Die Erfolgsaussichten im Hinblick auf die eingelegte Revision schätzen wir vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Jahre 1997 positiv ein. In dieser Entscheidung hat der Freistaat Sachsen 1992 mit der GEW zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Eine Festschreibung der Unterrichtsverpflichtungszeiten erfolgte nicht. Im darauf folgenden Jahr hob der Freistaat die Unterrichtsverpflichtungszeiten an. Das Bundesarbeitsgericht hat in den Gründen ausgeführt, dies verstoße nicht gegen die getroffene Vereinbarung mit der GEW, weil die Unterrichtsverpflichtungszeiten nicht vertraglich festzuschreiben sind. Überdies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes die Festlegung des Pflichtstundenmaßes für Lehrer Ausfluss des arbeitgeberseitigen Direktionsrechtes. Es hätte im Rahmen des Urteils des Landesarbeitsgerichtes nach Auffassung des Landes einer Auseinandersetzung dahingehend bedurft, dass die Grundlage des Lehrerpersonalkonzeptes das Direktionsrecht des Landes hinsichtlich der Pflichtstundenzahl beschneiden könnte. Das Landesarbeitsgericht vernachlässigt, dass an die Einschränkungen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechtes regelmäßig sehr hohe Anforderungen zu stellen sind. Angesichts dessen beurteilt die Landesregierung die Erfolgsaussichten der eingelegten Revisionen jedenfalls aus unserer Perspektive positiv.
Gleichwohl haben wir uns über diese Dinge hinaus bemüht, eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten zu erreichen. Für diesen Zweck wurden mit der GEW und den Verbänden Gespräche mit dem Ziel geführt, die außerunterrichtlichen Aufgaben der Lehrkräfte zu reduzieren. Diese Gespräche führten nicht zu dem gewünschten Ergebnis, weil die von der Landesregierung in Aussicht gestellten Arbeitserleichterungen für die Lehrkräfte von der GEW und den Verbänden abgelehnt wurden.
Zweiter Aspekt. Wir bemühen uns dennoch natürlich weiter, eine vergleichsweise Beilegung der Rechtsstreitigkeiten herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund wird allen Klägern ein individuelles Vergleichsangebot unterbreitet, in dem neben einer zukünftigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Zahlung in Höhe von 50 Prozent des jeweiligen Streitvolumens bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2005/2006 gegen Klagerücknahme und Verzicht auf zukünftige Forderungen angeboten wird.
Die Auswirkungen des Urteils auf den Landeshaushalt – auch das war ein Aspekt – können jedoch hinsichtlich der Höhe der Kosten natürlich nicht genau beziffert werden. Für die anhängigen Klagen wird für die rückwirkende Zahlung von Vergütungen für ein bis zwei Stunden von Kosten in Höhe von 700.000 Euro bis 1,3 Millionen Euro ausgegangen.
Zusätzlich zu den anhängigen Klageverfahren haben Lehrkräfte Ansprüche im Zusammenhang mit der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung bei den staatlichen Schulämtern geltend gemacht. Die entsprechenden Daten wurden bisher in den staatlichen Schulämtern aber noch nicht erhoben. Wenn man davon ausgeht, um auch diese Frage zu beantworten, dass circa 5.000 Lehrkräfte Ansprüche rückwirkend für ein halbes Jahr geltend machen könnten, ergeben sich daraus zusätzliche Kosten in Höhe von 5,1 bis 10,2 Millionen Euro.
Unmittelbare Auswirkungen – jetzt zu diesem Punkt – auf das Lehrerpersonalkonzept ergeben sich aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil nicht. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Revision des Landes gegen das Urteil keinen Erfolg haben sollte. Es ist aber zu berücksichtigen, dass sich seit Bestehen des Lehrerpersonalkonzeptes die schulfachlichen Zielstellungen geändert haben. Die Bedingungen zur Umsetzung der Teilzeit haben sich erschwert. Es wird daher die Frage nach der Notwendigkeit und der Möglichkeit einer Modifizierung und damit einer Anpassung an die Anwendungsregeln gestellt werden müssen.
Das gilt insbesondere im Hinblick auf das längere gemeinsame Lernen, auf die Entwicklung der selbstständigen Schule, auf die Minimierung von Abordnungen oder Versetzungen von Lehrern und – ich nenne auch diesen Punkt – das gilt auch für den Abbau der Dreijahresfachlichkeiten. Dazu gibt es bereits erste Meinungsaustausche mit den Verhandlungspartnern des Lehrerpersonalkonzeptes.
Lassen Sie mich zum Aspekt der Dreijahresfachlichkeit noch etwas sagen. Das sollte eine Anerkennung sein für Lehrkräfte, die aus Bedarfsgründen in der Vergangenheit in Fächern unterrichtet haben, für die sie keine Lehrbefähigung beziehungsweise Lehrberechtigung besitzen. Die Regelung hat jedoch zu einer erheblichen Benachteiligung für eine ganze Reihe von Lehrkräften geführt. So konnten zum Beispiel in größeren Städten Lehrkräfte kaum zusätzliche Fachlichkeiten erwerben, da hier genügend Fachlehrer zur Absicherung des jeweiligen Unterrichtes vorhanden waren. Ebenso hatten gute Fachlehrer kaum die Möglichkeit, zusätzliche Fachlichkeiten zu erwerben, weil sie nur in Fächern eingesetzt wurden, für die sie eine Lehrbefähigung haben. Dieses wurde vom Landesrechnungshof in einer Prüfmitteilung vom 9. August 2005 ebenfalls als nicht sachgerecht deklariert. Deshalb erscheint uns eine Modifizierung der Anwendungsregelungen des Lehrerpersonalkonzeptes geboten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Minister, ich glaube, für die Diskussion ist es notwendig, dass Sie ausführen sollten, weil Sie angerissen haben, die GEW und die anderen Verbände haben Ihr Angebot abgelehnt,...
Sehr geehrter Herr Minister, ich glaube für die Diskussion ist es wichtig, wenn Sie ausführen würden, welche konkreten Angebote Sie den Vertretern gemacht haben.
(Heinz Müller, SPD: Wo ist jetzt die Frage?! – Dr. Margret Seemann, SPD: Was ist jetzt die Frage? Was soll er jetzt antworten? – Ministerin Sigrid Keler: Die hat er doch gesagt.)
Herr Abgeordneter, da wir noch in diesen Diskussionen stehen – ich habe es ausgeführt – möchte ich dem Ergebnis noch nicht vorgreifen.
Da diese konkreten Angebote nach wie vor Diskussionsgegenstand sind, möchte ich dem Ergebnis noch nicht vorgreifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich schwierig, mit einem Fachminister in eine Fachdiskussion einzusteigen, wenn es keine fachliche Grundlage gibt.
(Beifall und Heiterkeit bei Karin Strenz, CDU, und Udo Timm, CDU – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Vielleicht hätten Sie das im Ausschuss tun sollen.)
Von der Warte aus ist es natürlich auch sehr schwierig, die Lage zu beurteilen. Das ist, denke ich, auch für alle verständlich. Ich glaube, hier geht es um viel mehr als um diesen konkreten Sachverhalt. Hier geht es nämlich um die Tatsache, was in dreieinhalb Jahren Bildungspolitik in diesem Lande durch den verantwortlichen Fachminister getan wurde.
Das ist doch eigentlich die Frage, die man in diesem Zusammenhang stellen muss: Gelingt es diesem Minister
in diesem Lande, einen der Hauptakteure mit auf den Weg zu nehmen? Neben den Schülern – das ist sicherlich unbestritten – haben wir auch die Lehrer als Hauptakteure.
Ich glaube einfach, auch die Lehrer und Lehrerinnen werden in diesem Lande im Bereich der Bildungspolitik nicht mitgenommen.
Das ist doch das zentrale Thema, über das wir hier diskutieren müssen. Wenn Sie sich die einzelnen Bereiche des Bildungsministeriums anschauen, dann sagen Sie doch an dieser Stelle einmal ganz ehrlich, in welchem Bereich können wir in den zurückliegenden dreieinhalb Jahren Erfolge aufweisen. Ich könnte in jedem Bereich versuchen,
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Die Erfolge zu nennen! Vielleicht machen Sie das in Ihrem Antrag.)
ich sage es Ihnen schon vorweg, Frau Gramkow, weil meine Redezeit in dem Punkt nicht ausreicht, aber wir können alle Bereiche aufrufen, ob das die Hochschulpolitik ist,
ob das Hickhack im Schulbereich ist, ob es das ist, was sich andeutete, was ich gestern ausgeführt habe, ob es im Berufsschulbereich ist. Ich möchte Sie an den Förderschulbereich oder auch an die Theaterförderung erinnern. Mir persönlich fällt es schwer, hier wirkliche Erfolge zu erkennen,
auch wenn ich gerade diesen Punkt noch einmal aufgreifen möchte, die Informationspolitik, wie ich nämlich mit Leuten umgehe, um sie mit ins Boot zu bekommen. Es ist schon eine Weile her, aber wenn Sie sich erinnern, ich habe mir das noch einmal herausgesucht, am 29.01.2004 gab es eine Pressemitteilung, eine Information an die Schulen, weil man sich sicher war, am nächsten Tag gehen die Lehrer sozusagen in die Ferien. Das hat mit Dialog, mit Mitnehmen, mit gemeinsamer Politik aus meiner Sicht sehr wenig zu tun. Und dann wurde ihnen einmal mitgeteilt am 29.01.2004, dass im – und jetzt geht es ja um diesen konkreten Fall – Gymnasium beziehungsweise in Berufsschulen die Unterrichtsstundenverpflichtung um zwei Stunden aufgestockt wird. Und Sie wissen, dass es an diesem Tage sehr viel mehr Meldungen gab, ob das die Reduzierung von Teilzeitstunden war et cetera. Ich will das nicht alles aufzählen. Das ist, glaube ich, symptomatisch für den Umgang mit der Lehrerschaft in diesem Lande.
Das hat die Lehrerschaft in diesem Lande nicht verdient. Wenn ich etwas Aktuelles aufgreife, den 21. Februar 2006, der so genannte Maulkorberlass, dann wurde eben ein Schreiben von der Regierung an die Schulen gesandt, in dem steht: Schulleiter und Lehrkräfte werden daher ausdrücklich aufgefordert, in der Dienstzeit oder sonst in dienstlicher Eigenschaft jede Unterstützung der Initiatoren des Volksbegehrens zu unterlassen.