Protokoll der Sitzung vom 13.10.2010

Herr Borrmann, ich bitte Sie um eine vernünftige …

(Der Abgeordnete Raimund Frank Borrmann spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe von Dr. Till Backhaus, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Herr Borrmann, ich entziehe Ihnen das Wort.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Super! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war ’ne klasse Rede, Herr Borrmann! – Dr. Till Backhaus, SPD: Klasse! – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich habe Ihnen natürlich das Wort entzogen, weil ich Ihnen damit den dritten Ordnungsruf erteilt habe.

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

Das Wort hat dann jetzt die Abgeordnete Frau Schildt von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Borrmann, so geht das!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja, das lernt der nie.)

Über die Bedeutung des Waldes haben alle meine Vorredner umfangreich berichtet an dieser Stelle. Ich glaube, jedem von uns ist das klar. Wir alle besuchen mindestens einmal im Monat den Wald und in den letzten Monaten war es wohl öfter bei so viel Pilzreichtum, wie wir hatten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig. – Zuruf von Burkhard Lenz, CDU)

Wir wissen um die Bedeutung des Waldes in allen gesellschaftlichen Bereichen und auch für die Natur.

Meine Damen und Herren, auch das haben meine Vorredner dargestellt: Der Prozess der Entstehung dieser Novelle war sehr offen. Er war sehr offen und auch für uns als Parlamentarier war schon in der Entstehungsgeschichte sichtbar, wo es Anmerkungen gab, wo es Änderungsbedarfe gab, die eingeflossen sind. Ich denke, das ist ein Prozess, der sehr gründlich gelaufen ist.

Sie haben es schon vom Minister gehört, Ausgangspunkt für diese Novelle ist die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU mit der Verpflichtung zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau sowie das Erfordernis der Anpassung des Landeswaldgesetzes an die gesetzliche, fachliche und gesellschaftliche Entwicklung. Das heißt, das ist keine Sache, die kurzfristig gemacht ist, Frau Schwebs, sondern ein Prozess, der langfristig, planmäßig in Angriff genommen wurde, und alle haben auch berichtet, dass sie in diese Planmäßigkeit mit einbezogen wurden.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das hat Frau Schwebs nicht in Zweifel gezogen.)

Zudem macht eine Novelle des Landeswaldgesetzes eine Anpassung der Landesforstanstalt, des Einrichtungsgesetzes und des Landesjagdgesetzes erforderlich. Das ist also eine Reihung von Gesetzgebungsvorhaben.

(Zuruf von Wolfgang Griese, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wer Bürokratieabbau und die Deregulierung will, muss dieses auch untersetzen. Diesem Ansinnen wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht. Er ist ausgerichtet auf die bürokratische Entlastung der Waldbesitzer, auf die Deregulierung im Sinne der Aufhebung von Normen, die bereits in anderen Gesetzen bestimmt sind, sowie die Aufhebung von

Ermächtigungen für Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Zudem erfolgt eine Anpassung an Europa- und Bundesrecht sowie eine fachliche und gesellschaftliche Entwicklung.

Meine Damen und Herren, es gibt viele Punkte, über die wir uns in den Fachausschüssen intensiv auch mit den entsprechenden Verbänden beraten werden. Deshalb freue ich mich auf die angeregte Diskussion in den schon genannten Ausschüssen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Frau Schildt.

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3790 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II, Drucksache 5/3791.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (Erste Lesung) – Drucksache 5/3791 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Seidel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich jetzt zu einigen Punkten des Landesausführungsgesetzes zum SGB II komme, will ich noch einmal darauf hinweisen, dass diese Regelungen ihre Begründung darin finden, dass wir gefordert waren, eine Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Agentur für Arbeit zu finden, weil eben festgestellt wurde, dass die bisherige Form, also die ARGE, so nicht dem Grundgesetz entspricht. Das war die Aufgabe. Und Sie erinnern sich auch, dass es eine heftige Diskussion gegeben hat, und in der Tat, da scheue ich mich gar nicht, das hier noch einmal deutlich zu machen, wie die CDU-Fraktion im Bundestag insbesondere hier Bedenken hatte, dass man mit einer Änderung des Grundgesetzes diese Problematik heilen könnte. Das konnte …

(Regine Lück, DIE LINKE: Die waren ja auch berechtigt.)

Das will ich auch gar nicht bestreiten. Das konnte in der intensiven Diskussion am Ende aber dennoch so gelöst werden, dass es eine Bereitschaft gab, das Grundgesetz zu ändern. Daraus ergibt sich jetzt praktisch die Frage der Änderung des diesbezüglichen Landesgesetzes.

Mir ist noch einmal wichtig, deutlich zu machen, dass das Hauptziel bei der Gesamtaktion immer bleiben muss und Gott sei Dank auch geblieben ist, dass man Leistungen aus einer Hand erbringt. Nichts wäre schlimmer gewesen, als wenn man den Menschen wirklich mehrere

Bescheide, mindestens zwei oder auch Widerspruchsbescheide mehrfach und so weiter und so fort zugemutet hätte. Ich glaube, da sind wir uns einig, dass dies sehr schlecht gewesen wäre. Es ist jetzt nicht so, wir haben die Chance, das Ganze so zu regeln, dass nach wie vor Leistungen aus einer Hand ergehen.

Zum anderen war es auch wichtig, die bereits zugelassenen 69 kommunalen Träger, die wir im Land haben, in ihrer Tätigkeit weiter zu legitimieren. Das heißt, dass diese die bis dahin zeitlich befristete Trägerschaft auch unbeschränkt fortsetzen können. Das ist geschehen. So gesehen sind das die wichtigsten Wirkungen.

Hinzu kommt, dass 41 weitere kommunale Träger zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung zugelassen werden und wir damit in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit erhalten, zwei weitere Optionskommunen auszuweiten. Die dafür erforderliche Auswahlentscheidung über weitere kommunale Träger wird vom Land nach bundeseinheitlichen Kriterien getroffen, die – und das ist nicht meine Erfindung, so ein schwieriges Wort – in der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung festgelegt sind.

Die Bewertung dieser Kriterien erfolgt im Rahmen einer Matrix. Diese Bewertungsmatrix wurde unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände erarbeitet und ist per Brief von meiner Seite an alle Landräte und Oberbürgermeister verschickt worden. Da ging es mir auch darum, dass die notwendige Transparenz da ist, wenn man einen solchen Antrag stellt, und zu wissen, worauf es besonders ankommt.

Die Neuregelung im SGB II sowie die anstehende Kreisstrukturreform – das ist eine Besonderheit unseres Landes –

(Regine Lück, DIE LINKE: Das kann man wohl sagen.)

bedingen also entsprechend grundlegende Änderungen des bestehenden Landesausführungsgesetzes. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt deshalb zum einen Verfahrenszuständigkeiten, die Wahrnehmung des Aufsichtsrechtes, Zustimmungs- und Mitwirkungspflichten sowie Gremienbeteiligung auf der Landesebene und eben das genannte Zulassungsverfahren für weitere kommunale Träger. Insbesondere will ich hier darauf hinweisen, dass eine Zweidrittelmehrheit für die Beschlussfassung notwendig ist, diese damit auch landesgesetzlich abgesichert ist. Außerdem werden die Antrag stellenden Landkreise zur Übernahme des SGB-II-Personals aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ihres Kreisgebiets verpflichtet.

Von besonderer Bedeutung, ich hatte es erwähnt, ist der Übergang eines zugelassenen kommunalen Trägers nach der Kreisstrukturreform in den künftigen Großkreis. Und da, das will ich ganz ehrlich gestehen, wird sich sicherlich die Diskussion im Ausschuss auch noch entzünden. Das ist mir völlig klar, weil auch ich sehe, dass die gegenwärtigen Regelungen noch nicht das Ende aller Überlegungen sein sollten. Ich will das ruhig anregen. Wir haben auch jetzt diesbezüglich schon einmal überlegt, wie man das besser machen könnte. Es ist aber im Moment nach bundesrechtlichem Stand – wir haben ja ein diesbezügliches Gesetz – so ohne Weiteres nicht möglich, eine Veränderung über das Bundesgesetz zu erreichen. Man könnte sich eine Gesetzesnovellierung vorstellen, aber das ist für Mecklenburg-Vorpommern allein, glaube ich, nicht sehr realistisch.

Insofern ist es natürlich jetzt die Frage, inwiefern sich der sogenannte Zebrastatus darstellen wird. Das heißt, wenn jetzt ein Kreis die Option wahrnimmt, dafür auch die Zustimmung und die Genehmigung erhält, dann in einen Kreiskreis hineingeht, die anderen Kreise des Großkreises, die ehemaligen Kreise sind nicht Optionskommune, dann hat man diesen sogenannten Zebrastatus. Der ist sicherlich nicht erstrebenswert, wobei man auch noch nicht sagen kann, was denn wirklich die Praxis ergeben wird, wenn man eine gewisse Zeit zumindest so arbeiten müsste. Auch das, finde ich, muss noch einmal geprüft werden, weil es am Ende so sein muss, dass, wenn im Großkreis die Option ausgeübt werden soll, ein einfacher Mehrheitsbeschluss ergehen muss, der dieses Modell der gemeinsamen Einrichtung entweder entscheidet für die gemeinsame Einrichtung oder für das Modell des zugelassenen kommunalen Trägers.

Diese Entscheidung muss getroffen werden, so steht es bisher in dem Landesgesetz, bis zum 15. Mai 2012. Das ist zwar nach der Bildung der Großkreise, aber richtig ist auch, dass die Zeit doch relativ kurz ist, die bis zu diesem Termin ergeht. Insofern will ich gleich darauf hinweisen, dass in der Tat hier noch einmal nachgedacht werden muss, inwiefern eine andere Regelung gefunden wird, denn in dem Falle, man entscheidet sich nicht für eine Optionskommune, obwohl ein Kreis mit dieser Entscheidung in den Großkreis hineingegangen ist, müsste rückabgewickelt werden.

(Regine Lück, DIE LINKE: Problematisch.)

Das wäre sicherlich nicht gut. Das wäre problematisch. Richtig, Frau Lück. Wenn jemand da eine befriedigende Lösung findet, dann, finde ich, muss man offen sein und auch noch eine Veränderung des Gesetzentwurfes hier hinzunehmen.

Meine Damen und Herren, bezogen auf die Kreisstrukturreform, auf die bevorstehende Kreisstrukturreform und die Einführung der Haushaltsdoppik wurde unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände die Verteilungssystematik der Landeszuweisung, allerdings ohne Änderung des Gesamtvolumens, das bleibt bestehen, im Paragrafen 10 des Landesausführungsgesetzes neu geregelt. Die Verteilung soll zukünftig nach dem Anteil der Bedarfsgemeinschaften des SGB II erfolgen. Auf eine Verteilung in zwei Stufen und einen Vergleich zu 2004 wird verzichtet.

Es wird auch sichergestellt mit der Übergangsregelung des Paragrafen 12, dass die endgültige Verteilung des Jahres 2010, die dann aber erst 2011 erfolgt, noch nach den Regelungen des alten Landesausführungsgesetzes erfolgen kann. Ich weiß nicht, ob Sie den Brief erhalten haben von den kommunalen Verbänden. Der Städte- und Gemeindetag führt hierzu aus, dass er nicht entsprechend angehört wurde oder dass es keine exakte Anhörung gegeben hat.

(Harry Glawe, CDU: Richtig.)

Das stimmt, aber es hat Besprechungen mit dem Städte- und Gemeindetag diesbezüglich gegeben und man hatte sich so geeinigt – ich habe dazu meine Mitarbeiter noch einmal befragt –, dass diese Verfahrensweise auch akzeptiert wurde, dass jetzt ein solcher Brief ergeht. Das will ich nicht weiter kommentieren, es war zumindest nicht beabsichtigt. Ich glaube aber, dass das in der Sache kein Problem ist, weil eine Anhörung ohnehin noch einmal erfolgen wird. Es wird also natürlich auch für den Städte- und Gemeindetag die Gelegenheit bestehen, hier noch seine Meinung einzubringen.

Meine Damen und Herren, es gab weiterhin das dringende Anliegen der kommunalen Landesverbände auf Beteiligung an der Bewertung der Zulassungsanträge für Optionskommunen. Da muss ich aber sagen, das geht nun wirklich schlecht. Man kann nicht die Kommunen auch in der Entscheidung selbst unmittelbar beteiligen. Wir haben ein Anhörungsrecht aufgenommen in den Gesetzesentwurf. Wir meinen, dass damit dem Anliegen Rechnung getragen wird.

Bezüglich der Übernahme der Mitarbeiter der Ämter und amtsfreien Gemeinden seitens der derzeitigen ARGEn und zukünftigen gemeinsamen Einrichtungen hat es die entsprechenden Hinweise des Innenministeriums gegeben. Nach meinem Kenntnisstand sind diese auch auf positive Resonanz gestoßen. Ich gehe also davon aus, dass hier die notwendige Betriebssicherheit, was das Personal anbetrifft, bestehen wird.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir stimmen überein, dass das Vermittlungs- und Beratungsgeschäft auch in dieser schwierigen Phase des Übergangs unmittelbar reibungslos weitergehen muss. Das muss Primat sein bei allen Handlungen, bei allen Entscheidungen. Insofern eint uns das, glaube ich, das darf ich sicherlich auch sagen, mit den Kommunen, mit der Agentur für Arbeit.