Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

(Die namentliche Abstimmung wird durch- geführt. – Der Abgeordnete Dr. Ulrich Born meldet sich zur Geschäftsordnung. – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Wir sind in der Abstimmung! Wir sind in der Abstim- mung! Sie wissen nicht, wo Sie sich befinden.)

Meine Damen und Herren, wir befinden uns zwar in einer Abstimmung, aber ich erläutere es noch einmal. Wir stimmen jetzt über die Ziffer 1 ab.

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Reinhard Dankert, SPD: Genau. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Der kommt doch in Ziffer 2, Herr Ringguth. Der kommt in Ziffer 2, Herr Ringguth.)

Der kommt in der Ziffer 2!

Bitte, meine Damen und Herren, wir fahren jetzt mit der namentlichen Abstimmung fort.

(Die namentliche Abstimmung wird fortgesetzt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 12.19 Uhr

Wiederbeginn: 12.23 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. 64 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung teil. Mit Ja stimmten 34 Abgeordnete, mit Nein stimmten 22 Abgeordnete. Es enthielten sich 8 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1824 angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2028 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2028 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS bei vier Stimmenthaltungen der Fraktion der Linkspartei.PDS und Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei einer Stimmenthaltung der Linkspartei.PDS, vier Stimmenthaltungen der Fraktion der SPD und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Sozialhilfefinanzierung, Drucksache 4/1870, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes, Drucksache 4/1766, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 4/1975.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Sozialhilfefinanzierung (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1870 –

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes (1. Sozialhilfefinanzierungsänderungs- gesetz – 1. SozhfinanzGÄndG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1766 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 4/1975 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/2030 –

Die Fraktion der CDU hat um eine Auszeit gebeten. Ich unterbreche die Sitzung für 15 Minuten.

Unterbrechung: 12.24 Uhr

Wiederbeginn: 12.45 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Die CDU-Fraktion beantragt eine weitere Unterbrechung von fünf Minuten. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 12.46 Uhr

Wiederbeginn: 12.51 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Wir setzen die Beratung des Tagesordnungspunktes 12 fort.

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Herr Koplin von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, da kommen noch ein paar Abgeordnete dazu.

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Wie viele haben wir denn?!)

Gerne gebe ich wieder, wozu sich der Sozialausschuss verständigt hat und mit welchen Mehrheiten er welche Entscheidungen getroffen hat. Der Landtag hat, das möchte ich in Erinnerung rufen, den Gesetzentwurf der Landesregierung und den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Novellierung beziehungsweise Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Finanzausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat zunächst beschlossen, dass er den Gesetzentwurf der Landesregierung als Grundlage für seine Beschlussempfehlung an den Landtag nehmen möchte, und hat hierüber die Mitberater informiert.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse im Sozialausschuss wurde eine umfangreiche öffentliche Anhörung durchgeführt. Neben den kommunalen Landesverbänden wurden weitere Verbände gehört. Darüber hinaus wurde es allen Landkreisen und kreisfreien Städten freigestellt, eine Stellungnahme abzugeben und diese, wenn gewünscht, im Rahmen der öffentlichen Anhörung darzustellen. Bis auf die Hansestadt Greifswald, die Hansestadt Wismar sowie die Landkreise Ludwigslust und Nordvorpommern haben alle Landkreise und kreisfreien Städte eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die Landeshauptstadt Schwer i n , die Stadt Neubrandenburg, der Landkreis Güstrow und der Landkreis Uecker-Randow haben ihre schriftliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung mündlich dargestellt. Im Wesentlichen haben sich die Anzuhörenden zu folgenden Themen geäußert:

zum Verteilerschlüssel für die Mittel der überörtlichen Sozialhilfe zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten

zum so genannten „Feuerwehrtopf“, also zum Ausgleich drastischer Defizite

zur Regelung von so genannten Altfällen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns

zur betriebswirtschaftlichen Begleitung sowie deren Finanzierung

und zum Widerspruchsverfahren

Den besagten „Feuerwehrtopf“ haben alle Anzuhörenden mit einer Ausnahme positiv bewertet. Zum Verteilerschlüssel wurde kein einheitliches Meinungsbild dargelegt. Insbesondere die Landkreise, und dies wurde auch vom Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern betont, haben Verteilerschlüssel vorgeschlagen, die aus ihrer Sicht jeweils das beste Ergebnis erbringen. Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern, der versucht hat, einen Verteilerschlüssel zu erarbeiten, der allen Mitgliedern gerecht wird, kam aber zu dem Ergebnis, dass dies nicht möglich ist. Die kommunalen Landesverbände haben den Diskussionsstand in ihren Reihen wiedergegeben, sind somit auf unterschiedliche Verteilerschlüssel

eingegangen und haben sich letztlich dem Vorschlag der Landesregierung, so, wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen, angeschlossen.

Die Fraktionen haben sich hinsichtlich der Suche nach optimalen Lösungen die Arbeit nicht leicht gemacht. Sie haben alle Argumente der Anhörung beziehungsweise Daten, die dem Ausschuss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlagen, gegeneinander abgewogen. Insgesamt ist festzustellen, dass alle Änderungsanträge von den Koalitionsfraktionen gestellt und vom Ausschuss angenommen wurden. Sie spiegeln sich in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Zusammenstellung wider. Die Fraktion der CDU hat darauf verwiesen, dass sie, da sie einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht habe, keine Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung stellen werde.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen unter anderem im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dass der Gesamtbetrag der Finanzzuweisungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach dem Schlüssel 80 Prozent/10 Prozent/10 Prozent verteilt wird. Hier möchte ich kurz einschieben: 80 Prozent nach den Ist-Ausgaben der Vorperiode, also in diesem Falle 2001 bis 2003 fortfolgende, 10 Prozent nach der Anzahl der Einwohner und 10 Prozent nach der Anzahl der Einwohner, die älter als 65 Jahre sind. Durch den neuen Parag r aphen 2 Absatz 2 werden die Altfälle beim Anteil der Gesamtausgaben gemäß Paragraph 2 Absatz 1 Nummer 1 z usätzlich berücksichtigt, die vom 1. Januar 2005 bis 30. September 2006 durch den Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt im Sinne einer rechtskonformen Übertragung der Zuständigkeit auf den eigentlich zuständigen Sozialhilfeträger innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns abgegeben beziehungsweise übernommen wurden.

Ferner sehen die Beschlüsse des Ausschusses vor, dass Aufwendungen, die den örtlichen Trägern durch die Übernahme der Hilfegewährung in Altfällen beziehungsweise durch die Leistungen von Kostenerstattungen in Altfällen entstehen, durch das Land unverzüglich, wenn und soweit die Voraussetzungen vorliegen, erstattet werden. Auch die Stellung des Beirates nach Paragraph 9 des Kommunalen Sozialverbandsgesetzes wird bei der Festlegung der für die Überprüfung nach Paragraph 6 Absatz 1 Sozialhilfefinanzierungsgesetz im Folgejahr von den Landkreisen und kreisfreien Städten vorzulegenden Daten gestärkt, indem diese durch das Sozialministerium im Einvernehmen unter anderem mit dem Beirat nach Vorlage des Vorjahresberichtes nach Paragraph 6 Absatz 1 Sozialhilfefinanzierungsgesetz festgelegt werden.

Vor dem Hintergrund der Annahme der umfangreichen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen empfiehlt der Sozialausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1766. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen ferner die Annahme einer Entschließung vor, die aus mehreren Unterpunkten besteht.

Die Ziffer 1 wurde von den Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD eingebracht. Zur Begründung wurde von den Koalitionsfraktionen angeführt, dass aufgrund zu erwartender höherer Sozialhilfeaufwendungen ein Betrag von 8 Millionen Euro aus den Mitteln des Landespflegegesetzes für Sozialhilfeleistungen nach einem diesem Gesetz entsprechenden Schlüssel verteilt worden seien.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Die vorgesehene Summe ist aber nicht ausgeschöpft worden, so dass es bei einigen Landkreisen und kreisfreien Städten zu überzahlten Beträgen gekommen ist. Das Land Mecklenburg-Vorpommern soll diese überzahlten Beträge auf der Rechtsgrundlage zurückfordern, auf der die Verteilung erfolgt sei. Insofern eine Klarstellung.

Die Entschließung unter den Ziffern 2 und 3 wurden von den Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS eingebracht. Mit der Entschließung unter Ziffer 2 soll festgestellt werden, dass mit der Verabschiedung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes im Jahre 2001 der Landtag das Ziel verfolgt hat, durch die Zusammenführung von Aufgaben und Kostenverantwortung eine Veränderung der Strukturen von Hilfeleistungen in der überörtlichen Sozialhilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erreichen und insbesondere das Prinzip Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe zu realisieren. Nach den vorliegenden Datenerhebungen und Berichten sei nicht quantifizierbar, inwieweit dieses Ziel erreicht werden konnte. Gleichwohl werde an dem Ziel des vorrangigen Ausbaus auf den individuellen Bedarf ausgerichteter Hilfestrukturen unter besonderer Berücksichtigung des Vorranges ambulanter Leistungen festgehalten. Der Sozialausschuss erachtet es deshalb als notwendig, unter anderem die Datenbasis durch eine qualifizierte Datenerfassung zu verbessern und sie zur Grundlage der Fortschreibung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes zu machen. Bei der Fortschreibung des Gesetzes sei durch geeignete Finanzierungsinstrumente unter anderem der Grad der Ambulantisierung zu berücksichtigen und weiterhin zu erhöhen.

Durch die Entschließung unter Ziffer 3 soll die Landesregierung aufgefordert werden, unverzüglich mit den kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern und dem Beirat eine Leist ungsbeschreibung zu erarbeiten, auf deren Basis die Kosten für die betriebswirtschaftliche Begleitung der überörtlichen Sozialhilfe ermittelt werden können sowie die Ausschreibung erfolgen könne.

Abschließend weise ich darauf hin, dass der Sozialausschuss mit den vorgeschlagenen Änderungen den im Haushalt vorgesehenen Finanzrahmen nicht überschreitet. Das Konnexitätsprinzip wurde gewahrt. Ich bitte Sie daher, die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/1975 anzunehmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.