Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3738. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3738 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Konsequenzen aus dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs ziehen – parteipolitische Neutralität der Landesregierung im Wahlkampf sicherstellen!, Drucksache 5/3750.
Antrag der Fraktion der NPD: Konsequenzen aus dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs ziehen – parteipolitische Neutralität der Landesregierung im Wahlkampf sicherstellen! – Drucksache 5/3750 –
Das Wort zur Einbringung hat der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete der Fraktion der NPD Herr Pastörs.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Urteil vom 1. Juli 2010 hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlands entschieden, dass die massiven und aus Steuermitteln finanzierten Anzeigenkampagnen, welche die CDU-Landesregierung zugunsten ihres Spitzenkandidaten Peter Müller im Landtagswahlkampf 2009 in allen möglichen Zeitungen geschaltet hatte, gegen den Grundsatz der Neutralität des Staates im Wahlkampf sowie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoßen hat, mit den Worten des Gerichts: „Wenn der Staat, vertreten durch seine Regierung, zu Gunsten oder zu Lasten bestimmter politischer Parteien oder Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber Partei ergreift, verletzt er das verfassungsmäßige Recht der davon nachteilig Betroffenen auf Chancengleichheit bei Wahlen...“ Partei zu ergreifen, so der Verfassungsgerichtshof, stehe einer Regierung nämlich nicht zu.
Das Urteil des Saarländischen Gerichts leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Abgrenzung von zulässiger Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung einerseits und verbotener Wahlwerbung für die die Regierung tragenden Parteien andererseits, meine Damen und Herren. So verläuft die Grenze insbesondere dort, wo sich „eine Regierung als von bestimmten Parteien getragen darstellt“, „für diese wirbt oder“ – und jetzt hören Sie bitte aufmerksam zu, Herr Caffier besonders –
„sich mit negativem Akzent oder gar herabsetzend über Oppositionsparteien oder deren Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber äußert“.
Kommt uns ein solches Verhalten einer Landesregierung nicht irgendwie bekannt vor? Tatsächlich ist die Entscheidung nicht nur für das Saarland bedeutsam, sondern auch die hiesige Landesregierung sollte die Argumente des Gerichtshofs einmal sehr aufmerksam studieren, denn jedem in diesem Raum ist nur zu gut
bekannt, dass Herr Sellering und seine Lakaien es mit der verfassungsrechtlichen Pflicht zur parteipolitischen Neutralität nicht allzu genau nehmen. Insoweit befindet sich die Landesregierung übrigens in bester Gesellschaft mit der Präsidentin dieses sogenannten Hohen Hauses.
Ein erneuter Beweis, dass auch die Spitze der Landesverwaltung von blindem Hass getrieben nicht bereit ist, die NPD-Fraktion gleichzubehandeln, war das primitiv flegelhafte Auftreten des Landtagsdirektors Tebben beim Tag...
Herr Pastörs, ich muss Sie darauf hinweisen, dass die Würde des Hauses hier nicht verletzt werden darf.
Den Ausdruck „Lakaien“ weise ich hier als unparlamentarisch zurück und für die Beschimpfungen gegenüber dem Landtagsdirektor, die Sie hier losgelassen haben, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf nach Paragraf 98. Das ist der dritte Ordnungsruf.
Ja, das ist ja gerade das Schlimme, dass der Direktor sich so flegelhaft benimmt und ich das hier nicht zur Sprache bringen darf, Frau Präsidentin.
Herr Pastörs, ich bitte jetzt, verlassen Sie hier jetzt das Rednerpult, und Herr Andrejewski hat das Wort. Bitte.
(Der Abgeordnete Udo Pastörs wendet sich an das Präsidium. – Heinz Müller, SPD: Was machen wir jetzt hier? – Zurufe von Helmut Holter, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)
Aber zurück zur Landesregierung. Wie war das noch mit den von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen, mit denen die Unbeliebtheit des SPDMinisterpräsidenten Sellering beim Wahlvolk abgefragt werden sollte? Über die exakte Höhe der hierfür ausgegebenen Finanzmittel schweigen sich die Verantwortlichen zwar aus, doch darf man getrost davon ausgehen, dass sich die Regierung, wenn es sich um das Abhorchen des Wahlvolkes dreht, nicht lumpen lässt. Trotz des finanziellen Aufwands haben die genannten Umfragen allerdings nichts zutage gefördert, was nicht auch schon vorher jedermann bekannt gewesen wäre.
Um diese Defizite auszugleichen, wird aus der Landesregierung heraus negative Hetze gegen politisch Andersdenkende betrieben, natürlich völlig unparteiisch. Da werden Hunderttausende Euro an Steuergeldern für Antirechtsprogramme verpulvert, um linkskriminelle Gruppen für ihren perversen Kampf gegen nationale Deutsche finanziell aufzumunitionieren.
Nicht selten werden die Fördergeldpöstchen Freunden und Bekannten aus dem Dunstkreis der Blockparteien zugeschustert, weil die NPD großzügigerweise Arbeitsplätze schafft durch ihre Aktivitäten. Hier marschiert die SPD gerne vorneweg bei der Vergabe von Posten. Öffentliche Einrichtungen und Behörden schreiben Besuchern vor, welche Kleidermarken sie nicht tragen dürfen, was natürlich überhaupt nicht das Gleiche ist wie DDR-Praktiken, wo man keine Westjeans tragen durfte in der Schule.
Sogar an den Universitäten im Lande, wo ja eigentlich der freie Geist wehen sollte, werden Professoren drangsaliert, wenn sie gegen die Demokraturenkleiderordnung verstoßen oder sich sonst irgendwie nicht völlig hundertprozentig glasklar linientreu äußern.
Eine profillose, geltungssüchtige Sozialministerin versucht mit juristisch höchst fragwürdigen Gesinnungstests und Berufsverboten...
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, auch noch mal darauf zu achten, dass die Würde dieses Hauses hier nicht beschädigt wird
(Gelächter bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Stefan Köster, NPD: Das versteht kein Mensch draußen, was Sie da sagen.)
Die neue Leuchte am CDU-Himmel in Mecklenburg-Vorpommern, der jetzige Innenminister Caffier, katapultierte unser Bundesland bereits in die demokratiepolitische Steinzeit zurück, indem unliebsame Bürgermeister und Landratskandidaten vor den Wahlen aussortiert wurden. Gern agiert er als der Mann fürs Grobe aus der Landes
regierung heraus gegen die NPD. Sollte er dies in naher Zukunft weiterhin tun, so verstößt er nach Auffassung namhafter Verfassungsrechtler gegen die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit und damit gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität der Regierung im Wahlkampf.