Meine Damen und Herren, ich möchte Sie alle auffordern, unserem Antrag auf Überweisung zu folgen. Ich glaube nicht, dass alle in diesem Hause die Zeit oder die Möglichkeit hatten, sich mit den Details dieser Zielverordnung vertraut machen zu können, oder auch die Gelegenheit genutzt haben, sich von Seiten der Universität informieren zu lassen. Wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern Bildung, Wissenschaft und Forschung als Schlüssel zum Erfolg für unser Land verstehen, dann ist diese Zielvorgabe die denkbar schlechteste Weichenstellung für den künftigen Erfolg unseres Landes.
Ich beantrage abschließend, da mir sehr klar ist, dass auch diese Überweisung wieder keine Mehrheit finden wird, für die folgende Abstimmung im Namen der CDUFraktion namentliche Abstimmung.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Volker Schotmann, SPD: Echt?! – Rudolf Borchert, SPD: Völlig überraschend! – Dr. Armin Jäger, CDU: Völlig überraschend, da seid ihr ganz baff.)
Da ich davon ausgehe, dass mit der Abstimmung zu dieser Zielvorgabe am heutigen Tag das Thema Hochschule nicht mehr unbedingt im Landtag dieser Legislaturperiode diskutiert werden wird, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und ein paar persönliche Worte sagen. Ich möchte Herrn Dr. Bartels ganz herzlich für seine sachliche und fachliche Arbeit für die Hochschulen in unserem Land danken.
Das hat höchsten Respekt verdient, vor allem die Konsequenz, mit der er die Arbeit für die Hochschulen umgesetzt hat. Vielen Dank, Herr Dr. Bartels.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht gelungen, mit der Universität Rostock eine Zielvereinbarung abzuschließen. Wir bedauern das als Fraktion sehr, denn es wäre wünschenswert gewesen, mit allen Hochschulen unseres Landes zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, um eine wirklich tragfähige und zukunftssichere Hochschulstruktur des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Gemeinsamkeit aller sechs Hochschulen zu entwickeln.
Der Entwurf einer Zielvereinbarung hat vorgelegen, war Gegenstand vieler Verhandlungsrunden, aber am Ende konnte keine Einigung erzielt werden. Eine Diskussion zu
den Gründen oder gar eine Schuldzuweisung ist problematisch, denn jede Seite nimmt für sich in Anspruch, das Ihre zur Kompromissfindung getan zu haben.
Die Landesregierung muss nun von der gesetzlich für diesen Fall vorgesehenen Zielvorgabe nach dem Landeshochschulgesetz Gebrauch machen. Das war nicht die von uns angestrebte oder gar favorisierte Lösung, aber wir als Gesetzgeber haben mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes auch Fristen festgelegt, die von der Landesregierung und nicht nur von ihr einzuhalten sind.
Die Zielvorgabe ist kein Willkürakt, denn in Paragraf 2 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes heißt es, ich zitiere: „Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen.“
Im „Teil 2 Staat und Hochschule“ sind die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit des Landes mit den Hochschulen und umgekehrt geregelt. Sie gewähren den Hochschulen einen hohen Grad an Autonomie und eigenverantwortlichen Entscheidungen. Auch hier gibt es nach wie vor gegensätzliche politische und gesellschaftliche Positionen. Die einen halten die Regelungen für zu eng, die anderen für zu weit.
Die Regelungen des LHG waren bei der Erarbeitung dieses Gesetzes ein Kompromiss nach kontroverser Debatte. Sie waren es auch bei der zweiten Änderung und daran hat sich bis heute nichts geändert. Es ist und bleibt die Frage des Spannungsfeldes zwischen Autonomie und staatlichen Steuerungsbefugnissen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Landes wären mit einer konsensualen Zielvereinbarung natürlich das bessere Ergebnis gewesen, aber das setzt ein positives Verhandlungsergebnis voraus. Bei fünf unserer Hochschulen ist es gelungen, obwohl es auch dort heftige Bedenken, weitergehende Wünsche und große Vorbehalte gab.
Der häufig kolportierte Größenvergleich allerdings ist aus meiner Sicht kein wirkliches Argument. Es geht nicht nur um die jeweilige Größe der Hochschule. Entscheidend ist vielmehr, dass für beide Seiten – das Land und die Hochschulen – tragfähige Ergebnisse mit allen sechs Einrichtungen im Interesse einer tragfähigen, langfristigen und bedarfsgerechten Hochschulstruktur erreicht werden sollten.
Ein Vergleich über die Größe ist schon deshalb nicht möglich, weil alle Hochschulstandorte wegen ihrer unterschiedlichen Profile, die sie jetzt schon haben, für den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern in ihrer eigenen Eigenschaft unverzichtbar sind.
Das, was Frau Lochner-Borst in Bezug auf den Bildungsminister hier formuliert hat, möchte ich aus den vorhin auch schon von Ihnen hoch gehobenen Artikeln aus der „Universitätszeitung“ auf Seite 1 und auf Seite 2 zitieren. Da heißt es in dem Leitartikel, der seit drei Tagen vorliegt: „Während der Bildungsminister an dieser einmal aufgestellten Forderung ohne jegliche Verhandlungsbereitschaft festhielt und dazu auch einen Kabinettsbeschluss herbeiführte, hat die Universität Rostock mittlerweile drei wohldurchdachte Kompromissvorschläge erarbeitet, …“ –
Seite 2, Herr Riemann, „Stellungnahme des Akademischen Senats“. Da heißt es: „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das Ministerium trotzdem weiterhin auf die Schließung der Studiengänge Jura und Zahnmedizin besteht.“ Was Jura betrifft, ist diese Formulierung richtig, was Zahnmedizin betrifft, nicht,
deswegen noch ein Satz von mir zur Zahnmedizin. Der Passus in der Zielvorgabe bedeutet keineswegs eine Schließung. Für meine Fraktion bleibt der Vertrag zwischen der Landesregierung und der Universität weiterhin gültig. Eine Schließung der Zahnmedizin erfolgte mit der Vorgabe nicht. Solange der Vertrag eingehalten wird, gibt es aus meiner Sicht auch keinen Grund dafür.
Mit heutigem Beschluss kann der Wortlaut des Gesetzes somit auch umgesetzt werden. Ich bin trotzdem überzeugt, dass die Gespräche zwischen der Universität Rostock und dem Land positiv weitergeführt werden können,
dass es nach der heutigen Beschlussfassung möglicherweise doch noch, und vielleicht erst in zwei Jahren, bei sich weiterentwickelnden Rahmenbedingungen zu einer Zielvereinbarung für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 kommen kann.
Ich glaube nicht, dass sich ein künftiger Landtag und eine künftige Landesregierung dann einer solchen Zielvereinbarung widersetzen würden. Eine konsensuale Eini
gung zwischen der Universität Rostock und dem Land zu einer Zielvereinbarung würde allen Beteiligten und dem Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt gut tun. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es gab den Wunsch nach einer Frage von Herrn Riemann. Bitte, Herr Riemann, formulieren Sie Ihre Frage.
Herr Bluhm, trifft folgendes Zitat zu? „Ohne eine reguläre, das heißt, dauerhafte Besetzung der freien Professorenstellen kann es keine qualitativ hochwertige Lehre und konkurrenzfähige Forschung im Fach Zahnmedizin geben.“ Trifft dieses Zitat zu?