Protokoll der Sitzung vom 16.10.2006

(Volker Schlotmann, SPD: Nee, das sind Demokraten im Gegensatz zu Ihnen. – Zuruf von Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

Die FDP tritt ihre Wähler mit den Füßen, um an Posten in diesem Parlament zu kommen.

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Meine liebe FDP-Fraktion, wie hoch war denn der Preis für Ihr Handeln?

(Volker Schlotmann, SPD: Sie schließen von sich selbst auf andere.)

Sie als Vertreter der Blockparteien zeigen durch die Vorlage Ihre Rückwärtsgewandtheit.

(Lorenz Caffi er, CDU: Zur Sache! – Udo Pastörs, NPD: Lasst ihn doch mal ausreden, mensch! Lassen Sie ihn doch ausreden!)

Verkennen Sie doch, dass die Mehrheit der Bundesländer d’Hondt nicht mehr als Zählverfahren durchführt!

(Lorenz Caffi er, CDU: Der Pulsschlag ist ein bisschen hoch. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Vielleicht hilft Ihnen ja zur Meinungsfi ndung über das Wesen dieser von Ihnen so schön bezeichneten Demokratie ein Ausspruch

(Volker Schlotmann, SPD: Aha, aha!)

des zur Wahrheit sich bekennenden Literaturnobelpreisträgers Günter Grass: „Jede demokratische Gesellschaft, die ihre Konfl ikte nicht austrägt, sondern durch Verbotserlasse konserviert, hört auf, demokratisch zu sein,“

(Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

„bevor sie beginnt, Demokratie zu begreifen.“

(Beifall Tino Müller, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Wir lehnen d’Hondt ab, weil das die kleinen Parteien benachteiligt. Wir fordern stattdessen die Einführung des Verfahrens Hare-Niemeyer. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD – Udo Pastörs, NPD: Bravo! – Der Abgeordnete Reinhard Dankert bittet um das Wort.)

Herr Dankert, bitte.

(Reinhard Dankert, SPD: Ich bitte ums Wort.)

Das Wort hat der Abgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Herr Reinhard Dankert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Lautstärke ist lange nicht Wahrheit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Stefan Köster, NPD: Sie sind ein Pseudodemokrat!)

Sie behaupteten eben noch in Ihrem letzten Satz, dass d’Hondt die kleinen Fraktionen benachteiligt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Gremiengrößen, wie sie in unserem Landtag üblich sind, bevorzugen alle klassischen Berechnungsverfahren kleine Fraktionen. Es ist also nicht richtig, dass die kleinen Fraktionen benachteiligt werden.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig. – Stefan Köster, NPD: Lesen Sie mal die Ausführungen der Universität Augsburg!)

Machen wir einfach einmal eine kleine Rechenaufgabe: Die NPD verfügt über sechs Sitze. Nach dem genauen mathematischen Proportionalverfahren hätten Sie einen Zugriff auf den 11,83sten Teil. Nach dem Verfahren von d’Hondt erhält die NPD bereits den zehnten Zugriff.

(Angelika Peters, SPD: Rechnen können die auch nicht.)

Andere Berechnungsverfahren wie Saint Lague und Schepers oder Hare-Niemeyer, was Sie ja beantragt haben, würden dazu führen, dass Ihnen bereits der sechste Zugriff zustehen würde oder müsste. Mathematisch würde das aber bedeuten, dass Sie etwa über 15 Prozent der Sitze – also etwa elf Mandate – verfügen. Das ist fast das Doppelte, was Sie jetzt haben.

(Stefan Köster, NPD: Also ist das ein Verfahren gegen die NPD.)

Also ist doch das Verfahren nach d’Hondt das Verfahren, das in etwa die Realitäten noch am besten wiedergibt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig.)

Es ist richtig, dass eine Benachteiligung von kleinen Fraktionen nach d’Hondt erst dann eintritt, wenn die Gremiengrößen einfach größer sind, wie zum Beispiel im Deutschen Bundestag. Da ich der Ausschussbesetzung hier in diesem Landtag natürlich nicht vorgreifen werde, aber es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie mindestens 39 Mitglieder haben werden – dann wäre nämlich mehr als die Hälfte des Landtages in einem Ausschuss –, kann man davon ausgehen, dass d’Hondt für unseren Landtag das realistischste Verfahren ist. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Sehr richtig.)

Mir liegt ein Geschäftsordnungsantrag der NPD vor.

(Michael Andrejewski, NPD: Wir beantragen namentliche Abstimmung.)

Bitte gehen Sie ans Saalmikrofon und stellen Sie dort Ihren Geschäftsordnungsantrag.

Für diesen Beratungsgegenstand beantragen wir namentliche Abstimmung.

Bitte, Herr Caffi er.

Frau Präsidentin, ich betrachte das Zählverfahren als einen Gegenstand der Geschäftsordnung. Wenn Sie die Geschäftsordnung lesen, ist somit eine namentliche Abstimmung nicht zulässig und deswegen muss sie abgelehnt werden.

Das war eine Gegenrede zu dem Geschäftsordnungsantrag der NPD. Ich hätte ohnehin darauf verwiesen.

Ich schließe also die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/13 abstimmen. Wer dem Antrag der NPD zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/13 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP gegen die Stimmen der NPD abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP auf Drucksache 5/8.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP auf Drucksache 5/8 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP auf Drucksache 5/8 bei Zustimmung der genannten Fraktionen gegen die Stimmen der NPD-Fraktion angenommen.

(Der Abgeordnete Michael Andrejewski meldet sich zur Geschäftsordnung.)

Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte, Herr Andrejewski.

Wir möchten, dass ein Einspruch von uns gegen die Verwehrung der namentlichen Abstimmung ins Protokoll aufgenommen wird, da wir nicht der Meinung sind, dass dieser Antrag ein Antrag zur Geschäftsordnung war.

(Volker Schlotmann, SPD: Lesen Sie mal die Geschäftsordnung!)

Ich verweise noch einmal darauf, dass Sie bitte die Bestimmungen der Geschäftsordnung zur Kenntnis nehmen sollten, damit Sie hier nicht Dinge vorbringen, die laut unserer

Geschäftsordnung gar nicht zulässig sind.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)