Protokoll der Sitzung vom 05.10.2005

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Die Kritik war aber berechtigt.)

Statt sich in ellenlangen Kommentaren über eventuelle Auslegungsprobleme zu ergehen, hätte sich meine Fraktion eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Urteil und den daraus abzuleitenden Konsequenzen gewünscht.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das hat die Finanzministerin getan. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Auch die anschließende Beratung in den Fachausschüssen war seitens der Koalitionsfraktionen nicht von Einsicht in die erneut notwendige und ernsthafte Befassung mit dem Haushalt und dem Haushaltsbegleitgesetz geprägt.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Herr Liskow, das ist wirklich Unsinn.)

So wurde im Sozialausschuss die von der CDU-Fraktion beantragte Anhörung abgelehnt. Dem Bildungsausschuss sind wir nur zuvorgekommen als Finanzausschuss,

(Heike Polzin, SPD: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?)

und das, obwohl der weitere Umgang mit dem Wiederin-Kraft-Treten der achten Novelle des Schulgesetzes und des Erziehungsgeldes erhebliche Konsequenzen für alle Betroffen mit sich bringt.

(Heike Polzin, SPD: Ja, das ist richtig.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sollte doch zum demokratischen Grundverständnis aller Abgeordneten gehören, die Interessenvertreter der Betroffenen zu hören und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen zu suchen.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Wenn es sinnvoll ist, immer.)

Die Ablehnung ist umso unverständlicher, da doch jedem Abgeordneten bekannt sein dürfte, dass eine im federführenden Ausschuss beantragte Anhörung über das Minderheitenvotum durchgesetzt werden kann. So ist es dann auch im Finanzausschuss passiert, Herr Borchert.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Eben.)

Die Probleme, auf die während der Anhörung hingewiesen wurde, sollten nun in den Fachausschüssen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gesondert beraten werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in den Beratungen des Finanzausschusses konnten nicht alle aufgeworfenen Fragen zu unserer Zufriedenheit beantwortet werden. So bestehen unsererseits weiterhin erhebliche Bedenken bezüglich des Umgangs mit der vom Landesverfassungsgericht gerügten Überschreitung der Regelkreditobergrenze im Haushalt 2003.

Die Aufteilung, Herr Borchert, der nachträglichen Kreditermächtigung auf die Haushaltsjahre 2005/2006 erscheint uns nicht sachgerecht, um den Intentionen des Landesverfassungsgerichtes zu entsprechen. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass wir uns hier alle einheitlich positioniert haben, ist es nach meiner Auffassung nicht so gewesen.

(Zurufe von Rudolf Borchert, SPD, und Heike Polzin, SPD)

Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Problematik erfolgte aus Sicht der CDU-Fraktion nicht.

Auch wäre es erforderlich gewesen, alle geänderten Haushaltspositionen, auch wenn sie untereinander deckungsfähig sind, aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit in den Haushaltsentwurf 2005 einzubringen. Und dieses ist nicht nur von uns angemahnt worden, ich glaube, auch der fraktionslose Kollege Herr Dr. Bartels hat es mehrmals betont.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ja, aufgrund des Zeitvolumens war das aber nicht möglich.)

Wenn wir also heute beraten, erwarten wir insbesondere von Ihnen, Frau Keler, keine erneute rückblickende Betrachtung, sondern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den angesprochenen noch strittigen Problemkreisen. Was jedoch in jedem Fall bleibt, ist die Auffassung der CDU-Fraktion, dass die landespolitischen Schwerpunkte auch in dem Haushaltsentwurf falsch gesetzt wurden. An dieser Stelle möchte ich nur auf die noch einzubringenden CDU-Anträge zum kommunalen Finanzausgleich, zum Landeserziehungsgeld und zur Hochschulautonomie verweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion setzt sich für eine verantwortungsvolle und verfassungskonforme Finanzpolitik ein, die die Existenz des Landes sichert und die Zukunftsfähigkeit des Landes gestaltet. Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf 2005 entspricht diesen Anforderungen nicht und kann deshalb von der CDU-Fraktion nur abgelehnt werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Liskow.

Das Wort hat jetzt die Fraktionsvorsitzende der PDSFraktion Frau Gramkow.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesverfassungsgericht hat uns auferlegt, der Landesregierung und dem Parlament, einen verfassungskonformen Haushalt 2005 aufzustellen. Er wurde entsprechend aufgearbeitet und in den Ausschüssen beraten. Er steht heute zur Abstimmung und ist fristgerecht. Das ist deshalb wichtig, damit die Haushalts- und Finanzpolitik des Landes ohne Unterbrechungen fortgesetzt werden kann. Wir haben uns an die Entscheidungen des Gerichtes gehalten und die notwendigen Anpassungen vorgenommen. Und neben dem neuen Haushaltsgesetz 2005 gibt es erstmals ein gesondertes Haushaltsbegleitgesetz 2005, so , wie es das Verfassungsgerichtsurteil in der Konsequenz verlangt.

An der politischen Ausrichtung, das haben wir bereits d eutlich gemacht, wird sich nichts ändern. Wir halten die politisch strategischen Ansätze für tragfähig und somit ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass die Verabschiedung des Doppelhaushaltes hier in Form des Haushaltes 2005 weniger spektakulär vonstatten gehen sollte. Dass das Verfahren exakt ist, hat uns sogar der Chef des Landesverfassungsgerichtes über die Medien mitgeteilt, was uns nichtsdestotrotz daran hindert, dass wir als Linkspartei

Fraktion davon ausgehen, dass wir uns noch intensiver mit den Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere in der Frage, welche Rechte das Parlament hat, zu welchem Zeitpunkt mit Änderungsanträgen zum Haushalt umzugehen, im Rechts- und Europaausschuss beschäftigen werden müssen. Da sind wir nicht am Ende.

Ich glaube aber, das entspricht auch der Diskussion, die die Finanzministerin im Namen der Landesregierung bei der Einbringung dieses so genannten Nachtragshaushaltes 2005 zur Debatte gestellt hat. Und hier geht es um das Selbstverständnis des Parlamentes. Hier sind Fragen offen geblieben, die wir ausräumen müssen, damit wir in den nächsten Jahren nicht neue Fehler machen.

Ich denke, Herr Liskow, auch Ihre Unterstellung so nebenbei mal wieder, es ist nicht verfassungskonform,...

(Egbert Liskow, CDU: Scheint!)

Ja, scheint. Sie sagen, scheint. In den Presseerklärungen zum Doppelhaushalt – darauf komme ich gleich – von Ihrer Fraktion lesen wir, er ist nicht verfassungskonform, er scheint nicht verfassungskonform zu sein. Fakt ist aber, dass wir nach der Auslegung des Gesetzes, wenn wir dem gefolgt wären, Soll und Haben im Haushalt verwechselt hätten und inzwischen meiner Ansicht nach diese Praxis, dass wir entsprechend der Einhaltung der verfassungsmäßigen Obergrenze diese notwendige Korrektur von 166 Millionen Euro auf zwei Jahre verteilen, eine akzeptierte finanzpolitisch exakte Lösung ist.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Und es reicht mir, dass Sie nach fünf Wochen Debatte im Finanzausschuss in den intensiven Diskussionen – mit Rückkopplung von Fachexperten, auch das hätten Sie machen können genau wie wir –

(Egbert Liskow, CDU: Haben wir ja. – Heike Polzin, SPD: Arbeitsverweigerung.)

immer noch sagen, es scheint, es ist verfassungswidrig. Was ist denn eigentlich hier los? Sind wir überhaupt nicht mehr in der Lage dazuzulernen?!

Ich möchte ganz ausdrücklich dem Finanzministerium, den beteiligten Häusern mit der Finanzministerin an der Spitze, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausschüssen dafür danken, dass es möglich war, trotz Anhörungen, die wir gemacht haben, diesen Haushalt heute zu verabschieden, damit er dann im Gesetzund Verordnungsblatt auch noch veröffentlicht werden kann, Vereine, Verbände, Unternehmen, Wirtschaft, Kommunen damit Planungssicherheit haben, auch für die letzten drei Monate des Jahres. Das Haushaltsjahr ist eben noch nicht um, es ist am 31.12. um. Und hierfür haben wir Vorsorge zu treffen.

Ich sage ausdrücklich Dank, dass wir dem Zeitdruck standgehalten haben, dass wir versucht haben, hier klarzukommen. Und ich bin bei Ihnen, wenn Sie genau wie Dr. Bartels in den Ausschüssen darauf verwiesen haben, dass wir, wenn de facto zwei Drittel des Haushaltes um sind, sehen, dass Deckungsringe von einem Titel zum anderen Titel benutzt worden sind, und wir sehen, dass die Kampagne „MV tut gut.“

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

mehr Geld braucht, weil sie gut läuft, und ich dieses aus der Standortoffensive nehme, dass man dies, wenn man

genug Zeit gehabt hätte, in einen neuen Haushalt einbringen könnte.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Aber innerhalb der vier Wochen war dieser Zeitraum nicht. Und es war uns wichtiger an dieser Stelle, das Verfassungsgerichtsurteil und den Zeitpunkt 20. Oktober einzuhalten,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

was nicht heißt, dass wir im Verfahren der Begleitung des Haushaltsvollzuges jederzeit die Möglichkeit haben,

(Rudolf Borchert, SPD: So ist es.)

uns über die Umsetzung des Haushaltes 2005 zu informieren.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja.)

Und ich möchte etwas zur kommunalen Finanzausstattung sagen. Es ist immer ein Anliegen der Fraktion der Linkspartei in diesem Parlament gewesen und das bleibt es auch, einen fairen Umgang mit den Kommunen zu pflegen.

(Harry Glawe, CDU: Oi! – Wolfgang Riemann, CDU: Worte, Worte!)

Ich glaube, dass der Haushalt 2005 einen fairen Umgang bedeutet, Wolfgang Riemann, denn wenn wir uns die Steuermindereinnahmen des Landes nach der Maisteuerschätzung, minus 90 Prozent, die Kassenstatistik der Kommunen zum 31.06. und die Veränderung im Gewerbesteuerbereich in den Kommunen anschauen, dann ist mit diesem Haushaltsansatz das Gleichmäßigkeitsprinzip nicht angewendet worden, sondern wir belassen den Kommunen die dem vorigen Haushalt 2005 zustehenden finanziellen Mittel und ziehen nicht aufgrund der Mindereinnahmen von 90 Millionen Euro irgendetwas ab. Das ist ein fairer Umgang.