Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, Herr Minister:

1. Am 03.12.2003 hat die Gemeindevertretung von Testorf-Steinfurt einstimmig beschlossen, vorbehaltlich des Erlasses einer entsprechenden Rechtsverordnung, zum 01.01.2004 aus dem Amt Grevesmühlen-Land auszutreten und sich dem neu gebildeten Amt Gadebusch anzuschließen. Erforderliche Stellungnahmen der beteiligten Ämter und des Kreistags Nordwestmecklenburg, die den entsprechenden Wunsch der Gemeinde ausdrücklich befürworten bzw. respektieren, liegen vor. Obwohl der Innenminister mit Schreiben vom 29. April 2005 im Rahmen des durchzuführenden Anhörungsverfahrens den anzuhörenden kommunalen Gebietskörperschaften mitgeteilt hat, dass er beabsichtige, dem Antrag der Gemeinde Testorf-Steinfurt im Verordnungswege stattzugeben, wurde bis heute die entsprechende Verordnung nicht erlassen.

Warum wurde dem Antrag der Gemeinde Testorf-Steinfurt bisher nicht entsprochen und wann ist mit einer entsprechenden Rechtsverordnung zu rechnen?

Richtig ist, Herr Dr. Born, dass die Landesregierung, also das Innenministerium, mit Datum vom 29. April 2005 die Anhörung eingeleitet hat und wir in der Anhörung angekündigt haben, dass wir dem Wunsch der Gemeinde entsprechen wollen. Mit der Auswertung der Anhörungsergebnisse – die letzten Stellungnahmen sind uns Ende September des Jahres 2005 zugegangen – ergibt sich folgendes Bild: Vier von acht Gemeinden aus dem Amt Gadebusch sind gegen den Amtswechsel, zwei Gemeinden befürworten den Antrag, von zwei Gemeinden liegen keine Stellungnahmen vor. Fünf von elf Gemeinden aus dem Amt GrevesmühlenLand akzeptieren den Wunsch der Gemeinde TestorfSteinfurt, vier Gemeinden sind gegen den Amtswechsel, zwei Gemeinden nehmen keine Stellung.

Insbesondere ungeklärte Auseinandersetzungsprobleme bei der Übernahme oder der Übergabe von Verwaltungspersonal führten vor Ort zu einer äußert angespannten Situation und das heißt, wir haben jetzt ein Bild, das längst nicht mehr so einheitlich ist wie vor der Anhörung. Ich werde mich persönlich darum kümmern, dass wir entsprechend den Anhörungsergebnissen noch einmal einen Ortstermin durchführen und mit den Beteiligten ein Gespräch führen, um zu einer Lösung zu kommen, mit der alle Seiten leben können.

Danke schön.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers und hierzu die Frage 2 des Abgeordneten Dr. Ulrich Born.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, Herr Minister:

2. Mit Schreiben vom 6. März 2000 hat der Wirtschaftminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern dem Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes Nordwestmecklenburg e. V. zum Bau der A 241 ausdrücklich zugesichert: „Selbstverständlich werden die von der Autobahn zerschnittenen Verkehrsbeziehungen durch den Bau von Über- und Unterführungen mit ausreichender Breite und Tragweite wieder hergestellt.“

Während die entsprechenden Brückenbauwerke der unter der Verantwortung der DEGES errichteten A 20 über die für die in Mecklenburg-Vorpommern üblichen Mähdrescher ausreichende Breite verfügen, sind die Brückenbauwerke der unter Verantwortung des Straßenbauamtes Schwerin im Bau befindlichen A 241 bis auf eine Ausnahme für die entsprechenden landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht befahrbar.

Ist die Landesregierung bereit, die einzige für den Erhalt des betroffenen einheimischen landwirtschaftlichen Großbetriebes erforderliche Maßnahme sicherzustellen und einen knapp 800 Met e r langen Schotterweg in ausreichender Breite herstellen zu lassen, um so eine Bewirtschaftung der durch diesen Weg zu verbindenden Ackerflächen zu ermöglichen?

Herr Abgeordneter Dr. Born, streng genommen müsste die Frage an die Bundesregierung gestellt werden, weil sie nämlich etwas sicherstellen kann und die Landesverwaltung, die Landesstraßenbauverwaltung hier Auftragsverwaltung des Bundes ist. Klar ist, man kann jetzt hier nicht die Bundesregierung fragen.

Die Landesstraßenbauverwaltung unternimmt in diesem Zusammenhang zwei Schritte, nämlich einmal wird festgestellt, wie hoch die Kosten sind, die der Umweg für den Landwirt verursacht, und diese Kosten werden von einem öffentlich bestellten Sachverständigen ermittelt. Das ist die eine Größe. Die andere Größe, der zweite Schritt ist, wie hoch die Kosten für den Grunderwerb und für den Bau dieses Ersatzweges, dieses Schotterweges sind.

(Martin Brick, CDU: So breit, dass Pferdewagen fahren können.)

Dann werden diese beiden in den Kosten gegenübergestellt, werden dem Bund vorgelegt und dieser entscheidet sich für die eine oder andere Variante.

Gestatten Sie eine Nachfrage? interjection: (Zustimmung)

Herr Minister, ich habe neulich den Versuch unternommen, den ins Auge gefassten Umweg selbst zu befahren. Ich gestehe, dass das weder mit einem Allradantrieb normaler Bauart noch mit einem Mähdrescher möglich ist, abgesehen davon, dass die Fahrzeit über vier Stunden betragen würde. Meine Frage: Wären Sie bereit, darauf

hinzuwirken, dass die mit der Beantwortung der Frage befassten Mitarbeiter sich in Ihrem Verantwortungsbereich vor Ort bemühen, eine Lösung gemeinsam mit dem Unternehmen zu finden, damit das Unternehmen weiter arbeitsfähig ist und vor allen Dingen die Arbeitsplätze erhalten werden können?

Dass hier eine Lösung gefunden wird und die Straßenbauverwaltung dabei ist, eine Lösung zu finden, habe ich eben geschildert. Ich würde die Feststellung, wie der Umweg ist und was er kostet, lieber einem öffentlich bestellten Sachverständigen überlassen als anderen. Das ist auch der Lösungsweg, der vom Bund akzeptiert wird. Wir müssen jetzt die Feststellungen und Ergebnisse abwarten sowie die Entscheidung des Bundes und so wird es dann gemacht, wie der Bund entscheidet.

Gestatten Sie noch eine Nachfrage? (Zustimmung)

Herr Minister, da der Bund zuständig ist, gehe ich dann recht in der Annahme, dass Sie Ihrerseits die Möglichkeiten der Landesverwaltung ausschöpfen, um eine sachgerechte Lösung herbeizuführen?

Selbstverständlich. Die Entscheidungsgrundlagen werden objektiv und unter Berücksichtigung aller Umstände aufbereitet und vorgelegt und dann kann auch sachgerecht entschieden werden. Es ist genau der Sinn dieses Verfahrens, dass eine sachgerechte Entscheidung unter Abwägung aller Gesichtspunkte, auch der Kostengesichtspunkte für den Auftraggeber, erfolgt.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Petters von der Fraktion der CDU, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Herr Minister, guten Morgen!

3. Plant die Landesregierung die bis zum Ende des Jahres befristete Erlaubnis für Erkundungsbohrungen im Raum Lübtheen bzw. auf dem Truppenübungsplatz zu verlängern?

Die Antwort ist Nein. Die beantragte Verlängerung der Erlaubnis wird versagt.

Gestatten Sie eine Nachfrage, Herr Minister? (Zustimmung)

Wie rechtssicher schätzen Sie die Entscheidung des Bergamtes ein und welche Rechtsbehelfe stehen der MIBRAG zur Verfügung?

Die Entscheidung des Bergamtes ist natürlich rechtlich angreifbar vom Antragsteller. Es gibt die rechtlichen Möglichkeiten des Antragstellers. Ich bin optimistisch, dass wir im Falle eines möglichen Prozesses gute Argumente haben, um unsere Entscheidung dann rechtfertigend und auch überzeugend darlegen zu können.

Gestatten Sie eine weitere Nachfrage? (Zustimmung)

Für den Fall, dass die MIBRAG gegen die Entscheidung des Bergamtes rechtlich vorgehen wird: Ist das Wirtschaftsministerium gewillt, den Rechtsweg auszuschöpfen?

Herr Abgeordneter Petters, wir müssen das Rechtsverfahren jetzt erst einmal abwarten, ob

hier überhaupt Widerspruch eingelegt wird gegen diese Entscheidung, ob die MIBRAG rechtlich vorgeht. Das muss ja nicht sein. Die Entscheidung ist wohl begründet. Und dann wird selbstverständlich die Landesregierung beziehungsweise in dem Fall als Organ das Bergamt in Stralsund die rechtliche Position verteidigen, wie sie es für richtig hält.

Die zweite Frage.

Moment, Herr Petters.

Gemäß unserer Geschäftsordnung Paragraph 65 Absatz 4 besteht die Möglichkeit, dass auch andere Abgeordnete des Landtages Zusatzfragen stellen, und ich habe festgestellt, dass der Abgeordnete Dr. Backhaus eine Zusatzfrage stellen möchte. Bitte, Herr Backhaus.

Ja, vielen Dank.

Herr Wirtschaftsminister, ich habe folgende Frage.

(Wolfgang Riemann, CDU: Die Landes- regierung fragt die Landesregierung. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Nein, es hängt mit der Frage von Herrn Petters zusammen.

(Heinz Müller, SPD: Vielleicht kann man das dem Herrn Riemann mal erklären.)

Ja, Herr Riemann müsste eigentlich lange genug im Parlament sein, um zu wissen, dass man Nachfragen stellen kann.

Ich möchte meine konkrete Frage stellen: Herr Wirtschaftsminister, würden Sie mir bestätigen, dass im Zusammenhang mit dem Aufsuchen des Braunkohlevorkommens in Lübtheen am Kabinettsbeschluss vorbei eine Entscheidung getroffen worden ist,

(Wolfgang Riemann, CDU: Was?!)

und zwar in den Jahren 1998, 1999, nein, 1997?

(Unruhe und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: 1996.)

Können Sie mir das bestätigen und können Sie mir vielleicht auch bestätigen, dass Mitarbeiter, die heute im Parlament sitzen, an diesem Verfahren beteiligt waren?

Also, Herr Dr. Backhaus, das Jahr 1997 kann ich Ihnen bestätigen. Das Ganze hat eine etwas längere Vorgeschichte: Es gab Anfang des Jahres 1996 den Vorschlag des damaligen Wirtschaftsministers Dr. Ringstorff, den Vorschlag für einen Kabinettsbeschluss, dass die Erlaubnis versagt wird. Das Kabinett hat dann Anfang 1996, es dürfte im Februar gewesen sein,

(Siegfried Friese, SPD: Am 06.02.!)

am 06.02.1996 beschlossen, so zu verfahren, das heißt, die Erlaubnis zu versagen.