Protokoll der Sitzung vom 23.06.2005

Welche Gründe hat die CDU angeführt?

Als Erstes – und das liegt Ihnen ja auch vor anhand des Änderungsantrages der CDU zur Landeshaushaltsordnung – wollte die CDU ganz offensichtlich immer noch eine Gleichbehandlung aller Verfassungsorgane, was ja vom Grundsatz her erst mal unstrittig ist. Aber sie wollte die Gleichbehandlung aller Verfassungsorgane gerade auch beim Einbringungsverfahren zum Doppelhaushalt. Dieses würde zum Beispiel bedeuten, dass das Verfassungsorgan Landesverfassungsgericht einen eigenen Einzelplan erhält. Da muss man sich mal konkret vorstellen, was das praktisch bedeutet. Das Landesverfassungsgericht ist zurzeit im Einzelplan 09 – Justizministerium – in Kapitel 0904 mit 17 Haushaltstiteln mit einem Gesamteinnahmevolumen von 27.000 Euro, Ausgaben ebenfalls 27.300 Euro. Man muss sich mal vorstellen, dafür gibt es einen eigenen Einzelplan, und das praktisch im Verfahren gleichberechtigt mit dem Einzelplan des Landesrechnungshofes beziehungsweise des Landtages. Ich glaube, an dieser Stelle wäre es absolut überzogen gewesen, diesem Wunsch zu folgen. Und ich glaube, in Zeiten, wo wir alle gemeinsam immer wieder nach Wegen suchen, zu deregulieren und Bürokratie abzubauen, wäre das garantiert kein guter Beitrag gewesen. Das sage ich als Finanzpolitiker natürlich sehr nüchtern, sehr rational und sehr pragmatisch, ohne in irgendeiner Art und Weise das Verfassungsorgan und die Wichtigkeit des Landesverfassungsgerichtes auch nur andeutungsweise in Frage stellen zu wollen.

Zweitens hat die CDU ausdrücklich in der Diskussion deutlich gemacht, dass sie keinen Wert auf das legt, was jetzt im Gesetzentwurf von uns vorgeschlagen wird, nämlich dass vor dem eigentlichen Verfahren im Finanzausschuss eine Abstimmungsrunde stattfindet, und zwar eine Abstimmungsrunde im Konfliktfall zwischen Präsidentin, Finanzministerium, Ältestenrat und den finanzpolitischen Sprechern.

Ich bedauere es sehr, denn wir haben inzwischen am 9. Juni erlebt, wie gut das funktionieren kann. Ich bin seit 1998 im Finanzausschuss und habe das bisher noch nicht erlebt, dass wir es bereits in der Vorphase der eigentlichen Beratung zum Einzelplan 01 geschafft haben, wie in dieser Vorabstimmungsrunde am 9. Juni im Konsens und mit großer Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen, Landtagsverwaltung, Präsidentin und Finanzministerium eine abgestimmte Position zum Einzelplan 01 zu finden. Ich glaube, hier ist etwas im Gange, was letztendlich sei

nen Niederschlag finden muss, natürlich auch bei der Novellierung der Landeshaushaltsordnung im Paragraphen 29 Absatz 3.

Von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Andreas Bluhm, PDS)

Vielen Dank, Herr Borchert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. von Storch für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat den Gesetzentwurf noch einmal grundsätzlich beraten. Natürlich verkennen wir nicht die Bedeutung dieser Änderung und wir halten auch die Zielstellung grundsätzlich für richtig. Darüber gibt es keine Zweifel. Auch das Verfahren ist in Ordnung, so, wie wir das handhaben wollen.

Wir sind aber der Auffassung, dass die vorgesehenen Änderungen nicht ausreichen. Deshalb schlagen wir in unserem Änderungsantrag unter Punkt 1 zunächst vor, Paragraph 28 Absatz 1 dahin zu ergänzen, dass im ersten Absatz nach dem Wort „Voranschläge“ die Worte „der Ministerien“ eingefügt werden. Dies dient der Klarstellung und soll deutlich machen, dass der Landtag in seinem Etatrecht in eigener Verantwortung tätig wird und die Prüfung der jeweiligen Haushaltsvoranschläge durch das Finanzministerium sich nur noch auf die einzelnen Ressorts bezieht. Das halten wir für die Zukunft für notwendig.

Wir sind auch der Auffassung, dass in Paragraph 29 Absatz 3 die neue Fassung verdeutlicht werden sollte, wonach das Finanzministerium nur den unveränderten Voranschlag des Präsidenten oder der Präsidentin des Landtages einzufügen hat.

Meine Kolleginnen und Kollegen, wir erinnern Sie an die misslungene Umfrage der Finanzministerin seinerzeit bei anderen Landtagen, wie das denn da wohl gehandhabt wird. Wir möchten nicht, dass sich derlei in Zukunft wiederholt.

(Beifall Torsten Renz, CDU – Ministerin Sigrid Keler: Ha, ha!)

Ich hoffe, dass Sie das ernst nehmen, Frau Ministerin.

Unter Punkt 2 bitten wir die Landesregierung zu prüfen, ob eine Änderung der Haushaltsordnung insoweit vorgenommen werden kann, als auch das Landesverfassungsgericht als Verfassungsorgan unseres Landes in der Haushaltsgestaltung einen anderen Stellenwert bekommt. Zurzeit ist es so, dass die Veranschlagung der Ausgaben des Landesverfassungsgerichts innerhalb des Justizministeriums praktisch hinter 0903 „Justizvollzugsanstalten ohne Kosten-Leistungs-Rechnung“ aufgeführt ist, damit unbefriedigend und wie wir meinen auch unangemessen.

Wir sind der Auffassung, dass auch geprüft werden soll, inwieweit Landtag, Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht in einem gemeinsamen Einzelplan zu veranschlagen sind. Wir meinen, das entspricht der Aufgabe und der Bedeutung der drei Organe. Mit unseren Änderungen glauben wir, dass wir, wenn auch nicht den

wesentlichen Beitrag zur notwendigen Änderung der Landeshaushaltsordnung leisten, aber doch zur Verdeutlichung der Zielstellung dessen, was wir gemeinsam wollen, beitragen. Deshalb bitten wir Sie, unserem Änderungsvorschlag zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr von Storch.

Das Wort hat jetzt die Fraktionsvorsitzende der PDSFraktion Frau Gramkow. – Sie verzichtet auf ihre Wortmeldung.

Damit sind wir am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1695. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1752 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1752.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1768 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer den Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksac h e 4/1768 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen?

(Unruhe bei den Abgeordneten)

Ich wiederhole noch einmal: Es geht jetzt um die Ziffern1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache …

(Unruhe bei den Abgeordneten – Zurufe aus dem Plenum: Ach so!)

Also noch einmal: Wer den Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksac h e 4/1768 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit sind die Z i f f e r n 1 und 2 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1768 mit den Stimmen der CDUFraktion und des fraktionslosen Abgeordneten sowie den Gegenstimmen aus SPD und PDS abgelehnt.

Ich lasse nun über den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1752 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1752 mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1752. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2

sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1752 mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1752 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeic h e n. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1752 mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1768 enthält einen Prüfauftrag an die Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1768 mit den Stimmen der SPD-Fraktion, bei Zustimmung einiger Mitglieder der Fraktion der PDS und Zustimmung der Fraktion der CDU sowie Gegenstimmen aus der Fraktion der PDS abgelehnt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Aber nur knapp, Frau Präsidentin. – Angelika Gramkow, PDS: Aber immerhin! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesforstanstalt und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 4/1487, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1758. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1770 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesforstanstalt und zur Änderung anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1487 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses – Drucksache 4/1758 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1770 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Frau Hannelore Monegel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Zweiten Lesung findet ein Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluss, mit dem unser Land einerseits Neuland betritt, aber andererseits auch dem Geist der Zeit folgt. In vielen Bundesländern Deutschlands wird daran gearbeitet, die Forstverwaltung fit zu machen für das 21. Jahrhundert. So vielfältig wie die regionalen Bedingungen sind, so vielfältig sind auch die Lösungsangebote.

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung schlägt der Landwirtschaftsausschuss dem Landtag vor, die Landesforst in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Getreu dem alten Grundsatz, dass kein Gesetz den Landtag verlässt, wie es als Gesetzentwurf eingebracht worden ist, hat der Landwirtschaftsausschuss sehr hart um Verbesserungen gerungen. Doch nicht alle Bäume, um ein Bild aus der Forst zu gebrauchen, sind dabei in den Himmel gewachsen. Manch krummer Ast ist der Säge zum Opfer gefallen, so dass wir nun einen Wald von Paragraphen haben, in dem jeder einige seiner Vorstellungen realisiert finden kann. Dieses Sägen an krummen Ästen ist weniger im Ausschuss als in zahlreichen Abstimmungsrunden erfolgt, die im Voraus stattfanden. Das kann jedoch nicht Gegenstand meines Berichtes sein, da sie, wie gesagt, nicht im Ausschuss stattgefunden haben.

Nun zu einigen Änderungen im Einzelnen. Unstrittig war sowohl in den mitberatenden Ausschüssen als auch im Landwirtschaftsausschuss, dass es bei der Anstalt des öffentlichen Rechts eine parlamentarische Kontrolle geben muss. Diesem Erfordernis Rechnung tragend haben wir beschlossen, die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates um zwei Vertreter des Landtages zu erweitern.

Kontroverse Auffassungen hat es jedoch über die Besetzung dieser Verwaltungsratsmandate gegeben. Aus der Vielzahl der vorgeschlagenen Varianten hat sich letztlich die Variante des Finanzausschusses durchgesetzt.

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Genau. Guter Ausschuss.)

In Paragraph 16 Absatz 4 Nummer 5 ist nunmehr geregelt, dass den Fraktionen ein Vorschlagsrecht eingeräumt wird und dass der Landtag die beiden Mitglieder benennt. Diese Benennung setzt selbstverständlich eine Wahl voraus, das heißt, dass sich das Plenum des Landtages mit der Frage befassen muss. Ich denke, hier gehört die Entscheidung auch hin.

(Alexa Wien, PDS: Richtig.)

Diese Verfahrensweise stellt eine Vorkehrung für alle Eventualitäten dar, denn wir können heute nicht voraussehen, welche Ausschüsse im kommenden Landtag eingesetzt werden und wo die Zuständigkeiten im Landtag und in der Landesregierung für den Forstbereich angesiedelt werden.

(Alexa Wien, PDS: Genau.)