Und, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, auch der Landkreis Rügen besitzt momentan keinen ausgeglichenen Haushalt
und die investive Bindung der Wohngeldanteile, ob nun 65 Prozent oder der jetzige Vorschlag von 40 Prozent, wird uns weiter den Boden unter den Füßen entziehen. Mit Ihrem Änderungsvorschlag werfen Sie uns einen Rettungsring zu, in dem keine Luft ist.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heinz Müller, SPD: Ich glaube, Sie haben es nicht verstanden. – Zuruf von Gesine Skrzepski, CDU)
Dazu ein Zitat aus der Anhörung: „Die investive Bindung ab 2007 auf 65 Prozent einzufrieren geht eindeutig nicht weit genug. Durch die investive Bindung werden dem Verwaltungshaushalt Mittel entzogen, die bei defizitären Haushalten durch teure Kassenkredite ausgeglichen werden müssen. Für den Landkreis Güstrow waren das 2005 etwa 766.000 Euro“
„und 2006 bereits 2.488.000 Euro. Wir finanzieren somit über 3,2 Millionen Euro Investitionen durch Kassenkredite im Verwaltungshaushalt. So wie uns geht es inzwischen fast allen Kreisen und kreisfreien Städten.“
Mit Verweis auf die Stellungnahmen unter anderem vom Landkreistag und des Städte- und Gemeindetages während der Anhörung soll die investive Bindung von Teilen der Ausgleichsmittel entfallen. Eine echte Entlastung
der kommunalen Ebene, so die Spitzenverbände, ist nicht erfolgt, sodass die Ausgleichsmittel nicht investiv eingesetzt werden können.
Meine Damen und Herren, mit einem Änderungsantrag wird die CDU-Landtagsfraktion noch einmal den Versuch unternehmen, die investive Mittelbindung zu verhindern und Mecklenburg-Vorpommern aus seiner Außenseiterposition zu befreien.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch darauf verweisen, dass der Änderungsantrag, den die CDU-Landtagsfraktion eingebracht hat, wesentlich weitergehender ist als der von Ihnen gestellte, denn ausgeglichene Haushalte, wenn ich mich richtig erinnere, hat nur noch der Landkreis Nordvorpommern.
Wenn Doberan das auch hat, ist das sehr gut. Aber ansonsten geht die Schraube der Schulden und der Fehlbeträge mit sehr stark steigender Tendenz nach oben. Ich glaube, auch dem muss Rechnung getragen werden. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ausführungsgesetz zum SGB II, das wir heute in Zweiter Lesung behandeln, ist zurückzuführen auf das SGB II, also Bestandteil der Hartz-Gesetze. Und welche grundsätzlichen Positionen die Linkspartei dazu hat, hatte ich in der Ersten Lesung vorgetragen. Das hat vielen im Hause nicht gefallen,
Ich brauche das insofern nicht zu wiederholen, weil ich Sie nicht agitieren möchte. Herr Ringguth, ich glaube, ich kann Sie nicht für unsere Position gewinnen.
Gleichwohl ist die Linkspartei.PDS der Auffassung, dass dieses Ausführungsgesetz, was heute zur Debatte steht, einschließlich der Änderungen eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage darstellt.
Die angestrebte Ausgleichsfunktion bei der Verteilung der finanziellen Mittel, die wir auch schon mit dem vorherigen Gesetz wollten, ist so nicht eingetreten, konnte nicht erbracht werden, und insofern relativ kurzfristig diese Änderung. Wie aber eine gerechte Alternative finden? Auf
der Bundesebene wurde die vorgesehene Revisionsklausel wegen Nichtrealisierbarkeit kurzerhand gekappt und die Kreise und kreisfreien Städte – ich bin Herrn Timm sehr dankbar für die sehr sachliche Wiedergabe der Geschehnisse – sahen sich außerstande, etwaige Entlastungen gegen Belastungen aufzurechnen und hier sozusagen einen Konsens zu erreichen.
Unser Ziel war es, die Finanzverteilung von unsicheren Fakten, die es ja unbestreitbar gab, abzukoppeln. Insofern jetzt dieses doch komplizierte Konstrukt mit Vorwegabzügen, „Feuerwehrtopf“, der verbleibende Betrag wird in zwei Leistungskreise gegliedert, also die kreisfreien Städte zum einen, die Landkreise zum anderen, und jeder Leistungskreis für sich wird noch mal betrachtet nach den Kosten der Unterkunft und nach der Anzahl der Fälle des Arbeitslosengeldes II. Das Verfahren ist vielleicht nicht das beste, aber ein besseres haben wir nicht gefunden und insofern jedoch Planungssicherheit für die Kommunen geschaffen.
Auf der Suche nach einer optimierten Lösung haben wir den Wegfall der Leistungskreise betrachtet. Dazu habe ich vorhin schon etwas gesagt, das kann ich mir jetzt ersparen. Am widersprüchlichsten war immer wieder die Debatte – und das zeigt sich auch heute –, was wird aus der investiven Mittelbindung.
Es war sehr einleuchtend, wenn zum Beispiel nicht nur Güstrow gesagt hat, sondern auch die Landrätin von Ostvorpommern, das ist doch im Grunde genommen widersinnig, wir bekommen das Geld, sind verpflichtet, es investiv einzustellen in den Vermögenshaushalt, im Verwaltungshaushalt müssen wir die Ausgaben tätigen
und kommen zu einem Kassenkredit, weil sozusagen die Mittel dann aufgebracht werden müssen. Das war uns einleuchtend und insofern haben wir uns ja nicht stoisch den Betrachtungen der CDU verweigert, wenn sie sagte …
wir haben uns das nicht so einfach gemacht und haben gesagt, was steht dagegen. Wir sind ja nicht im luftleeren Raum. Wir müssen mit betrachten, wie gestalten sich die Finanzbeziehungen der Bundesländer insgesamt und wie stellt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel im Fortschrittsbericht dar. All das muss ja mit in Betracht gezogen werden. Und ich finde – Herr Borchert hat den Antrag der Koalitionäre vorgetragen –, das ist eine intelligente Lösung, weil sie beiden gerecht wird und keine Fesseln anlegt.
Insofern bitte ich um Zustimmung für diesen Änderungsantrag. Der Änderungsantrag der Koalitionäre widerspricht ja nicht dem anderen.
Weil das andere, was ich vorhin sagte, dass wir nicht im luftleeren Raum leben, dass wir bedenken müssen, welche Spielregeln noch gelten – wir wollen unser Land ja nach vorne bringen –,
dass wir das mit berücksichtigen, denke ich mal, ist eine gute Lösung, über diesen Änderungsantrag zu gehen und dann mit der Veränderung die Beschlussempfehlung und das Gesetz so anzunehmen. Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit und denke, dass wir an diesem Punkt im Interesse der Handlungsfähigkeit der Kommunen etwas Gutes auf den Weg bringen. – Danke schön.