Ende verständigen. Genauso sind wir verfahren und wir haben ihn am Ende zwar abgelehnt, aber ich glaube, die Antragsteller haben auch gar nicht erwartet, dass wir ihn in dieser Form annehmen, sondern wollten hier zum Ausdruck bringen, wie sie das Thema Deregulierung sehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, da wir am Ende der Legislaturperiode sind und heute das dritte Deregulierungsgesetz, so hoffe ich, verabschieden werden, einige wenige Worte zum Thema Deregulierung insgesamt sagen. Ich bin überzeugt, dass wir auf diesem Feld einiges erreicht haben. Wir haben überhaupt keine Veranlassung, unser Licht unter den Scheffel zu stellen, aber – und darüber waren wir uns im Ausschuss absolut einig – wir sind natürlich mit der Arbeit, die wir auf diesem politischen Feld haben, keineswegs fertig, sondern wir haben bestenfalls einen guten Anfang geschafft. Anlässlich des Berichts der Normprüfstelle, den wir in der letzten Ausschusssitzung entgegengenommen haben, haben wir deshalb einvernehmlich im Ausschuss eine Entschließung verabschiedet, die ich Ihnen hier zur Kenntnis geben möchte. Sie lautet:
„Der Ausschuss stellt fest, dass sich die beim Justizministerium eingerichteten Stellen für Normprüfung und Deregulierung außerordentlich bewährt haben. Um die Querschnittsaufgaben der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung weiterhin erfolgreich wahrzunehmen, sind eine Fortführung und ein Ausbau dieser Arbeit notwendig.
Der Ausschuss spricht sich deshalb dafür aus, in der fünften Legislaturperiode grundsätzlich die Standardkostenermittlung vorzusehen. Darüber hinaus sind Verfahren zur Ermittlung der Vollzugskosten im öffentlichen Bereich zu prüfen.“
Dies, meine Damen und Herren, ist die Entschließung, die wir im Sonderausschuss einstimmig beschlossen haben. Wir können und wir wollten de jure die Arbeit des nächsten Landtags hier nicht binden, aber wir wollten – und ich glaube, das haben wir sehr deutlich getan – zum Ausdruck bringen, dass diese Arbeit fortgesetzt werden muss. Und ich bin sicher, die Mitglieder des Sonderausschusses in persona werden sich auch in der nächsten Wahlperiode in ihren Fraktionen und in diesem Hause hierfür einsetzen.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, dass wir am Ende dieser Arbeit zur Deregulierung, am Ende dieser Legislaturperiode, nicht am Ende von der Sache her, denjenigen danken, die hier ganz besonders gearbeitet haben. Und ich denke, dieser Dank, Herr Justizminister, gilt in allererster Linie Ihnen. Herr Sellering, Sie haben nicht nur von der Sache her, sondern auch vom Stil und von der Vorgehensweise her Maßstäbe gesetzt und sehr viel, was wir im Bereich Deregulierung erreicht haben, verdanken wir Ihnen, Ihnen ganz persönlich. Deswegen mein herzlicher Dank!
Ich möchte in diesen Dank aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses einschließen. Und wir wollen auch nicht diejenigen vergessen, die von außen an diesem Thema gearbeitet haben, insbesondere die Mitglieder der Deregulierungskommission. Auch hier gestatten Sie mir, dass ich über diese Kommission hinaus den
Dank gezielt an die Industrie- und Handelskammern richte, insbesondere die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, die bei all dem, was mit dem Stichwort Testregion verbunden ist, hier sehr viel Arbeit investiert hat, die sich gelohnt hat und die wir in der Zukunft fortsetzen müssen. Von hier aus auch an die IHK zu Schwerin und alle anderen, die sich im Bereich Testregion bemüht haben, einen herzlichen Dank.
Am Ende, meine Damen und Herren, bleibt mir also, Ihnen zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Sonderausschuss erarbeiteten Fassung anzunehmen, den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion abzulehnen und daran zu denken: An diesem großen, großen Thema werden wir weiterarbeiten müssen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: 32 Mi- nuten will er reden. Da bin ich mal gespannt. – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Wehe! – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: 32 Minuten hat sein Chef angemeldet.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Viele von uns haben heute Morgen die Gelegenheit genutzt, um etwas besonders Gutes erleben zu können, eine Andacht, die uns, glaube ich, alle sehr berührt hat, die auch deshalb so großartig war, weil der von mir sehr verehrte Kollege Rainer Prachtl, dessen letzte Andacht es war, Dankbarkeit zum großen zentralen Thema seiner Rede, seiner Predigt gemacht hat. Und, meine Damen und Herren, als wir am Schluss dieser Andacht alle einen kleinen Ölzweig mitbekommen haben, hat auch das mich besonders berührt. Ich habe diesen Ölzweig einmal mitgebracht, weil er für das Thema, über das wir hier heute reden, vielleicht wie ein Symbol stehen kann, nämlich dass es bei aller Schärfe von politischer Auseinandersetzung doch ein Thema gab, bei dem ich persönlich sehr, sehr dankbar bin, dass es von Anfang an ein Thema war, bei dem es einen Grundkonsens gab über alle Fraktionen hinweg, und bei dem ich sehr dankbar bin, dass dieser Grundkonsens eigentlich bis zum Ende dieser Legislaturperiode, meine Damen und Herren, gehalten hat. Das ist diesem Thema im wahren Wortsinn auch angemessen, denn wenn es um Deregulierung und Entbürokratisierung geht, dann kann es nur ein gemeinsames Werk von uns allen werden.
Ich bin deshalb auch sehr dankbar, dass es so etwas gab wie einen Ziegelseekreis, wo wie selbstverständlich die Opposition und vor allen Dingen auch kommunale Spitzenverbände dabei waren, dabei sein durften, sich
einbringen konnten. Und ich sage es mit einem freundlichen Blick auf den Herrn Innenminister: Wenn dies bei anderen wichtigen Bereichen, die wir in dieser Legislaturperiode zu bearbeiten hatten, zum Beispiel beim Verwaltungsmodernisierungsgesetz, auch nur annähernd gelungen wäre, dann wäre es ein besseres Gesetz für unser Land geworden. Da bin ich mir ganz sicher.
Meine Damen und Herren, dass aller guten Dinge drei seien, das habe ich schon bei der Ersten Lesung zum Dritten Deregulierungsgesetz am 06.04. des Jahres behauptet, und dafür, dass dieser Entwurf eines Dritten Deregulierungsgesetzes nun auch tatsächlich den Landtag schnell, rechtzeitig, wirklich erreicht hat, habe ich mich ebenfalls schon am 06.04. herzlich bedankt, und Sie werden mir nachsehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dass ich das nun nicht bei jedem Mal wiederholen kann, das funktioniert einfach nicht. Aber – und ich sage es noch einmal – wichtig, weil eben nicht selbstverständlich, ist, dass dieser fraktionsübergreifende Konsens beim Thema Entbürokratisierung und Deregulierung nun tatsächlich gehalten hat. Nach der Anhörung am 5. Mai war das zumindest – Kollege Müller hat das schon gesagt – für die Änderung der Regelung zum Paragrafen 14, Verme ssungs- und Katastergesetz, nicht so ganz selbstverständlich. Und wenn auch im federführenden Ausschuss dann doch alle Änderungen zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfes jeweils einstimmig beschlossen wurden und damit zum Beispiel im Artikel 4 Nummer 1 Anregungen aus der Anhörung aufgenommen wurden, darf uns das über eines nicht hinwegtäuschen: Nach furiosem Beginn, nach wirklich furiosem Beginn mit dem Ersten Deregulierungsgesetz ist das vorliegende Dritte genau wie das Zweite eigentlich nur noch ein sehr schönes Arbeitspapier. Es fehlt einfach die große Spur einer großen Vision. Das konnten wir in dieser Legislatur so ganz nicht durchhalten. Ich bin mir aber gewiss, dass es in der nächsten Legislatur einen neuen großen Anfang geben wird und dann vielleicht ein noch viel größeres Ende.
Meine Damen und Herren, dass es eine Kontinuität zum Zweiten Gesetz gegeben hat, habe ich auch schon am 06.04. gesagt, und das war schon damals nicht unbedingt als Lob gemeint. Selbst die Hoffnung, dass wir diesen Katalog im Artikel 2, der den Wegfall des Vorverfahrens nach Paragraf 68 Verwaltungsgerichtsordnung regelt, vielleicht hätten erweitern können während des Gesetzgebungsverfahrens, hat sich dann nicht erfüllt. Es bleibt am Ende die nüchterne Feststellung, dass auch dieser Gesetzentwurf die ganz großen grundlegenden Entscheidungen für einen so notwendigen Aufgaben- und Standardabbau nicht enthalten hat.
Welche? Die 68er? Da hatten wir einen Katalog, der, glaube ich, bis G ging. Wir hatten uns sehr gewünscht, dass wir den sozusagen noch ein wenig erweitern könnten.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Der war doch nicht umsetzbar, das wissen Sie doch. Da haben Sie doch alles in einen Topf gehauen.)
Doch, das wäre durchaus umsetzbar gewesen. Und es gab auch einen freundlichen Auftrag an unsere kommunalen Spitzenverbände, hier zuzuliefern.
Wir haben dann keine weiteren Deregulierungsschritte dort vornehmen können, denn, das ist eben auch wichtig, jeder Schritt muss vernünftig überlegt sein.
Aber um es einmal mit den Worten eines Vertreters der Industrie- und Handelskammer Rostock in der schon zitierten Anhörung zu sagen: Die Unternehmen des Landes haben den Eindruck, dass Entbürokratisierung nur im Kleinen stattfindet, andererseits würde aber, wie etwa bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes für ein Informationsfreiheitsgesetz, weitere Bürokratie erneut aufgebaut.
Das kann man nun sehr wohl unkommentiert stehen lassen, man kann aber auch sagen, dass sich dieser Eindruck nicht nur auf die Unternehmerschaft in diesem Land beschränkt. Der Fairness halber ist allerdings, muss ich sagen, anzumerken, dass das Justizministerium mit Schreiben vom 25. April weitere Deregulierungsmaßnahmen vorgeschlagen hat, die zum Teil völlig neue Regelungsbereiche betrafen. Dann haben wir allerdings unter Hinweis auf ein hier sehr wahrscheinlich dann vorliegendes Bepackungsverbot aus Artikel 55 Absatz 2 der Landesverfassung und aus der Tatsache – ich habe es eben schon mal gesagt –, dass auch und gerade Deregulierungsansätze wirklich einer intensiven Beratung bedürfen, da darf es keine Schnellschüsse geben, gesagt, dass diese zum Teil sehr interessanten Ansätze einem Vierten Deregulierungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode vorbehalten bleiben müssen.
Meine Damen und Herren, zu den einzelnen Bestimmungen des vorliegenden, ohnehin sehr übersichtlichen Gesetzentwurfes ist wirklich nicht viel zu sagen. Dissens drohte wirklich nur bei einem einzigen Punkt, das waren die vorgesehenen Ausnahmen bei der Gebäudeeinmessungspflicht im Artikel 1 Nummer 1. Da blieben wirklich alle drei Fraktionen nach dieser Anhörung einigermaßen beeindruckt zurück. Ich kann mich daran noch gut erinnern, auch ich war sehr beeindruckt. Und ich weiß auch, dass ich vorher in der Rede am 06.04. gesagt habe, ich sehe da überhaupt kein Problem, dies sofort für das ganze Land auszuweiten. Danach war ich persönlich deutlich ruhiger. Nicht nur, dass die Richtigkeitsvermutung – es geht also um die Gebäudeeinmessungspflicht im Artikel 1 Nummer 1 – im Liegenschaftskataster schon etwas sehr Wichtiges ist, wenn das auf Dauer gestört sein könnte, ist das im Zweifel ein Problem, auch der ständig wiederkehrende Hinweis auf einen alternativen Referentenentwurf aus dem Innenministerium für eine Ausnahmeverordnung für das Gebäudeeinmessungsverfahren, die natürlich zu allem Überfluss von uns zu dem Zeitpunkt niemand kannte, hat für Überlegungen sehr grundsätzlicher Art auch bei uns gesorgt. Wir haben uns gefragt: Soll Deregulierung nun so weit gehen, dass mit dem Eigentum eng verbundene Rechtsbestände, wie das Vertrauen in das Grundbuch, möglicherweise gefährdet würden, oder soll Deregulierung über ein Deregulierungsgesetz, noch
dazu für nur eine Testregion, erfolgen? Wenn es durch eine Rechtsverordnung, also eine untergesetzliche Lösung, eine Lösung fürs ganze Land geben könnte, verlagern wir nicht eben Arbeiten von steuerzahlenden Freiberuflern zulasten erhöhter Kontroll- und Verwaltungsaufgaben, zum Beispiel digitales Kataster, nun ausgerechnet in die Verwaltungen und Behörden? Ist hier im Zweifel eine Grenze für den Rückzug des Staates, wenn es um Deregulierung geht, erreicht und kann die einfache Erklärung eines Bürgers die bisherige Einmessungspflicht wirklich ersetzen? Ich gebe es unumwunden zu, Herr Müller, Frau Meˇsˇt’an, der Sinn der Beschränkung auf eine Testregion hat sich mir in der Befassung mit diesem Einzelproblem wirklich völlig neu erschlossen. Das muss ich wirklich sagen.
Es bleibt allerdings zu hoffen, dass die Geltungsdauer für diese neue Regelung in der Testregion dann auch ausreicht, um wirklich Rückschlüsse auf die Gesetzesfolgen ziehen zu können. Die Zeit ist so lange nicht und so ein Grundbuch ist etwas sehr Grundsätzliches, was sich nur langsam entwickelt. Ich hoffe aber, dass wir Rückschlüsse ziehen können. Bemerkenswert ist auch hier: Wo gibt es außer beim Thema Deregulierung fraktionsübergreifende Kurzabstimmungen, wie es denn nun weitergehen soll mit dem Punkt? Ich glaube, das ist hier schon etwas Bemerkenswertes. Der Hinweis des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V., dass die Regelungen nur für Gebäude gelten sollen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes – das war ihm sehr wichtig – errichtet würden, war für uns als Abgrenzung im Sinne des Rechtsfriedens sehr nachvollziehbar. Und dass es dann keinen Antrag, Herr Müller, meiner Fraktion mit wohl unterschiedlichen Voten bei der Abstimmung gab, hatte zwei Gründe: Erstens die Testregion und zweitens war es in der Abwägung auch der Wille zur Beibehaltung des viel beschworenen Konsenses.
Meine Damen und Herren, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen werden, bedarf nach dieser Vorrede, glaube ich, keiner besonderen Erwähnung. Es ist mir aber ein besonderes Anliegen, unter Bezug auf den Hinweis des Kollegen Müller zur gemeinsamen Entschließung in der Ausschusssitzung am vergangenen Freitag im Namen meiner Fraktion auch einmal Dankeschön zu sagen. Ich möchte den Damen und Herren, die in den vergangenen zwei Jahren sowohl in der Normprüfstelle als auch in der Deregulierungsstelle eine wirklich gute Arbeit für unser Land geleistet haben, ganz ausdrücklich auch namens meiner Fraktion danken. Unstrittig ist, dass die Institutionalisierung beider Prüfstellen eine wirklich positive Wirkung hatte und dort ein wirksamer Beitrag zur Deregulierung im Land geleistet wurde. Aus Gesprächen weiß ich sehr wohl, dass ihre Tätigkeit in den jeweils anderen Ressorts, die Tätigkeit dieser Damen und Herren bei verschiedenen Referenten nicht unbedingt immer für eitel Freude gesorgt hat. Aber das liegt in der Natur der Sache, dass diese Arbeit möglicherweise – und das sage ich auch deutlich – in künftig anderer Ressortverteilung oder in anderer Ressortverantwortung weitergeführt werden muss. Das ist für uns selbstverständlich.
Besonders wichtig wird in diesem Zusammenhang für die Arbeit an der Daueraufgabe Deregulierung und Entbürokratisierung der Arbeitsbericht 2005 der Normprüfstelle sein. Dass es sich bei diesem Arbeitsbericht um eine nach den Worten von Herrn Dr. Litten ungeschönte Ver
sion handelt, macht diesen Bericht erst so richtig wertvoll für unsere Arbeit als Parlamentarier. Dass wir aber alle im Hohen Hause den sachverständigen Persönlichkeiten der Kommission Deregulierung, Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung sowie den Mitgliedern der Projektgruppe Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg in ganz besonderer Weise zu Dank verpflichtet sind, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich anmerken. Ich weiß, dass mein Kollege Armin Jäger in seiner Rede diesen Dank noch einmal besonders vortragen wird.
Meine Damen und Herren, schauen wir am Ende der Legislaturperiode zurück, können wir feststellen, dass sich die Zahl der Rechtsvorschriften insgesamt verringert hat, und, um es einmal mit den Worten von Herrn Müller zu sagen, wir haben mit Blick auf das Erreichte wirklich keinen Grund, unser Licht unter den Scheffel zu stellen, das haben wir wirklich nicht. Wir wissen aber auch, dass dies in erster Linie dem Abbau von Verwaltungsvorschriften zu danken ist. Bezogen auf 2003 hat sich die Zahl der Rechtsverordnungen und Staatsverträge, was nicht so schlimm ist, zumindest bei den Staatsverträgen, sogar etwas vermehrt und die der Gesetze ist immerhin fast gleich geblieben. Nur 2 Gesetze und 32 Verordnungen sind wirklich befristet worden. Wir sind uns aber, glaube ich, auch darüber einig, dass es nicht nur um eine auf die bloße Anzahl von Vorschriften gerichtete Rückführung von Normen gehen darf, denn eine quantitative Deregulierung allein reicht überhaupt nicht aus. Worum es uns allen im Interesse unseres Landes und seiner Menschen gehen muss, ist die Rückführung der Regelungsdichte insgesamt. Uns muss endlich wirklich klar werden, dass der Staat als moderner Dienstleister nicht alle Probleme dieser Gesellschaft durch mehr oder weniger gute Regelungen irgendwie lösen kann und darf. Uns muss endlich klar werden, dass eine Absicherung nach allen Seiten und der Ruf nach einem immer stärkeren Staat eine Forderung aus längst vergangener Zeit ist, als man sich nämlich noch in der Illusion befand, dass dies alles auch irgendwie leistbar wäre, also bezahlbar wäre.
Wir brauchen ein Ende der deutschen Regelungskultur oder vielleicht auch der deutschen Regelungswut. Dieser Bewusstseinsbildungsprozess muss aber, meine Damen und Herren, zuallererst bei uns selbst hier im Hohen Hause stattfinden. Und ich sage es noch einmal, Herr Heydorn wird mir das in seiner Art natürlich verzeihen, so ein Antrag für ein Hitzewarnsystem, Sie können sich alle noch erinnern, war nur ein schlechtes Beispiel in der vergangenen Legislaturperiode, wie man es eben bitte genau nicht machen soll, denn es geht hier nicht nur um die Frage, ob eine Regelung erforderlich ist oder nicht, meine Damen und Herren, es geht zunächst ganz primär um den politischen Willen, auf Regelungen wirklich weitgehend verzichten zu wollen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich Ihnen mit Ausblick auf die nächste Legislaturperiode sagen, dass uns dieses große, wichtige und auch so notwendige Werk der Deregulierung und der nachhaltigen Entbürokratisierung wirklich nur gelingen kann, wenn wir in der nächsten Legislatur erstens diesen fraktionsübergreifenden Konsens, von dem ich eingangs schon sprach, in Sachen Deregulierung beibehalten und zweitens die guten Erfahrungen im Ziegelseekreis nutzen und fortführen, aber darüber hinaus wirklich nachdenken, ein parlamentarisches Gremium einzuführen. Dr. Litten hat in seinem Vortrag am vergangenen Freitag im Ausschuss dar
auf hingewiesen, wie hilfreich zum Beispiel diese fraktionsübergreifende Arbeit gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden im Ziegelseekreis war, auch für die interne Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Ressorts. Das ist schon sehr wichtig, das ist wichtig und auch richtig. Aber die Initiative zu notwendigen, tief greifenden Veränderungen muss künftig, meine Damen und Herren, vom Parlament ausgehen. Das ist nicht nur um unseres eigenen parlamentarischen Selbstverständnisses willen wichtig, sondern das ist wichtig, um latent vorhandene Ressortegoismen in der Landesregierung und auch in Fachbruderschaften, die es allenthalben gibt, zu überwinden. Und ich wiederhole es immer wieder, weil es so wichtig ist: Es ist vor allen Dingen deshalb notwendig, meine Damen und Herren, weil die Wirtschaft, die Menschen in unserem Land und unser demokratisches Staatswesen es insgesamt dringend brauchen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS:Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Aller guten Dinge sind drei“ – unter diesem Motto beenden wir heute die Deregulierungsbemühungen dieser Legislaturperiode. Das ist Anlass für mich, auch über die vorliegenden Gesetzesentwürfe hinaus einige Aspekte der Deregulierung und Entbürokratisierung noch einmal hervorzuheben.
Meine Fraktion stimmt, das ist hier schon betont worden, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den vorgenommenen Änderungen zu. Gleichzeitig lehnen wir den CDU-Antrag ab. Die Gründe sind schon benannt worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang wie Herr Müller an die mitberatende Stellungnahme des Rechts- und Europaausschusses erinnern, der den Gesetzentwurf aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt hat.
Meine Damen und Herren, an den Bemühungen um Deregulierung, mal ganz abgesehen vom Ziegelseegespräch, sind in unserem Land im Wesentlichen folgende Akteure beteiligt: Da ist einmal die Landesregierung, zum anderen der Landtag und drittens sind es gesellschaftliche Gruppen oder Teile, die Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg beziehungsweise die von der IHK Schwerin federführend betreute Projektgruppe. Und ich möchte an dieser Stelle ausdrücklichen Dank namens meiner Fraktion für die Vorschläge und Überlegungen aus dieser Projektgruppe sagen.