Protokoll der Sitzung vom 23.06.2005

(Alexa Wien, PDS: Genau.)

Ebenfalls zur Sicherung der parlamentarischen Kontrolle dient die Änderung in Paragraph 8 Absatz 5. Während unserer öffentlichen Anhörung ist von vielen Sachverständigen die Befürchtung geäußert worden, dass es durch ausgedehnte Verkäufe von Anstaltswald zu einem Substanzverlust kommen würde oder könnte. Da in unserer Landeshaushaltsordnung mit den dort verankerten Wertgrenzen ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung steht, haben wir es als sinnvoll angesehen, einen Hinweis darauf in den Gesetzestext aufzunehmen. Wir haben heute auch noch eine entsprechende Abstimmung auf der Tagesordnung, die uns als Hinweis diente, dass wir hier doch noch Handlungsbedarf gesehen haben.

Bei unseren Entscheidungen waren wir uns durchaus bewusst, dass eine Gratwanderung zwischen der notwendigen Flexibilität der Anstalt und der Kontrolle durch das Parlament auszuführen war. Letztlich sind wir der Maxime gefolgt, so viel Flexibilität wie möglich und so viel

Kontrolle wie nötig. Ob sich dieser Ansatz nun als praxistauglich erweisen wird, werden wir beim Gesetzesvollzug sehen.

Auf weitere im schriftlichen Bericht dargestellte Änderungen möchte ich nicht weiter eingehen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Landwirtschaftsausschuss viele Hinweise der Sachverständigen und Empfehlungen der Mitberater aufgegriffen hat. Jeder kann sich irgendwo wiederfinden, und sei es die Normenprüfstelle beim Justizministerium, die zahlreiche rechtsförmliche Änderungen vorgeschlagen hat. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Vorsitzende Monegel.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Keler.

(Wolfgang Riemann, CDU: Tilli ist noch auf dem Bauerntag und Frau Keler verkauft den Wald.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Riemann, wir verkaufen den Wald nicht, das wissen Sie doch ganz genau!

(Wolfgang Riemann, CDU: Ich meinte das bildlich.)

Staatliche Leistungen müssen künftig besser und vor allem kostengünstiger erbracht werden, das ist allgemein bekannt. Wir stehen daher in allen Bereichen unserer Verwaltung vor ganz erheblichen Modernisierungsanforderungen. Das gilt besonders dort, wo der Staat betriebliche Tätigkeiten entfaltet. Hier müssen wir von der klassisch hoheitlichen Verwaltung zu stärker betrieblich kaufmännisch geprägten Formen der Verwaltung kommen. In diesen Kontext gehört auch das Gesetzesvorhaben, über das Sie heute hier befinden.

Der Wald, um dessen Bewirtschaftung durch die künftige Landesforstanstalt es geht, ist einerseits Wirtschaftsgut, für dessen nachhaltige Bewirtschaftung Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen, und andererseits ist er eine wichtige Ressource für unser Klima und die Erholung unserer Bürger. Bei einer reinen betriebswirtschaftlichen Betrachtung der Ressource Wald könnte man auch auf die Idee kommen, aus der Forstverwaltung eine Aktiengesellschaft zu machen wie etwa in Österreich. Aber das ist nicht unser Weg. Wir wollen, dass der Staat in der Forst und für die Forst in der Verantwortung bleibt.

(Beifall Ute Schildt, SPD)

Darum soll die Landesforstanstalt eine Anstalt des öffentlichen Rechts werden. Sie soll dieselbe Rechtsform bekommen, mit der wir zum Beispiel im Fall der Medizinischen Fakultät der Universität Greifswald gute Erfahrungen gemacht haben. Das vor allem ist auch der Grund, warum ich als Finanzministerin hinter diesem Gesetzentwurf stehe. Der Landwirtschaftsminister ist heute natürlich noch auf dem Bauerntag und so darf ich hier für ihn mitsprechen.

Die Schwerpunkte der Arbeit der Forstbehörde liegen heute in der nachhaltigen Sicherung der vielen Funktionen des Waldes, also zum Beispiel der touristischen Infrastruktur, dem Schutz seltener Arten und wertvoller Biotope, der Sicherung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft und damit der Förderung und Kontrolle der 50.000 privaten Waldbesitzer. Nicht zuletzt wird durch die Holzproduktion die wirtschaftliche Grundlage der Holzindustrie und vieler Handwerksbetriebe gelegt.

Neben der nachhaltigen Sicherung der verschiedenen Funktionen des Waldes erzwingen auch die finanziellen Gegebenheiten des Landes diese Reform. Sie erinnern sich sicher, dass wir bereits 1998 eine Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben hatten. Im Ergebnis haben wir mit dem Forstkonzept 2000 eine ganze Reihe von Reformschritten in der Landesforstverwaltung eingeleitet. Aber auch heute zahlen wir einen Zuschuss von rund 52 Millionen Euro. Die annähernd 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jetzigen Forstverwaltung werden in die neue Forstanstalt übernommen.

Um mit Sachverstand die vielen Funktionen des Waldes zu erschließen und nachhaltig zu sichern, bedarf es eines leistungsstarken und flexiblen öffentlichen Dienstleisters. Um diese Aufgaben möglichst kostengünstig erfüllen zu können, hat die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Er sieht vor, die Landesforstverwaltung aus der unmittelbaren Landesverwaltung auszugliedern und in eine öffentliche Rechtsform zu überführen. Die Rechtsform, die beiden Anliegen, nämlich der Erfüllung hoheitlicher behördlicher Aufgaben und der unternehmerischen Freiheit zur betriebswirtschaftlich effizienten Arbeit, optimal entspricht, ist nach unserer Auffassung die Anstalt öffentlichen Rechts.

Die Gründung einer Landesforstanstalt führt darüber hinaus zur Schaffung eines zweistufigen Behördenaufbaus und sie ist ebenso geeignet, Wirtschaftskraft und zukünftige Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten und auszubauen. Welches Zukunftspotential das so genannte Cluster Forst und Holz, von dem seit ungefähr zwei Jahren mit zunehmender Intensität die Rede ist, als Job- und Konjunkturmotor besitzt, muss sich erst noch zeigen. Die agrarpolitische Debatte des Bundestages in der vergangenen Woche hat das Thema erneut auf die Tagesordnung gebracht. Auch in dieser Hinsicht ist die Errichtung der Forstanstalt die richtige Weichenstellung.

Der Gesetzentwurf ist in den Ausschüssen intensiv diskutiert worden. Ich habe mich genauso wie der Landwirtschaftsminister sehr gefreut, dass auch die Opposition das Vorhaben der Bildung einer Landesforstanstalt grundsätzlich unterstützt hat.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Die Forstpolitik der nächsten Jahre und Jahrzehnte wird von dieser Entscheidung nachhaltig beeinflusst werden. Ich danke auch im Namen von Herrn Dr. Backhaus den Mitgliedern der Ausschüsse für die schnelle und verantwortungsvolle Behandlung dieses Gesetzentwurfes, ganz besonders natürlich dem Landwirtschaftsausschuss.

Das Gesetz, meine Damen und Herren, dokumentiert, dass sich das Land nicht aus seiner Verantwortung für den Wald zurückzieht, Herr Riemann, wie Sie das anfangs behauptet haben.

(Wolfgang Riemann, CDU: Ich habe das doch nur sinnbildlich gemeint.)

Ich bitte Sie, dem Entwurf in seiner vom Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Alexa Wien, PDS)

Vielen Dank, Frau Finanzministerin.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin des Landtages Frau Holznagel von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Errichtung einer Landesforstanstalt als Anstalt öffentlichen Rechts soll die Forstverwaltung in die Lage versetzt werden, autonomer und deshalb schneller und flexibler am Markt agieren zu können. Dieser Ansatz ist vernünftig, wissen wir doch alle, dass die Forstwirtschaft und die Forstverwaltung in unserem Land heute und auch künftig eines erheblichen Zuschusses bedürfen. Allein im vergangenen Jahr belief sich dieser Zuschuss auf 68,6 Millionen Euro. Für dieses Jahr weist der Haushalt ein Defizit von 54,9 Millionen Euro aus. Das macht deutlich, dass eine Umstrukturierung der Forstwirtschaft beziehungsweise der Forstverwaltung notwendig ist. Ja, Frau Ministerin, Sie haben es noch einmal deutlich gesagt, auch wir sehen diese Richtung als sehr notwendig an.

(Beifall Wolfgang Riemann, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Dennoch möchte ich heute die Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf den bisherigen Strukturwandel hinzuweisen, den wir in der Forstwirtschaft seit 1990 vollzogen haben. Hier sind hervorragende Leistungen vollbracht worden, aber jede Strukturänderung wurde mit dem Hinweis begonnen, dass sie für viele Jahre gelten sollte. Und deshalb, denke ich, ist es notwendig, jetzt auch im Bereich der Forstwirtschaft eine Lösung zu haben, die wirklich für viele Jahre gilt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Genau.)

Ich verweise noch einmal auf das Jahr 2000. Hier hatten wir die Reduzierung der Zahl der Forstämter von 72 auf 33 und nun liegt uns dieses Gesetz vor.

(Wolfgang Riemann, CDU: Der Innenminister wollte sie kommunalisieren. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Deswegen, denke ich, ist es wichtig, dass wir uns heute mit diesem Gesetzentwurf noch einmal beschäftigen und deutlich machen, dass diese Richtung, wie sie hier vorgeschlagen ist, auch in unserem Interesse ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Frau Monegel, bezeichnete die Errichtung der Landesforstanstalt als einen Meilenstein in der Forstpolitik unseres Landes. Nichtsdestotrotz möchte ich etwas Wasser in den Wein schütten, denn die Beratungen im Landwirtschaftsausschuss zum Gesetzentwurf waren nicht leicht. Sie sagten es, Frau Vorsitzende. Offensichtlich war das Landwirtschaftsministerium nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf so zu erarbeiten, dass er den rechtsförmlichen Ansprüchen genügt. Nur so ist es zu erklären, dass im Rahmen der abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfes rechtsförmliche Anpas

sungen in über 17 Fällen vorgenommen wurden. Es war wirklich nicht leicht, sich da durchzufinden. Manchmal hatte man den Eindruck, dass vielleicht die Juristen gewechselt hatten. Ich weiß es nicht.

Da seitens der Koalitionsfraktionen weiter keine Änderungsvorschläge eingebracht wurden, nahmen Sie sich dieser Aufgabe dankbar an, und wir haben es auch bewältigt.

Die im Rahmen der öffentlichen Anhörung vorgetragenen Argumente und Anregungen der Sachverständigen wurden nach meiner Meinung und auch nach Meinung meiner Fraktion leider nicht in der richtigen Art und Weise berücksichtigt. Deswegen haben wir etliche Änderungsanträge im Ausschuss gestellt und wir werden auch heute noch einmal einen Änderungsantrag stellen. Herr von Storch wird Ihnen dazu die Informationen geben. Aber alle seitens meiner Fraktion eingebrachten Änderungsanträge zur Deregulierung, zur Haushaltsautonomie, zur Harmonisierung und Vereinfachung des Jagdrechtes sowie zur Besetzung des Verwaltungsrates der Anstalt wurden abgelehnt. Vor diesem Hintergrund muss erneut die Frage erlaubt sein, inwieweit es noch Sinn macht, öffentliche Anhörungen durchzuführen.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Landesregierung erhebliche Verordnungsermächtigung durch das Parlament erteilt werden. Meines Erachtens wird durch die Vielzahl und die Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen die Einflussnahme des Parlaments sehr geschwächt. Meine Damen und Herren Abgeordnete, seien Sie sich dessen bewusst!

Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, wie eine Forstanstalt wirtschaftlich arbeiten soll, wenn im Gesetz bereits festgeschrieben wird, dass sie nicht für den Landeswald in Großschutzgebieten zuständig ist oder dass sie sich bei Baumaßnahmen des Landesbetriebes Bau und Liegenschaft zu bedienen hat. Ich denke, das sind ganz wichtige Knackpunkte, die hier nicht gut gelöst wurden.

Meine Damen und Herren, die Forstwirtschaft und die Forstverwaltung mit ihren vielfältigen hoheitlichen Aufgaben und einem großen Dienstleistungsangebot leisten einen wesentlichen Beitrag für den Erhalt und die Mehrung unseres Waldes. Sie sichern die im Waldgesetz verankerte Einheit von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion. Um diesen Aufgaben auch künftig gerecht werden zu können, braucht die Landesforst verlässliche Rahmenbedingungen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke, das ist richtig.

Dazu zählt insbesondere die Klarheit über die Strukturen der Aufgaben und Kompetenzen. Gleichzeitig müssen wir uns aber auch der Aufgabe der Haushalteskonsolidierung stellen. Deswegen, Frau Ministerin, kann ich das noch einmal bestätigen: Die Richtung, die vorgegeben ist, tragen wir mit. Aber allein an der Halbherzigkeit dieses Gesetzentwurfes wird meiner Ansicht nach die finanzielle Entlastung des Landeshaushaltes im Bereich der Forst scheitern. Deswegen können wir insgesamt diesen Gesetzentwurf nicht mittragen. Wir hätten hier mehr erwartet und uns auch mehr gewünscht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Holznagel.

Das Wort hat jetzt noch einmal die Abgeordnete Frau Monegel für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung des Waldes als wertvolles Ökosystem für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit ist unbestritten. Bei der Reduzierung des Treibhauseffektes spielt der Wald eine sehr wichtige Rolle. Im Kyoto-Protokoll wird die Bedeutung des Waldes als Klimaverbesserer ausdrücklich festgeschrieben. Die internationale Staatengemeinschaft ist gefordert, diese Forderungen umzusetzen. Auch die Forstpolitik unseres Landes stellt sich dieser Verpflichtung und, ich denke, mit Erfolg. Neben seiner Klima verbessernden Funktion beschert uns die Natur des Waldes den Rohstoff Holz, den natürlichen Reichtum unseres Bundeslandes, in reichem Maße.