Protokoll der Sitzung vom 25.05.2005

bringen, der die bestehenden Regelungen der Paragraphen 28 und 29 der Landeshaushaltsordnung entsprechend klarstellt. Damit in den Beratungen die verfassungsrechtlichen Aspekte, die Kollege Borchert hier ansprach und die durchaus gegeben sind, ebenfalls geprüft werden, sollte der Antrag mitberatend in den Rechtsausschuss überwiesen werden, und zwar nicht, um das Verfahren in die Länge zu ziehen oder mögliche rechtliche Verquickungen zu erzeugen, sondern um einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der die rechtlichen Anforderungen erfüllt, damit wir im Nachgang nicht wieder an einem Gesetzentwurf bauen müssen, der verfassungsrechtlich nicht in jedem Fall abgedeckt ist. Deswegen beantragen wir die Überweisung mitberatend in den Rechtsausschuss.

Ich möchte allerdings an dieser Stelle alle Ausschüsse, die jetzt beraten sollen, darum bitten, dass wir in einer gewissen Zeitschiene sind. Bekanntermaßen wird in diesem Land bereits darüber nachgedacht, wann der nächste Haushalt in den Landtag eingebracht werden soll. Wir können nur mit einem abgeschlossen Gesetzentwurf die Regularien in Kraft treten lassen. Das hieße nach der Erfahrung eines Geschäftsführers, man müsste sich bemühen, im Juni diesen Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung in das Plenum zu überweisen.

Abschließend gestatten Sie mir noch die Bitte: Wir sollen alles tun, um die Stellung des Landtages und der Abgeordneten auch in dieser Frage eindeutig zu regeln. Beim Etat Landtag sind nun einmal die Etatgeber der Landtag Mecklenburg-Vorpommern und die Abgeordneten und deswegen sollte es klar und deutlich formuliert und nachher auch umgesetzt werden. Ich denke, im Grundsatz sind sich die Fraktionen einig. Es gibt noch Feinheiten, die man regeln kann, die können, glaube ich, geregelt werden. Insofern wünsche ich den Beratungen einen guten Verlauf. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Caffier.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Fraktionsvorsitzende Frau Gramkow. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Ich denke, die Vorredner haben klargelegt, worum es uns geht. Wir wollen einerseits eine Klarstellung und andererseits die finanzielle Unabhängigkeit des Landtages als Kontrollorgan gegenüber der Landesregierung stärken, das nicht gegen die Landesregierung, sondern mit ihr. Ich denke, wir sollten zügig in die Beratungen zur Veränderung der Landeshaushaltsordnung eintreten.

(Wolfgang Riemann, CDU: Hast dich wieder eingekriegt, ne, Angelika?!)

Es gab schon 1995, Kollege Riemann, ein Gutachten von Professor von Mutius, der uns darauf verwies, wie die Klarstellung ist. Wir haben jedes Jahr gekämpft mit zwei Einzelplänen. Dieser Kampf sollte ad acta gelegt werden. Insofern stimmen wir der Überweisung in die beantragten Ausschüsse zu.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Abgeordnete Gramkow.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Angelika, du willst es doch auch! – Angelika Gramkow, PDS: Dafür gibt es einen kleinen gelben Gummihammer.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angelika!

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Ich möchte mich nur noch einmal kurz zum Verfahren äußern und da spreche ich auch noch einmal Herrn Riemann an.

(Torsten Koplin, PDS: Das wird ja sehr persönlich alles!)

Wolfgang, ich würde dich bitten, als Finanzausschussvorsitzender auch gleich die Möglichkeit zu nutzen, dass wir die vorgesehene Novellierung der LHO im Paragraphen 29 möglicherweise verbinden mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Deregulierung. Auch dort haben wir Änderungen der Landeshaushaltsordnung vorgesehen. Vielleicht kann man beides miteinander verbinden, um hier auch möglichst schnell zu handeln, damit wir gut aufgestellt sind, wenn die Beratungen zum Doppelhaushalt beginnen. Mein konkreter Vorschlag wäre, beide Gesetzentwürfe in einer Sitzung zu beraten.

Ich möchte ausdrücklich auch den Vorschlag von Herrn Caffier unterstützen, den Rechtsausschuss mitberatend mit einzubeziehen. Ich erwarte und ich bin mir sicher, dass der Rechtsausschussvorsitzende dafür sorgen wird, dass auch diese Beratung zeitnah stattfinden wird. Insofern bin ich ganz optimistisch, dass wir hier interfraktionell zu einer Klarstellung kommen, die uns allen zugute kommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Borchert.

Es hat jetzt das Wort der fraktionslose Abgeordnete Dr. Bartels. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Kollege Borchert, ich bin auch froh, dass wir jetzt hoffentlich zu einem guten Abschluss kommen und begrüße den vorliegenden Antrag ausdrücklich. Aber es ist natürlich immer ein bisschen problematisch. Ich verweise zum wiederholten Male auf die Ausschussdrucksache 4/355 des Finanzausschusses vom 08.01.2004. Ich kommentiere das jetzt einmal nicht. Dort steht und nach diesem Vorschlag hätten wir eine Formulierung im Paragraphen 29 Absatz 3 der LHO, die folgendermaßen lauten würde: „Wird die Zustimmung zur Änderung der Voranschläge der Präsidentin oder des Präsidenten des Landtages und der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesrechnungshofs nicht erteilt“, so hat der Finanzminister nur den unveränderten Voranschlag des Präsidenten des Landtages oder des Präsidenten des Landesrechnungshofes „in den Entwurf des Haushaltsplans einzufügen.“ Das ist schön knapp, klar und eindeutig. Wenn man sich den Vorschlag im vorliegenden Gesetzentwurf anguckt, ist es eher ein Wortungetüm, das die eigentliche

Regelung, um die es geht, ein bisschen versteckt. Ich habe als Sprachwissenschaftler die Befürchtung, Verwischungen von Formulierungen enthalten gelegentlich auch Verwischungen der Gedanken und/oder der Zielstellung. Darauf möchte ich erst einmal hingewiesen haben.

(Wolfgang Riemann, CDU: Das haben wir auch erkannt.)

Ich hatte in der Vergangenheit die Gelegenheit, als Vertreter der PDS-Fraktion an den Verhandlungen des Ältestenrates zum Haushalt des Landtages teilzunehmen. Ich habe immer vorausgesetzt, und es war auch so, dass auf der Arbeitsebene zwischen Landtagsverwaltung und Finanzministerium selbstverständlich Kontakte bestanden, und das muss auch so sein.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Das kann auch überhaupt nicht anders sein. Selbstverständlich gibt es dort eine Zusammenarbeit und selbstverständlich hat das Finanzministerium auch die Möglichkeit, in diese Beratungen seine Vorstellungen und Vorschläge einzubringen. Warum wir jetzt noch eine zusätzliche Beratung einführen wollen und müssen, darüber sollten wir vielleicht doch noch einmal reden.

Eine letzte Bemerkung: Durch die jetzt vorliegende Veränderung wird die bislang eher nebensächlich behandelte Problematik Landesrechnungshof – Herr Caffier hat eben schon darauf hingewiesen – in einer Art und Weise betont, dass zumindest theoretisch hier ausdrücklich festgestellt wird, in Zukunft können wir den Fall haben, dass wir nicht mehr zwei Exemplare des Haushaltes für den Landtag, aber zwei Exemplare des Haushaltes für den Landesrechnungshof hätten. Ich habe das noch nicht erlebt in den elf Jahren, die ich jetzt hier bin. Warum müssen wir das so herausheben? Warum dieses? Vielleicht kann sich in der Beratung des Finanzausschusses der Präsident des Landesrechnungshofes dazu äußern. Ich halte es nicht für nötig. Ich denke, wir sollten das, was alle eigentlich wollen, zumindest die Befassten im Finanzausschuss, so schnell wie möglich regeln und so klar wie möglich und so einfach wie möglich auf den Weg bringen. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Bartels.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1695 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 13.28 Uhr _________

Wiederbeginn: 13.29 Uhr

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordne- tengesetz), Drucksache 4/1711.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 12. ÄndG AbgG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 4/1711 –

Das Wort zur Einbringung hat die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Frau Bretschneider. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine ganz wichtige Zielsetzung für uns ist, dass wir Demokratie stärken wollen. Wenn uns das gelingen soll, dann müssen wir demokratische Prozesse transparent gestalten und wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die in der Demokratie leben, angeregt, befähigt und interessiert dafür werden, Demokratie mitzugestalten, denn nur so lässt sich Demokratie wirklich leben. Dazu gehört eben auch, wenn man in einer parlamentarischen Demokratie lebt, dass man die Spielregeln innerhalb dieser parlamentarischen Demokratie nicht nur erklärt und festlegt, sondern dass man sie transparent gestaltet, nachvollziehbar gestaltet und dafür sorgt, dass die Menschen sie akzeptieren, mittragen und auf dieser Basis auch mitwirken durch beispielsweise ihr Recht und ihre Pflicht, an demokratischen Wahlen teilzunehmen.

Wir leben in einer solchen parlamentarischen Demokratie im Land Mecklenburg-Vorpommern und das heißt auch, dass für das Parlament, für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, sich die Abgeordneten ein Gesetz geben müssen und gegeben haben in der Vergangenheit, wo die Regeln für die Abgeordneten festgelegt sind. Das Abgeordnetengesetz mit seinen Regelungen zur Höhe der Entschädigung für die Parlamentarier und Bestimmungen über die Altersversorgung, das ist ein Gesetz, das zu den politisch schwierigen Materien gehört, politisch schwierig, weil wir Abgeordneten selbst über unsere Versorgung bestimmen müssen. Und es ist nie angenehm, in eigener Sache zu entscheiden.

Umso mehr freut es mich, dass ich Ihnen heute zu dem komplexen Thema der Abgeordnetenversorgung einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen vorstellen kann. Es ist in äußerst konstruktiver Zusammenarbeit gelungen, die allgemeinen Entwicklungen bei den Altersversorgungssystemen aufzugreifen und für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges System zu entwickeln, das für die Zukunft – und das war eine ganz wesentliche Zielrichtung – deutliche Einsparungen bringen wird.

Ich möchte an dieser Stelle den Fraktionen für ihre inhaltlich fundierte Arbeit danken, insbesondere den drei Parlamentarischen Geschäftsführern Herrn Reinhard

Dankert, Herrn Lorenz Caffier und Frau Gabi Meˇsˇt ’ a n. Andere Parlamente haben für diese Aufgabe langfristig tätige Kommissionen eingesetzt. Uns ist das aus eigener Kraft mit Unterstützung der Landtagsverwaltung gelungen. Auch dahin richtet sich mein Dank.

Und ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen, dass uns diese Arbeit auch deshalb ein Stück erleichtert wurde, weil die Presse und die Verbände, wie beispielsweise der Steuerzahlerbund, sich zurückgehalten haben, sich aufgeschlossen gezeigt haben für eine sachgerechte Lösung, uns ihre Hinweise, ihre Vorstellungen rechtzeitig signalisiert haben, wir mit ihnen darüber gesprochen haben und sie auch versucht haben einzubeziehen in die Überlegungen zur Erarbeitung des Gesetzentwurfes. Wir haben eine Situation gehabt, dass von außen eben nicht der bei diesem Thema sonst übliche Druck auf uns gelastet hat. Und ich denke, dass das Ergebnis zeigt, dass gerade unter solchen Bedingungen wirkliche Reformen möglich sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Der Gesetzentwurf passt die Altersversorgung der Höhe nach an die Regelungen im bundesweiten Vergleich an. Die Höchstversorgung wird von 75 auf 71,75 Prozent abgesenkt und wird künftig erst nach 22 Mandatsjahren anstatt nach bisher 18 Mandatsjahren erreicht werden können. Gleichzeitig wird die Altersgrenze vom 55. bis 60. Lebensjahr wie bisher nunmehr einheitlich auf 65 Lebensjahre angehoben. Dabei wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, bis zu 5 Jahre vorher Altersversorgung zu beziehen, allerdings entsprechend den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung und des Pensionsrechts mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Bezuges. Lag der Erwerb der Anwartschaft auf eine Altersversorgung pro Mandatsjahr bisher bei über 4 Prozent in den ersten 8 Jahren und später bei 4 Prozent, so wird sie nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf durchgängig abgesenkt, und zwar auf 4 Prozent in den ersten Mandatsjahren, bis zu hinunter auf 2 Prozent bei denjenigen, die sehr lange Abgeordnete dieses Hohen Hauses sein werden. Dadurch erhalten die Abgeordneten nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament künftig zwischen 5 und 13 Prozent weniger Altersentschädigung bei gleicher Mandatsdauer wie bisher. Das ist ein deutlicher Einsparbetrag. Hatten Abgeordnete bisher nach 8 Jahren einen Anspruch auf 35 Prozent der Grundentschädigung, so sind es künftig eben nur noch 30 Prozent. Nach 18 Jahren erhielten Abgeordnete bisher eine Altersentschädigung von 75 Prozent Grundentschädigung, künftig sind es nur noch 62 Prozent.