Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 72. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 4/2142 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Justizministers. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Dr. Born, Fraktion der CDU, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. Entspricht es den Vorstellungen der Landesregierung von einer funktionsfähigen Sozialgerichtsbarkeit, wenn drei von vier Vorsitzendenstellen einschließlich der Präsidentenstelle längerfristig nicht besetzt sind?
Herr Dr. Born, ich habe schon im Rechtsausschuss von mir aus zu dem gesamten Komplex in nichtöffentlicher Sitzung ausführlich berichtet und ich kann zu dieser Frage ein ganz eindeutiges Nein sagen.
Herr Minister, könnten Sie dem Hohen Haus erklären, warum die Besetzung dieser Stellen aus Ihrer Sicht so bedeutend ist?
Diese Zusatzfrage entspricht der Frage 1 von Herrn Petters. Wenn Sie einverstanden sind, würde ich die jetzt schon beantworten.
Herr Minister, wären Sie bereit, mir zuzugestehen, dass ich meine Frage dahingehend gestellt habe, dass ich von Ihnen gerne wissen wollte, warum Sie die Besetzung der Präsidentenstelle und der weiteren Vorsitzendenstellen für wichtig erachten?
Selbstverständlich ist es richtig, dass an einem Gericht, an dem vier Vorsitzendenstellen eingerichtet sind, möglichst alle diese vier Vorsitzendenstellen besetzt sind. Mein gesamtes Trachten in der Vergangenheit ist darauf gerichtet gewesen, das möglichst ohne die geringste Vakanz zu gewährleisten.
2. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Nichtbesetzung der Stellen und justizpolitischen Vorstößen des Justizministers zur Zusammenlegung verschiedener Gerichtsbarkeiten?
die Überlegungen, zu welchem Zeitpunkt die Ausschreibung erfolgen sollte, zusätzlich eingeflossen, dass Ende 2004/ Anfang 2005 eine rasche Zusammenlegung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit zum damaligen Zeitpunkt möglich erschien. Vor diesem Hintergrund ist die zum 1. Februar 2005 frei werdende Stelle zunächst nicht ausgeschrieben worden, sondern erst einige Monate nach ihrem Freiwerden, nämlich Anfang Mai.
Herr Minister, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie einstweilen von den ursprünglichen Vorstellungen der Zusammenlegung der beiden Gerichtsbarkeiten Abstand genommen haben?
Ich habe gesagt, die Stelle wurde zum 1. Februar 2005 frei. Von dem Freiwerden bin ich unterrichtet worden im Dezember 2004 durch einen entsprechenden Antrag des Präsidenten, dass er nicht wie geplant erst im Oktober 2005 altersbedingt aus dem Amt scheidet, sondern einen Antrag stellt, das vorher zu machen, sodass da die Frage war, wie wir darauf reagieren. Zu dem Zeitpunkt, wie gesagt, sah es aus, als ob es im Bund zu einer Lösung käme. In den folgenden zwei, drei Monaten hat sich herausgestellt, dass das nicht zu erwarten ist. Deshalb gehe ich im Moment davon aus, dass dieses Thema völlig erledigt ist.
3. Worauf ist zurückzuführen, dass bei dem Landessozialgericht die Präsidentenstelle und zwei weitere Vorsitzendenstellen nicht besetzt sind?
Ich hatte gerade schon ausgeführt, dass wir versucht haben, die Vorsitzendenstellen möglichst schnell zu besetzen, und sie auch frühzeitig ausgeschrieben haben. Die Verzögerung von zwei, drei Monaten beim Präsidenten habe ich gerade erklärt. Die Nichtbesetzung ist darauf zurückzuführen, dass wir in allen Bereichen Konkurrentenstreitverfahren haben, die andauern.
4. Seit wann sind diese Stellen beim Landessozialgericht nicht besetzt und wann soll die Besetzung erfolgen?
Die Stelle des Präsidenten ist seit dem 01.02.2005 nicht besetzt. Der Vorsitzende des einen Senats wird seit dem 1. Januar 2005 nicht wahrgenommen. Die andere Vorsitzendenstelle ist seit dem 1. Februar 2006 unbesetzt. Die Besetzung soll selbstverständlich so rasch wie möglich erfolgen, sobald dies rechtlich möglich ist.
Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Rainer Prachtl von der Fraktion der CDU, die Fragen 5 und 6 zu stellen.
5. Wann und mit welchen Bewerbern haben die Vorstellungsgespräche für die Präsidentenstelle stattgefunden und wer hat für das Justizministerium an diesen Gesprächen teilgenommen?
Die Vorstellungsgespräche haben am 24. August 2005 stattgefunden. Dazu sind sämtliche Bewerber eingeladen worden und nacheinander sind mit ihnen Gespräche geführt worden. Auf Seiten des Justizministeriums nahmen teil der Minister, der Abteilungsleiter I und der Personalreferent. Der Staatssekretär war wegen Urlaubs verhindert, an diesem Termin teilzunehmen.
Herr Minister, sind diese von Ihnen eben genannten Personen bei allen Bewerbern dabei gewesen oder ist das unterschiedlich gewesen? Wenn das unterschiedlich gewesen wäre, wäre eine objektive Beurteilung kaum möglich gewesen. Wie hat sich das abgespielt?
Die genannten Personen sind bei allen Gesprächen dabei gewesen, genau die gleiche Besetzung bei allen Gesprächen.
6. Inwieweit sind Empfehlungen des Präsidialrates bei der Besetzung der Vorsitzendenstellen berücksichtigt worden?
Der Präsidialrat ist wie gesetzlich vorgeschrieben jeweils um seine Stellungnahme gebeten worden und diese Stellungnahme ist bei der endgültigen Entscheidung berücksichtigt worden.
Ich mache in diesem Zusammenhang, da es offensichtlich immer noch Unsicherheiten gibt, noch einmal auf Paragraf 65 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung aufmerksam. Ich zitiere: „Der Fragesteller ist berechtigt, nach der Beantwortung seiner Fragen bis zu 2 Zusatzfragen zu stellen.“ Sie brauchen also diese Frage hier nicht noch einmal zu formulieren.
(Rainer Prachtl, CDU: Das war meine Jungfern- frage, Frau Präsidentin. Ich bin seit 16 Jahren dabei und habe die erste Zusatzfrage gestellt. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Das war allgemein. Das ist offensichtlich eine Unsicherheit bei einer Reihe von Abgeordneten bei den letzten Fragestunden gewesen. Deswegen weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin: Sie können, ohne dass Sie das beantragen müssen, zwei Zusatzfragen stellen, wenn Sie Fragender sind.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/2118(neu).
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 4/2118(neu) –