herangezogen werden, wenn ein zusätzlicher, inhaltlich und zeitlich abgegrenzter Bedarf vorliegt, der nicht mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden kann und nicht im eigentlichen Aufgabenbereich angesiedelt ist. Wie der Landesrechnungshof feststellte, wurde das Etatrecht des Landtages aber in dieser Richtung mehrmals unterlaufen. Da vergibt zum Beispiel das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Beraterauftrag zur Auswertung einer selbst durchgeführten Konferenz. Im Landwirtschaftsministerium sieht man sich außerstande, einen Messebesuch des Ministers selbst zu organisieren und überträgt deshalb diese ungewöhnliche und komplizierte Aufgabe an einen externen Berater.
Abgesehen vom Ignorieren des Etatrechts des Parlaments zeugt solches Handeln nicht von der Bereitschaft zur wirtschaftlich sinnvollen Führung eines Haushaltes. Von 516 Verträgen externer Berater überprüfte der Landesrechnungshof 57 Verträge. Dabei konnte in 26 Fällen nicht geklärt werden, warum diese Dienstleistungen nicht vom eigenen Personal erfüllt werden konnten. Weiterhin wurde in 47 Fällen vor der Vergabe kein öffentlicher Teilnehmerwettbewerb vorgeschaltet. Wenn man die Ergebnisse der Stichproben hochrechnet, bedeutet das, dass rund 83 Prozent der Aufträge nicht ausgeschrieben wurden.
Bei einem Vergabevolumen von circa 24,9 Millionen im untersuchten Bereich entspräche das einer Summe von rund 21 Millionen Euro. Das ist nicht hinnehmbar.
Wo, frage ich, meine Damen und Herren Abgeordnete, bleibt da die Verantwortung für einen sparsamen Umgang mit Hauhaltsmitteln? Hat die Landesregierung die Kontrolle über die Ministerien verloren, meine sehr geehrten Damen und Herrn, oder wie ist es zu erklären, dass es zu unvollständigen und in Teilen falschen Aussagen bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen zum Thema Beraterleistungen kam? Damit hat die Landesregierung eindeutig gegen den Artikel 40 der Landesverfassung verstoßen.
(Wolfgang Riemann, CDU: Erst nach Aufforderung haben sie dann nachgebessert. – Angelika Gramkow, PDS: Ach, Herr Riemann!)
Wiederholt wurde versucht, das Parlament und damit auch die geehrten Kollegen und Kolleginnen der Fraktionen der SPD und PDS nur unzureichend oder gar nicht zu informieren. Es darf einfach nicht sein, dass sich Parlamentarier ihr garantiertes Recht auf Beantwortung und vor allem auf die wahrheitsgemäße Beantwortung ihrer Anfragen erst vor dem Verfassungsgericht erstreiten müssen, um ihrer Verpflichtung als Kontrollorgan der Exekutive nachkommen zu können. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an die vorherige Aussprache zur Änderung der Landeshaushaltsordnung erinnern. Das ist der Versuch der Aushöhlung von Demokratie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auch einen Blick auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes werfen. Auch diese ist Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch das Parlament. Fakt ist, und da berichte ich nichts Neues, dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland lahmt. Dass dies auch Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern hat mit seiner sehr schwachen wirtschaftlichen Basis, ist auch nicht neu. Aber die stagnierende Entwicklung der Wirtschaft und der damit einhergehende Einbruch der Steuereinnahmen waren seit 2001 erkennbar und bekannt. Trotzdem fehlen aus Sicht der CDU ernst gemeinte und wirtschaftlich nachhaltige Schritte zur Abwehr der Haushaltsschieflage.
Laut dem neusten Bericht des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern zu den Schulden der öffentlichen Haushalte stieg die Verschuldung des Landes 2002 circa um 6,4 Prozent auf rund 8,7 Milliarden Euro an, in 2003 dann weiter auf 9,5 Milliarden Euro, ein Plus von 9,2 Prozent, und 2004 noch einmal um 8,3 Prozent auf 10,3 Milliarden Euro. Gleichzeitig, und hier berufe ich mich wieder auf die Zahlen des Statistischen Landesamtes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Bericht zur Erwerbstätigkeit, ist die Erwerbslosigkeit im Zeitraum von Mai 2002 mit 169.000 auf 221.700 im März 2004 gestiegen. Das ist eine Zunahme von 31 Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 582.167 Personen in 2002 bis Januar 2005 auf 482.400 Personen, ein Minus von 17,14 Prozent oder rund 100.000 Stellen.