Dies entspricht im Übrigen auch den Spitzensteuersätzen der Nachbarländer, die bereits auch in Ihrem Antrag
Als wesentlich wichtiger als die von Ihnen beabsichtigte Gerechtigkeitsdebatte erachte ich allerdings die Fragestellung nach den Gründen, welche für die Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder maßgeblich waren, den Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent zu senken. Entscheidend war nämlich damals die Überlegung, dass hohe Einkommenssteuersätze unter Wachstums- und Beschäftigungsaspekten kontraproduktiv wirken könnten. Von dem Spitzensteuersatz sind eben insbesondere auch Unternehmer des Mittelstandes betroffen.
Insbesondere angesichts der Wirtschaftskrise und des gerade erst wieder einsetzenden leichten Wachstums kann dementsprechend von einer wachstumshemmenden Steuererhöhung nur dringend abgeraten werden.
Meine Damen und Herren, auch im internationalen Vergleich wirken sich überproportional hohe Steuersätze ungünstig auf die Attraktivität von Standorten und damit auf die Ansiedlung von Unternehmen beziehungsweise hoch qualifizierter Arbeitnehmer aus.
Zum jetzigen Zeitpunkt wäre deshalb eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auch aus diesen Gründen, die damals auch die Grundlage für die Entscheidung der rotgrünen Bundesregierung darstellten, äußerst kontraproduktiv.
Herr Löttge, ist Ihnen bekannt, dass unter Präsident Roosevelt, dem amerikanischen Präsidenten in der Kriegszeit des Zweiten Weltkriegs, die Einkommenssteuerspitzensätze bei 90 Prozent lagen zur Rettung des Kapitalismus?
Zum jetzigen Zeitpunkt wäre deshalb eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes auch aus diesen Gründen, die damals auch die Grundlage für die Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung darstellten, äußerst kontraproduktiv, dies umso mehr in Anbetracht der Tatsache, dass die Wirtschaftskrise noch nicht endgültig überwunden ist.
Ich spüre schon, dass es auch hierbei ein Umdenken der SPD geben mag zu dem, was denn Herr Bundeskanzler Schröder und die rot-grüne Bundesregierung damals wollten. So langsam frage ich mich aber auch, warum es eigentlich immer zu diesem Umdenken kommt. Ich hoffe, es hat nicht nur was mit den letzten Bundestagswahlergebnissen zu tun.
dann muss man aber auch feststellen, dass die isolierte Anhebung des Spitzensteuersatzes ohne eine gleichzeitige Betrachtung der Progressionskurve und auch eine Neufestlegung der Anfangssumme für den Spitzensteuersatz auch sehr bedenklich sein könnte, man unter Umständen damit auch die Falschen treffen könnte, nämlich auch die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen. Auch das, meine Damen und Herren, spricht gegen den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Viel wichtiger wäre es, ein Steuersystem zu entwickeln, um die sogenannte kalte Progression, die zu einer ungerechten Belastung gerade der mittleren Einkommen des Mittelstandes führt, zu vermeiden. Dies ist im Übrigen auch ausdrückliches Ziel der Regierungskoalition in Berlin und dementsprechend auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dazu ist aber eine umfängliche Neugestaltung des Steuersystems notwendig, welche ebenfalls durch die Regierungskoalition geplant ist.
Wie gesagt, eine isolierte Erhöhung des Spitzensteuersatzes schließt sich für uns und unseres Erachtens aus.
Zu guter Letzt sei auch noch darauf hingewiesen, dass das erklärte Ziel, die Gruppe der Spitzenverdiener aus Gerechtigkeitsgründen stärker zu belasten, seit der Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte nur noch sehr beschränkt durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes erreicht werden kann. Denn gerade in dieser Einkommensgruppe spielen Kapitaleinkünfte eine besonders große Rolle.
dass die Erhöhung des Spitzensteuersatzes, wie Sie diese in Ihrem Antrag gefordert haben, sowohl aus wirtschafts- als auch aus finanzpolitischen Gründen überhaupt keinen Sinn macht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das können die LINKEN: Klassenhetze. Immer wieder graben die Kommunisten die modernde Leiche ihres Klassenkampfmodells aus, um beim Wähler zu punkten. Es ist …