Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

regelt den Grundsatz der Haushaltklarheit. Satz 1: „Alle Einnahmen und Ausgaben sowie Verpflichtungen des Landes müssen für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden.“ Und im Satz 3: „Der Haushalt ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“

Dem Grundsatz der Haushaltsklarheit würde nicht Rechnung getragen werden, wenn bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes – in dem Falle 2005 – noch unsicher wäre, ob Änderungen der Gesetze nach dem Haushaltsbegleitgesetz Auswirkungen auf das Haushaltsgesetz haben könnten. Darin liegt der Widerspruch, dem sich das Parlament aussetzen würde, wenn es einerseits die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsgesetz, aber andererseits die gesetzlichen Grundlagen im Haushaltsbegleitgesetz abkoppeln würde. Es gilt, meine Damen und Herren, für jetzt und für künftig: Haushaltgesetz und Haushaltsbegleitgesetz müssen unbedingt zeitgleich beraten und beschlossen werden. Ich glaube, in diesem Sinne hat auch das Landesverfassungsgericht das Landesverfassungsgerichtsurteil bezüglich der Haushalte 2003, 200 4 und 2005 gesprochen.

Wie wir heute erleben, haben wir diese erste Hürde genommen. Wir werden heute sowohl Haushaltsgesetz als auch Haushaltsbegleitgesetz beschließen können.

Die zweite Hürde war schon etwas schwieriger, denn mit dem Antrag der CDU-Fraktion auf Anhörung zu Artikel 2 „ Änderung des Schulgesetzes“ und Artikel 5 „Änderung des Landeserziehungsgeldgesetzes“ schien der verabredete Terminplan der Haushaltsberatungen insbesondere im Finanzausschuss, aber auch in den Fachausschüssen ins Wanken zu geraten. Ein Schelm, der dabei Böses denkt! Aber das mache ich jetzt erst einmal nicht, weil ich zuerst auch unterstellt und damit letztendlich bestätigt habe, dass auch die CDU an einer reibungslosen und vor allen Dingen an einer zügigen Beratung interessiert war. Da der mitberatende Bildungsausschuss und der Sozialausschuss jeweils den Antrag auf Anhörung ablehnten, hatten wir es als Finanzausschuss in der Hand, ich sage mal, die Zügel so straff in der Hand zu behalten als federführender Ausschuss, damit es aufgrund dieser Tatsache nicht zu Zeitverzögerungen kommt. Wir haben uns dann entschieden, am Vormittag des 22. September beide Anhörungen und noch am gleichen Nachmittag die abschließenden Beratungen zum Haushaltsgesetz und zum H a u s h a l t s b egleitgesetz durchzuführen. Das ist nicht unbedingt üblich, aber aufgrund der besonderen Situation sicherlich vertretbar. Ich bedanke mich noch einmal bei den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, dass wir das gemeinsam so umsetzen konnten, denn eins muss ich natürlich feststellen: Auch für die Oppositionsfraktion galt die Vorgabe des Landesverfassungsgerichts, den Haushalt 2005 nur bis 20. Oktober bewirtschaften zu können, das heißt, das war der letzte Termin. Aufgrund von anderen Terminüberlegungen stand, wie gesagt, der 5. Oktober als abschließender Beratungstag fest und ich bin sehr froh, dass wir den heute so auch erreicht haben.

Es bleibt also unterm Strich, was die Anhörung betrifft, festzustellen – wir haben auch im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2006/2007 ähnliche Diskussionen –, dass beide Anhörungen, aus meiner Sicht zumindest, zu keinen neuen Erkenntnissen geführt haben. Man könnte im Nachhinein vielleicht der Meinung sein, so riesig viel haben die Anhörungen nicht gebracht, wir hätten möglicherweise darauf verzichten können, aber ich verweise

hier auf die Geschäftsordnung, ich verweise natürlich ebenso auf das Recht der Opposition, solche Anhörungen anzusetzen, und von daher habe ich dann auch meinen Frieden damit gemacht.

Mit der Änderung im Artikel 2 Haushaltsbegleitgesetz werden die bereits für das Schuljahr 2004/2005 angewandten Regelungen – zumindest Klassengrößen – erneut gesetzlich geregelt und es wurde uns auch mitgeteilt, dass das Bildungsministerium zurzeit prüft, ob untermaßige Klassen wieder aufgehoben werden können. Mit dem heutigen Beschluss zum Haushaltsbegleitgesetz Artikel 2 hätten wir die gesetzlichen Grundlagen. Allerdings finde ich es sachgerecht, dass man dieses nur macht nach erfolgter Einzelfallprüfung der örtlichen Verhältnisse, um zu einer vernünftigen Entscheidung zu kommen. So weit zum Artikel 2.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Artikel 5 wird das Landeserziehungsgeldgesetz rückwirkend zum 1. Mai 2005 aufgehoben. Auch dies hätte das Sozialministerium ohne die Anhörung zum genannten Gesetz nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts entsprechend praktisch umsetzen müssen. Wie es letztendlich gehandelt hat – das zeitweilige Wieder-In-Kraft-Treten des Gesetzes verpflichtet ja zur Zahlung von Erziehungsgeld –, fand ich sachgerecht und natürlich auch gesetzlich notwendig. Von daher war der eine oder andere aufgeregte Presseartikel nach meinem Dafürhalten überflüssig.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

Aufgrund der Antragstellungen auf Zahlung von Erziehungsgeld ist der Mittelansatz für 2005 von 77.400 Euro um 250.000 Euro auf 327.000 Euro durch Umschichtungen erhöht worden. Darüber hinaus ist aufgrund derzeitiger Unklarheiten, was die konkrete Anzahl noch bewilligungsfähiger Anträge betrifft, Vorsorge getroffen worden in einem Maße, wie wir es sicherlich nicht brauchen werden, und zwar in Form einer Sollverstärkung von 1 Million Euro durch Einsparung beim Maßregelvollzug. Sowohl die verwaltungstechnischen als auch die haushaltsrechtlichen und haushaltstechnischen Voraussetzungen sind für eine ordnungsgemäße und rechtlich notwendige zwischenzeitliche Zahlung des Landeserziehungsgeldes gegeben.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Die Regelungen in den Artikeln 1, 3 und 4 im Haushaltsbegleitgesetz waren nicht ganz so aufgeregt zu beraten. Hier geht es um Rückwirkungen entsprechend der inhaltlichen Vorgaben im Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Paragraph 2 des Haushaltsgesetzes 2005, der die Ermächtigung zur Teilsicherung der in 2003 aufgenommenen Kredite in Höhe von bis zu 55 Millionen Euro vorsieht, möchte ich meine Ausführungen aus der Einbringung vom 1. September an dieser Stelle nicht wiederholen, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, mit der Aussage des Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes, Herrn Hückstädt, noch einmal eine Bewertung vornehmen zu lassen, was das verfassungskonforme Handeln der Landesregierung mit der Regelung nach Paragraph 2 letztendlich bestätigt. Zitat aus dem Interview des „Nordkurier“ mit Herrn Hückstädt vom 22. September zum Thema „Übertragung eines Fehlbetrages aus 2003“: „Die Variante einer nachträglichen Ermächtigung für die Überschreitung scheint mir ein möglicher Ansatz zu sein, der Maßgabe gerecht zu werden, den Fehlbetrag ,haushaltsrechtlich zu bewältigen‘.“

Wir haben dieses im Finanzausschuss für uns in Rücksprache mit dem Finanzministerium noch einmal ausgewertet und sind einvernehmlich zu der Einschätzung gekommen, dass dies der einzig richtige Weg in diesem einen Punkt ist.

Meine Damen und Herren, auch die Oppositionsfraktion hat es sich erwartungsgemäß natürlich nicht nehmen lassen, im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsgesetz 2005 Ansatzerhöhung bei einzelnen Titeln zu beantragen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Und Einsparungen.)

Das war eigentlich nicht unbedingt, ich sage jetzt mal, der Schwerpunkt der Aufgabe, so, wie sie stand. Schwerpunkt der Aufgabe war es, das Landesverfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Na gut, aber das Recht hat man natürlich, bei der Gelegenheit Ansatzerhöhung zu fordern, auch wenn wir durch das Haushaltsjahr schon fast durch sind.

(Wolfgang Riemann, CDU: Und Einsparungen.)

Wie unkoordiniert allerdings die CDU-Fraktion mit ihren Antragstellungen umgegangen ist, will ich am Beispiel des Landeserziehungsgeldgesetzes darstellen. In der Finanzausschusssitzung am 22. September bringt sie ein den Antrag auf Aufstockung des Ansatzes um 1,3 Millionen Euro – das ist natürlich eine Dimension, die so überhaupt nicht avisiert war durch die Anzahl der Anträge – und gleichzeitig den Antrag auf Streichung des Artikels 5 im Haushaltsbegleitgesetz, das heißt, das rückwirkende In-Kraft-Treten des Landeserziehungsgeldgesetzes. Die CDU-Fraktion war nun gehalten, sich für einen Antrag zu entscheiden, Erhöhung um 1,3 oder generelles Wieder-In-Kraft-Treten der Landeserziehungsgeldzahlungen. Sie hielt den Antrag auf Streichung des Artikels 5 aufrecht, den wir als Koalitionsfraktionen natürlich ablehnen mussten, und zog den anderen Antrag zurück. Interessant war die Deckung für die 1,3 Millionen.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Das war wieder einmal – das ist ja schon bekannt und berüchtigt inzwischen – die Absenkung der sächlichen Verwaltungsausgaben um 1,3 Millionen Euro. Ich möchte an dieser Stelle schon mal darauf verweisen, dass wir im Finanzausschuss – dafür garantiere ich – dieses Thema ausführlich miteinander debattieren werden. Ich bin mir auch sicher, dass es in der Zweiten Lesung des Haushalts am 14. Dezember diesen Jahres noch einmal eine große Rolle spielen wird, weil ich davon ausgehe, dass sich die CDU bei der Frage, wie man Ansatzerhöhungen decken kann, wohl überwiegend auf sächliche Verwaltungsausgaben beziehen wird. Ich verweise auf die letzte Pressemitteilung von Herrn von Storch, wo praktisch Bezug genommen wird auf Verwaltungsausgaben 1995 und man feststellt, man könnte mit dem gleichen Aufwand mit sächlichen Verwaltungsausgaben wie im Jahre 1995 praktisch verfahren und die dann frei werdenden 75 Millionen Euro für Deckung einsetzen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Vielleicht hat er Euro und D-Mark verwechselt.)

Na ja gut, dass kann natürlich auch sein, Frau Gramkow, aber wie gesagt, ich glaube, das würde den heutigen Rahmen hier sprengen. Ich glaube, wir haben noch genügend Gelegenheit, zum Thema Haushalt 2006/2007 zu beraten.

Dem Antrag zur Erhöhung der Sonderleistungen an Kommunen um 20,5 Millionen Euro haben wir nicht zuge

stimmt im Finanzausschuss, auch weil wir unter anderem der Meinung sind – da respektieren wir natürlich den Innenausschuss –, dass solch eine Entscheidung in den Innenausschuss gehört. Der Innenausschuss hat mehrheitlich den CDU-Antrag abgelehnt und von daher, glaube ich, sind wir gut beraten, solch eine Entscheidung des Innenausschusses zu respektieren. Ich halte es für nicht unbedingt gute Praxis, dass Finanzpolitiker der CDU immer wieder mit Anträgen kommen, die in den Fachausschüssen bereits abgelehnt wurden,

(Wolfgang Riemann, CDU: Mehrheitlich!)

die dann praktisch, ich sage jetzt mal, noch einmal neu aufwärmen und uns auf den Tisch legen, weil es eigentlich überflüssig ist, denn selbstverständlich respektieren wir solch eine Entscheidung des Innenausschusses, Herr Müller oder Herr Friese, und lehnen dann solch einen Antrag noch einmal ab.

Ich möchte an der Stelle noch einen Antrag ansprechen, den ich für sehr wichtig erachte im Zusammenhang mit Wirtschaftsförderung und mit dem Kampf um Arbeitsplätze, denn die im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Antrag der Landesregierung nach Paragraph 17 Absatz 1 e Haushaltsrechtsgesetz 2004/2005 vorgenommenen Umschichtungen von Verpflichtungsermächtigungen zugunsten der Förderbereiche des Kommunalen Infrastrukturprogramms und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur zeitnahen Abwicklung der EFRE-Förderperiode 2000 bis 2006 sind haushaltsneutral vorgenommen worden, und diese Zustimmung zu diesen Umschichtungen ist unabhängig von den Beratungen zum Haushaltsgesetz 2005 beziehungsweise 2006. Zur Ausschaltung des Risikos, dass vorhandene EU-Strukturfondsmittel nicht vollständig vom Land genutzt werden können, wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Erweiterung des Haushaltsvermerks in der Maßnahmegruppe 02 – Förderung der Investitionsvorhaben im Rahmen der GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – zugunsten zweier Titel zur teilweisen Finanzierung aus EFRE-Mitteln vorgenommen. Eine, wie ich finde, richtig gute Entscheidung im Finanzausschuss. Ich muss schon sagen an dieser Stelle, verehrte Kollegen Finanzer der CDU-Fraktion, ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie diesen Anträgen nicht zugestimmt haben. Ich hätte an dieser Stelle schon Ihre Zustimmung zum flexibleren Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln erwartet, weil Ihnen auch ansonsten die EU-Fördermittel, wie wir an den vielen Anfragen jetzt zu den Einzelplänen im Haushalt 2006/2007 sehen, doch immer sehr am Herzen liegen und eine zügige Mittelumsetzung gerade von Ihnen immer eingefordert wird. Von daher wäre Ihre Zustimmung zu diesem Antrag eigentlich nur folgerichtig gewesen, aber Sie werden sicherlich Ihre Gründe gehabt haben, die Sie leider im Ausschuss allerdings nicht darlegten.

(Volker Schlotmann, SPD: Na, gute Gründe nicht.)

An dieser Stelle möchte ich noch einmal Bezug nehmen auf eine aktuelle, ich sage jetzt einmal, Debatte, die bisher so nur in den Medien lief und noch nicht in den Ausschüssen. Ich meine damit die Pressemitteilung im Zusammenhang mit dem Fortschrittsbericht 2004. Auch hier war ich etwas irritiert über die Pressemitteilung der CDU, in dem Falle meines geschätzten Kollegen Dr. Henning von Storch, der meinte, die Betrachtung der Finanzministerin zum Fortschrittsbericht 2004 wäre unehrlich.

Ich zitiere Herrn von Storch aus seiner Originalpressemitteilung: „Fest steht, dass Mecklenburg-Vorpommern... auch im Jahr 2004 die Gelder nicht einmal überwiegend für investive Zwecke eingesetzt hat. Dies darf nicht verschleiert werden, sondern muss zu einer Kurskorrektur in der Haushaltspolitik führen. Alles andere untergräbt die Solidarität der alten Bundesländer und des Bundes.“ Und so weiter und so fort; also doch ein Infragestellen dessen, was wir eigentlich zu diesem Punkt verabredet hatten.

Und da muss ich schon sagen, dass ich enttäuscht bin – und ich nutze auch die Gelegenheit, dieses so klar hier im Plenum anzusprechen –, dass es nicht möglich ist, innerhalb kürzester Zeit Verabredungen und gemeinsame Positionen, die wir erarbeitet haben, politisch gemeinsam zu vertreten. Gerade die Reden zur Aktuellen Stunde und das Plädoyer, gemeinsam für unser Land praktisch Politik zu machen, stehen dazu im Widerspruch. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns im Finanzausschuss am 18. Mai und dann auch im Landtag im Mai gerade bezogen auf den Fortschrittsbericht 2003 auf Folgendes fraktionsübergreifend verständigt hatten, ich zitiere: „,Mit Ausnahme von Sachsen werden die zur Verfügung gestellten Mittel nicht vollständig zweckgerecht verwendet.‘“ Und jetzt kommt es: „,Dies liegt nach Auffassung der betroffenen Länder vor allem an den langjährigen konjunkturbedingten Einnahmeeinbrüchen, die trotz ausgewiesener restriktiver Ausgabenpolitik eine erhöhte Kreditaufnahme erzwangen.‘“ Normalerweise sagt dieser Satz alles, was die Ursachen betrifft für eine zurzeit eben nicht hundertprozentige zweckgerechte Verwendung der Solidarpaktmittel.

(Wolfgang Riemann, CDU: Zitieren Sie doch mal weiter, Herr Borchert!)

Dieser Beschluss, Wolfgang Riemann, war einstimmig im Finanzausschuss, dieser Beschluss war einstimmig im Landtag

(Wolfgang Riemann, CDU: Vollständig zitieren!)

und insofern bin ich schon der Meinung, dass wir natürlich dieses Thema noch einmal im Finanzausschuss vertiefen werden, um dann sicherlich auch die Beschlussfassung noch einmal vollständig miteinander zu bereden. Entscheidend ist doch Folgendes: Was kommt letztendlich draußen an als Botschaft?

Herr von Storch, wenn Sie ansprechen, wir dürfen nicht die Solidarität der alten Bundesländer untergraben, dann möchte ich Ihnen entgegenhalten, wir müssen als Allererstes nicht die Solidarität der ostdeutschen Länder untergraben an diesem Punkt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Gerade zu diesem Thema gibt es einen einstimmigen Beschluss im Finanzplanungsrat aller ostdeutschen Länder, ob SPD oder CDU spielt im Moment keine Rolle, weil nämlich alle ostdeutschen Länder das gleiche Problem haben. Sie können eben zurzeit nicht hundertprozentig zweckgerecht diese Mittel verwenden für den infrastrukturellen Nachholbedarf und für den Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft, weil die Rahmenbedingungen dieses zurzeit nicht zulassen, sprich Steuerausfälle, das heißt, die Rahmenbedingungen, insbesondere was die Einnahmesituation betrifft, und natürlich die sich daraus ergebende Notwendigkeit, weiterhin auch neue Kredite aufzunehmen, um den Haushalt überhaupt praktisch hier handlungsfähig gestalten zu können.

Vor diesem Problem stehen alle ostdeutschen Länder und inzwischen auch Sachsen. Wir werden erst dann hundertprozentig zweckgerecht die Solidarpaktmittel einsetzen können, wenn zwei entscheidende Voraussetzungen gegeben sind:

Erstens richte ich meinen Blick und meine Erwartungen schon nach Berlin, gerade als Finanzpolitiker, dass wir in den nächsten Jahren zu einer stabilen Verbesserung der Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte kommen.

Zweitens müssen wir selbstverständlich hier im Land durch eine restriktive Ausgabenpolitik und Erschließung aller Reserven, einschließlich Strukturveränderungen, Stichwort Verwaltungsmodernisierung, in eine Situation kommen, dass wir hoffentlich 2010 ohne eine Nettokreditaufnahme den Haushalt aufstellen können und somit dann an dieser Stelle wirklich sagen können: Die Mittel werden zu 100 Prozent für den eigentlichen Zweck eingesetzt.

Ich glaube, dass das an dieser Stelle noch einmal gesagt werden musste und ich möchte zum Abschluss meiner Ausführungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, deutlich sagen, dass ich sehr froh bin, dass wir den von mir am Anfang kurz angesprochenen Hürdenlauf so erfolgreich absolvieren konnten. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Einhaltung des Terminplans und für die konstruktiven Beratungen.

Ich möchte auch auf den Änderungsantrag noch einmal verweisen. Auch das passiert in dem ansonsten, wie ich meine, doch recht gut arbeitenden Finanzausschuss. Wir haben etwas übersehen, eine Formsache. Für die gängige Praxis ist es notwendig, dass die Landesregierung die Möglichkeit hat, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, die sich aus den entsprechenden Beschlusslagen ergeben. Ich bitte um Entschuldigung, dass wir dieses versäumt haben. Lassen Sie uns das heute korrigieren, damit wir eine wirkliche und notwendige Umsetzung des Haushaltes gewährleisten können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für die Beschlussempfehlungen auf den genannten Drucksachen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Borchert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Liskow von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn der Landtag am Ende eines Haushaltsjahres den aktuellen Haushaltsgesetzentwurf berät. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, entsprechend dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2005, in dem der Doppelhaushalt 2004/2005 für nichtig erklärt wurde, muss die Landesregierung bis zum 20. Oktober einen verfassungskonformen Haushalt vorlegen.

Sehr geehrte Frau Keler, es ist eben kein formaler Fehler, wenn am Parlament vorbei das Haushaltsgesetz ohne Erste und Zweite Lesung verabschiedet wird. Es zeugt von mangelndem Demokratieverständnis, wenn die Öffentlichkeit vom politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen wird. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, die in der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf besonders durch die Finanzministerin Frau Keler aufge

brachte Debatte über die Sinnhaftigkeit des Verfassungsgerichtsurteils war wenig zielführend.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Die Kritik war aber berechtigt.)