Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/49. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/49 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.
Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes, Drucksache 4/77, und Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes, Drucksache 4/85(neu), hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/102.
Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Erstes Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes (1. Landespflege- änderungsgesetz – 1. LPflegeÄndG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/77 –
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Erstes Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes (1. Landespflege- änderungsgesetz – 1. LPflegeÄndG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/85(neu) –
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem gestrigen Beschluss hat der Landtag die Drucksache 4/77, die eingebracht wurde seitens der Fraktionen der PDS und SPD, und die Drucksache 4/85 (Neufassung) seitens der CDU zur Ersten Änderung des Landespflegegesetzes an den Sozialausschuss federführend und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen.
Bevor der Sozialausschuss getagt hat, hat sich der Finanzausschuss mit der Thematik beschäftigt und mehrheitlich die Annahme der Drucksache 4/77, also des Gesetzentwurfes von PDS und SPD, empfohlen und im Rahmen seiner Zuständigkeit keine Änderung angeraten sowie darauf verwiesen, dass sich der Mittelansatz im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel bewegt. Der Sozialausschuss hat bei Enthaltung der CDU-Fraktion den Entwurf von PDS und SPD zum Beratungsgegenstand erhoben. Der Beratungsgegenstand ist durch eine Neufassung des Paragraphen 5 Absatz 1 – er behandelt die Frage der ambulanten Pflege – erweitert worden.
Der Sozialausschuss hatte im Vorfeld die Spitzenverbände der Kommunen, also den Landkreistag und den Städte- und Gemeindetag, um Position gebeten. Diese haben ihre Positionen abgegeben, insbesondere zu dem sie betreffenden Punkt der ambulanten Pflege.
Der Landkreistag hat in seiner schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt, dass die Aufnahme einer Formulierung in Paragraph 5 Absatz 1 des Landespflegegesetzes, wonach die öffentliche Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen eine freiwillige Leistung der Landkreise und kreisfreien Städte ist, in die richtige Richtung geht. Dies wurde ausdrücklich begrüßt.
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat darauf verwiesen, dass durch die Neuregelung des Paragraphen 5 Absatz 1 des Landespflegegesetzes die Grundlage dafür geschaffen wird, dass die Landkreise und kreisfreien Städte selbst entscheiden können, ob und in welcher Form sie die bisherige Förderung fortsetzen. Ohne eine solche Regelung, so schrieben sie, besteht nach Auffassung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Investitionskostenförderung ambulanter Pflegeeinrichtungen untersagt wird, da es sich um eine Sozialleistung nach dem SGB XI handelt, die nur aufgrund eines Gesetzes gewährt werden darf.
Abschließend hat der Sozialausschuss für die Empfehlung Ihnen gegenüber sich ausgesprochen, mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU, den Gesetzentwurf auf Drucksache 4/77 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses letztendlich anzunehmen und den Gesetzentwurf auf Drucksache 4/85(neu) gemäß der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses abzulehnen. Hierfür wollte ich sprechen.
Ich bedanke mich abschließend vor allen Dingen für die konstruktive Zusammenarbeit im Sozialausschuss. Dieser Dank geht gleichermaßen an CDU-, SPD- und PDS-Kollegen. – Schönen Dank.
Interfraktionell ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Tagen haben wir auf der Regierungsseite, aber auch die Beteiligten in den Fraktionen des Landtages einiges an Bewegung in der Frage der Fortschreibung des Landespflegegesetzes erlebt. Als Sozialministerin des Landes bin ich sehr froh, dass sich auf den letzten Metern und kurz vor Toresschluss eine Lösung abzeichnet.
Die Pflegeplanungsproblematik beschäftigt mich seit meinem Amtsantritt. Nach einer Analyse der Situation habe ich mich sofort gegen ein Auslaufen der bisherigen Regelung des Landespflegegesetzes ohne eine adäquate Nachfolgelösung ausgesprochen und die erforderlichen Arbeitsaufträge umgehend ausgelöst.
Inzwischen haben sich alle im Landtag vertretenen Parteien für eine übergangsweise Verlängerung der bisherigen Regelungen des Landespflegegesetzes ausgesprochen. Das freut mich. Ich möchte deshalb ausdrücklich meinen Dank an alle Fraktionen aussprechen, die die sehr kurzfristige Beratung der vorgelegten Gesetzentwürfe heute und hier möglich gemacht haben.
Kein Ende der Förderung von heute auf morgen, nicht Knall auf Fall eine Mehrbelastung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ohne jede Abpufferung einzuführen, das war die erklärte Zielsetzung. Mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der bei den Ausschussberatungen eine Mehrheit fand, wird dieses Ziel erreicht. Für knapp 15.000 Heimbewohnerinnen und Heimbewohner wie auch für deren Familienangehörige bringt dies vor allen Dingen Klarheit und sie können die bevorstehenden Festtage jetzt ohne Unruhe und Sorge um kurzfristige und neue Belastungen angehen.
Natürlich weiß ich, dass nicht alle Probleme mit dieser sehr kurzfristigen Eilgesetzgebung gelöst sind. Zu Recht
haben die Abgeordneten Herr Glawe und Herr Heydorn in den Beratungen darauf hingewiesen, dass das Problem der ambulanten Pflege auf dem jetzt gewählten Weg nicht gelöst werden konnte. Das ist bedauerlich, da gerade dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“ hier noch nicht Rechnung getragen werden konnte.
dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch im Jahr 2003 auf freiwilliger Basis ihre Förderung für die ambulanten Pflegedienste fortsetzen können.
Nachdem das Land seine Bereitschaft erklärt hat, die bisherigen Lasten bis zu einer Novellierung des Landespflegegesetzes weiterzutragen, wäre es aus meiner Sicht das richtige Signal, wenn dieses auch von den Landkreisen und kreisfreien Städten so praktiziert werden könnte. Ich möchte die Gelegenheit deshalb hier an dieser Stelle noch einmal nutzen, um an die Landkreise und kreisfreien Städte zu appellieren, das zu tun.
Uns als Landesregierung und namentlich mich als Ministerin sehe ich jetzt in der Pflicht, zügig im Jahre 2003 eine Novelle zum Landespflegegesetz vorzulegen. Das in den letzten Tagen oft zitierte Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28. Juni 2001 zwingt uns dazu.
Zukünftig wird es nicht mehr möglich sein, die Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen an die Vorgaben einer staatlichen Bedarfsplanung zu knüpfen. Die Förderung muss wettbewerbsneutral ausgestaltet sein. Wenn wir also fördern, dann müssen wir alle gleichermaßen fördern. PDS und SPD haben dies erkannt und die Umstellung der Objektfinanzierung auf eine subjektbezogene Finanzierung, also auf eine heimbewohnerbezogene Finanzierung, in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die neue Zielsetzung ist definiert und der damit verbundene Paradigmenwechsel vollzogen.
Gleichwohl brauchen wir eine ausführliche Debatte zur Pflege. Nach meiner Beobachtung gab es in den Diskussionen der letzten Tage eine Vielzahl an gemeinsamen Grundlinien in der Argumentation. Regierungsfraktionen und Opposition waren in den grundlegenden Zielsetzungen nicht weit auseinander. Ich glaube, wir haben hier in der Landespolitik alle gemeinsam ein großes Problem zu lösen und sollten bei diesem Thema nicht so sehr unter parteipolitischen Vorzeichen diskutieren und agieren. Der zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf bringt uns im Ergebnis die Zeit, um mit der gebotenen Präzision, mit der gebotenen Verantwortung und unter Einbindung aller Partner die von mir skizzierte neue gesetzliche Lösung herbeizuführen. Ich würde mir deshalb sehr wünschen, sehr verehrte Abgeordnete, wenn der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der heute hier vorliegt, eine möglichst breite Zustimmung in diesem Hause finden würde. – Vielen Dank.
Jetzt hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Glawe, Sie haben das Wort.
Also, das Landespflegegesetz ist sozusagen sechseinhalb Jahre alt und wir haben 14 Tage vor der Ziellinie eines alten Jahres heute die Chance, das Landespflegegesetz so zu gestalten, dass wir den betroffenen Heimbewohnern – das sind 5.600 – und ihren Familien wahrscheinlich im Land helfen können, dass sie nicht ab dem 01.01.2003 mit erheblichen Belastungen im Bereich der Investitionen für den Heimplatz belastet werden müssen.
Das, denke ich, ist ein wichtiges Ergebnis der gemeinsamen Gespräche und auch Diskussionen über den einen oder den anderen Gesetzentwurf. Letzten Endes ist es der Gesetzentwurf der Koalition. In der Frage, denke ich, waren wir uns sehr einig. Und ich will mich auch ausdrücklich bei allen Kollegen bedanken, die erstens durch den Dringlichkeitsantrag auf beiden Seiten dafür gesorgt haben, dass es auf die Tagesordnung kam,