Und wir können stolz darauf sein, bei allen Fehlern, die wir damals gemacht haben als Europäische Union,
dass wir in diesen Massen diesen Menschen Heimat geboten haben, Aufnahme geboten haben, wenn auch nur auf Zeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Flüchtlingen muss auf dieser Welt geholfen werden, und zwar immer dann, wenn sie berechtigt darauf angewiesen sind, dass sie in den Staaten, die sie aufnehmen,
(Udo Pastörs, NPD: Die gibt es gar nicht, die Kosovaren. Das ist eine Kunstschöpfung. Das sind Albaner.)
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Kosovo haben am 21. April 2010 ein Rückübernahmeabkommen geschlossen.
Nach Ihrem Antrag könnte man leicht darauf kommen, nur die Republik Kosovo hätte sich zur Rückübernahme verpflichtet. Damit blenden Sie bewusst die Tatsache aus,
dass es um die wechselseitige Rückführung geht. Diese Tatsache möchte ich deshalb besonders betonen.
bilateral, im Umgang mit Flüchtlingen, die zu uns gekommen sind. Sie haben allen Anspruch der Welt, dass sie auch einen vernünftigen weiteren Verbleib
Nach Ihrem Antrag, habe ich gesagt, könnte man leicht anderes denken. Der Kosovo verpflichtete sich,
Rückübernahmeersuchen für alle ausreisepflichtigen Personen mit vermuteter kosovarischer Herkunft unabhängig von deren tatsächlicher Volkstümlichkeit zu prüfen. Auf der anderen Seite verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, und das ist unser Rechtsstaat, auf ein angemessenes Verhältnis der einzelnen Ethnien zu achten. Pro Jahr sollten bis auf Weiteres von der Bundesrepublik nicht mehr als 2.500 Rückübernahmeersuchen gestellt werden. Alte, Kranke, alleinerziehende Mütter werden vorerst von der Rückführung ausgenommen. Und das ist, denke ich mal, auch ein Rückgriff auf Menschenrechte, die allgemeine Gültigkeit haben.
2.500 Personen, das ist die Zahl aller Personen, die die Bundesrepublik Deutschland pro Jahr zurückführen wird. Es geht also nicht – und das ist vereinbart – husch, husch, wie Sie das vielleicht gerne hätten. Massenabschiebungen wird es definitiv nicht geben, das ist fest vereinbart.
Ihr Primat auf ausreisepflichtige Roma geht also völlig fehl. Vielmehr wird durch die schonende Rückführung,
durch die schonende Rückführung im Hinblick auf das, was Menschen erwarten dürfen, den besonderen Lebensumständen der Roma Rechnung getragen, und die sind schwer genug. Die Einhaltung dieser Voraussetzung gewährleistet für Mecklenburg-Vorpommern die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld in Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft in Priština.