Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 68. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß mit dem Tagesordnungspunkt 5 fort.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Harry Glawe, der heute Geburtstag hat, sehr herzlich gratulieren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Minister Dr. Till Backhaus: Harry, hol schon mal den Wagen! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Gratulationen)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes, Drucksache 4/1869, h i e r z u Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4/1967.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1869 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes auf Drucksache 4/1869. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1967 unverändert anzunehmen.
der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1869. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – S timmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1869 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1869 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1869 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vor
pommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Freien Hansestadt Bremen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“, Drucksache 4/1911, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1969.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Freien Hansestadt Bremen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1911 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Freien Hansestadt Bremen zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ auf Drucksache 4/1911. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1969 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1911 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1911 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1911 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, auf Drucksache 4/1840, h i e r z u die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1930.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1840 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf Drucksache 4/1840. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1930 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1840 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1840 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1840 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, auf Drucksache 4/1731, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sonderausschusses auf Drucksache 4/1972.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1731 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform – Drucksache 4/1972 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wir alle wissen, hat dieses Hohe Haus dem Sonderausschuss und mitberatenden
Ausschüssen mehrere Gesetzentwürfe überwiesen, in denen die Struktur der Behörden unterhalb unserer Ministerien jeweils neu geordnet werden soll. Dieses erfolgt dort, wo Gesetze eine Rolle spielen, so dass wir es nicht allein der Organisationshoheit der Landesregierung überlassen können.
An dieser Stelle geht es nun um jenen Gesetzentwurf, der den Bereich des Sozialministeriums neu ordnet und in diesem Bereich 13 bisher eigenständige Behörden zusammenführt. Die Aufgaben dieser Behörden bleiben dabei unangetastet und sollen weitergeführt werden. Es sind sicherlich auch Aufgaben, bei denen Aufgabenkritik, Aufgabenreduzierung schwer möglich ist. Einsparungen werden von der Landesregierung, so sieht es ihr Entwurf vor, dennoch in erheblichem Umfang erwartet, und zwar insbesondere im Intendanzbereich, aber auch dadurch, dass man in größeren Einheiten die Personal- und Sachausstattung flexibler einsetzen könnte.
Die mitberatenden Ausschüsse haben dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilt. Mitberatend waren der Finanzausschuss und der Sozialausschuss. Im Sozialausschuss war dies eine Mehrheitsentscheidung. Im Sonderausschuss haben wir eine etwas kuriose Situation erleben müssen. Wir haben nämlich über alle drei Fraktionen einvernehmlich beschlossen, dass wir zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchführen. Anschließend allerdings hat keine der drei Fraktionen Experten für diese Anhörung benannt, so dass diese ausgefallen ist.
Wir haben allerdings im Ausschuss eine sehr umfangreiche Erörterung dieses Gesetzentwurfes mit dem verantwortlichen Sozialministerium geführt, wobei selbstverständlich eine Reihe sehr unterschiedlicher Fragen zur Sprache kamen und erörtert wurden. Eine lassen Sie mich bitte hervorheben, einen Problemkomplex: Es wurde uns von Seiten des Sozialministeriums dargestellt, dass diese Neustrukturierung im Ämterbereich unterhalb des Sozialministeriums eine spätere Kommunalisierung von Aufgaben in diesem Bereich nicht behindert, sondern diese Kommunalisierung sehr wohl möglich bleibt. Sie können sich vorstellen, dass dieses im Sonderausschuss ein wichtiges Thema war, wo doch Funktionalreform fraktionsübergreifend unser gemeinsamer Wunsch ist.
In den Diskussionen ist von Seiten der CDU die Einsparmöglichkeit durch dieses Gesetz bezweifelt worden. Dabei ist auch bemängelt worden, dass es keine konkreten Zahlen gibt, wie viel denn eingespart werde. Von Seiten der Koalition aus SPD und Linkspartei.PDS ist allerdings unterstrichen worden, dass man eine solche Einsparung für wahrscheinlich und auch für sicher hält. Die Tatsache, dass man hier noch keine ganz exakten Zahlen vorlegen kann, wurde insofern nicht als störend empfunden, weil die Tendenz zu massiven Einsparungen hier gesehen wird, was für SPD und Linkspartei.PDS hinreichend war, um auch diesen Aspekt positiv zu beantworten. Wir haben daher, meine Damen und Herren, im Sonderausschuss eine Mehrheitsentscheidung gehabt. Eine Mehrheitsentscheidung, die Ihnen empfiehlt, diesem Gesetzentwurf der Landesregierung Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach der Ersten Lesung im Landtag und den Beratungen in den Ausschüssen liegt Ihnen heute der Gesetzentwurf zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, das in der Zukunft kurz LAGuS genannt werden soll, zur Beschlussfassung vor. Danach sollen im Geschäftsbereich des Sozialministeriums die 13 nachgeordneten Behörden zu einem Landesamt zusammengeführt werden. Der Gesetzentwurf befindet sich damit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Landesorganisation, wonach – ich darf noch einmal aus dem Gesetz zitieren – „Die von den Landesbehörden wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben gebündelt wahrgenommen werden interjection: (sollen) “.
Das Herangehen der Landesregierung an die Bildung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales fand im parlamentarischen Verfahren Bestätigung. Die Bündelung der 13 Behörden in einem Landesamt ist ein Beitrag, um den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns entsprechen zu können. Mit dem geplanten Organisationsumbau wird die erforderliche Reduzierung des Personals überwiegend durch die Ausschöpfung innerer Verwaltungsreserven erfolgen. Eine Einsparquote von nahezu 30 Prozent im Personalbereich in den nächsten vier Jahren ist für alle eine deutliche Herausforderung.