Meine Damen und Herren, ich glaube, wir stimmen überein, dass das Vermittlungs- und Beratungsgeschäft auch in dieser schwierigen Phase des Übergangs unmittelbar reibungslos weitergehen muss. Das muss Primat sein bei allen Handlungen, bei allen Entscheidungen. Insofern eint uns das, glaube ich, das darf ich sicherlich auch sagen, mit den Kommunen, mit der Agentur für Arbeit.
Jeder hat seine Hausaufgaben zu machen, die Landkreise, die kreisfreien Städte ebenso wie die genannte Bundesagentur für Arbeit. Ich möchte noch einmal betonen, dass es Sinn und Zweck des Landesgesetzes ist, klare Regelungen auf der Basis der neuen geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zu schaffen.
Ich habe bereits angedeutet, dass es im Ausschuss mit Sicherheit noch Besprechungen geben muss. Die wird es ja in jedem Fall auch geben, das ist ja ganz klar, aber ich habe den Fakt schon mal angeführt, der dort sicherlich noch eine Diskussion finden wird. Ich freue mich auch dort, insofern wir dort mitwirken können, und glaube, dass wir hier eine sehr wichtige Materie regeln, denn am Ende geht es um Menschen, die eine berechtigte Hilfe erwarten dürfen. Insofern bitte ich Sie dann am Ende des Prozesses natürlich um Zustimmung zu dem Gesetz. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! An einer Sache sind Sie diesmal nicht schuld, meine Damen und Herren der Landesregierung, nämlich an der viel zu kurzen Frist, die den Kreisen und auch den kreisfreien Städten vom Zeitpunkt des Gesetzbeschlusses bis zur Umsetzung bleibt.
Sie legen uns zwecks Erster Lesung einen Gesetzentwurf vor, der notwendig ist, und deshalb werden wir der Überweisung in die Ausschüsse auch zustimmen.
Weil es die Erste Lesung ist, will ich auch nur auf einige wenige Probleme, die wir mit dem Gesetzentwurf haben, hinweisen. Diese sind aus unserer Sicht in den Ausschüssen zu klären.
Im Jahre 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Struktur der Umsetzung des SGB II als verfassungswidrige Konstruktion gerügt. Es hat damals schon Änderungen verlangt, die am 01.01.2011 jetzt in Kraft treten sollen. Beschlossen wurden die Gesetze Ende Juli 2010. Ob das noch ein angemessener Zeitraum der Veränderung ist, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, sei heute dahingestellt. Ein Skandal jedoch ist, dass schnell mal die Verfassung geändert wurde, um die Struktur der Hartz-IV-Umsetzung überhaupt auf eine verfassungsgemäße Grundlage stellen zu können.
Die Verfassung wurde einem schlechten Gesetz angepasst und nicht umgekehrt. Da frage ich natürlich: Wo leben wir denn?
Wieder einmal ist der Zeitdruck unverantwortlich groß, aber die Betroffenen von diesem ganzen Murks sind nicht etwa diejenigen in den verschiedenen Bundesregierungen, angefangen von Rot-Grün über Schwarz-Rot bis zu Schwarz-Gelb, die ihn zu verantworten habe, nein, wieder einmal erwischt es natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreisen, in den kreisfreien Städten und natürlich auch die Mitarbeiter der ARGEn. Es wird Sie nicht erstaunen, wenn ich zum wiederholten Male betone, dass die ganze Geschichte um Hartz IV und die Jobcenter die Geschichte natürlich des kompletten Versagens aller daran beteiligten Bundesregierungen ist,
Das Problem der zu kurzen Zeiträume für die Umsetzung verstärkt sich in Mecklenburg-Vorpommern noch dadurch, dass wir im nächsten Jahr eine Kreisgebietsreform haben wollen und sollen. Der Minister hat darauf aufmerksam gemacht.
Und die stellt alle Entscheidungen, die jetzt im Zuge dieses hier vorliegenden Gesetzes getroffen werden, doch wieder infrage.
Nach dem Schlüssel des Bundes haben in MecklenburgVorpommern zwei weitere Kreise, das sagte der Minister, oder kreisfreie Städte die Möglichkeit, Optionskommune zu werden. Sie brauchen dafür eine Zweidrittelmehrheit ihrer Kreistage und Bürgerschaften. Wie Sie wissen, gibt es Bewerbungen. Folgt man dem Bundesgesetz, müssen nun die Anträge bis zum Jahresende bereits bewilligt sein. So weit, so gut. Die Genehmigung der Anträge steht bestimmt außer Frage.
Ich bezweifle zumindest nicht die Eignung der Antragsteller nach den bundeseinheitlichen Kriterien. Was passiert aber, wenn in den neuen Großkreisen keine Zweidrittelmehrheit für die Option zustande kommt?
(Harry Glawe, CDU: Dann braucht es nur noch eine einfache Mehrheit. Da reicht eine einfache Mehrheit.)
Dann hat der Teil des Großkreises, der jetzt die Option gewählt hat, Geld und Kraft in eine chancenlose Struktur investiert und beides sozusagen auch in den Sand gesetzt.
Bei dem neuen Kreis Mecklenburgische Seenplatte, oder wie auch immer er heißen soll, ist das möglicherweise jetzt bereits abzusehen. Und ob Ostvorpommern in den neuen Kreisen Greifswald und Uecker-Randow von der Option überzeugen kann, bleibt doch ebenfalls abzuwarten. Zu dem ohnehin vorhandenen Chaos bei der Umsetzung des Kreisstrukturgesetzes kommt dieses Chaos also auch noch dazu. Darüber hinaus steht die Frage, ob denn überhaupt zwei zusätzliche Optionskreise nach der Kreisgebietsreform noch möglich sind, wenn es insgesamt im Bundesgebiet nur ein Viertel Optionskommunen geben darf.
Eine zweite offene Frage: Im Gesetzentwurf ist geregelt, dass die neuen Optionskommunen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ämtern, Gemeinden und großen kreisangehörigen Gemeinden, die Aufgaben bei den ARGEn zu erledigen hatten, ins Personal des Kreises zu übernehmen haben. Was passiert aber mit den genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARGEn, wenn sich die neuen Großkreise für die gemeinsame Einrichtung entscheiden? Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf müssen sie durch den neuen Kreis nicht übernommen werden. Einige heutige Kreistage haben das im Interesse der Beschäftigten getan, um ihnen Rechtssicherheit zu geben, aber eben nicht alle. Das muss man hier auch mal festhalten.
Ich sehe, Kolleginnen und Kollegen, wir haben also Fragen über Fragen, die zu beantworten sind. Wir haben in den Ausschüssen alle Hände voll zu tun
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich aber angesichts meiner Stimme doch etwas kurzfassen, sonst glaubt nachher noch einer, ich habe hier zu viel Whisky getrunken.