Protokoll der Sitzung vom 13.10.2010

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Wir erinnern daran, dass der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion eine am Boden liegende Journalistin getreten und sie damit verletzt hat.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Weiterhin muss ich sagen, wenn es der NPD so wichtig ist, sich inhaltlich dringlich damit auseinanderzusetzen,

(Udo Pastörs, NPD: Das tun wir dann bei der nächsten Sitzung.)

hätten Sie an dieser Veranstaltung gern mit teilnehmen können,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nein, um Gottes willen!)

sich gern an der öffentlichen Diskussion beteiligen können.

(Udo Pastörs, NPD: Warum tun Sie das denn hier?)

Wir als Fraktion und auch andere Fraktionen sind anwesend gewesen. Das, was die NPD hier heute vorträgt, ist heuchlerisch, ist weder dringlich, noch ist es ehrlich. – Wir lehnen die Dringlichkeit des Antrages ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Und außerdem stimmt es nicht. Das sind alles nur Behauptungen.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3838. Wer der Aufsetzung des Antrages auf die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Dringlichkeit des entsprechenden Antrages auf Drucksache 5/3838 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, die Fraktion DIE LINKE und der FDP nicht entsprochen und der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, von den Fraktionen der SPD und CDU liegt Ihnen auf Drucksache 5/3839 ein Antrag zum Thema „Gleiche Chancen für Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Auch hier gilt gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung die Zweidrittelmehrheit, die notwendig ist, um eine Beratung im Rahmen der Dringlichkeit in dieser Sitzung zu bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Das Wort zur Begründung des Antrages hat der Abgeordnete Herr Heydorn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Am kommenden Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Gelegenheit: Was da sozial ausgewogen ist, das erkenne ich nicht so richtig, aber das soll nicht das Thema sein. Mit diesem Gesetzentwurf sind deutliche Nachteile für das Land Mecklenburg-Vorpommern verbunden, und zwar geht es um das Thema Krankenhausfinanzierung.

Sie wissen, die Krankenhausfinanzierung basiert auf der Grundlage von Basisfallwerten. Diese Basisfallwerte sind sehr unterschiedlich. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den geringsten Basisfallwert, irgendwo im Saarland oder in Nordrhein-Westfalen ist der höchste. Das heißt, in Nordrhein-Westfalen wird die Blinddarmoperation wesentlich besser bezahlt als in MecklenburgVorpommern.

(Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Hans Kreher, FDP)

Und das ehemalige Krankenhausentgeltgesetz sah vor,

(Udo Pastörs, NPD: Herr Heydorn, Sie sind nur im Blindfl ug unterwegs.)

dass die Basisfallwerte im Rahmen einer Konvergenzphase angeglichen werden sollten. Das soll mit der Vorlage dieses jetzt genannten Gesetzentwurfes verhindert werden.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das heißt, unsere Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind damit dauerhaft schlechtergestellt. Das gilt es zu verhindern. Die ganze Sache ist dringlich, weil unsere Landesregierung sich natürlich im Bundesrat dafür einsetzen muss, dass dieser Unfug verhindert wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Heydorn.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Frau Dr. Linke, bitte.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das glaub ich jetzt nicht! Das glaub ich jetzt nicht!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Am 16.09.2010 haben wir hier im Landtag einen Antrag meiner Fraktion zum GKV-Finanzierungsgesetz beraten, der mit der eigenwilligen Begründung durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurde, eigenwillig deshalb, bezogen auf Anträge der Opposition, mit denen die Regierung beauftragt werden soll, im Bundesrat aktiv zu werden. Am 22. September 2010 wurde der nun hier in Rede stehende GKV-Finanzierungsgesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Es war für Sie ausreichend Zeit, diesen inhaltlich zu studieren und daraus auch einen Antrag zu formulieren,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

sofern – und das möchte ich einfach an der Stelle sagen – es Ihnen tatsächlich um die Inhalte geht

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

und nicht so sehr um ein gewisses öffentliches Interesse oder eine öffentliche Aufmerksamkeit, die man mit einem solchen Antrag erreichen kann.

Also ich möchte sagen, das Problem ist gegeben, es ist bekannt, die Regierung kann handeln. Das haben Sie bei unserem Antrag im vergangenen Monat auch zum Ausdruck gebracht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Es geht also nicht um Inhalte.)

Die Dringlichkeit kann meine Fraktion nicht erkennen. Wir werden aus formellen Gründen uns der Stimme enthalten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)

Wir kommen zur Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3839. Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Drucksache zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung um die Drucksache 5/3839 bei Zustimmung durch die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP, bei Gegenstimmen vonseiten der Fraktion der NPD, einer Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Kann ich davon ausgehen, dass wir diesen Tagesordnungspunkt am Schluss der morgigen Sitzung behandeln? –

(Michael Roolf, FDP: Ja.)

Dann ist das so vereinbart und beschlossen, wir werden so verfahren.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau, auf der Drucksache 5/3366, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/3824.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3366 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/3824 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau am 28. April 2010 in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Agrar ausschuss und den Verkehrsausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und dazu in seiner Sitzung am 1. Juli dieses Jahres die kommunalen Landesverbände eingeladen und angehört.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, weitere Schritte zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau in den Kommunen und Verwaltungen unseres Landes einzuleiten. In dem Gesetz wurden eine Reihe konkreter Einzelvorhaben zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau zusammengefasst. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der in wesentlichen Teilen weiterentwickelten Erprobung einiger Standardöffnungen für die Kommunen sowie auf anderen entlastenden Maßnahmen im kommunalen Bereich.

Meine Damen und Herren, in der Beratung mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag hat sich herausgestellt, dass die kommunalen Landesverbände den Gesetzentwurf positiv und mutig fanden. Der Landkreistag hat es begrüßt, dass sich der Anwendungsbereich deutlich erweitert hat und auf das gesamte Landesrecht in Form von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ausgedehnt worden ist. Als sinnvoll hat es der Städte- und Gemeindetag bezeichnet, dass Standardöffnungen stärker ausgebaut werden, weil das derzeitig geltende Gesetz in der kommunalen Ebene nur unzureichend angewandt worden ist.

Auf die Kritik der kommunalen Landesverbände, dass im Sinne der Kommunalverfassung eine Beteiligung der Vertretungskörperschaften fehle, wenn es sich um wichtige Angelegenheiten handelt, haben die Koalitionsfraktionen im Innenausschuss mit einem Änderungsantrag reagiert. Der Ausschuss hat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Die Beschlüsse des Innenausschusses in Artikel 1 Paragraf 2 gewährleisten nunmehr durch die Änderung eine frühzeitige Unterrichtung der obersten Willensbildungs- und Beschlussorgane der kommunalen Körperschaften, also der jeweiligen Vertretungen, wobei die Entscheidung über eine tatsächliche Abweichung von einer Norm am Ende des jeweiligen Verfahrens immer von der Vertretung getroffen werden muss.

Ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, welcher auf einen Vorschlag des Städte- und Gemeindetages zurückging, im Hinblick auf das neu eingeführte Antragsrecht der kommunalen Landesverbände in Streitfällen unter direkter Mitwirkung der kommunalen Landesverbände ein Schlichtungsverfahren vorzusehen, wurde mehrheitlich nicht angenommen. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich gegen die Einrichtung eines formalen Gremiums an dieser Stelle ausgesprochen. Die Empfehlung des Verkehrsausschusses, die redaktionelle Anpassung der Behördenbezeichnungen durchgängig im Gesetzentwurf umzusetzen, wurde angenommen.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt auf der Drucksache 5/3824 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses vor. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Ausschussmitglieder, diesem Gesetzentwurf mit seinen Änderungen zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Dr. Timm.