Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich persönlich bin sehr froh, dass das Thema „Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“ auf der heutigen Landtagssitzung doch noch abschließend beraten wird,
und bedanke mich recht herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses für ihre zügige Arbeit.
198 Menschen fielen im letzten Jahr in MecklenburgVorpommern Verkehrsunfällen zum Opfer, 48 von ihnen waren noch nicht einmal 25 Jahre alt. Jedes Wochenende ist in Mecklenburg-Vorpommern ein schwarzes Wochenende, denn es passieren eine Vielzahl von Unfällen auf unseren Straßen. Überproportional sind Jugendliche beteiligt – nicht, weil sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs wären, auch nicht, weil sie wie die Verrückten Motorrad fahren und mutwillig Verkehrsunfälle provozieren, wie offensichtlich die beiden jungen Männer am letzten Wochenende. Die meisten der durch jugendliche Fahranfänger verursachten Unfälle, nämlich 76 Prozent, passieren mit dem Auto. Ja, meine Damen und Herren, Sie haben richtig gehört: Jugendliche Fahranfänger sind in der Regel die Täter, die Verursacher von Unfällen – ob schuldhaft oder nicht, das sei erst mal dahingestellt. Es ist unerheblich, ob sie die Unfälle verursachen, weil sie unsicher fahren und mit einer bestimmten Situation überfordert sind, oder ob sie aus jugendlichem Leichtsinn heraus einen Unfall verursachen. Fakt bleibt, die jugendlichen Fahranfänger sind überproportional verantwortlich für das Unfallgeschehen auf den Straßen.
Aber, meine Damen und Herren, sie sind auch gleichzeitig Opfer des Straßenverkehrs, dessen Regeln schwächere Verkehrsteilnehmer nur unzureichend schützen. Zum Opfer werden jugendliche Fahranfänger, weil sie noch nicht so routiniert und lässig fahren können wie die erfahrenen Mitverkehrsteilnehmer, sich aber denselben Regeln und Zwängen unterwerfen müssen. Sie haben weniger Fahrpraxis, weniger Erfahrungen und weniger Routine, reagieren nicht immer richtig auf die entstandene Situation. Aber dafür sind sie noch mit dem beneidenswerten jugendlichen Leichtsinn ausgerüstet, der wiederum gerade bei Überforderung durch äußere Einwirkungen verhängnisvolle Auswirkungen haben kann. Mit der Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahre schaffen wir quasi einen Schutzraum für junge Fahranfänger. Den Jugendlichen wird damit die Chance gegeben – Herr Petters hat es gesagt –, ein Jahr lang das Fahren zu trainieren und Erfahrungen zu sammeln, neben sich einen im Autofahren geübten Partner, der ihnen Tipps geben kann, der kritische Situationen vielleicht eher erkennt als ein Fahranfänger und der im besten Fall beruhigend auf den Fahranfänger einwirken kann. Die in diesem Jahr unter verschiedenen U mständen erworbene Fahrpraxis führt beim späteren selbstständigen Fahren der Jugendlichen zu einem deutlich herabgesenkten Risikoniveau. Das wurde in der
Dennoch bleiben auch nach der Entscheidung für das begleitete Fahren zwei Punkte notwendigerweise offen, auf die ich an dieser Stelle unbedingt eingehen möchte. Der Fahrlehrerverband Berlin hat bereits im vorigen Jahr darauf hingewiesen, dass das begleitete Fahren nur ein Schritt zu mehr Verkehrssicherheit sein kann. Diesen Weg müssen wir aber weitergehen. Ein logisch folgender und in meinen Augen notwendiger Schritt ist die obligatorische Teilnahme aller Fahranfänger an der sogenannten zweiten Phase. Diese Fortbildungsmaßnahme für Fahranfänger bietet neben der theoretischen Vermittlung von Wissen über umweltschonendes und energiesparendes Fahren auch die Möglichkeit von praktischen Übungsfahrten und ein Sicherheitstraining unter Aufsicht, aber unter extremen Bedingungen. Das Wirtschaftsministerium ist gut beraten, wenn es im Zusammenhang mit der Umsetzung des heutigen Antrages gleichzeitig darüber nachdenkt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der zweiten Phase wenigstens als freiwilliges Angebot für die Fahranfänger in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.
Und, meine Damen und Herren, wenn das Modell des begleiteten Fahrens tatsächlich das Fahrverhalten von Führerscheinneulingen verbessern soll, dann müssen seine Regeln auch ernst genommen werden. Ob diese Kontrollmechanismen ausreichend sind, sollte am Anfang des Umsetzungszeitraumes konsequent beobachtet werden. Insofern ist auch der Punkt 3 des interfraktionellen Änderungsantrages zu begrüßen.
Ach ja, meine Damen und Herren, einen Satz kann ich mir zum Schluss dann doch nicht verkneifen. Ich kann all diejenigen verstehen, die meinen, Jugendliche sind mit 17 Jahren eigentlich noch nicht reif genug, ein Kraftfahrzeug zu führen, und deshalb gegen diese Möglichkeit des S i c h e r heitstrainings für jugendliche Fahranfänger sind. Aber wer meint, man sollte das begleitete Fahren ablehnen, weil es vermutlich zu viel Bürokratie mit sich bringt, der verkennt die Situation auf den Straßen vollkommen und der negiert, dass es auch im Straßenverkehr Schwächere gibt, denen die Gesellschaft entsprechende Rahmenbedingungen schaffen muss, damit sie nicht im wahrsten Sinne des Wortes unter die Räder kommen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Born hatte dies als Stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer getan. Herr Dr. Nieszery, ich wollte eigentlich nicht noch mal reden, aber da Sie sich das am Schluss nicht verkneifen konnten, möchte ich das noch mal richtigstellen. Es wäre vielleicht besser gewesen, wenn Sie das nicht angesprochen hätten, aber so wird das jetzt richtiggestellt:
Der Landesvorsitzende der CDU braucht nicht mehr unsere Unterstützung, der brennt auch für dieses Thema. Bloß wenn Sie es richtig aufgenommen hätten, was er beim Wirtschaftsrat der CDU gesagt hatte zum Thema Bürokratieabbau, dann hätten Sie gewusst, dass er sich Sorgen gemacht hat,
dass der Wirtschaftsminister wie bei anderen Fällen auch aus diesem begleiteten Fahren mit 17 ein bürokratisches Monster macht.
Und wir sind uns einig darüber im Hohen Hause, das haben wir gerade im vorletzten Tagesordnungspunkt besprochen, dass wir dies nicht wollen. Ich habe Jürgen Seidel als Landrat, aber auch als Landesvorsitzendem zugesichert, dass wir alles dafür tun werden in diesem Hohen Hause – und ich gehe davon aus, dass Sie da auch zustimmen –, dass wir diese wichtige Regelung für mehr Verkehrssicherheit in MecklenburgVorpommern ohne überflüssige Bürokratie umsetzen. – Vielen Dank.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Margret Seemann, SPD: So würde Herr Minister Ebnet das immer machen.)
Der Innenausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktion der CDU in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2333 anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/2333 bei Zustimmung aller Fraktionen, einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der SPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2003 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 4/1478, sowie Berichtigung, Drucksache 4/1524, und Beratung der Unterrichtung durch die Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2003 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes (Drucksache 4/1478), hier: Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 4/1874, und Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2005 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2003 sowie der Vermögensübersicht 2003 des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1940, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 4/2295. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 4/2347, 4/2348, 4/2349 und 4/2350 vor.
Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2003 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 4/1478 –
Unterrichtung durch die Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2003 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes (Drucksache 4/1478) hier: Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 4/1874 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht 2005 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2003 sowie der Vermögensübersicht 2003 des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1940 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf mich vorab bei Ihnen bedanken. Ich brauche die ganzen Drucksachennummern nicht noch mal zu erwähnen, denn Sie haben das hier sehr ausführlich getan. Der Finanzausschuss hat Ihnen mit der Drucksache 4/2295 die Beschlussempfehlung und den Bericht zu den genannten Anträgen und Drucksachen vorgelegt. Bevor ich auf den Bericht kurz eingehe, möchte ich mich bedanken. Der Dank des Ausschusses geht an das Finanzministerium, welches in den acht Sitzungen uns konstruktiv beraten hat. Frau Keler kommt gerade. Wir sind alle etwas von der Zeit überrascht. Auch der Rechnungshof ist noch nicht da. Dem wollte ich ebenfalls danken. Aber vielleicht kann ich das nachher noch persönlich tun im Namen des Ausschusses. Ebenfalls Dank gilt dem Ausschusssekretariat mit Frau Arnold an der Spitze, welches hier umfangreiche Vorbereitungen und Beratungen geleistet hat, und den Fachausschüssen, die diesen Bericht bearbeitet haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie finden in der Beschlussempfehlung eine Reihe von Punkten, wo
der Finanzausschuss deutlich gemacht hat, auf welche Unterrichtungen aus den Prüfungen des Rechnungshofes er Wert legt. Wir sind den Anregungen des Landesrechnungshofes beispielsweise in Ziffer 2.8 gefolgt. Einer Reihe von Beanstandungen und Empfehlungen sind wir beigetreten, weil wir es für wichtig erachten. Meine Damen und Herren, wir gehen immerhin in diesem Land mit Steuergeldern um und auch die Gelder der Europäischen Union sind Steuergelder. Insofern muss man ordentlich mit ihnen umgehen. Die Beanstandungen fanden wir gerechtfertigt und deshalb bitten wir darum, dass auch der Landtag unseren Beschlussempfehlungen folgt.
Wir sind in den Textziffern 371 bis 394, den Textziffern 480 bis 489 und den Textziffern 507 bis 526 den Beanstandungen des Rechnungshofes beigetreten. Ich will hier nur eine Maßnahme erwähnen, Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsministeriums. Ich hatte es vorhin schon erwähnt: Wenn das Arbeitsministerium dem Ausschuss schreibt, es existiert kein Mietspiegel für die Stadt Wismar, dann war es für mich ein Leichtes herauszufinden, dass eben doch ein Mietspiegel für die Stadt Wismar existiert. Das ist, glaube ich, ein Armutszeugnis, wenn man auf einen Rechnungshofbericht so reagiert und sagt, wir konnten das ja nicht prüfen, weil kein Mietspiegel da ist.
Wir haben eine Reihe von Textziffern zur Kenntnis genommen und sind hier teilweise von den Beschlussempfehlungen des Rechnungshofberichtes abgewichen. Wir finden diese auch in den Änderungsanträgen der CDU, weil die Mehrheit des Ausschusses der Auffassung des Rechnungshofes nicht in allen Teilen folgen konnte. Sie finden das unter Ziffer 1.4.
Wir haben eine Entschließung verabschiedet – und ich bitte, dass der Landtag dem folgt –, mit dem nächsten Haushaltsgesetz 2008/2009 die Personalausgabenbudgets in ihrer Höhe zu überprüfen und dabei auch die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes mit einfließen zu lassen. Das heißt nichts anderes, als dass hier in den Personalausgabenbudgets durchaus vom Rechnungshof noch Luft gesehen wird.
In Textziffer 2.6 wird die Landesregierung ersucht, am Kurs der Haushaltskonsolidierung festzuhalten. Frau Keler hat ja schon erläutert, dass wir auf einem richtigen Weg sind. Und das, glaube ich, eint alle Fraktionen, dass wir von der Verschuldung wegkommen müssen und dass wir zu einer Null-Nettokreditaufnahme kommen müssen. Wir erinnern in dieser Textziffer auch noch mal an den Beschluss des Landtages zu einer zunehmend zweckentsprechenden Verwendung der Solidarpaktmittel. Ich glaube, das ist angezeigt.
Wir haben in Textziffer 3.6 die Landesregierung ersucht, das Leasingkonzept bei der Fuhrparkentwicklung und beim Fuhrparkmanagement noch einmal zu überprüfen – auch das ist durch die Medien gegangen –, weil dieses Leasingkonzept durchaus umstritten ist. Wir haben die Landesregierung ersucht, dass wir mittelfristig zu einem flächendeckenden Kennzahlenvergleich der Abwasserbetriebe kommen wollen, denn nur wenn man vergleicht, erkennt man eigene Schwachstellen, um dort auch für die Bevölkerung etwas zu tun. Wasser- und Abwassergebühren sind nicht nur Wirtschaftsfaktoren, sondern belasten auch die persönlichen Haushalte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehrheitlich hat der Finanzausschuss beschlossen, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung zu erteilen, und einstimmig hat der Finanzausschuss beschlossen, wir haben das auch geprüft, dem Rechnungshof Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen. Also der Finanzausschuss prüft auch den Rechnungshof.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rechnungshofberichte werden zunehmend wichtiger werden. Angesichts künftig knapper werdender Finanzmittel, ich darf daran erinnern, dass wir derzeit einen Haushalt von über 2 Milliarden Euro über dem Normalhaushalt fahren, aber angesichts zukünftig knapper werdender Kassen, glaube ich, ist es wichtig, dass sich alle, auch die Fachausschüsse, deutlich besser mit den Berichten des Rechnungshofes, mit der Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern beschäftigen müssen, denn bei einer Schwerpunktsetzung können wir nicht mehr dulden, dass Steuergelder nicht richtig, fälschlich oder gar nicht überprüfbar verwendet werden können.
Abschließend, meine Damen und Herren, sei mir noch ein persönliches Wort an die Finanzministerin gestattet. Frau Ministerin Keler, wir waren nicht immer auf einer Linie. Ich kann mich gut entsinnen, dass Sie mal ein Blatt zerrissen haben, als ich Ihren Namen falsch draufgeschrieben habe.