Der Gesetzentwurf passt die Altersversorgung der Höhe nach an die Regelungen im bundesweiten Vergleich an. Die Höchstversorgung wird von 75 auf 71,75 Prozent abgesenkt und wird künftig erst nach 22 Mandatsjahren anstatt nach bisher 18 Mandatsjahren erreicht werden können. Gleichzeitig wird die Altersgrenze vom 55. bis 60. Lebensjahr wie bisher nunmehr einheitlich auf 65 Lebensjahre angehoben. Dabei wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, bis zu 5 Jahre vorher Altersversorgung zu beziehen, allerdings entsprechend den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung und des Pensionsrechts mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Bezuges. Lag der Erwerb der Anwartschaft auf eine Altersversorgung pro Mandatsjahr bisher bei über 4 Prozent in den ersten 8 Jahren und später bei 4 Prozent, so wird sie nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf durchgängig abgesenkt, und zwar auf 4 Prozent in den ersten Mandatsjahren, bis zu hinunter auf 2 Prozent bei denjenigen, die sehr lange Abgeordnete dieses Hohen Hauses sein werden. Dadurch erhalten die Abgeordneten nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament künftig zwischen 5 und 13 Prozent weniger Altersentschädigung bei gleicher Mandatsdauer wie bisher. Das ist ein deutlicher Einsparbetrag. Hatten Abgeordnete bisher nach 8 Jahren einen Anspruch auf 35 Prozent der Grundentschädigung, so sind es künftig eben nur noch 30 Prozent. Nach 18 Jahren erhielten Abgeordnete bisher eine Altersentschädigung von 75 Prozent Grundentschädigung, künftig sind es nur noch 62 Prozent.
Wir haben natürlich auch beraten, ob in MecklenburgVorpommern eine Regelung nach dem nordrhein-westfälischen Vorbild denkbar und sinnvoll wäre. Dort wird die Altersversorgung komplett auf ein eigenes Versorgungswerk umgestellt. Um den Abgeordneten die vorgeschriebenen Einzahlungen in diese spezielle Kasse zu ermöglichen, wird in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig die Grundentschädigung verdoppelt. Eine solche mit dieser Reform logisch verbundene Erhöhung der Diäten, weil notwendig, um diese Kasse auch füllen zu können, um 100 Prozent ist für unser Land kein geeignetes Modell, haben die Fraktionen entschieden.
Außerdem würden anfangs erhebliche Mehrkosten auf unseren Landeshaushalt zukommen, die Entlastung hinge
gen würde erst in ferner Zukunft eintreten. Vor allem aber kann man bei der für uns gewählten Lösung auch weiterhin direkt aus dem Gesetz ablesen, welche Geldleistungen ein Abgeordneter erhält. Damit ist die oft und zu Recht geforderte Transparenz gerade bei den finanziellen Mitteln der Abgeordneten nach unserer Auffassung besser gewährleistet als bei dem nordrhein-westfälischen Modell.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Änderung des Abgeordnetengesetzes übernimmt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in einem Bereich auch eine Vorreiterrolle. Zurzeit gibt es bei uns wie in vielen Parlamenten eine zweigeteilte Altersversorgung, nämlich dergestalt, dass bis zu einer Mandatszeit von 8 Jahren Abgeordnete überhaupt keinen Anspruch auf Altersversorgung nach dem Abgeordnetengesetz haben. Vielmehr besteht ein Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Anspruch auf eine Versorgungsabfindung in gleicher Höhe. Dies hat den Nachteil, dass in unserem Haushalt immer immens hohe Summen für eventuelle Nachversicherungen oder Versorgungsabfindungen eingestellt werden mussten, weil niemand wissen kann und konnte, wie viele und welche Abgeordnete bei einer kommenden Wahl kein Mandat mehr erhalten würden.
Mit der Reform wird die Altersversorgung von Abgeordneten nunmehr vereinheitlicht. Vom ersten Jahr an können Abgeordnete Anwartschaften auf eine Altersversorgung erwerben. Zum einen wird damit die Altersversorgung der Abgeordneten vereinheitlicht, zum anderen hoffen wir damit, die Übernahme eines Mandates auch für so genannte Seiten- und Quereinsteiger interessanter zu machen, die sich aus einem gut dotierten Job heraus genau überlegen, sind sie bereit, beispielsweise für ein Landesparlament wie in Mecklenburg-Vorpommern zu kandidieren, und zwar vielleicht auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Damit wird möglicherweise die Bereitschaft erhöht werden, offensiv an der politischen Willensbildung teilzunehmen, gegebenenfalls aber auch nach einer kurzen Zeit wieder aus dem Landesparlament auszuscheiden. Somit erleichtern wir mit dieser Variante den Wechsel zwischen Politik und ganz normalem Erwerbsleben und ermöglichen, dass im Parlament mehr Abgeordnete vertreten sein können, die einen breiten Erfahrungshorizont aus ihrem beruflichen Umfeld mitbringen. Das gehört ja auch zu dem Anspruch, den wir selber haben als Parlament, dass wir wollen, dass ein Parlament sich repräsentativ zusammensetzt aus dem Querschnitt der Bevölkerung, die das Parlament repräsentiert und repräsentieren soll.
Ich will nicht verschweigen, dass es auch Regelungen gibt, die keine Verschlechterung für die Abgeordneten sind, sondern teilweise Verbesserungen darstellen. Das gilt beispielsweise für die Wahrnehmung bestimmter parlamentarischer Aufgaben. Dort ist eine Zulage zur Altersversorgung vorgesehen und soweit Abgeordnete für eine ganz besondere Funktion nach dem Abgeordnetengesetz eine erhöhte Entschädigung erhalten, wird das auch bei der Altersentschädigung berücksichtigt. Es gibt also zukünftig laut diesem Gesetzentwurf für jedes Jahr, in dem die Funktion wahrgenommen wurde, eine Zulage zur Altersentschädigung in Höhe von bis zu einem Prozent der Grundentschädigung. Diese Regelung bleibt aber weit hinter vergleichbaren Vorschriften anderer Parlamente zurück, wo teilweise die Gesamthöhe der Entschädigung inklusive der Zulagen die Bemessungsgrundlage für die Altersentschädigung bildet.
Zu den Neuregelungen der Altersversorgung sind außerdem andere Übergangsregelungen vorgesehen, die Sie im Einzelnen dem Gesetzentwurf entnehmen können, als das bisher der Fall war. Die Höchstversorgung von 71,75 Prozent gilt aber – und das betone ich an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal – für alle Abgeordneten, denn niemand hat die theoretisch höchste Mandatszeit im Parlament erreichen können, weil unser Landesparlament eben erst seit 1990 besteht. Zum Zeitpunkt des In-KraftTretens der Neuregelung mit Beginn der 5. Wahlperiode in 2006 kann also noch kein Abgeordneter mehr Anwartschaften erworben haben. Gerade vor diesem Hintergrund, dass es hierzu noch keine geschützte Rechtsposition gibt, haben wir die Möglichkeit gehabt, hier reduzierend einzugreifen und diese Absenkung von 75 auf 71,75 Prozent vorzunehmen.
Die Übergangsregelungen betreffen vor allem den Zeitpunkt, wann ein Abgeordneter in den Ruhestand gehen kann. Und von diesen Übergangsregelungen komme ich jetzt zum Thema Übergangsgeld. Das Übergangsgeld für ehemalige Abgeordnete soll den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern. Gerade in den neuen Ländern ist es auch für Abgeordnete nach ihrer Mandatszeit nicht immer einfach, wieder eine neue bezahlte Beschäftigung zu finden. Hier soll das Übergangsgeld ermöglichen, sich wieder in das Erwerbsleben zu integrieren und seinen Lebensunterhalt verdienen zu können. Aber es braucht niemand ein Übergangsgeld, der bereits einen Anspruch auf Altersversorgung, Pension oder Rente hat. Bei dieser Personengruppe entfällt der Zweck der Gewährung von Übergangsgeld, nämlich der Zweck der beruflichen Wiedereinstiegsförderung. Deshalb wird für diese Personengruppe das Übergangsgeld abgeschafft. Auch soll die Höhe von 100 Prozent beziehungsweise 66 Prozent auf 90 bis 50 Prozent der Grundentschädigung generell abgesenkt werden. Bisher konnte bis zu zwei Jahre die volle Grundentschädigung weitergezahlt werden. Um aber vor allem denen zu helfen, bei denen die Integration in den Arbeitsmarkt nicht sofort gelingt, kann das Übergangsgeld künftig in der angesprochenen reduzierten Höhe bis zu drei Jahre lang bezogen werden.
Insgesamt werden die Ausgaben für Übergangsgelder dennoch sinken. Es ist geplant, beim Übergangsgeld eine noch weiterreichende Anrechnung anderer Einkommen vorzusehen, damit Übergangsgeld wirklich nur derjenige bezieht, der es tatsächlich benötigt. Striktere Anrechnungen sind auch beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen vorgesehen. Dies gilt sowohl für die aktiven Bezüge der Parlamentarier als auch für die Altersentschädigung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf schließt zukünftig – und das ist ganz bewusst so besprochen und vereinbart worden – eine gleichzeitige Tätigkeit als Abgeordneter und als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst völlig aus. Bisher konnten Abgeordnete in bestimmten Fällen neben dem Mandat als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst weiterarbeiten, wenn auch mit um 60 Prozent reduzierter Stundenzahl. Die Fraktionen sind nunmehr zu dem Schluss gekommen, dass die bisherige Regelung nicht zu der strikten Aufgabenverteilung zwischen dem Landtag als Legestative und dem öffentlichen Dienst als Exekutive passt. Wir Abgeordnete sollen den öffentlichen Dienst kontrollieren und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein gegen Entgelt. Ganz nebenbei sparen wir durch die absolute Unvereinbarkeit einige komplizierte Abgren
zungs- und Sonderregelungen und leisten – das wird den Justizminister freuen – auch einen Beitrag zur Deregulierung.
Auch zu den Nebentätigkeiten von Abgeordneten wird es neue Regelungen geben, obwohl, das muss man ausdrücklich betonen, unser Gesetz auch in dieser Hinsicht im bundesweiten Vergleich schon sehr fortschrittlich gewesen ist. Zum einen wird das Verbot der leistungslosen Einkünfte, also der Zahlungen an Abgeordnete, für die jene keine Gegenleistungen außerhalb des Mandats erbracht haben, unmittelbar durch das Gesetz geregelt. Zum anderen soll noch eine Änderung in den Verhaltensregeln vorgenommen werden, um durch nähere Angaben zu den ausgeübten Nebentätigkeiten mehr Transparenz für die Bürgerin und den Bürger zu schaffen. Dabei geht es etwa um die Pflicht, als Rechtsanwalt die Sozietät anzugeben, in der man tätig ist, und auch bei anderen Tätigkeiten, etwa als Unternehmensberater, sollen nähere Angaben es erleichtern, mögliche Interessenkollisionen zu erkennen.
Natürlich darf ein Mitglied des Landtages einer weiteren Tätigkeit nachgehen, wenn ein Abgeordneter dafür noch Zeit und Kraft findet. So kann beispielsweise auch der Kontakt in das Berufsleben gehalten werden. Aber unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, was ihre Vertreter im Parlament machen, um sich selbst ein Urteil bilden zu können und zu bewerten, ob der Abgeordnete aus ihrer Sicht noch den gestellten Ansprüchen gerecht wird. Denn es geht uns um mehr Transparenz. Ein Abgeordneter muss objektiv und frei von fremden Einflüssen entscheiden können und darüber müssen sich auch die Bürgerin und der Bürger ein Urteil bilden können.
Es gibt noch weitere Änderungen. Das Überbrückungsgeld für die Hinterbliebenen von Abgeordneten wird in der Diskussion oft vereinfacht mit dem früheren Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgesetzt und deshalb kritisiert. Wir sehen die vollständige Abschaffung des Überbrückungs- oder des so genannten Sterbegeldes vor und gehen damit über die Kürzungen bei den Sozialversicherungen und den Pensionen hinaus.
Alles in Allem bringt uns dieser Gesetzentwurf ein gutes Stück voran, ein gutes Stück voran auf dem Weg, Demokratie zu leben, zu praktizieren und die Bürgerinnen und Bürger dabei mitzunehmen. Wir sparen bei uns selbst, und das aus eigenem Antrieb, und wir kommen dem, was die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns einfordern, ein gutes Stück näher: Transparenz und Konzentration der öffentlichen Mittel, der Einnahmen aus Steuergeldern dort, wo es sinnvoll ist und wo es notwendig ist. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1711 zur federführenden Beratung an den Rechts
und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2002 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, auf der Drucksache 4/950, sowie die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2004 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2002 sowie der Vermögensübersicht 2002 des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 4/1068, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1708. Hierzu liegt Ihnen noch ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1716 vor.
Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2002 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 4/950 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht 2004 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2002 sowie der Vermögensübersicht 2002 des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1068 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Riemann. Bitte schön, Herr Vorsitzender, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie sehen an der langen Einführung durch den Präsidenten, dass es auch ein umfangreiches Thema gewesen ist, mit dem sich der Finanzausschuss federführend zu beschäftigen hatte. Ich denke, man sollte zunächst einmal Dank sagen für die fleißige Arbeit, die im Rechnungshof bei der Prüfung für das Haushaltsjahr 2002 und darüber hinaus geleistet worden ist.
Man sollte die Gelegenheit auch nutzen und unserem Ausschusssekretariat Dank sagen, welches bei der wahrhaftig komplizierten Materie doch immer den Überblick für uns gewahrt hat.
Sie finden in der Beschlussempfehlung eine Reihe von Textziffern von Punkt 1 bis Punkt 1.5, wo wir die Behandlung der Prüfung abgehandelt haben. Dort wird Kenntnis
nahme, Beitreten von Beanstandungen und Beitreten von Empfehlungen des Landesrechnungshofes empfohlen. Unter Textziffer 1.5 finden Sie eine Reihe von Entschließungen. Ich möchte auf einige eingehen, wenn es denn gestattet ist, insbesondere auf den ersten Stabstrich.
Weil es ja auch einen Teil der aktuellen Diskussion bestimmt, „wird die Landesregierung ersucht, den gesamten Bereich der Förderung kritisch“ zu hinterfragen und „zu überprüfen“. Ich denke, hier hat der Finanzausschuss die Zeichen der Zeit richtig verstanden, und die aktuelle Diskussion belegt es ja auch, dass wir hinsichtlich der Förderung eine Straffung ermöglichen müssen, dass wir aber auch eine Optimierung im Zuwendungsverfahren, so, wie es der Finanzausschuss unter dieser Textziffer fordert, realisieren müssen. Herr Backhaus, Herr Ebnet und auch Herr Holter sollten diese Textziffer sehr genau lesen und dann vielleicht auch eine Einigung finden, so dass man mit der Vorlage des Doppelhaushaltes 2006/2007 doch schon diese Textziffern mit Leben erfüllen kann und auch diesen Stabstrich.
In den Stabstrichen auf der nächsten Seite finden Sie unter Punkt 1.5 ausgeführt die Fragen der Weiterbildungsförderung. Auch hier „wird die Landesregierung ersucht, … dass … nur im Rahmen der einschlägigen Förderichtlinien bewilligt“ wird. Also auch der Rechnungshof hat durchaus festgestellt, dass im Bereich der Weiterbildungsförderung einiges im Argen liegt.
Eine Reihe von Textziffern können wir heute herausnehmen. Der Präsident hat dankenswerterweise den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und PDS schon vorgetragen, Drucksache 4/1716. Zu den unter Punkt 1 aufgeführten Entschließungen zu den Textziffern 497 und 518, die Sie auf dieser zweiten Seite finden: Diesen Ersuchen wurde durch Berichterstatten schon im Verlaufe des Verfahrens nachgekommen, so dass diese Textziffern auch nicht mehr Gegenstand eines Beschlusses sein müssen.
Wir werden uns, denke ich, auch dazu verständigen müssen – und hier ist die Landesregierung im vorletzten Stabstrich unter Punkt 1.5 aufgefordert –, „bis zum 30.06.2005 zu prüfen, inwieweit bei Verstößen gegen Auflagen im Zuwendungsbescheid, die die Beachtung von Vergaberecht zum Inhalt haben, die Aufhebung des Bescheides zum Regelfall gemacht werden kann“. Wir sind da schon sehr gespannt, wie die Landesregierung dieser Aufforderung nachkommen wird.
Unter Punkt 2 hat der Finanzausschuss beschlossen, der Landesregierung Entlastung zu erteilen. Dies ist ein Mehrheitsbeschluss. Die CDU-Fraktion hat dieser Entlastung nicht zugestimmt.
Unter Punkt 3 wieder ein einvernehmlicher Beschluss des Finanzausschusses, dem Landesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung zu erteilen. Es ist immer eine Freude, wenn die finanzpolitischen Sprecher in den Rechnungshof kommen können und ihn dann kontrollieren können. Wir konnten keinerlei Verstöße dort feststellen. Dort ist deshalb die Entlastung zu erteilen.
Ich möchte noch einige Schwerpunkte kurz darstellen. Der Finanzausschuss hat schon im Januar 2004 die Drucksache 4/950 zur Beratung bekommen – das ist der Antrag der Finanzministerin –, hat im März 2004 die Drucksache 4/1068 bekommen, die Unterrichtung des Landesrechnungshofes. Wir haben in neun Sitzungen –
abschließend am 12. Mai in der 74. Sitzung – diese Vorlagen beraten. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch noch bei den mitberatenden Ausschüssen bedanken, denn der Finanzausschuss, und das ist meine Auffassung, aber ich glaube, auch die Auffassung der Mitglieder des Finanzausschusses, ist kein Oberausschuss, sondern er hat nur die Federführung. Ich möchte die Ausschüsse ausdrücklich ermuntern, sich in den nächsten Jahren des Rechnungshofberichtes und der Entlastung der Landesregierung durchaus umfangreicher anzunehmen. Es ist schon besser geworden in den Jahren, das kann man so sagen. Wir haben das ja auch immer als eine Forderung an die Ausschüsse mitgegeben, denn man sollte sich dort schon für seinen Bereich interessieren
und den Finanzausschuss ein bisschen in der Arbeit entlasten. Ein Dank also auch an alle anderen mitberatenden Ausschüsse!
Ein Schwerpunkt der Beratung im Finanzausschuss war die Haushaltslage des Landes, die Textziffern 6 bis 31. Unter der aktuellen Situation, wie wir sie in der „Welt“ in dieser Woche lesen konnten, weist Mecklenburg-Vorpommern einwohnerbezogen den zweithöchsten Schuldenstand aller Flächenländer auf und auch die zweithöchste Schuldensteigerung im Jahr 2004.