Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Wir wollen für gleiche Leistungen die gleiche Bezahlung. Das wollen wir und da muss man sicher angleichen.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das wollen wir auch. Das wollen wir auch.)

Mit der Gesundheitsreform 2000 ist mit den Fallpauschalen ein neues Abrechungssystem für die Krankenhäuser auf den Weg gebracht worden.

(Zuruf von Holger Friedrich, SPD)

Der Systemwechsel stellt im Bereich der Krankenhausfinanzierung einen Quantensprung dar. Durch die Fallpauschalen wird nun nicht mehr nach Liegezeit des Patienten vergütet, sondern nach der jeweiligen Behandlung. Für jede Diagnose wird eine feste Pauschale vergütet. Auf diese neue Finanzierung haben sich die 35 Krankenhäuser des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern rechtzeitig eingestellt. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt nunmehr sieben Tage. Das ist ein Spitzenwert im Vergleich zu anderen Bundesländern. Unsere Krankenhäuser arbeiten wirtschaftlich und effizient. Das kann keiner bestreiten.

(Beifall bei Wolfgang Riemann, CDU – Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Leider wurde dieses Engagement durch den Systemwechsel der Krankenhausfinanzierung auf das Abrechnungssystem nach Fallpauschalen nicht honoriert. Das ist nämlich unser Ansatz.

(Beifall Rainer Prachtl, CDU)

Es ist ungerecht, wenn die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des durch Einsparungen erzielten niedrigen Landesbasisfallwertes weniger Geld für gleiche Leistungen erhalten als weniger wirtschaftliche Häuser anderer Bundesländer. Das ist der Ansatzpunkt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es, so ist es. – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig. – Zuruf von Michael Ankermann, CDU)

Mecklenburg-Vorpommern hat den geringsten Landesbasisfallwert in der Bundesrepublik. Er beträgt 2.649,63 Euro, das wurde schon genannt. Berlin liegt 17 Prozent höher mit 3.085,81 Euro. Thüringen, Bayern und Saarland, auch diese Werte wurden schon genannt. Eine solche Differenzierung ist aus meiner Sicht nicht begründbar. Die Bundesländer Berlin und Mecklenburg-Vorpommern liegen mit ihren Krankenhäusern direkt beieinander und haben überschneidende Einzugsbereiche. Sowohl Berlin als auch Mecklenburg-Vorpommern haben große Krankenhäuser der Maximalversorgung und zahlreiche kleine Krankenhäuser der Grundversorgung.

Ferner kann man feststellen, dass im großen Freistaat Bayern auch kein Unterscheid zwischen dem Klinikstandort München und den ländlich geprägten Regionen Franken, Ober- und Niederbayern oder Bayerisch Schwaben gemacht wird, obwohl es aus meiner Sicht hier angebracht wäre, zwischen den teuren Oberzentren und den einzelnen Bezirken dieses großen Flächenlandes zu differenzieren. So ist es auch nicht sinnvoll, die Höhe des Entgeltes lediglich an Landesgrenzen festzumachen, die mit

dem Einzug von Versorgungsbereichen der Krankenhäuser selten übereinstimmen.

Die derzeitige Rechtslage von landesweiten Basisfallwerten ist somit ein Wettbewerbsnachteil für die Krankenhäuser unseres Landes und ich glaube, als Landtagsabgeordnete sollten wir uns für unsere Landeskrankenhäuser einsetzen, die die geringsten Entgelte bekommen. Die Folge ist ein massiver Einnahmeausfall, der sich negativ auf die Krankenhauslandschaft, die Löhne und Gehälter der Beschäftigten in den Kliniken auswirkt. Der Ärztetourismus ist vorprogrammiert, und das ist auch ein Punkt, warum wir diesen bundeseinheitlichen Basisfallwert einführen wollen.

Meine verehrten Damen und Herren, Jutta Schümann, Mitglied der SPD-Fraktion des Landtages Schleswig-Holstein, hat Recht, wenn sie sagt: „Gleiche Preise für gleiche Leistungen in allen deutschen Krankenhäusern.“

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: So ist es. – Ministerin Sigrid Keler: Wir würden das auch wollen. – Heinz Müller, SPD: Ja.)

Der Landesvorsitzende des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Landesgruppe Schleswig-Holstein, Herr Lothar Obst, schreibt in einem Brief an seine Kolleginnen und Kollegen: „Den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnerverbandes Mecklenburg-Vorpommern möchte ich den Vorschlag machen, eine ähnliche Initiative im politischen Raum zu ergreifen und in gleicher Weise einen Beschluss des Landtages zu erreichen. Wir haben jetzt den ersten Landtagsbeschluss in Deutschland. Darauf könnten wir aufbauen und so nacheinander die Landtage der Bundesländer für solche Beschlüsse gewinnen, die durch extrem niedrige Landesbasisfallwerte von dem jetzigen DRG-System stark benachteiligt sind.“ Das sollten wir aufgreifen und da sollten wir weitermachen.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU)

Schleswig-Holstein hat den drittniedrigsten Fallwert, Mecklenburg-Vorpommern den geringsten.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja.)

Es ist deshalb für uns eine Pflicht, dass wir der Aufforderung von Herrn Obst nachkommen.

(Michael Ankermann, CDU: Ja.)

Es gibt jedoch noch andere Gründe, warum wir die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auffordern sollten, sich der Initiative von Schleswig-Holstein anzuschließen. Folgende Gründe sprechen dafür: Die Sozialversicherungsbeiträge sind im Bundesgebiet gleich. Für gleichwertige Leistungen ist es angemessen, auch gleiche Vergütungen zu entrichten.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Sie sind nicht gleich.)

Bei deutlich schlechterer Vergütung in den einzelnen Bundesländern wird sich die Qualität der stationären Gesundheitsvorsorge in diesen Ländern im bundesweiten Vergleich auf Dauer nicht aufrechterhalten lassen. Dies ist weder für die Patienten noch für das in den Krankenhäusern arbeitende Personal zumutbar. Es widerspricht auch dem Gebot gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Qualitätseinbußen würden gerade Mecklenburg-Vorpommern als Gesundheitsland besonders hart

treffen, da unser Bundesland die Gesundheitswirtschaft als Eckpfeiler seiner weiteren Entwicklung betrachtet.

Herr Koplin, ich möchte mal daran erinnern, es gab einen Brief von Herrn Gagzow an Frau Pau, Bundestagsabgeordnete Ihrer Partei, und wie sie darauf antwortet.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das ist die Bundestagsvizepräsidentin.)

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: So viel Zeit muss sein.)

Also sie schreibt: „Die zurzeit praktizierten Regelungen der unterschiedlichen Landesbasisfallwerte ist ein wesentlicher Kritikpunkt an den viel zu komplizierten Bestimmungen im Gesundheitswesen. Ich unterstütze eine bundesweit einheitliche Regelung,“

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Und was machen Sie?!)

„auch in der Hoffnung, dass nicht nach unten novelliert wird.“

(Zuruf von Ministerin Dr. Marianne Linke)

Sie sagt sogar, es soll erhöht werden. Also dann würde ich sagen, schließen Sie sich dieser Initiative an,

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

denn Ihre Vizepräsidentin möchte das! – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)

Vielen Dank, Herr Schubert.

(Rudolf Borchert, SPD: Herr Schubert, warum haben Sie denn nicht CDU-Politiker zitiert?)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss zugestehen, dass ich an diesem Antrag meine helle Freude hatte. Und ich habe natürlich geahnt, dass Sie auf diese Art und Weise versuchen glauben zu machen, dass die PDSAbgeordnete im Bundestag das eine sagt und wir dann das andere sagen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Um deutlich zu machen, das Ziel haben wir auch:

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

gleiche Vergütung für gleiche Leistung.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ach?!)

Nur der Weg dahin ist ein anderer,