Nächster Punkt – die rechtlichen Daumenschrauben, Klagerecht, das Thema Genehmigungen. Lieber Herr Roolf, was für ein Testat stellen Sie mit dieser Forderung eigentlich der Tätigkeit unserer Rechtsaufsichtsbehörden aus? Unsere Rechtsaufsichtsbehörden auf der unteren Ebene, also die Landkreise, und auf der oberen Ebene des Innenministeriums, sind heute schon gehalten, das Handeln der Kommunen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überwachen. Das heißt, wenn wir hier tatsächlich in Größenordnungen Missbräuche hätten, was ich übrigens bestreite, dann wäre das in erster Linie ein Problem der Rechtsaufsichtsbehörden, und hier müsste man ansetzen. Ich glaube aber nicht, dass man das Problem dadurch löst, dass man die Daumenschrauben für die Kommunen enger anzieht.
Und nun das entscheidende und vielleicht wichtigste Problem, das ist die Frage der Gewinnorientierung. Zunächst einmal habe ich hier eine ziemlich definitorische Unschärfe vor mir. Was heißt eigentlich Gewinnorientierung? Ich glaube, dass ein kommunales Unternehmen, egal, ob wir jetzt über Wohnungsgesellschaften oder Energiegesellschaften, Stadtwerke oder andere reden, nicht nur dürfen muss, sondern sogar müssen muss,
im Regelfall darauf sich zu orientieren, Gewinne zu erwirtschaften, die die nötigen Reinvestitionen sichern, Gewinne zu erwirtschaften, die technischen Fortschritt möglich machen,
Gewinne zu erwirtschaften, die auch eine Ausdehnung des Dienstleistungsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen und nicht zuletzt, und so steht es in der Gemeindehaushaltsverordnung, eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermöglichen.
Wenn wir nämlich auf eine solche Verzinsung des eingesetzten Kapitals verzichten würden, dann würden wir uns als Kommune, dann würden wir uns als Stadt, dann würden wir uns als Kreis unwirtschaftlich verhalten, denn dieses Geld einzusetzen, ohne dass es einen angemessenen Ertrag erwirtschaftet, ist unwirtschaftlich gegenüber anderen Formen, beispielsweise der Schuldentilgung, und wäre nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, von denen wir hoffentlich nicht abweichen wollen.
Also, meine Damen und Herren, dass kommunale Wirtschaft im Regelfall, es gibt Ausnahmen, aber im Regelfall Gewinne erwirtschaften soll, ist ein vernünftiger, ist ein richtiger Weg. Und jeder, der sich ernsthaft damit befasst, Herr Roolf, der sieht das auch und lässt sich auf eine solche Argumentation ein.
Ich glaube, hier steht vielmehr bei Ihnen ein Modell Pate, da es so aussieht, dass für die wirtschaftlichen Bereiche, in denen Gewinne zu erwirtschaften sind, beispielsweise in der Energieversorgung,
dass man das bitte dem privaten Kapital überlassen möge, damit dieses die Gewinne macht, und dass man die Bereiche, in denen keine Gewinne zu machen sind,
dann gern der öffentlichen Hand überlässt. Das, liebe Kollegen von der FDP, ist allerdings überhaupt nicht das Modell, das uns für kommunales Handeln vorschwebt. Rosinenpickerei bitte von keiner Seite!
Also, meine Damen und Herren, Sie werden nach diesen Ausführungen sicherlich verstehen, warum wir Ihren Antrag ablehnen. Und ich sage das darüber hinaus auch mit Blick auf das, was der Innenminister dankenswerterweise angekündigt hat, was wir für eine Novelle der Kommunalverfassung aus seinem Hause zu erwarten haben – wir, und wenn ich „wir“ sage, meine ich ganz sicher die Koalition. Ich bin aber auch davon überzeugt und das knüpft dann an die Diskussion in der Enquetekommission, liebe Martina Tegtmeier, an.
auch in die Opposition hinein, in die demokratische versteht sich. Wir wollen starke, wir wollen aktive Kommunen, und zu starken und aktiven Kommunen gehört kommunale wirtschaftliche Betätigung. Wir brauchen sie im Bereich Wasser und Abwasser als der klassischen Basis für Daseinsvorsorge.
Wir brauchen sie im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, wir brauchen sie im Bereich der Wohnungswirtschaft, weil kommunale Wohnungsunternehmen ein wichtiges Instrument für Stadtentwicklungspolitik sind, nicht nur Gewinnerzielung, sondern Stadtentwicklungspolitik.
Aber das wollen Sie dann den Privaten überlassen. Wir brauchen sie im Bereich der Energieversorgung und, ich füge hinzu, auch der Energieerzeugung,
weil ich ganz sicher davon ausgehe, dass die energiepolitische Landschaft, wie wir sie heute haben, sich in den nächsten Jahren massiv verändern wird. Und ich bin ganz sicher, dass wir dabei Stadtwerke als ein ganz wichtiges Element zwingend brauchen. Gehen Sie in solche Städte wie Grevesmühlen und schauen Sie sich mal an, was da Stadtwerke leisten und was Stadtwerke können! So was wollen wir nicht kaputt machen, so was wollen wir ausbauen und das werden wir uns von der FDP nicht kaputt machen lassen.
Also, meine Damen und Herren, dieser Antrag ist geprägt vom Lobbydenken für gewisse Wirtschaftskreise. Ich will jetzt nicht den Bogen schlagen, da wir gerade bei der Energiepolitik sind, zur Bundespolitik. Ich will nur sagen, bei Stadtwerken habe ich auch die Garantie, dass Erträge dann in der Region bleiben und nicht in Konzernzentralen irgendwo anders hin fließen, und auch das ist etwas, was ich ganz dringend erhalten möchte.
Also, Herr Roolf, Sie haben sich klar und deutlich bekannt und vorgestellt als Lobbyist für bestimmte Wirtschaftsinteressen. Ich bin sicher und ich hoffe sehr, dass wir hier ganz viele Lobbyisten im besten Sinne für kommunale Unternehmen, für kommunale Interessen für
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Měšťan. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird wohl heute erneut eine nicht gerade rühmliche Tradition der 5. Wahlperiode fortsetzen und ausgewählte Gesetzentwürfe der demokratischen Opposition nicht zur Beratung in den Ausschuss überweisen.
Allein aus diesem Grund aber, und das muss ich deutlich betonen, wird meine Fraktion der beantragten Überweisung an den Innenausschuss zustimmen.
Damit nehmen wir es ernst mit der Selbstbindung dieses Landtages in Paragraf 6 Absatz 3 unserer Kommunalverfassung. Der Landtag soll nämlich bei den Beratungen von Gesetzentwürfen, die unmittelbar die Belange der Gemeinden berühren, die kommunalen Verbände anhören.
Aus Sicht meiner Fraktion, meine Damen und Herren, ist der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion aus mehreren Gründen zu kritisieren. Damit kann ich auch nur anknüpfen an das, was meine Vorredner Herr Caffier und Herr Müller gesagt haben. Ich will ihn trotzdem nicht populistisch ablehnen, sondern in der Sache begründen.
Erstens ist Ihr Vorschlag kein Beitrag zur Deregulierung. Jeder kommunalpolitisch Interessierte in diesem Haus weiß, dass die Landesregierung seit Längerem an einer umfassenden Novelle der Kommunalverfassung arbeitet und diese den Landtag noch vor Jahresende erreichen soll.
Und wenn ich die Meldung im NDR richtig deute, dann soll er wohl nächste Woche im Kabinett verabschiedet werden, und dann ist auch recht bald damit zu rechnen, dass er uns hier vorliegt.
Der vorliegende FDP-Entwurf beschränkt sich allerdings auf eine Einzelfrage. Jeder aber weiß, dass der Novellierungsbedarf weit darüber hinausgeht.
Zweitens brüskiert der FDP-Entwurf die Arbeit der Enquetekommission und damit auch den Landtag selbst.