Barbara Borchardt, D i e Linkspartei.PDS: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ist richtig, die Verfasstheit von Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Veränderungen, die wir heute auf den Weg bringen wollen, verbessert. Es wurde gemeinsam gestritten, um spezielle Rechte für Kinder, Jugendliche, für sozial Benachteiligte, für Ältere und Behinderte in die Verfassung neu hineinzubringen beziehungsweise ihre Rechte zu verstärken. Und dennoch sage ich, ich hätte mir gewünscht, dass wir gemeinsam den Mut gehabt hätten, nicht nur die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verändern, sondern gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern ein direktes Mitspracherecht zu übergeben, indem wir ihnen über einen Volksentscheid das Recht in die Hand gegeben hätten, zu entscheiden, ob denn die Legislaturperiode vorher beendet werden könnte oder nicht.
Für mich wäre das ein Zeichen von direkter Demokratie. Richtig ist, wir werden die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Leben behindern, vielleicht vier- oder fünfmal direkt zu sagen, wer im Land Mecklenburg-Vorpommern regieren soll. Und in diesem Zusammenhang erinnere ich mich an die Debatte um die Auflösung des Bundestages im vergangenen Jahr. Ich kann mich sehr wohl erinnern, dass alle Parteien darüber gesprochen haben, was denn an Grundgesetzänderungen nötig gewesen wäre, um nicht nur eine einzige Möglichkeit zur Auflösung des Bundestages im Auge zu haben, nämlich durch die Vertrauensfrage. Warum nicht die Selbstauflösung des Bundestages? Warum nicht durch die Bürgerinnen und Bürger durch einen Volksentscheid? Wovor haben wir Angst? Dass sie wirklich dieses Recht in die Hand nehmen? Ich hoffe nicht. Das, was wir an Begründungen geben, ist für mich sehr dürftig.
Keine Frage, dass es um die Angemessenheit der Abstände von Wahl zu Wahl unterschiedliche Vorstellungen gibt. Wenn man die demokratischen Wahltraditionen insgesamt betrachtet, sind vier Jahre Wahl- und Amtsperioden in Deutschland wie in Europa, wie in der Welt eher die Normalität. Das sollten wir uns vor Augen halten. Selbst der amerikanische Präsident hat nur zeitlich befristete Mandate. Der Landtag könne in einer längeren Wahlperiode wirksamer und kontinuierlicher agieren, wird uns gesagt. Nur, meine Damen und Herren, ob das Parlament handlungsfähig ist, hängt doch nicht von der Zeit ab, die es hat, das ist wohl eher vor allem eine Frage der Mehrheitsverhältnisse, des Zustandes von Koalitionen, wie auch der Opposition, und nicht zuletzt auch, was für Leute schließlich im Landtag sitzen. Eine kürzere Legislatur übt jedenfalls dahingehend heilenden Einfluss aus, dass vor allem die Abgeordneten der Mehrheit gezwungen werden, frühzeitig und schnell mit der Umsetzung ihres Regierungsprogramms zu beginnen sowie die zeitlich machbaren Schritte abzuleiten. Sie müssen wissen, dass die Zeit gegen sie arbeitet, und umgekehrt hat die Opposition durch Verzögerung die Möglichkeit, ihrerseits schneller zum Zuge zu kommen. Und es geht auch – das sollten wir uns vor Augen halten – nicht allein nur um das Parlament, es geht vor allem um die Exekutive. Im gleichen Zusammenhang haben wir auch ein Jahr mehr die Exekutive und unabhängig davon, wer an der Regierung ist, wird ihre Zeit verlängert.
Und wenn die Bürgerinnen und Bürger meinen, dass diese Regierung nicht gut ist, haben wir ihnen mit der Verkürzung der Wahlperiode das Recht genommen, dies vorzeitig zu beenden. Ich würde mir wünschen, dass wir in der Debatte um die Frage der Verfassung über diese Frage der direkten Demokratie, also den Bürgerinnen und Bürgern das Recht übergeben, durch einen Volksentscheid selbst zu bestimmen, ob die Wahlperiode verkürzt werden sollte oder nicht, dass wir das vielleicht noch gemeinsam in die Debatte mit einbringen. – Danke schön.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS auf Drucksache 4/2118(neu) zur federführenden Beratung an den Rechts- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS bei einer Gegenstimme des fraktionslosen Abgeordneten und einer Stimmenthaltung aus der Linkspartei.PDS angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, auf Drucksache 4/1835, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4/2140.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder – Drucksache 4/1835 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 2001 hat die Landesregierung auf Antrag dieses Hohen Hauses einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder vorgelegt. Damit lag erstmals ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder auf verschiedenen Ebenen vor. Dieses Konzept wurde umgesetzt, und das – ich denke, wir können das mit Fug und Recht behaupten – mit gutem Erfolg. Kernstück war die Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes dahingehend, dass Störer bis zu 14 Tagen aus der Wohnung verwiesen werden können. Begleitet durch Erlasse des Innenministers und Schulungen der Polizei wurden die neuen gesetzlichen Möglichkeiten schnell und erfolgreich in die Praxis umgesetzt.
(Beifall Heinz Müller, SPD, Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)
Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen wurde gestern mit der Ersten Lesung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes das Ziel angestrebt, eine weitere Präzisierung des Paragrafen 52 – dieser betrifft die Wegweisungen – im Sicherheits- und Ordnungsgesetz vorzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass diese Änderung auch so in der Zweiten Lesung beschlossen wird. Zum einen soll hiermit eine Klarstellung vorgenommen werden, sodass aufgrund der ursprünglichen Formulierung, die Polizei könne eine Person – ich zitiere – „bis zu einer richterlichen Entscheidung über zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten“ ihrer Wohnung und des unmittelbar angrenzenden Bereiches verweisen, das Problem, eine missverständliche „Tatbestandsvoraussetzung für die Wegweisung“, geändert wird. „Das hieße, das Opfer müsste schon im Moment der Wegweisung entscheiden, zivilrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen zu wollen. Dies ist nicht Intention des Gesetzgebers.“ Deshalb soll der Zusatz „bis zu einer richterlichen Entscheidung“ gestrichen und damit klargestellt werden, dass im Falle eines Antrags auf zivilrechtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz die polizeilich verfügte Maßnahme endet.
Eine weitere Ergänzung, nämlich die Verpflichtung der Gerichte, die Polizei über getroffene Entscheidungen zu informieren, ist dringend erforderlich. Dadurch wird die Polizei in Kenntnis gesetzt, ob sie an der von ihr getroffenen Maßnahme festhalten muss oder diese bereits aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung obsolet geworden
ist. Mit der neuerlichen Änderung des SOG werde also eine bessere Handhabbarkeit des Gesetzes möglich. Und deshalb freue ich mich auch, dass diese vorgeschlagene Änderung von uns Aufnahme in das SOG gefunden hat.
Außer der Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wurden in Umsetzung des Ersten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder in den Staatsanwaltschaften Sonderdezernate, an den Land- und Amtsgerichten Zeuginnen- beziehungsweise Opferschutzräume eingerichtet. Bei der Polizei, bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten werden umfangreiche aufeinander abgestimmte Statistiken erhoben – auch eine jahrelange Forderung von uns. Um den Opfern einen lückenlosen Schutz und fachspezifische opferparteiliche Beratung geben zu können, wurden flächendeckend Interventionsstellen, die im pro-aktiven Ansatz arbeiten, eingerichtet. Der Aufbau dieser Interventionsstellen wurde wissenschaftlich begleitet. Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung ist unter anderem, dass eine neue Zielgruppe erreicht wurde, nämlich solche Frauen, die nicht in ein Frauenhaus gegangen sind und somit nicht die Unterstützungsangebote in Anspruch genommen hätten. Diese haben die neuen Formen der Intervention sehr positiv aufgenommen.
Ich habe immer dafür plädiert, dass wir eine geschlossene Interventionskette brauchen. Diese haben wir jetzt. Es ist nicht nur eine Kette, sondern ich glaube, wir können hier in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile von einem Netz sprechen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS, und Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)
Ja, meine Damen und Herren, und wenn sich das jetzt alles so positiv anhört, warum dann eigentlich ein zweiter Aktionsplan? Trotz der erreichten Erfolge ist die Gewalt gegen Frauen und Kinder noch nicht beendet. Es ist nötig, die Hilfe- und Reaktionssysteme zum Wohl der Opfer weiterzuentwickeln, um noch frühzeitiger und wirksamer den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und auch Kinder sichern zu können. Im ersten Aktionsplan wurden Problemfelder ausgeklammert, auf die sich jetzt der zweite richtet. Dazu gehören zum Beispiel Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen, Gewalt gegen Migrantinnen, Gewalt gegen Kinder.
Herr Kollege Jäger hat vorhin bei der Verfassungsdiskussion darauf aufmerksam gemacht, dass wir nicht über eine Verfassung das Problem ändern können, aber ich denke, wir können uns mit Einzelschritten für den Schutz der Kinder einsetzen, und in dem Zusammenhang tun wir das jetzt auch mit dem Landesaktionsplan.
Von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen sind häufig mit einer Vielzahl spezifischer Probleme konfrontiert, die ihre Ursachen zum Beispiel im ausländerrechtlichen Status, in sprachlichen Schwierigkeiten oder der Unkenntnis der vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten haben können. Wenn diese Frauen Hilfe suchen, steht ihnen oft ein langer Weg durch verschiedene Institutionen bevor, bis sie eine Einrichtung finden, in der sie eine ihrer besonderen Lebenssituation entsprechende Unterstüt
zung erfahren. Es geht also in diesem Punkt darum, die Entwicklung spezifischer Angebote hinsichtlich Schutz, Sprache und Aufklärung mit voranzutreiben.
Ein anderer Problembereich sind die von Menschenhandel betroffenen Frauen. Sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen findet leider auf der ganzen Welt statt, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch ganz nah unter uns. Und das ist meiner Meinung nach viel zu gering im öffentlichen Bewusstsein. Unabhängig davon, ob die Ausübung der Prostitution erzwungen wird oder, wie es manchmal so schön heißt, im „Konsens“ erfolgt, werden die Frauen und Mädchen von kriminellen Banden ihrer individuellen Rechte beraubt und in eine Art moderne Sklaverei gezwungen. Als Opfer des internationalen Menschenhandels werden viele von ihnen, vor allem aus Osteuropa, nach Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern gebracht. Oft werden sie nach ihrer Ankunft in Isolation gehalten und sind Repressalien hilflos ausgeliefert.
Um hier zu helfen, hat die Landesregierung mit dem Landesaktionsplan beschlossen, ein Konzept für die wirksame Bekämpfung von Frauenhandel in MecklenburgVorpommern zu entwickeln. Der Innenausschuss hat ausführlich darüber diskutiert. Ich gehe davon aus, dass auch mit der heutigen Diskussion im Landtag deutlich wird, welche Schwerpunkte die Abgeordneten der einzelnen Fraktionen bei dem Konzept sehen. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Justizministers wird das gewünschte Konzept bis zum 15. Mai 2006 erstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fachleute gehen davon aus, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen und dabei insbesondere mit geistiger Behinderung zu einer besonderen Risikogruppe gehören. Sie sind potenzielle Opfer, da sie in ihrem Leben von anderen Menschen abhängig sind und ein fremdbestimmtes Leben auch erlernt haben. Sie haben gelernt, das zu machen, was andere Menschen gut für sie halten und/oder von ihnen verlangen. Äußern sie sich über sexualisierte Gewalt, so wird ihnen meist nicht geglaubt. Die Täter nutzen das Vertrauen der Opfer, seine Schutzlosigkeit und Abhängigkeit aus. So spezialisiert wie die Probleme dieser Frauen und Mädchen sind, so spezialisiert muss auch das Beratungs- und Präventionsangebot sein. Dies umzusetzen ist auch ein Ziel des Landesaktionsplanes.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einbeziehung verschiedener Berufsgruppen in das Hilfenetz. Zwei Berufsgruppen möchte ich beispielhaft herausgreifen:
Einmal die Gesundheitsprofession und auch die Lehrerinnen und Lehrer. Frauen, die häufig Gewalt erlebt haben, verschweigen das in der Regel lange Zeit und sind aus zahlreichen Gründen selten bereit, Anzeige zu erstatten oder sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Die niedergelassenen Praxen sowie auch Kliniken sind häufig die erste Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen. Für alle Berufsfelder im Gesundheitswesen ist es aber immer wieder ein Problem, mit Gewaltfolgen umzugehen. Deshalb ist es so wichtig, dass dort eine angemessene Versorgung erfolgt. Diese setzt voraus, dass der Blick für gesundheitliche Folgen von Gewalt geschult wird und der Zusammenhang zwischen der Gewalt und den bestehenden Gesundheitsproblemen in Anamnese, Diagnose und Behandlung mehr Beachtung findet. Im April 2004 habe ich deshalb eine Arbeitsgruppe „Gewalt und Gesundheit
in Mecklenburg-Vorpommern“ initiiert. In dieser Arbeitsgruppe wirken Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Gesundheitsprofessionen mit. Übereinstimmend wurde von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe festgestellt, dass die Folgen von Gewalterfahrung im sozialen Nahraum bei der Diagnose und Therapie von Verletzungen und Erkrankungen stärker beachtet werden müssen. Als erster Schritt wurde für das medizinische Fachpersonal ein Handlungsleitfaden zum Umgang mit von Gewalt betroffenen Frauen erarbeitet. Ich kann in der Zwischenzeit sagen, er wird auch sehr stark nachgefragt. Die zusammengestellten Informationen sollen sensibilisieren, Handlungssicherheit in Rechtsfragen, aber auch praktische Unterstützung geben. Das Angebot des Leitfadens ist im Ärzteblatt veröffentlicht und kann auch von Interessierten bei mir abgefordert werden. Zurzeit werden für die Gesundheitsprofessionen Fortbildungsveranstaltungen und weitere Materialien konzipiert. Dazu gehört zum Beispiel auch ein so genanntes „Kittelkärtchen“, das von Gewalt betroffenen Frauen bei Bedarf von den Ärzten sofort überreicht werden kann. Dort sind die wichtigsten Informationen, zum Beispiel wo Anlaufstellen vorhanden sind, enthalten. Das geht demnächst in Druck.
Die andere Berufsgruppe, und zwar die Lehrerinnen und Lehrer, muss eine besondere Wahrnehmungs- und Handlungskompetenz bei den Problemen von Geschlechtergewalt und Gewalt im sozialen Nahraum entwickeln. Auch für diese Berufsgruppe sind besondere Fortbildungen konzipiert worden. Darüber hinaus werden in den Schulen Möglichkeiten angeboten, die Problematik in SCHILF-Tagen zu bearbeiten. Der neue Erlass des Bildungsministeriums zur Gesundheitserziehung, Sucht und Gewaltprävention an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird auch die Problematik häusliche Gewalt und Gewalt gegen das andere Geschlecht mit aufnehmen.
Letztendlich ist aber ein koordiniertes, kooperatives Vorgehen aller Berufsgruppen nötig. Im vergangenen Jahr wurden durch den Justizminister in den vier Regionen der Landgerichte Workshops mit dem Ziel durchgeführt, einen Erfahrungsaustausch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterstützungseinrichtungen sowie Vertreterinnen und Vertretern der vor Ort zuständigen Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu erreichen. Diese Workshops haben insbesondere das Verständnis für die unterschiedlichen Rollen der am Strafverfahren Beteiligten sowie die Dialogbereitschaft gefördert. Darüber hinaus, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin ich der Auffassung, dass auch die Familienrichter dringend Fortbildungen benötigen, um gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen die besonderen Belange von Kindern, die entweder direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt betroffen sind, zu berücksichtigen. Es konnten aufgrund dieser Workshops eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeit innerhalb und außerhalb der Justiz gesammelt werden. Insgesamt werden diese Ergebnisse in neue Handlungsleitlinien einfließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, bereits bei der Erarbeitung und an der Umsetzung des Aktionsplans sind verschiedene Ressorts der Landesregierung beteiligt gewesen. Ich denke, dass die Zusammenarbeit auch sehr erfolgreich gewesen ist. Die Steuerung wird und wurde in erster Linie durch den Landesrat zur Umsetzung des Aktionsplanes begleitet, federführend ist mein Bereich. Im Landesrat arbeiten Vertreterinnen und Vertre
ter aus den involvierten Fachministerien des Landes mit den Landesarbeitsgemeinschaften der Frauenhäuser, den Interventionsstellen, den Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, Männerberatungsstellen und kommunale Gleichstellungsbeauftragte zusammen. Gestatten Sie mir an dieser Stelle vor allen Dingen all denjenigen zu danken, die nicht auf Verwaltungsebene und nicht aus dem parlamentarischen Bereich in diesen Gremien mitarbeiten. Sie machen es nämlich neben ihrer sonstigen Tätigkeit, die meines Erachtens ohnehin schon psychisch sehr anstrengend ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der CDU und Linkspartei.PDS – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat auch mit dem 2. Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder ein Maßnahmebündel beschlossen, dessen Umsetzung helfen wird, die Gewalt gegen Frauen und Kinder weiter einzudämmen.
Gestatten Sie mir, zum Abschluss noch auf ein aktuelles Ereignis hinzuweisen. Ich denke, es ist in jedem Kopf und in aller Munde, dass wir demnächst die Fußballweltmeisterschaft haben, und wir alle freuen uns darauf. Wir würden uns natürlich noch mehr freuen, wenn unsere deutsche Mannschaft vorneweg schon mehr punkten würde.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heinz Müller, SPD: Da haben wir wenig Hoffnung. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Du bist aber optimistisch.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Wermutstropfen ist trotzdem dabei. Ich teile die Besorgnis des Deutschen Frauenrates und des Landesfrauenrates MecklenburgVorpommern, dass anlässlich der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland damit zu rechnen ist, dass die Prostitution nicht nur an den Austragungsorten zunehmen wird. Ich bitte Sie alle, unterstützen Sie die Aktivitäten und Kampagnen der Menschenrechtsorganisationen und Frauenverbände, um dieses im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland zu verhindern! Das wäre nämlich kein gutes Aushängeschild für uns. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, meine erste Rede vor diesem Hohen Hause zu einem Thema halten zu können, das mir persönlich am Herzen liegt, weil es Bestandteil meiner bisherigen Tätigkeit war, bei dem die CDU sehr gut aufgestellt ist und über das interfraktionell große Einigkeit besteht.