Aber ich möchte noch einige neue Gesichtspunkte aus der Sicht des Landkreises Ostvorpommern anführen. Mein Fraktionskollege Wolfgang Riemann und ich haben eine Anfrage zum Polizeirevier Wolgast gestellt. Nun kann man fragen: Was hat dieses Polizeirevier mit dem Gesetzentwurf zu tun? Aber, da höre und staune man: „In welchem Zusammenhang“ – die Frage wir haben gestellt – „steht die bauliche Situation des Wolgaster Polizeireviers mit der geplanten Kreisgebietsreform?“ Antwort: „Zusammenhänge zwischen der baulichen Situation des Wolgaster Polizeireviers und der Kreisgebietsreform bestehen nicht.“ Jetzt kommt ein zweiter Satz: „Bei der Planung baulicher Maßnahmen werden mögliche Auswirkungen einer Kreisgebietsreform auf polizeiliche Strukturen berücksichtigt.“
Was denn nun? Das war ein Fax, das wir bekommen haben, unterschrieben von Herrn Bosch, Staatssekretär im Innenministerium.
Man hat wahrscheinlich mitbekommen, dass man sich mit dieser Problematik befasst hat, und Zusammenhänge zum Gesetzentwurf sieht man überhaupt nicht. Meine F r age geht natürlich jetzt an den Innenminister: Gibt es noch andere so versteckte Richtungen, die aus dem Gesetz herausgelesen werden können? Dazu muss ich eindeutig meine Erfahrungen sagen, die ich in den letzten Tagen beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald bekommen habe. Da hat ein Beamter aus dem Innenministerium auf die Frage der Präsidentin Frau Kohl, wie man damit umgeht, dass bei den Ämterstrukturen mehr als zehn Gemeinden zu einem Amt gehören sollen – in der Kommunalverfassung stehen als Richtlinie zehn Gemeinden –,
geantwortet: Wir werden für die nächste Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorbereiten und da wird man zu Zwangszusammenschlüssen der Gemeinden kommen müssen. Das soll das Parlament dann verabschieden.
Aber so kann man nachher heraushören, dass es viele, viele andere Dinge geben wird, die in dem Gesetzentwurf nicht stehen, aber daraus entstehen natürlich Folgen.
Eine weitere Folge ist – das kam heute auch schon zur Sprache –, dass man festgestellt hat, dass die Ämterstrukturen, das heißt die Ämtergrößen, eigentlich nicht mehr passend sind zu den neuen Regionalkreisen. Das hat nicht irgendjemand gesagt, das hat der Minister Herr Holter
auf einer Sitzung des Sonderausschusses gesagt. Das bestürzt natürlich die Kommunalpolitiker vor Ort, weil diese Ämterstrukturen gerade vollzogen worden sind. Da fragt man sich schon: Welche weiteren Dinge können wir
mit diesem Gesetzentwurf noch erwarten? Ich glaube, das ist auch die Frage, und deswegen kann man diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil uns einfach nicht die Wahrheit gesagt wird, welche Auswirkungen dieses Gesetz noch für die Kommunalpolitik hat.
(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Linkspartei.PDS! – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)
dazu entschließen, diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu versagen. Darum würde ich noch mal bitten. – Danke schön.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Strenz. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich trete für eine Verwaltungsreform ein, deren entscheidender Prüfstein die Entwicklung der Demokratie von unten nach oben ist,
was zu überschaubaren unbürokratischen Selbstverwaltungsstrukturen führt, die eine Steigerung der Effektivität der Verwaltungen bringen. Aus vier armen Partnern wird nicht automatisch ein reicher Regionalkreis. Kostenersparnis wird bisher nur vermutet. Eher sind erhebliche zusätzliche Kosten zu erwarten: Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskosten, Schaffung neuer Verwaltungssitze. Ein Regionalkreis Westmecklenburg mit 2.500 Kreisbediensteten dürfte mit erheblichen politischen, finanziellen und rechtlichen Problemen zu kämpfen haben. Das, meine Damen und Herren, ist meine Meinung. Hier ein Zitat meiner Kollegin im Kreistag zu Parchim, der Vorsitzenden der Fraktion der PDS, Frau Gertrud Schulz: „Wir haben bei uns im Kreistag am 03.03.2005 einen eindeutigen Beschluss gefasst, der da heißt: keine Kreisgebietsreform.“
Ich möchte an dieser Stelle nur noch eines tun und denen, die heute in der SPD-Fraktion mit etwas hängendem Kopf wenig sagten und wenig applaudierten, raten, in sich hineinzuhören.
Und ich möchte diejenigen bitten in der PDS, vor denen ich an dieser Stelle einen sehr großen Respekt habe, wenn sie etwas entscheiden und trotzdem vielleicht mit Repressalien rechnen müssen in irgendeiner Weise,
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Jetzt wird es immer abenteuerlicher. – Heinz Müller, SPD: Sie sollten nicht von sich auf andere schließen. – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)
sich für etwas aus vollster Überzeugung zu entscheiden, weil sie es für ihre Bürgerinnen und Bürger tun, die sie vertreten, denn, sehr verehrter Herr Müller, wir sehen uns in den Kreistagen nicht als Betroffene, wir sind gewählte Volksvertreter und mit dieser Verantwortung arbeiten wir. Das wollen wir weiter tun in der richtigen Form und das möchten wir uns auch nicht anders unterstellen lassen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lang ist es her, im Jahre 1806 wurde der Landkreis Rügen als selbstständige Gebietskörperschaft gegründet.
Heute stehen wir vor einer Schicksalsentscheidung. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes darüber zu entscheiden, ob diese zweihundertjährige Selbstständigkeit beendet werden soll. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzesvorhabens ist die Neuordnung der Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Willen der Regierung und der Koalitionsfraktionen von SPD und Linkspartei.PDS soll es zukünftig,
Frau Gramkow, nur noch fünf Großkreise in Mecklenburg-Vorpommern, aber ohne selbstständigen Landkreis Rügen geben.