Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 75. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich es nicht versäumen, dem heutigen Geburtstagskind Herrn Vincent Kokert ganz herzlich zu seinem Geburtstag zu gratulieren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 4/2181(neu) vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten. Ich bitte den Abgeordneten Lorenz Caffier in Vertretung für die Abgeordnete Frau Lochner-Borst, Fraktion der CDU, die Fragen 1 und 2 zu stellen. Bitte schön.
1. Gemäß eines Berichtes der Ostsee-Zeitung vom 25. März 2006 spricht der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei von einem „klaren Kabinettsbeschluss zur Ausrichtung des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007“. Demgegenüber behauptet der stellvertretende Landesvorsitzende der Linkspartei.PDS – Steffen Bockhahn –, dass es einen förmlichen Beschluss der Landesregierung nie gegeben habe.
Wann und mit welchem Ergebnis hat sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern für die Ausrichtung des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm entschieden und gab es zu dieser Entscheidung einen förmlichen Kabinettsbeschluss?
2. Welche Position vertreten die der Linkspartei.PDS angehörenden Mitglieder der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern heute zu dem damals gefassten Kabinettsbeschluss?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Der Ministerpräsident hat das Kabinett am 11. Januar 2005 über die Ausrichtung des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm informiert. Der Information lag ein entsprechendes Schreiben des Chefs des Bundeskanzleramtes vom 20. Dezember 2004 zu Grunde, in dem mitgeteilt wurde, dass der Weltwirtschaftsgipfel G8 unter deutscher Präsidentschaft im Jahr 2007 in Heiligendamm ausgerichtet werden soll. Der Chef der Staatskanzlei hat außerdem das Kabinett am 1. Februar 2005 über die Ergebnisse einer ersten Anlaufberatung am 17. Januar 2005 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie über die erste Sitzung der Arbeitsgruppe G8 der Landesregierung am 26. Januar 2005 informiert.
Zur zweiten Frage: Alle Mitglieder der Landesregierung haben die Information des Ministerpräsidenten in der Sitzung des Kabinetts am 11. Januar 2005 und des Chefs der Staatskanzlei in der Sitzung des Kabinetts am 1. Februar 2005 über die Ausrichtung des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm zur Kenntnis genommen und dem Entwurf des Haushaltsrechtsgesetzes 2006/2007 in dem Haushaltsplanentwurf 2006/2007 und dem Finanzplan 2005 bis 2009 in der Kabinettssitzung zugestimmt, also einstimmiger Kabinettsbeschluss.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Arbeit, Bau und Landesentwicklung und hierzu die Frage 3 des Abgeordneten Herrn Dr. Armin Jäger von der Fraktion der CDU.
3. In der Schweriner Volkszeitung vom 30. März 2006 wird der Landesrechnungshof mit den Worten zitiert, dass aufgrund nicht vorhandener Fördermittel die Gesamtfinanzierung der Buga nicht gesichert ist. Darüber hinaus ist dem Bericht zu entnehmen, dass die Buga GmbH ab sofort keine Kosten verursachenden Aufträge mehr auslö s e n wird.
Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der Ausreichung zusätzlicher Städtebaufördermittel, die für die Kommune einen höheren Eigenanteil zur Folge hätte und andere wichtige begleitende Projekte wie die Sanierung von Zufahrtsstraßen und zentralen Plätzen gefährden würde?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Jäger! In dem Bestreben, die Realisierung der BUGA 2009 zu befördern, hat sich das Arbeitministerium, in diesem Fall das Bauministerium, Anfang 2006 bereit erklärt, das für die Gartenschau vorgesehene Förderbudget des Wirtschaftsministeriums um 8 Millionen Euro zu entlasten. Nach dieser Vereinbarung sollen dazu überwiegend Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung – EFRE – der Förderperiode 2007 bis 2013 aus dem Bereich der städtischen Dimension und nachhaltigen Stadtentwicklung sowie ein Teil Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden.
Unmittelbar nach dieser Vereinbarung führte mein Ministerium ein Gespräch mit der Stadt und zeigte Möglichkeiten der Finanzierung im Rahmen der EFRE-Mittel des Arbeitsministeriums und der Städtebauförderungsmittel auf. Die Stadt wurde gebeten, bis zum 20. Februar 2006 einen Kosten- und Maßnahmenplan vorzulegen, um mitzuteilen, wann die Mittel für die einzelnen Maßnahmenabschnitte benötigt werden. Eine Förderung durch das Arbeitsministerium ist nur im Rahmen der bestehenden Förderprogramme und nach den Konditionen und Kriterien dieser Programme möglich, zum Beispiel die Bindung an ein Sanierungsgebiet. Bis heute liegen die Planungen der Stadt nicht vor.
Der Finanzierungsvorschlag durch das Arbeitsministerium mit insgesamt 8 Millionen Euro brutto, also ein
schließlich des Eigenanteils der Stadt Schwerin, ist folgender: 5 bis 6 Millionen Euro sollen aus dem EFRE-Topf kommen und 2 bis 3 Millionen Euro aus den bewilligten Städtebauförderungsmitteln. Durch diese Art der Finanzierung erhöht sich der Eigenanteil der Stadt im Vergleich zur ursprünglich geplanten Variante.
Die GA-Mittel werden mit 10 Prozent kofinanziert, die EFRE-Mittel hingegen mit 25 Prozent. Bei der Städtebauförderung ist es gar ein Drittel. Das ist bekannt. Ich möchte das nur der Vollständigkeit halber sagen. Daraus folgt, dass die Stadt Schwerin je nach Verhältnis der EFRE- und Städtebauförderungsmittel zwischen 1,36 und 1,45 Millionen Euro zusätzlich aufbringen muss. Das Land und die Stadt Schwerin sind nun gefordert, die Deckung dieses erhöhten Eigenanteils zu klären. Die Verwirklichung anderer für Schwerin wichtiger Projekte, wie der Grunthalplatz oder der Marienplatz, ist dadurch nicht, wie in der Presse dargestellt, gefährdet.
Beide Plätze liegen außerhalb der Sanierungsgebiete und können deshalb mit Städtebauförderungsmitteln nicht unterstützt werden. Hinzu kommt, dass die Stadt Schwerin einen Großteil der bewilligten Städtebauförderungsmittel 2005 nicht in Anspruch genommen hat. Mit Stand vom 31. März 2006 sind dieses 3.175.000 Euro. Die Landeshauptstadt ist damit Spitzenreiter unter den Kommunen, die bewilligte Mittel nicht umsetzen. Normalerweise würde mein Haus der Stadt Schwerin, wie bereits im vergangenen Jahr wegen des schlechten Kassenmittelabflusses angekündigt, im Programm 2006 keine neuen Städtebauförderungsmittel bewilligen. Der Anteil der Städtebauförderungsmittel in Höhe von 2 bis 3 Millionen Euro für die BUGA dürfte somit aus nicht verausgabten Mitteln des Vorjahres verfügbar sein.
Herr Minister, Sie dürfen unterstellen, dass mir diese Sachlage bekannt ist. Das haben Sie aus dem Zwischenruf meiner Kollegin auch gehört. Die Frage war auch eine andere. Ich würde gern von Ihnen wissen, ob die von Ihnen im Aufsichtsrat dieser BUGA-Gesellschaft mitgetragene Zusage, die auch vom Innenminister durch einen Vertrag mit der Stadt bekräftigt worden ist, nun noch gilt oder nicht, denn – und das ist die Frage – die Zuschussmittel und deren Höhe, das heißt, die Prozentsätze waren Gegenstand dieser Vereinbarung, sind Gegenstand des Rechnungswerks gewesen, das der Innenminister genehmigt und zum Gegenstand eines Vertrages mit der Stadt gemacht hat. Gilt das noch oder nicht?
Es sind in der Tat Finanzierungsmodelle errechnet und auch bestätigt worden. Das Land hat sich zu einer anderen Förderung entschieden, wie ich sie gerade dargestellt habe, dass also jetzt zusätzliche Mittel aus dem EFRE-Fonds 2007 bis 2013 bereitgestellt werden und aus den Städtebauförderungsmitteln für die Stadt Schwerin durch Prioritätensetzung der Landeshauptstadt diese Mittel dann auch für die BUGA verwendet werden können. Deswegen gehe ich davon aus, dass die Verabredungen gelten.
Herr Minister, trifft es dann zu, dass durch die Umfinanzierung auf der Seite des Landes der Landeshauptstadt Schwerin gegenüber der Vereinbarung ein größerer Schaden, und zwar in der Größenordnung, die Sie eben in Ihrer ersten Beantwortung genannt haben, entstanden ist?
Es ist überhaupt kein Schaden entstanden. Durch die veränderten Förderkonditionen verändert sich der Eigenanteil der Stadt Schwerin. Ich habe eingangs ausgeführt, über die Deckung dieses erhöhten Eigenanteils müssen das Land und die Landeshauptstadt sprechen, um diese Deckung zu sichern. – Danke.
Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Lorenz Caffier von der Fraktion der CDU, die Fragen 4 und 5 zu stellen.
4. Mit Schreiben vom 22. März 2006 weist das Innenministerium die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte auf das politische Mäßigungsgebot lt. Beamtenrecht hin. Zuvor wurden seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur schon die Lehrerinnen und Lehrer des Landes per Erlass vom 21.02.2006 in der Wahrnehmung plebiszitärer Rechte eingeschränkt.
Aus welchem Grund sah sich die Landesregierung veranlasst, auf die Verfassung vereidigte Beamte und Wahlbeamte des Landes in der Frage ihres Verhaltens bezüglich eines verfassungsrechtlich verankerten plebiszitären Instrumentes auf das politische Mäßigungsgebot im Beamtenrecht hinzuweisen?
5. Mit welchen konkreten Handlungen bezüglich des verfassungsrechtlichen Instrumentes des Volksbegehrens sieht die Landesregierung die Neutralitätspflicht von Beamten, Wahlbeamten und Angestellten des Landes und der Kommunen verletzt?
Mit Ihnen, Herr Abgeordneter Caffier, geht auch die Landesregierung davon aus, dass das verfassungsrechtlich verankerte plebiszitäre Instrument des Volksbegehrens ein hohes und schützenswertes Gut darstellt. Um gerade diesem Instrument des Volksbegehrens volle Entfaltung zu verleihen, bedarf es im verstärkten Maße der Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die unparteiische und gemeinwohlorientierte Amtsführung der Beamten. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Ergebnis des Volksbegehrens auf einem freien Meinungsbildungsprozess für oder gegen die Inhalte beruht.
Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern, Herr Riemann, hatte dem entgegen den Versuch unternommen, über Angestellte der Schulträger aktiv das Volksbegehren unterstützen zu lassen. Dies hat mein Haus zum Anlass genommen, gegenüber den kommunalen Schulträgern allgemein auf die Rechte und Pflichten der Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst hinzuweisen. Diese unterliegen dem Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung mit Blick auf eine politische Betätigung. Für Beamte konstatiert dieses der Paragraf 57 des Landesbeamtengesetzes, für Arbeitnehmer gilt dies gleichermaßen. Dabei hindert Paragraf 57 Absatz 3 des Landesbeamtengesetzes den Beamten nicht, in privaten Gesprächen oder in der Öffentlichkeit eine politische Meinung zu vertreten.
Das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung bei der politischen Betätigung soll sicherstellen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die unparteiische und gemeinwohlorientierte Amtsführung der Beamten keinen Schaden nimmt. Dazu zählt zum Beispiel auch der Aufruf der Teilnahme an Unterschriftenaktionen mit politischer Zielrichtung. Das bloße Auslegen der Eintragungslisten stellt dagegen keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar.